Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
263 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61
öffentlich
V
81
Amt:
An den
Ausschuss
tJ~-;'I
- 61 -
BeschIAusf.: - 61 Datum: 22.11.2005
für Stadtentwicklung
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
•
Betrifft:
Fortschreibung
Kreises;
des Verkehrsentwicklungsplanes
Stellungnahme
der Stadt Erftstadt
Finanzielle
des Rhein-Erft-
Auswirkungen:
IRl Keine
Unterschriftdes BUdgetveran~ortl~~rn
Erftstadt,den22.11.2005
(~V\I'A
Beschlussentwurf:
•
1. Die Stadt Erftstadt stimmt dem Entwurf des Kreisverkehrsentwicklungsplanes
grundsätzlich zu .
2. Gegen die Beurteilung der L 163 n (Umgehung Kierdorf/Köttingen) werden Bedenken erhoben. Es wird vorgeschlagen, diese Straßenbaumaßnahme einer erneuten verkehrliehen Einschätzung zu unterziehen, wobei auch die unterschiedlichen Trassenverläufe bzw. Anbindungsmöglichkeiten an die Ortslagen von
Köttingen und Kierdorf dargestellt werden sollten.
Begründung:
Der Rhein-Erft-Kreis hat im Rahmen der Erarbeitung der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes für das künftige Straßennetz (Prognosefall 2015) in der Stadt Erftstadt
folgende Straßenbaumaßnahmen eingestellt:
• K 45 n Liblar (Osttangente)
• L 33 n Weilerswist mit neuen Anschlussstellen an die A 61 und A 1; bereits planfestgestellt
• Westtangente Lechenich zwischen Erper Straße und Herriger Straße
• K 44 nl K 46 n Erftstadt (Verlängerung der Westtangente Lechenich als Ortsumgehung von Konradsheim und Dirmerzheim)
• L 163 n Kierdorf/Köttingen (westliche Ortsumgehung von Köttingen und östliche
Ortsumgehung von Kierdorf)
P:\sz\VORLAGEN\V6100025·326.doc
-
•
•
2
-
Diese Straßenbaumaßnahmen sind im Auftrag des Rhein-Erft-Kreises von dem Verkehrsplanungsbüro IW, Aachen, wie folgt beurteilt worden:
• K 45 n Liblar
Diese Ortsumgehung ist notwendig und sinnvoll. Ein Ingenieurauftrag wurde bereits
vergeben.
• Westtangente Lechenich zwischen Erper Straße und Herriger Straße
Die Straße bewirkt gute Entlastungen für Lechenich.
• K 44 n/K46 n Erftstadt
Durch diese Maßnahmen werden für Lechenich gute und für Dirmerzheim hohe
Entlastungen erreicht. Das Linienbestimmungsverfahren wird zeitnah eingeleitet.
• L 163 n Kierdorf/Köttingen
Diese Umgehung ist in dieser Form nicht realisierungswürdig, da für Köttingen nur
geringe Entlastungen, für Kierdorf sogar erhebliche Zusatzbelastungen zu erwarten
wären.
Den Beurteilungen der Straßenbaumaßnahmen kann bis auf die Beurteilung der
L 163 n zugestimmt werden .
Bereits im Jahr 1996 wurde vom Verkehrsplanungsbüro IVV, Aachen, eine Analyse der
Verkehrssituation auf der L 163 in den Ortslagen Kierdorf und Köttingen erstellt. In der
entsprechenden Ergebnisdokumentation ist die Verkehrssituation wie folgt eingeschätzt
worden:
In den jeweiligen Ortsdurchfahrten ist die Verkehrsituation als grundsätzlich kritisch
einzustufen; das gilt insbesondere für die (längeren) Streckenabschnitte, in denen der
Straßenraum relativ breit ist und eine lockere Bebauung.anzutreffen ist.
Im Bereich der Engpasssituationen auf der L 163 in Kierdorf und Köttingen herrscht
eine für das Straßenumfeld und für den Verkehrsablauf (u.a. Fußgänger- und
Fahrradverkehr) unverträgliche Situation.
Im Gutachten wurde neben der Empfehlung von kurzfristigen verkehrslenkenden Maßnahmen (LKW-Verbot aus Richtung Kierdorf) und Maßnahmen zur Straßenraumgestaltung
auch die langfristige Planung einer Umgehungsstraße (im Rahmen der Osttangente)
herausgestellt.
Als Ergebnis der 2002 im Auftrag der Stadt durchgeführten Lärmminderungsplanung
Köttingen ist die hohe Lärmbetroffenheit in der Ortslage von Köttingen bestätigt worden.
Neben der Planung einer ortsdurchfahrtsfreien Anbindung der May-Werke ist in der
Lärmminderungsplanung gleichzeitig auch eine spürbare Entlastung für die Ortsdurchfahrt
im Rahmen der Verkehrsentwicklung empfohlen worden.
Der Landesbetrieb Straßenbau, Niederlassung Euskirchen, hat inzwischen die Ortsumgehung Köttingen (Westumgehung)/Kierdorf/(Ostumgehung) mit weiterem Verlauf als
Ortsumgehung von Kerpen-Brüggen, -Balkhausen und -Türnich im Zuge der L 163 n als
Straßenplanung zur Aufnahme in die Integrierte Gesamtverkehrsplanung der Landesregierung angemeldet.
Dies dokumentiert insgesamt die Notwendigkeit einer Ortsumgehung von Köttingen und
Kierdorf. Eine geringe Entlastung für Köttingen und sogar eine erhebliche Zusatzbelastung
für Kierdorf kann nicht nachvollzogen werden.
P:ISZ\vORLAGENIV6100025·326.DOC