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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0738)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
332 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0738)

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Inhalt der Datei

stadt Der Erftstadt Bürgermeister öffentlich Az.: 81 12-17 D An den Herrn Bürgermeister Amt: 81 Beschl.Ausf: 81 Datum: 26.07.05 im Hause dl)' Die Vorlage Nr. V 8/ beschlossen. • 8/073' wird gem. § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NW Begründung der Dringlichkeit: Die GVG Rhein-Erft führt in der 31. Kw die Verlegung einer ErdgasVersorgungsleitung im Teilstück Rodderweg 17-43 in Erftstadt-Kierdorf durch. Aufgrund der Tatsache, dass sich im Rodderweg noch alte Asbest-ZementWasserleitungen befinden, ist die StroBe bereits für eine der nächsten SanierungsmoBnahmen vorgesehen. Sanieren die Stadtwerke im Gemeinschaftsgraben mit der GVG, bleibt den Anliegern ein StraBenaufbruch in zwei Folgejahren erspart. Damit die Ausführung planmäBig erfolgen kann, muss die Vergabe kurzfristig über Dringlichkeit erfolgen . • DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage I) 8/ Erftstadt, den D 1J, 0~ I of < wird zugestimmt. 200:;- -: (Bösche) Bürgermeister '. (Kukla) Stadtverordneter