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Beschlussvorlage (Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes des Rhein-Erft- Kreises; Stellungnahme der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
263 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes des Rhein-Erft-
Kreises;
Stellungnahme der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes des Rhein-Erft-
Kreises;
Stellungnahme der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61 öffentlich V 81 Amt: An den Ausschuss tJ~-;'I - 61 - BeschIAusf.: - 61 Datum: 22.11.2005 für Stadtentwicklung der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung • Betrifft: Fortschreibung Kreises; des Verkehrsentwicklungsplanes Stellungnahme der Stadt Erftstadt Finanzielle des Rhein-Erft- Auswirkungen: IRl Keine Unterschriftdes BUdgetveran~ortl~~rn Erftstadt,den22.11.2005 (~V\I'A Beschlussentwurf: • 1. Die Stadt Erftstadt stimmt dem Entwurf des Kreisverkehrsentwicklungsplanes grundsätzlich zu . 2. Gegen die Beurteilung der L 163 n (Umgehung Kierdorf/Köttingen) werden Bedenken erhoben. Es wird vorgeschlagen, diese Straßenbaumaßnahme einer erneuten verkehrliehen Einschätzung zu unterziehen, wobei auch die unterschiedlichen Trassenverläufe bzw. Anbindungsmöglichkeiten an die Ortslagen von Köttingen und Kierdorf dargestellt werden sollten. Begründung: Der Rhein-Erft-Kreis hat im Rahmen der Erarbeitung der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes für das künftige Straßennetz (Prognosefall 2015) in der Stadt Erftstadt folgende Straßenbaumaßnahmen eingestellt: • K 45 n Liblar (Osttangente) • L 33 n Weilerswist mit neuen Anschlussstellen an die A 61 und A 1; bereits planfestgestellt • Westtangente Lechenich zwischen Erper Straße und Herriger Straße • K 44 nl K 46 n Erftstadt (Verlängerung der Westtangente Lechenich als Ortsumgehung von Konradsheim und Dirmerzheim) • L 163 n Kierdorf/Köttingen (westliche Ortsumgehung von Köttingen und östliche Ortsumgehung von Kierdorf) P:\sz\VORLAGEN\V6100025·326.doc - • • 2 - Diese Straßenbaumaßnahmen sind im Auftrag des Rhein-Erft-Kreises von dem Verkehrsplanungsbüro IW, Aachen, wie folgt beurteilt worden: • K 45 n Liblar Diese Ortsumgehung ist notwendig und sinnvoll. Ein Ingenieurauftrag wurde bereits vergeben. • Westtangente Lechenich zwischen Erper Straße und Herriger Straße Die Straße bewirkt gute Entlastungen für Lechenich. • K 44 n/K46 n Erftstadt Durch diese Maßnahmen werden für Lechenich gute und für Dirmerzheim hohe Entlastungen erreicht. Das Linienbestimmungsverfahren wird zeitnah eingeleitet. • L 163 n Kierdorf/Köttingen Diese Umgehung ist in dieser Form nicht realisierungswürdig, da für Köttingen nur geringe Entlastungen, für Kierdorf sogar erhebliche Zusatzbelastungen zu erwarten wären. Den Beurteilungen der Straßenbaumaßnahmen kann bis auf die Beurteilung der L 163 n zugestimmt werden . Bereits im Jahr 1996 wurde vom Verkehrsplanungsbüro IVV, Aachen, eine Analyse der Verkehrssituation auf der L 163 in den Ortslagen Kierdorf und Köttingen erstellt. In der entsprechenden Ergebnisdokumentation ist die Verkehrssituation wie folgt eingeschätzt worden: In den jeweiligen Ortsdurchfahrten ist die Verkehrsituation als grundsätzlich kritisch einzustufen; das gilt insbesondere für die (längeren) Streckenabschnitte, in denen der Straßenraum relativ breit ist und eine lockere Bebauung.anzutreffen ist. Im Bereich der Engpasssituationen auf der L 163 in Kierdorf und Köttingen herrscht eine für das Straßenumfeld und für den Verkehrsablauf (u.a. Fußgänger- und Fahrradverkehr) unverträgliche Situation. Im Gutachten wurde neben der Empfehlung von kurzfristigen verkehrslenkenden Maßnahmen (LKW-Verbot aus Richtung Kierdorf) und Maßnahmen zur Straßenraumgestaltung auch die langfristige Planung einer Umgehungsstraße (im Rahmen der Osttangente) herausgestellt. Als Ergebnis der 2002 im Auftrag der Stadt durchgeführten Lärmminderungsplanung Köttingen ist die hohe Lärmbetroffenheit in der Ortslage von Köttingen bestätigt worden. Neben der Planung einer ortsdurchfahrtsfreien Anbindung der May-Werke ist in der Lärmminderungsplanung gleichzeitig auch eine spürbare Entlastung für die Ortsdurchfahrt im Rahmen der Verkehrsentwicklung empfohlen worden. Der Landesbetrieb Straßenbau, Niederlassung Euskirchen, hat inzwischen die Ortsumgehung Köttingen (Westumgehung)/Kierdorf/(Ostumgehung) mit weiterem Verlauf als Ortsumgehung von Kerpen-Brüggen, -Balkhausen und -Türnich im Zuge der L 163 n als Straßenplanung zur Aufnahme in die Integrierte Gesamtverkehrsplanung der Landesregierung angemeldet. Dies dokumentiert insgesamt die Notwendigkeit einer Ortsumgehung von Köttingen und Kierdorf. Eine geringe Entlastung für Köttingen und sogar eine erhebliche Zusatzbelastung für Kierdorf kann nicht nachvollzogen werden. P:ISZ\vORLAGENIV6100025·326.DOC