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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW - Herstellung einer ausreichend dimensionierten Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer / Innen von der K 25 in die Straße "Zum Birkengraben")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
17.04.2013
Erstellt
08.04.13, 19:33
Aktualisiert
08.04.13, 19:33
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW
- Herstellung einer ausreichend dimensionierten Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer /     
  Innen von der K 25 in die Straße "Zum Birkengraben") Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW
- Herstellung einer ausreichend dimensionierten Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer /     
  Innen von der K 25 in die Straße "Zum Birkengraben") Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW
- Herstellung einer ausreichend dimensionierten Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer /     
  Innen von der K 25 in die Straße "Zum Birkengraben")

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 134/2013 Erstellt am: 26.03.2013 Aktenzeichen: IV/66-12-113000 Verfasser/in: Hr. Königs Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 17.04.2013 Betreff Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW - Herstellung einer ausreichend dimensionierten Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer / Innen von der K 25 in die Straße "Zum Birkengraben" Veranlasser/in / Antragsteller/in Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Pulheim e.V. Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 134/2013 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Tiefbau – und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stellt den Antrag des Pulheimer Kinderschutzbundes den Rhein-Erft-Kreis um Durchführung weiterer baulicher Maßnahmen im Bereich des Knotenpunktes K 25 / Zum Birkengraben zu bitten zurück, bis der beschlossene Untersuchungszeitraum beendet ist. Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung nach dem einjährigen Untersuchungszeitraum in Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Erläuterungen In der 16. Sitzung des Tiefbau- und Verkehrsausschusses am 20.02.2013 wurde unter Mitteilung der Verwaltung TOP 7.2 seitens der Verwaltung die Behandlung des Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW des Deutschen Kinderschutzbund / Ortsverband Pulheim /e. V. (s. Anlage) im Rahmen der nächsten Ausschusssitzung zugesagt. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für einen Umbau der Straße bei den betreffenden Straßenbaulastträgern, was bedeutet, dass in diesem Fall die Zuständigkeit beim Rhein-Erft-Kreis liegt. Bei wörtlicher Interpretation müsste der Antrag folglich an den Kreis weitergeleitet werden. Da sich der Tiefbau- und Verkehrsausschuss in der Vergangenheit jedoch bereits mehrfach mit der Thematik befasst hat, wurde seitens der Verwaltung Kontakt mit dem Antragsteller aufgenommen und sich erkundigt, ob der Antrag so interpretiert werden soll, dass die Unterstützung des Antrages auf Umsetzung der vom Gutachter vorgeschlagenen Maßnahmen im Tiefbau- und Verkehrsausschuss der Stadt Pulheim gewünscht wird. Der Antragsteller bejahte dies. Konkret beantragt der Pulheimer Kinderschutzbund die Herstellung einer ausreichend dimensionierten Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer sowie die zeitnahe Umsetzung der im Gutachten des Stadt & Verkehrsplanungsbüro Kaulen auf Seite 19 bzw. S. 20 (s. Anlage) aufgeführten Planungsempfehlungen. Die Kreisverwaltung hat hier aufgrund einer Anfrage im Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises am 21.11.2012 / TOP 7.1 - Drucksache 536/2012 zur Frage „Weshalb die Schutzinsel für linksabbiegende Radfahrer nicht hergestellt bzw. weshalb der kurvenäußere Schutzstreifen nicht markiert wurde“ nicht öffentlich Stellung genommen. Die Stellungnahme ist der Vorlage als nicht öffentliche Anlage beigefügt. Als Fazit der Stellungnahme bleibt festzuhalten, dass aus Verkehrssicherheitsgründen bei der Wiederherstellung der Markierung bewusst auf die Anlage eines Schutzstreifen in Fahrtrichtung Geyen und auf eine Aufstellfläche für den linksabbiegenden Fahrradfahrer verzichtet wurde. Mit den erfolgten Maßnahmen wurde ein uneingeschränkt richtlinien- und StVO konformer Zustand hergestellt. Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass sich dieser Zustand positiv auswirken wird und sieht zurzeit keine Veranlassung, an der bestehenden Situation Veränderungen oder Ergänzungen vorzunehmen. In der 8. Sitzung des Tiefbau- und Verkehrsausschusses am 13.04.2011 / TOP 4 – Vorlage Nr.: 123/20 nahm der Ausschuss das durch den Rhein-Erft-Kreis vorgestellte Maßnahmenkonzept zur Sicherung des Knotenpunktes K 25 - Brauweiler Straße / Zum Birkengraben zustimmend zur Kenntnis und bat den Rhein-Erft-Kreis eine entsprechende Anwohnerbeteiligung in Zusammenarbeit mit der Stadt Pulheim durchzuführen und die Angelegenheit danach wieder im Ausschuss zu behandeln. Mit Datum vom 21.09.2011 / TOP 2 – Vorlage Nr.: 354/2011 wurden dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss die Ergebnisse der vom Rhein-Erft-Kreis am 15.06.2012 durchgeführten Anwohnerbeteiligung vorgestellt. Nachfolgend sind die von der Mehrheit der beteiligten Anlieger / Innen priorisierten Maßnahmen aufgeführt: - Anpassung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 Km/h mittels Beschilderung ( VZ 274-56), - Aufstellung der Beschilderung VZ 114 / Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz Vorlage Nr.: 134/2013 . Seite 3 / 3 - Aufstellung der Beschilderung VZ 103-20 / Kurve ( Rechts) -. Beseitigung der Entwässerungsmängel im Knotenpunktsbereich K 25 / Zum Birkengraben - Evtl. Hinweis auf abknickende Vorfahrt - Überprüfung der Wirkung des Maßnahmenkatalogs nach einem gewissen Untersuchungszeitraum. Der Ausschuss trug den Ergebnissen aus der Informationsveranstaltung Rechnung und stimmte dem aufgezeigten Maßnahmenkatalog zu, verbunden mit der Bitte an den Rhein-Erft-Kreis diesen umzusetzen und die Wirkung des Maßnahmenkatalogs nach einem Untersuchungszeitraum von einem Jahr zu überprüfen (s. Anlage). Im Herbst 2012 hat der Rhein-Erft-Kreis durch den Einbau eines zusätzlichen Straßenablaufs die Entwässerung des Knotenpunktes und durch die Aufbringung einer Dünndecke die Fahrbahngriffigkeit verbessert. Damit sind beschlussgemäß vorerst alle Maßnahmen umgesetzt. Die Verwaltung empfiehlt dem Beschluss (s. TVA-Beschluss vom 21.09.2012 TOP 2 Vorlage Nr. 354 / 2011) zu folgen, den einjährigen Untersuchungszeitraum abzuwarten und im Anschluss dem Ausschuss einen mit dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmten Erfahrungsbericht vorzulegen.