Daten
Kommune
Inden
Größe
736 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
07.02.14, 17:09
Aktualisiert
07.02.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP)
• Stellungnahme der Gemeinde Inden
Entwurf – Stand Januar 2014
Allgemeines
Die Gemeinde Inden ist eine ländliche Kommune im Gebiet des rheinischen Braunkohlenreviers. Im Kontext mit den
raumprägenden Eingriffen der Großtagebaue sind allgemeingreifende Parameter ländlicher Regionen hier nicht
übertragbar. In Inden liegen ¾ der Gemeindeflächen unter Bergrecht und sind somit der gemeindlichen Planungshoheit entzogen. Die geringen Gestaltungsmöglichkeiten und der anstehende Strukturwandel nach Beendigung des
Tagebaus Inden erfordern zukunftsgreifende Strategien. Im kommunalen Verband der indelandentwicklungsgesellschaft sollen jetzt Weichen zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Bergbaufolgelandschaft gestellt werden. Hier fließen die Aspekte zur nachhaltigen Gestaltung der heimischen Landschaft und Infrastruktur, Kultur und Wirtschaft,
Forschung und Industrie sowie Wohnen, Leben und Arbeiten ein.
Die Berücksichtigung von sich in diesen Prozessen abzeichnenden planerisch erforderlichen Besonderheiten spiegelt
sich in dem vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsplanes nicht wieder. Notwendige Strategien zum Erhalt
der Zukunftsfähigkeit des Raumes werden mit den allgemeingreifenden Zielen der Landesplanung blockiert.
Die Gemeinde Inden schließt sich ausdrücklich im regionalen Verbund den Stellungnahmen der indelandentwicklungsgesellschaft und des Kreises Düren an.
Im Folgenden wird darüber hinaus explizit auf die besondere kommunale Betroffenheit hingewiesen:
Rahmenbedingungen/Demographischer Wandel
Der Entwurf zum LEP geht davon aus, dass die Nachfrage bei Neuinanspruchnahme von Siedlungsflächen zurückgehen werde, da sich unter anderem die Bevölkerungszahlen verringern werden.
In das Handlungskonzept des LEPs sollen die politisch und klimatisch globalen Anforderungen aus den Belangen von
Asylbewerbern, Flüchtlingen und Wanderungsbewegungen aufgenommen werden. Des Weiteren ist mit Zuzügen
aus EU-Ländern zu rechnen.
Ältere Wohngebäude entsprechen insbesondere unter dem Aspekt der Energieeffizienz und der Barrierefreiheit
nicht mehr dem heutigen Standard. So ist zu hinterfragen, inwiefern tatsächlich der Altbestand in den Ortschaften
der Nachfrage entspricht. Der Wandel in den gesellschaftlichen Strukturen hin zu unterschiedlichsten Wohn- und Lebensformen erfordert eventuell mehr Wohnungen und begründet notwendige städtebauliche Entwicklungen.
Regional unterschiedliche Anforderungen und Bedürfnisse finden im Entwurf zum LEP keine Berücksichtigung. Die
Entwicklungen der Bergbaufolgelandschaften prognostizieren langfristig mit der Entstehung des Indesees regional
Bevölkerungszuwächse. Dieser regionalen Besonderheit muss Rechnung getragen werden.
Neu zu gestaltende Landschaftsräume /zu erhaltende Kulturlandschaften
Die Festlegung zur Entwicklung und Erhalt von Kulturlandschaften wird begrüßt. Die Zielfestlegung von Kulturlandschaften kann dazu beitragen, dass die Identität der Bevölkerung mit Ihrer Region gestärkt wirkt. Die Gemeinde Inden liegt im Grenzbereich zwischen den beiden Kulturlandschaften Aachener Land und Jülicher Börde und ist Teil des
„indelandes“. Es wird angeregt, nach dem Grundsatz 3-4 die Bergbaufolgelandschaft und den Prozess der „indeland“-Kommunen zur Gestaltung der Zukunft dieses Landschaftsraumes auch auf Landesebene anzuerkennen und
das „indeland“ als neue Kulturlandschaft in die Liste des LEP in der Abbildung 2 aufzunehmen." Dies spielt insbesondere in der Betrachtensweise auf die über das normale Maß hinausgehende Belastung der aktiven Tagebaue auf die
Bevölkerung eine wichtige Rolle.
Klimawandel
Die Aussagen im Entwurf zum LEP zum Klimawandel beziehen sich vorrangig auf Energieeinsparmaßnahmen.
Dieser Betrachtensweise fehlt ein gesamtheitlicher Ansatz aus der Ressourcenschonung und einer Energiebilanz aus
der auch der Produktion zu verwendender Baustoffe zu ergänzen. Beispielhafte Prozesse sind im indeland mit der
Entwicklung von Faktor X Siedlungen gestartet worden.
Siedlungsraum
1. Verringerung der Freirauminanspruchnahme
Der Entwurf zum LEP sieht eine Verringerung der Freirauminanspruchnahme vor. Dies wird in weiteren Zielen, wie dem Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, der Rücknahme von Siedlungsflä-
chenreserven aus den jeweiligen Flächennutzungsplänen, der Wiedernutzung von Brachflächen und dem
Flächentausch verankert.
Die Vorgaben greifen in die Planungshoheit der Kommunen ein. Die Gestaltungsräume der Kommunen
werden in einem zu hohen Maße beschränkt.
Der Belang des Freiraumschutzes ist im BauGB verankert und ist selbstverständlich in die Abwägung der
kommunalen Bauleitplanung einzustellen. Es muss aber weiterhin die Möglichkeit bestehen, die individuell
unterschiedlichen Voraussetzungen, die insbesondere in der Gemeinde Inden durch die Tagebautätigkeit
gegeben sind, berücksichtigen zu können. Insbesondere, wenn eine Innenentwicklung nicht möglich ist und
Tauschflächen nicht zu Verfügung stehen.
Auch die Berücksichtigung von unterschiedlichen Flächenbedarfen und evtl. zukünftigen Potentialen von
Entwicklungsräumen muss weiterhin Rechnung getragen werden können. So kann es sehr wohl notwendig
sein, Freiraum aus nachvollziehbaren städtebaulichen und Gemeindeentwicklungsgründen in Anspruch zu
nehmen. Flächeninanspruchnahmen können nicht mit einem Flächentausch oder einer Flächenausweisungsaufgabe grundsätzlich gekoppelt werden. Eine Abwägung der Belange untereinander obliegt erst mal
der gemeindlichen Bauleitplanung, „Abwägungsergebnisse“ können nicht von oben herab bestimmt werden.
Die Vorgaben hemmen die Entwicklungen kleinerer Ortsteile und der Ortsteile, die in der Randlage der Tagebaue liegen über Gebühr. In kleinen Ortsteilen müssen Maßnahmen zum Erhalt der Daseinsvorsorge
weiterhin möglich gemacht werden. In Inden muss darüber hinaus dem anstehenden Strukturwandel im
Kontext mit den Tagebaufolgelandschaften Rechnung getragen werden können. So kann es im Einzelfall
durchaus notwendig und städtebaulich begründbar sein, Planungen über das Maß der Eigenentwicklung
auch außerhalb von Allgemeinen Siedlungsbereichen hinaus zu veranlassen.
Eine Zulassung von Ausnahmen beschränkt auf Flächengemeinden im Sauerland und in der Eifel greift hier
zu kurz. Planungsflexibilität muss grundsätzlich begründet und nachvollziehbar überall auch im ländlichen
Raum weiterhin möglich sein.
2. Ausweisungen zum Freizeitzentrum Goltsteinkuppe:
Der Entwurf des vorliegenden LEPs weist für das Freizeitzentrum Goltsteinkuppe Freiraum aus.
Freizeitzentrum Goltsteinkuppe
Der Bereich soll in den Allgemeinen Siedlungsbereich Inden einbezogen werden.
Der Standort Freizeitzentrum Goltsteinkuppe wurde initiiert im Rahmen des strukturpolitischen Entwicklungsprogrammes der EuRegionalen 2008. Die Bereitstellung von Landesmitteln für den Bau des Aussichtsturmes Indemann begründete sich u.a. darin, dass der Aussichtsturm Start- und Leitprojekt der Entwicklung eines Freizeit- und Funsportareals Goltsteinkuppe in Rahmen des anstehenden Strukturwandels im
Rheinischen Braunkohlerevier – hier des Tagebaus Inden ist. Die Initiierung ist eines der erfolgreichsten
Projekte der EuRegionalen 2008 und hat entsprechende Bedeutung für den interkommunalen Zusammenschluss indeland. Die Bedeutung wird in dem regionalen Entwicklungskonzept indeland; Freizeit und Tourismus als zentrales Welcome Center des indelandes bestätigt und zeichnet sich ab in den erfolgreichen
Weiterentwicklungen mit den Angeboten eines Gastronomiebetriebes, einer Fußballgolfanlage und weiteren kleineren Freizeitangeboten. In der langfristigen Entwicklung in Auseinandersetzung mit dem Restsee
des Tagebaus Inden hat dieser Standort eine hohe Bedeutung in Entwicklung eines Freizeitschwerpunktes
in Richtung dieses Sees im Rahmen der regionalen Kooperation indeland.
Die schon heute vorhandenen Nutzungen entsprechen nicht mehr den Vorgaben des Freiraumes. Um weitere, auch bauliche Nutzungen, im Rahmen der Strukturentwicklungen im indeland zu ermöglichen, sollte
die Fläche dem Siedlungsraum Inden zugeschlagen werden.
Die Attraktivierung des Naherholungsangebotes im indeland steht im Einklang mit den Grundsatzaussagen
des Entwurfes zum LEP im Standortwettbewerb der Regionen auch weichen Standortfaktoren eine hohe
Bedeutung zukommen zu lassen. Der Standort Goltsteinkuppe steht für die Profilierung des indelandes mit
dem Identitätsmerkmal Energie in der Entwicklung von der fossilen Energieversorgung hin zu innovativen
Energie – und Standortkonzepten.
3. Belange Entwicklungen am zukünftigen indesee
Der Entwurf des LEPs weist in den Entwicklungsflächen am zukünftigen indesee Freiraum aus.
Den Entwicklungen am zukünftigen indesee muss schon heute Rechnung getragen werden. Entsprechende
Ausweisungen sind in den LEP zu integrieren.
Bedingt durch den Tagebaubetrieb Inden muss sich das indeland schon heute auf den anstehenden Strukturwandel nach Wegfall des Wirtschaftsfaktors Braunkohle einstellen. So müssen Entwicklungen „nach der
Kohle“ in die Betrachtensweise einbezogen und vorbereitet werden. Wichtige Standortentwicklungen sind
spätestens mit Beendigung des Tagebaubetriebes zu ermöglichen. Die Grundlagen spiegeln sich in den
Aussagen des Braunkohlenplanes Inden II wieder und sind Grundlage der aktuell anstehenden Betriebsplanverfahren zum Tagebaugeschehen. Die städtebaulichen Entwicklungsoptionen werden in einem interkommunalen Masterplan mit der Stadt Düren erarbeitet. Der Prozess wird von der indelandentwicklungsgesellschaft moderiert und ist ebenfalls Forderung des rechtskräftigen Braunkohlenplanes Inden II.
Diese im Braunkohlenplan Inden II abgesicherten Grundaussagen müssen sich auch in den Zielaussagen
der Landesplanung wieder finden. Dies insbesondere, da heute schon die Zeichen für den Strukturwandel
im rheinischen Braunkohlenrevier gesetzt werden müssen. Die Langfristigkeit der Landesplanung erfordert
die Sicherung und Darstellung der im Braunkohlenplan dargestellten optionalen Entwicklungsflächen auf
der Landesebene.
Energetische Rohstoffe
Der Entwurf des LEPs setzt sich mit Möglichkeiten einer Nachfolgenutzung des Steinkohlebergbaus auseinander. Im anstehenden Strukturwandel des rheinischen Braunkohlenreviers ist es nicht nachvollziehbar,
dass sich Nachfolgenutzungsoptionen im Entwurf zum LEP auf die Steinkohlenregionen beschränken. Die
Energiewende und die Prozesse im Rahmen der Rekultivierungen des Braunkohlenbergbaus erfordern eine
intensive Auseinandersetzung auch auf der Landesebene. Nutzungsoptionen und Strukturalternativen
„nach der Kohle“ sind heute einer Region in wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Bergbautreibenden anzubieten und zu ermöglichen. Der Besonderheit der Wirtschaftsstruktur im Rheinischen Braunkohlenrevier ist
Rechnung zu tragen. Der hier ansässigen Bevölkerung ist Zukunftssicherheit zu gewährleisten.