Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
27.02.2013
Erstellt
18.02.13, 19:25
Aktualisiert
18.02.13, 19:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
59/2013
Erstellt am:
04.02.2013
Aktenzeichen:
IV/61 bo/br
Verfasser/in:
Boller, Mareike
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
27.02.2013
Betreff
Bürgerversammlung BP 112 Sinthern
siehe UPA vom 05.09.2012, TOP 10, Niederschrift S. 16-17
und UPA vom 12.12.2012, TOP 11
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 59/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerversammlung im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 112 Sinthern durchzuführen. Anlass dafür sind zahlreiche Anregungen der Bewohner (insgesamt 15 Anregungen mit gleich lautendem Inhalt) im Rahmen der Beteiligung zur Öffentlichkeit.
Erläuterungen
Der Bebauungsplan BP 112 Sinthern verfolgt die städtebaulich sinnvolle Weiterentwicklung in einem bestehenden
Wohnquartier. Die Schaffung und insbesondere Steuerung von Erweiterungsmöglichkeiten im Bestand wird mit der
Planung angestrebt.
Die Anregungen der Bewohner im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung richten sich explizit gegen die als zu groß
befürchteten Anbaumöglichkeiten. Nachbarstreitigkeiten und eine Verteuerung der Grundstücke zulasten junger Familien werden als Folge befürchtet. Die im Bebauungsplanverfahren verwendeten Fachtermini wie „Beschleunigtes Verfahren“, „Grundflächenzahl“, „Verdichtung“ werden als irreführend und unverständlich empfunden.
Die Verwaltung hält hier eine Bürgerversammlung für sinnvoll, da Einwendungen und Planinhalte inhaltlich teilweise von
anderen Sachständen ausgehen und ein weitergehender Erläuterungsbedarf zu bestehen scheint. Beabsichtigt ist, die
Zielsetzungen des Bebauungsplans BP 112 Sinthern sowie die entstehenden Möglichkeiten und Auswirkungen darzulegen.
Nach Durchführung der Bürgerversammlung wird die Verwaltung die Anregungen samt Ergebnisbericht dem Umweltund Planungsausschuss vorlegen, um über den weiteren Verfahrensverlauf zu beschließen.