Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg (Möbelhaus) - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Beschluss der Teiländerung siehe UPA vom 19.09.2012, TOP 10, Niederschrift S. 70 – 73)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
222 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
03.12.12, 19:43
Aktualisiert
03.12.12, 19:43
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 
  BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Beschluss der Teiländerung
siehe UPA vom 19.09.2012, TOP 10, Niederschrift S. 70 – 73) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 
  BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Beschluss der Teiländerung
siehe UPA vom 19.09.2012, TOP 10, Niederschrift S. 70 – 73) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 
  BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Beschluss der Teiländerung
siehe UPA vom 19.09.2012, TOP 10, Niederschrift S. 70 – 73) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 
  BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Beschluss der Teiländerung
siehe UPA vom 19.09.2012, TOP 10, Niederschrift S. 70 – 73)

öffnen download melden Dateigröße: 222 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 389/2012 Erstellt am: 13.11.2012 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Verfasser/in: Herr Rosenkranz/Büro Zimmermann u.a. Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss X 12.12.2012 Rat X 18.12.2012 Betreff Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg (Möbelhaus) - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Beschluss der Teiländerung siehe UPA vom 19.09.2012, TOP 10, Niederschrift S. 70 – 73 Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 389/2012 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) und während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen berücksichtigt / nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 17.3 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt ist. Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. Erläuterungen 1. Auslegung / Abwägung In seiner Sitzung am 19.09.2012 beauftragte der Umwelt- und Planungsausschuss die Verwaltung, den Entwurf der Änderung Nr. 17.3 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim mit dem Entwurf der Begründung sowie zugehörigen Gutachten und Untersuchungen öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 04.10.2012 bis zum 06.11.2012. Von Bürgern bzw. Privaten wurden zur FNP-Änderung zwei Stellungnahmen abgegeben. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nahmen 13 Mal Stellung, aber nur in 10 Fällen wurden Bedenken oder Anregungen vorgetragen. Die Städte Monheim, Wesseling und Elsdorf informierten, keine Bedenken gegen die Planung zu haben. Sämtliche Eingaben wurden den Ratsmitgliedern vorab mit Schreiben vom 26.11.2012. zugestellt. Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen wurden ergänzt um diejenigen zwei, die (nur) während der frühzeitigen Beteiligung abgegeben wurden. Auch über sie muss der Rat einen Abwägungsbeschluss fassen. Die Abwägungstabelle (siehe unten) enthält daher Stellungnahmen von 12 Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange sowie von zwei Privaten. Im Folgenden nimmt die Verwaltung Stellung zu den Eingaben und formuliert entsprechende Abwägungsvorschläge. Zwecks besserer Übersichtlichkeit geschieht dies in tabellarischer Form. Die Tabelle ist wie folgt aufgebaut: In einer Überschriftszeile ist der jeweilige Eingabesteller mittels eines Buchstabens (T für Behörde/Träger öffentlicher Belange und B für Bürger/Private) und einer Ziffer gekennzeichnet und namentlich genannt. Zusätzlich findet sich der Hinweis, ob es sich um eine Stellungnahme handelt, die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB (Zusatz: fBÖ) oder während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB (Zusatz AUS) eingegangen ist. In einer linken Spalte sind dann – thematisch gegliedert – die Inhalte Vorlage Nr.: 389/2012 . Seite 3 / 4 der Eingaben kurz zusammengefasst, in der rechten Spalte wird dazu von der Verwaltung Stellung genommen. Pro Eingabesteller ist dann ein Beschlussvorschlag zur Abwägung der Bedenken oder Anregungen formuliert. Er ist in Fettdruck in der rechten Spalte eines grau unterlegten Kastens zu finden. 2. Anpassung an die Ziele der Raumordnung Mit Schreiben vom 12.04.2012 wurde bei der Bezirksplanungsbehörde gemäß § 34 LPLG die Anfrage gestellt, ob die Flächennutzungsplanänderung 17.3 den Zielen der Raumordnung angepasst ist. Nachgeforderte Unterlagen wurden mit Datum 10.07.2012 zugestellt. Die erwartete Bestätigung, dass die Planung den Zielen der Raumordnung nicht widerspricht, lag bis zur Drucklegung immer noch nicht vor. Die Bezirksregierung informierte darüber, dass die vorbereitete betreffende Verfügung erst nach Information des Regionalrates in seiner Sitzung am 14.12.2012 zugestellt werden kann. 3. Beschluss der Teiländerung Folgt der UPA den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, kann er dem Rat empfehlen, die Teiländerung 17.3 zu beschließen. Die Aufstellungsunterlagen sind zwecks Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung zur Prüfung zuzuleiten 4. Vorlagenbestandteile Tabelle der eingegangenen Anregungen und Bedenken mit Stellungnahmen der Verwaltung (T 1 fBÖ - T 10 fBÖ und T 15 fBÖ sowie T 1 AUS – T 10 AUS und B 1 AUS – B 2 AUS) Zu den Stellungnahme-Schreiben siehe unten Ziffer 5. Zur Stellungnahme der Stadt Bergheim wird dabei auf Folgendes hingewiesen: Dem Stellungnahme-Schreiben sind acht Anlagen beigefügt. Die Anlagen 1-5 und 7-8 sind abgedruckt. Als Anlage 6 wurde das Einzelhandelskonzept der Stadt Bergheim aus dem Jahre 2010 eingereicht. Auf seinen Abdruck hat die Verwaltung zwecks Verringerung des Druckaufwandes verzichtet. Im Ratsinformationssystem ist es natürlich einsehbar, außerdem kann es auch im Planungsamt und während der Sitzungen von UPA und RAT eingesehen werden. o Fachgutachterliche Stellungnahme zu der von Kreisstadt Bergheim beim Büro Junker und Kruse in Auftrag gegebenen städtebaulichen Wirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Möbelhauses in Pulheim (als Anhang 1 zur Abwägungstabelle, Abwägung zu T 9) o FNP - Änderungsentwurf mit derzeitiger und neuer Darstellung o Begründung o Folgende Bestandteile sind nicht noch einmal gedruckt worden: o o Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung; bei dem Umweltbericht handelt es sich um die für den verbindlichen Bauleitplan BP Nr. 109 Pulheim erarbeitete Fassung!) Auswirkungsanalyse Sie waren der Vorlage Nr. 247/2012 für die Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 19.09.2012 beigefügt, die den Auslegungsbeschluss für den FNP-Änderungsentwurf zum Inhalt hatte, und liegen somit allen Ratsmitgliedern und Mitgliedern des UPA vor. Zusätzlich können sie während der Sitzungen von UPA und Rat eingesehen Vorlage Nr.: 389/2012 . Seite 4 / 4 werden. Da beide Unterlagen keine Veränderung nach der Offenlage erfahren haben, werden sie hier nicht noch einmal vorgelegt. Selbstverständlich sind sie im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Vorlage einsehbar. 5. Hinweis zum Abdruck der Stellungnahmen/Eingaben Die Bauleitplanverfahren zur Teiländerung 17.3 des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des BP 109 Pulheim (Möbelhaus) (Vorlage Nr. 394/2012 ) werden parallel durchgeführt. Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange haben weit überwiegend gleichlautende Stellungnahmen zu beiden Planverfahren abgegeben. In beiden Verfahren sind diese Stellungnahmen abzuwägen. Hierzu sind jeweils entsprechende Abwägungstabellen erarbeitet worden. Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Verwaltung zwecks Verringerung des Druckaufwandes nur einmal abgedruckt. Sie wurden den Ratmitgliedern vorab mit Schreiben vom 26.11.2012 zugestellt. Die Kennzeichnungen mit den Kürzeln T und B und angehängten Ziffern, wie sie auf den zugestellten Stellungnahmeschreiben zu finden sind, entsprechen den Bezeichnungen der in dieser Vorlage beigefügten Abwägungstabelle. In der Abwägungstabelle für das Bebauungsplanverfahren gibt es Unterschiede. Siehe hierzu die Vorlage Nr. 394/2012.