Daten
Kommune
Brühl
Größe
242 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
03.09.14, 09:01
Aktualisiert
08.10.14, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
I:\20\20-1\Haushalt\1. Planung\2013-2014\6. Nachtrag 2014\6.4 Druckvorlagen endg\NHS endg., TEP und TFP investiv, 5. ergä. um erhöhte
Kreditaufn./NHS-Satzung
Anlage 1 zur Vorl. 278/2014
1. Nachtraghaushaltssatzung der Stadt Brühl für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes
und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 01.10.2013 (GV.NRW. S. 564) hat der Rat der
Stadt Brühl mit Beschluss vom __________ folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 erlassen.
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan 2014 werden die bisher festgesetzten Gesamtbeträge verändert und neu festgesetzt
auf:
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
laufenden Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
laufenden Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
bisherige
Festsetzung
erhöht
um
vermindert
um
neue
Festsetzung lt.
Nachtrag 2014
Eur
Eur
Eur
Eur
103.880.000 €
114.250.000 €
6.980.000 €
3.350.000 €
3.370.000 €
320.000 €
107.490.000 €
117.280.000 €
94.950.000 €
6.980.000 €
3.370.000 €
98.560.000 €
100.470.000 €
3.350.000 €
320.000 €
103.500.000 €
4.770.000 €
220.000 €
0€
4.990.000 €
16.470.000 €
2.965.000 €
1.625.000 €
17.810.000 €
11.700.000 €
1.120.000 €
0€
12.820.000 €
4.700.000 €
0€
0€
4.700.000 €
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der
bisherigen Festsetzung in Höhe von 11.690.000 € festgesetzt auf
12.810.000 €
§3
Die bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im
Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 € festgesetzt auf
8.260.000 €
Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses
im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 10.370.000 € festgesetzt auf
1.530.000 €
§5
Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen
(45.000.000 €), wird nicht geändert
§6
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§7
Die bisherigen Regelungen werden nicht geändert
I:\20\20-1\Haushalt\1. Planung\2013-2014\6. Nachtrag 2014\6.4 Druckvorlagen endg\NHS endg., TEP und TFP investiv, 5. ergä. um erhöhte
Kreditaufn./NHS-Satzung
Brühl, den
Freytag
(Bürgermeister)
Müller
(Schriftführerin)
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 ist
festgestellt gemäß
§ 80 Abs. 2 GO
aufgestellt gemäß
§ 80 Abs.1 GO
Brühl, 10.06.2014
Brühl, 10.06.2014
Freytag
(Bürgermeister)
Radermacher
(Kämmerer)