Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (8. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
07.11.13, 20:31
Aktualisiert
07.11.13, 20:31
Beschlussvorlage (8. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010) Beschlussvorlage (8. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010) Beschlussvorlage (8. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Hall. 05.11.2013 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 20.11.2013 Rat 12.12.2013 TOP Ein Ja Nein 102/2013 Ent Bemerkungen Betrifft: 8. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 8. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010. Begründung: 1. Abfallsack: Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 70 liter) in Höhe von 3,50 € entfällt, da seitens der RegioEntsorgung dieses Volumen aus arbeitsrechtlichen Gründen (zu hohes Gewicht) nicht mehr angeboten wird. Es werden nunmehr nur noch 35-liter-Rest-Abfallsäcke angeboten. 2. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) sollen wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt werden: MGB 60 - 14-tägige Leerung 105,48 € (Gebühr in 2013 = 106,92 €) MGB 120 - 14-tägige Leerung 179,40 € (Gebühr in 2013 = 182,16 €) MGB 240 - 14-tägige Leerung 327,36 € (Gebühr in 2013 = 332,52 €) MGB 770 - 14-tägige Leerung 980,64 € (Gebühr in 2013 = 997,08 €) 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.489,08 € (Gebühr in 2013 = 1.543,80 €) Die Restmüllgebühren können trotz der um circa 2% höheren Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr gesenkt werden. Das ist vor allem auf das um 17.419 € bessere Ergebnis der Nachkalkulationen der Gemeinde Inden zurückzuführen. Im Vorjahr ging insgesamt ein Überschuss von 13.377 € in die Berechnung ein. Im Jahr 2014 geht ein Überschuss von 30.796 €, der aus den Nachkalkulationen der Jahre 2011 und 2012 resultiert, in die Gebührenberechnung ein. Außerdem kann der im Vergleich zum Vorjahr niedrigere durch Gebühren zu deckende Betrag auf eine insgesamt höhere Anzahl an Restmüllgefäßen verteilt werden. Nachrichtlich: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen bleiben in unveränderter Höhe bestehen. 8. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. April 2013 (GV NRW S. 194) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687), und § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) vom 21. Juni 1988 (GV NRW S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 148) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2013 folgende 8. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 und der Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 beschlossen: Artikel I § 4 Nr. 1a erhält folgende Fassung: Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt für eine/n Restmülltonne (Müllgroßbehälter) bei 60 l Rauminhalt (MGB 60) - 14-tägige Leerung - 105,48 € bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägige Leerung - 179,40 € bei 240 l Rauminhalt (MBG 240) - 14-tägige Leerung - 327,36 € bei 770 l Rauminhalt (MBG 240) - 14-tägige Leerung - 980,64 € 1,1-cbm-Umleerbehälter (Container) - 14-tägige Leerung - 1.489,08 € § 4 Nr. 2.1.1 entfällt. Beschlussvorlage 102/2013 Seite 2 Artikel II Diese 8. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 4 der 7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 8. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 12. Dezember 2013 Bürgermeister Beschlussvorlage 102/2013 Seite 3