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Beschlussvorlage (Bürgerversammlung BP 112 Sinthern)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
27.02.2013
Erstellt
18.02.13, 19:25
Aktualisiert
18.02.13, 19:25
Beschlussvorlage (Bürgerversammlung BP 112 Sinthern) Beschlussvorlage (Bürgerversammlung BP 112 Sinthern)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 59/2013 Erstellt am: 04.02.2013 Aktenzeichen: IV/61 bo/br Verfasser/in: Boller, Mareike Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 27.02.2013 Betreff Bürgerversammlung BP 112 Sinthern siehe UPA vom 05.09.2012, TOP 10, Niederschrift S. 16-17 und UPA vom 12.12.2012, TOP 11 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 59/2013 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerversammlung im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 112 Sinthern durchzuführen. Anlass dafür sind zahlreiche Anregungen der Bewohner (insgesamt 15 Anregungen mit gleich lautendem Inhalt) im Rahmen der Beteiligung zur Öffentlichkeit. Erläuterungen Der Bebauungsplan BP 112 Sinthern verfolgt die städtebaulich sinnvolle Weiterentwicklung in einem bestehenden Wohnquartier. Die Schaffung und insbesondere Steuerung von Erweiterungsmöglichkeiten im Bestand wird mit der Planung angestrebt. Die Anregungen der Bewohner im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung richten sich explizit gegen die als zu groß befürchteten Anbaumöglichkeiten. Nachbarstreitigkeiten und eine Verteuerung der Grundstücke zulasten junger Familien werden als Folge befürchtet. Die im Bebauungsplanverfahren verwendeten Fachtermini wie „Beschleunigtes Verfahren“, „Grundflächenzahl“, „Verdichtung“ werden als irreführend und unverständlich empfunden. Die Verwaltung hält hier eine Bürgerversammlung für sinnvoll, da Einwendungen und Planinhalte inhaltlich teilweise von anderen Sachständen ausgehen und ein weitergehender Erläuterungsbedarf zu bestehen scheint. Beabsichtigt ist, die Zielsetzungen des Bebauungsplans BP 112 Sinthern sowie die entstehenden Möglichkeiten und Auswirkungen darzulegen. Nach Durchführung der Bürgerversammlung wird die Verwaltung die Anregungen samt Ergebnisbericht dem Umweltund Planungsausschuss vorlegen, um über den weiteren Verfahrensverlauf zu beschließen.