Daten
Kommune
Inden
Größe
12 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
07.11.13, 20:31
Aktualisiert
07.11.13, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Hall.
05.11.2013
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
20.11.2013
Rat
12.12.2013
TOP Ein Ja
Nein
102/2013
Ent Bemerkungen
Betrifft:
8. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005
zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur
Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im
Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 8. Änderungssatzung vom
12. Dezember 2013 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die
Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des
Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010.
Begründung:
1. Abfallsack:
Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 70 liter) in Höhe von 3,50 € entfällt, da seitens der
RegioEntsorgung dieses Volumen aus arbeitsrechtlichen Gründen (zu hohes Gewicht) nicht mehr
angeboten wird. Es werden nunmehr nur noch 35-liter-Rest-Abfallsäcke angeboten.
2. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container):
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) sollen
wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt werden:
MGB 60 - 14-tägige Leerung
105,48 € (Gebühr in 2013 = 106,92 €)
MGB 120 - 14-tägige Leerung
179,40 € (Gebühr in 2013 = 182,16 €)
MGB 240 - 14-tägige Leerung
327,36 € (Gebühr in 2013 = 332,52 €)
MGB 770 - 14-tägige Leerung
980,64 € (Gebühr in 2013 = 997,08 €)
1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.489,08 € (Gebühr in 2013 = 1.543,80 €)
Die Restmüllgebühren können trotz der um circa 2% höheren Gesamtkosten gegenüber dem
Vorjahr gesenkt werden. Das ist vor allem auf das um 17.419 € bessere Ergebnis der
Nachkalkulationen der Gemeinde Inden zurückzuführen. Im Vorjahr ging insgesamt ein
Überschuss von 13.377 € in die Berechnung ein. Im Jahr 2014 geht ein Überschuss von 30.796 €,
der aus den Nachkalkulationen der Jahre 2011 und 2012 resultiert, in die Gebührenberechnung ein.
Außerdem kann der im Vergleich zum Vorjahr niedrigere durch Gebühren zu deckende Betrag auf
eine insgesamt höhere Anzahl an Restmüllgefäßen verteilt werden.
Nachrichtlich:
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen bleiben in unveränderter Höhe bestehen.
8. Änderungssatzung
vom 12. Dezember 2013 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über
die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über
die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet
des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 9. April 2013 (GV NRW S. 194) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV
NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687), und § 9 des
Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) vom 21. Juni 1988 (GV NRW S. 250),
zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 148) hat der Rat
der Gemeinde Inden in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2013 folgende 8. Änderungssatzung zur
Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 und der Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie
das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung
vom 29. November 2010 beschlossen:
Artikel I
§ 4 Nr. 1a erhält folgende Fassung:
Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt für eine/n Restmülltonne (Müllgroßbehälter)
bei 60 l Rauminhalt (MGB 60)
- 14-tägige Leerung -
105,48 €
bei 120 l Rauminhalt (MGB 120)
- 14-tägige Leerung -
179,40 €
bei 240 l Rauminhalt (MBG 240)
- 14-tägige Leerung -
327,36 €
bei 770 l Rauminhalt (MBG 240)
- 14-tägige Leerung -
980,64 €
1,1-cbm-Umleerbehälter (Container) - 14-tägige Leerung -
1.489,08 €
§ 4 Nr. 2.1.1 entfällt.
Beschlussvorlage 102/2013
Seite 2
Artikel II
Diese 8. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2014 in Kraft.
Gleichzeitig tritt § 4 der 7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung
vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom
20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln
und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember
2005 insoweit außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende 8. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Abfallgebührensatzung vom
20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20.
Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und
Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 12. Dezember 2013
Bürgermeister
Beschlussvorlage 102/2013
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