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Vorlage (Anlage 1 Nachtragssatzung 2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
242 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
03.09.14, 09:01
Aktualisiert
08.10.14, 18:28
Vorlage (Anlage 1 Nachtragssatzung 2014) Vorlage (Anlage 1 Nachtragssatzung 2014)

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Inhalt der Datei

I:\20\20-1\Haushalt\1. Planung\2013-2014\6. Nachtrag 2014\6.4 Druckvorlagen endg\NHS endg., TEP und TFP investiv, 5. ergä. um erhöhte Kreditaufn./NHS-Satzung Anlage 1 zur Vorl. 278/2014 1. Nachtraghaushaltssatzung der Stadt Brühl für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 01.10.2013 (GV.NRW. S. 564) hat der Rat der Stadt Brühl mit Beschluss vom __________ folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 erlassen. §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan 2014 werden die bisher festgesetzten Gesamtbeträge verändert und neu festgesetzt auf: im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf bisherige Festsetzung erhöht um vermindert um neue Festsetzung lt. Nachtrag 2014 Eur Eur Eur Eur 103.880.000 € 114.250.000 € 6.980.000 € 3.350.000 € 3.370.000 € 320.000 € 107.490.000 € 117.280.000 € 94.950.000 € 6.980.000 € 3.370.000 € 98.560.000 € 100.470.000 € 3.350.000 € 320.000 € 103.500.000 € 4.770.000 € 220.000 € 0€ 4.990.000 € 16.470.000 € 2.965.000 € 1.625.000 € 17.810.000 € 11.700.000 € 1.120.000 € 0€ 12.820.000 € 4.700.000 € 0€ 0€ 4.700.000 € §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 11.690.000 € festgesetzt auf 12.810.000 € §3 Die bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. §4 Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 € festgesetzt auf 8.260.000 € Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 10.370.000 € festgesetzt auf 1.530.000 € §5 Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen (45.000.000 €), wird nicht geändert §6 Die Steuersätze werden nicht geändert. §7 Die bisherigen Regelungen werden nicht geändert I:\20\20-1\Haushalt\1. Planung\2013-2014\6. Nachtrag 2014\6.4 Druckvorlagen endg\NHS endg., TEP und TFP investiv, 5. ergä. um erhöhte Kreditaufn./NHS-Satzung Brühl, den Freytag (Bürgermeister) Müller (Schriftführerin) Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 ist festgestellt gemäß § 80 Abs. 2 GO aufgestellt gemäß § 80 Abs.1 GO Brühl, 10.06.2014 Brühl, 10.06.2014 Freytag (Bürgermeister) Radermacher (Kämmerer)