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Vorlage (Schreiben Maria Blech, Euskirchener Str. 15, Brühl, vom 25.8.2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
52 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
26.08.14, 18:31
Aktualisiert
26.08.14, 18:31
Vorlage (Schreiben Maria Blech, Euskirchener Str. 15, Brühl, vom 25.8.2014) Vorlage (Schreiben Maria Blech, Euskirchener Str. 15, Brühl, vom 25.8.2014)

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Maria Blech * Euskirchener Str. 15 * 50321 Brühl An den Bürgermeister der Stadt Brühl sowie an die Mitglieder des Rates und des Integrationsrates Gesetzeswidrige Besetzung des Integrationsrates 25.08.14 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Besetzung des Integrationsrates der Stadt Brühl mit acht direkt gewählten Mitgliedern sowie acht vom Rat bestellten Ratsmitgliedern ist gesetzeswidrig. Die Besetzung widerspricht § 27 Abs. 1 Satz 5 GO NRW. Die Zahl der direkt gewählten Mitglieder muss nämlich die Zahl der bestellten Ratsmitglieder übersteigen. Dies ist beim Integrationsrat der Stadt Brühl nicht der Fall. Soweit in der Vorlage Nr. 179/2014 für den Wahlprüfungsausschuss zur Frage der Gültigkeit der Wahl des Integrationsrates ausgeführt wird: „Die Forderung des § 27 Abs. 1 Satz 5 GO, dass die Zahl der zu wählenden Migrantenvertreter die Zahl der zu bestellenden Ratsmitglieder übersteigen muss, ist erfüllt, da 9 Migrantenvertreter zur Wahl standen.“ wird die Rechtslage falsch wiedergegeben. Die Gesetzesbegründung zu § 27 Abs. 1 Satz 5 GO NRW und die einschlägige Kommentierung zu dieser Regelung besagen etwas völlig anderes. In der Gesetzesbegründung der Landesregierung NRW zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften (Landtag NRW -­‐ Drucksache 16/3967) heißt es im Abschnitt „Integrationsrat als einziges Organisationsmodell“ u.a.: „Im Hinblick auf die Zielsetzung eines gleichberechtigten Miteinanders von Migrantenvertretern und Ratsmitgliedern wird die Anregung des Landesintegrationsrates aufgegriffen, zukünftig den Integrationsrat als einziges Organisationsmodell in dem § 27 GO NRW vorzusehen. Im Integrationsausschuss sind die Ratsmitglieder in der Mehrheit, stellen den Ausschussvorsitz und das Gremium ist nur beschlussfähig, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden anderen stimmberechtigten Mitglieder übersteigt. (…) Der Verzicht auf die Möglichkeit, Integrationsausschüsse zu bilden, führt somit nicht nur zu einer Vereinheitlichung der Integrations-­‐ und Migrationsarbeit, sondern gewährleistet insbesondere, dass in den Gemeinden künftig nur noch Gremien existieren, in denen die gewählten Migrantenvertreter in der Mehrheit sind.“ Ergänzend heißt es in der Begründung zur Neuregelung des § 27 Abs. 1 Satz 5 GO NRW u.a.: „Der Gesetzesentwurf entscheidet sich für den Integrationsrat als das einzige Organisationsmodell. Damit entfallen ersatzlos sämtliche Regelungen, die den Integrationsausschuss betrafen. (…) Im Sinne der Vereinheitlichung der Integrationsarbeit ist die Beschränkung auf ein Organisationsmodell zu bevorzugen, in dem die gewählten Mitglieder in der Mehrheit sind und den Vorsitz stellen können. In der Praxis bewährt und zu empfehlen ist die Besetzung mit zwei Dritteln direkt gewählter Mitglieder und einem Drittel vom Rat bestellter Ratsmitglieder.“ Dies wird auch in der einschlägigen Kommentierung so vertreten. So heißt es in der Kommentierung von Sanders in Kleerbaum/Palmen, GO NRW, § 27, V.3.a) unmissverständlich: „Die Mehrheit der gewählten Mitglieder muss dabei aber nicht nur bei der grundsätzlichen Zusammensetzung des Integrationsrates vorliegen, sondern bei jeder einzelnen Sitzung gegeben sein.“ Ist der Integrationsrat der Stadt Brühl somit fehlerhaft nicht mit Mehrheit der direkt gewählten Mitglieder besetzt, so sind sämtliche Beschlüsse des Gremiums unwirksam. Dies kann und möchte ich nicht akzeptieren. Sollten Sie bzw. der Rat der Stadt Brühl gleichwohl die Besetzung des Integrationsrates mit jeweils acht gewählten bzw. bestellten Mitgliedern billigen, müsste eine gerichtliche Klärung der Frage herbeigeführt werden. Mit freundlichen Grüßen Maria Blech (Mitglied des Integrationsrates)