Daten
Kommune
Pulheim
Größe
79 MB
Datum
18.12.2012
Erstellt
03.12.12, 19:43
Aktualisiert
03.12.12, 19:43
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Inhalt der Datei
Der Oherbügge.rmeister
STNOT PULHEIM
0 L lut'il
stadt Köln
2012
Stadtplanungsamt
Stadthaus Deutz Westgebäude,
Sprechzeaten:
Di. 8.00 - '18.00
Uhr,
Mo. u.
Mi. u.
Do.
Fr.
8.00 - 16.00 uhr,
8.00 - 12.00 Uhr,
sowie nach besonderer Vereinbarung
61
StadtKöln
Stadtplanungsamt
KVB-Linien: 1, 3, 4, 9; 1 50, 1 53, 1 56; S-Bahn-Linien: S6, S'l'1, S1 2, S1 3
RE-/RB- uFernverkehr- Haltestelle Bf. DeuldMesse LANXESS arena
Stadthaus . 50605 Köln
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Postfach 1 345
50241 Pulheim
6§
Herr Drese
09.C 30
Auskunft:
0{.
Zimmer.
Telefon: 0221 221- 22834
felefax: 0221221- 22450
-aä34-rail:
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6 Z
stadtplanungsamt@stadt-koeln de
lnternel: www.stadt-koeln.de
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lhr Schreiben vom
Mein Zeichen
04.04.2012
61161111
31, Mai
F!ächennutzungsplan Teiländerung Nummet L7.3
ungsplan Nummer 109
hier: Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BaUGB
2012
- der Stadt
Putheim und Bebau-
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Pulheim plant auf einer Fläche am südwestlichen Ortsrand einen Möbelmarkt mit einer
Verkaufsfläche von 45 000 m'zVerkaufsfläche (VK). Der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente soll dabei in einer Größenordnung von 4 500 m2 VK zugelassen werden. Für die zentrenrelevanlen Randsortimente spezifiziert nach Warengruppen ist die Festsetzung von Verkaufsflächenobergrenzen geplant.
ln einem Gutachten der BBE, vorgestellt am 04.05.2012 in Pulheim, ist unter Beachtung der Prüfvorgaben des § 11 Absatz 3 BauNVO aufgezeigt, ob im Ansiedlungsfall negative Auswirkungen
auf zentrale Versorgungsbereiche oder auf sonstige für die Versorgung der Bevölkerung wichtige
Angebotsstandorte im Einzugsgebiet zu erwarten sind.
Der Gutachter kommt im Grundsatz zu dem Ergebnis, dass im Einzugsbereich, das heißt in den
zentralen Versorgungsbereichen, aber auch an den dezentralen Möbelmarktstandorten in der Region, untergliedert in mehreren Wirkungsbereichen/Zonierungen, keine schädlichen Auswirkungen
zu envarten sind.
Das Gutachten ist plausibel und nachvollziehbar und geht auf die im Wesentlichen zu prüfenden
Auswirkungskriterien umfassend ein. Die betroffenen zentralen Versorgungsbereiche auf Kölner
Stadtgebiet sind berücksichtigt und ausreichend gewürdigt.
Während es der Stadt Köln weniger um die Beurteilung der Möbelhauptsortimente dieses Möbelmarktes an einem dezentralen Standort in einem ohnehin bereits sehr stark versorgten Ballungsraum geht, gilt das Hauptaugenmerk der Dimensionierung der zentralen Randsortimente im Sinne
des Zentrenschutzes und der Versorgung der Bevölkerung.
t2
Alle Amter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de oder im örtlichen Telefonbuch.
Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet lhnen montags - freitiags von 7.00 bis 19.00 Uhr geme das Calloenlet: 0221 221-0
Der Oberbürqermeister
-:-
Auffallend und bedenklich ist die vorueg laufende Anderung der Warensortimentsliste der Stadt
Pulheim, das heißt hier die Herausnahme der Lampen und Leuchten aus der Kategorie der zentrenrelevanten Sortimente. lm vorliegenden Fall umfasst das Warensortiment eine Flächengröße
von circa 1 500 m2. Da dieses Warensortiment in der Kölner Liste als zentrenrelevant eingestuft ist,
ist meines Erachtens bei der Prüfung möglicher negativer Auswirkungen zwischen den Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche in Pulheim und in den Nachbarstädten zu unterscheiden. Während die Lage in Pulheim aufgrund der möglicherweise fehlende Angebotssituation unproblematisch erscheint, könnte sich das Angebot sehr wohl auf die zentralen Versorgungsbereiche von Köln aber auch von Frechen negativ auswirken.
lnsbesondere ist es dann der Fall, wenn neben den angegebenen zentrenrelevanten Randsortimenten von 4 500 m2 VK und den ausgeklammerten Lampen und Leuchten von 1 500 m, VK im
Hauptsortiment Kraftwagenteile und -zubehör insbesondere Autokindersitze und so weiter und sogenannte Nebensortimente und Aktionswaren in einer Größenordnung von 500 m'zVK angeboten
werden, die nach Kölner Lesart ebenfalls zentrenrelevant sind und somit einen Umfang von
6.500 m2 VK eneichen.
Es wird um eine ergänzende Überprufung gebeten, ob auch unter Annahme von circa 6 5OO m'?VK
zentrenrelevante Randsortimente die Auswirkungen auf benachbarte zentrale Versorgungsbereiche zu vernachlässigen sind. (Dezeit wird vom Gutachter bei den betroffenen zentralen Versorgungsbereichen von einer Kaufkraftumverteilung von vertretbaren maximal 5 % ausgegangen).
lm Sinne der allgemeinen Betroffenheit der Nachbarstädte und der dort geltenden Warenlisten
zentrenrelevanter Sortimente, sollten die im neuen Landesentwicklungsplan, Teilplan "großflächiger Einzelhandel", vorgegebenen 10 % für zentrale Randsortimente insgesamt nicht überschritten
werden.
Das heißt, dass die Stadt Köln eine Begrenzung auf insgesamt 4 500 m'VK inklusive Lampen,
Leuchtery Kraftwagenteile und -zubehör und sogenannte Nebensortimente und Aktionsware unbedingt begi.üßen würde.
Des Weiteren wird dringend darum gebeten, die Nebensortimentsflächen nach Realisierung des
Vorhabens regelmäßig zu kontrollieren, da unkontrollierte Enreiterungen in dieser Branche bekannt sind.
Ein weiterer Aspekt der Stellungnahme der Stadt Köln bezieht sich auf die verkehrlichen Auswirkungen auf das umgebende Verkehrsnetz. Ausgegangen wlrd von einem Mehrverkehr durch den
Möbelmarkt von werktags 4 100 Ktzl24h (zum Vergleich: Frischezentrum Marsdorf 3 600 Ktzl24h),
an Samstagen von circa 7 900 Kfzl24h.
Das von Pulheim in Auftrag gegebene Verkehrgutachten wird darüber Aufschluss geben, inwieweit
sich die zusätzlichen Verkehre auf das VerkehrsneE auswirken werden.
Die Stadt Köln begrüßt, soweit nicht beabsichtigt, die Prüfung der Auswirkungen insbesondere auf
der B 59 und hier am Anschlusspunkt an die Autobahn A'l und im Weiteren am Militärring. Darüber hinaus sollten Auswirkungen durch mögliche Schleichverkehre nach Widdersdorf und weiter
nach Weiden/Lövenich untersucht werden.
Beide oben genannte Anregungen sollten zur Offenlage umfassend gewürdigt und dokumentiert
werden.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
['d,.(
1 2.
il0v.
201?
POSTSTELLE
lZNov.
Sprechzeiten:
Mo. u. Oo. 8.00 - 16.00 Uhr,
Di.8.00 - 18.00 Uhr, Mi. u.
8.00- 12.00 Uhr,
so^rie nach b€sondererVereinbarung
2012
Fr.
. Stadhlanungsamt
. 50605 Kötn
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Frau Sandra Hatting
Geschäftszeichen lV/6'l
KVB-Linien: 1,3,4,9; 150, 153, 156: S-Bahn-Linien: S6, 511, 512, S13
RE-/R& u Femverkehr - Haltestelle Bf. DeutzJMesse LANXESS arena
Auskunfr:
Hen
Zimmer:
09.c 30
Telefon: 0221221- 22834
Telefax: 0221221- 224fi .
E-Mail:
lnlemet: www.stadt-koeln.de
oer SammelDost
lhr Schreiben vom
Msin Zeichen
27.09.2012
61t611t1
Datum
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AUS
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Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung 17.3 Ortsteil Pulheim und Bebauungsplan 1O9 Pulheim;
hiers Betealagung gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (AaucB)
Sehr geehrte Damen und Henen,
mit Schreiben vom 0'1.06.2012 wurde bereits im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Absatz 1
BauGB seitens der Stadt Köln zum oben genannten Verfahren eine Stellungnahme abgegeben.
Auf diese Stellungnahme möchte ich nochmals Bezug nehmen und anmerken, dasi die Stadt Köln
keine Bedenken gegen die Ansiedlung eines Möbelsortimenters hat, sondern gegen die problematische Größenordnung der geplanten zentrenrelevanten Nebensortimente.
1.
Aus der Sicht der Stadt Köln ist es nachvollziehbar, dass die auf einzelne Sortimente bezogene
Analyse keine größeren Umverteilungseffekte feststellt und dass dadurch auch die Größenordnung
der Verkaufsfläche der zentrenrelevanten Sortimente von 4 500 m2 keine negativen Auswirkungen
haben soll. Danach zu urteilen könnte es jedoch zu höchst bedenklichen AuJwirkungen führen,
wenn in einem nächsten Schrift eine geschickte Zusammenstellung und Analyse anderer zentrenrelevanter Sortimente zu einer noch größeren Verkaufsfläche führen wird.
Bekachtet man dabei noch die Ausklammerung der Lampen, Leuchten und Beleuchtungskörper
etc. aus einer städtischen Liste der zentrenrelevanten Sortimente im Sinne des geplanten Projektes, so entstehen unkalkulierbare städtebauliche Auswirkungen. lnsbesondere ist es dann der Fall,
wenn neben den angegebenen zentrenrelevanten Randsortimenten von 4 500 m? Verkaufsfläche
(VK) und den ausgeklammerten Lampen und Leuchten von 1 500 m2 VK im Hauptsortiment Kraftwagenteile und -zubehör insbesondere AutokindersiEe und so weiter und sogenannte Nebensortimente und Aktionswaren in einer Größenordnung von 500 m2 VK angeboten werden, die nach
Kölner Lesart ebenfalls zentrenrelevant sind und somit einen Umfang von insgesamt 6 500 m2 VK
erreichen.
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Alle Amter und Dienststellen der Stadtveryaltung finden Sie unter t$vw.stadlkoeln.de oder im örtlichen Teletonbuch.
Fragen zu den Oienstleistungen der Stadt Köln beanlwortet lhnen montags - freitags von 7.OO bis 19.00 Uhr geme das Ca -Center: 0221 221-0
Der Oberbürgermeister
stadt Köln
-2Aus Sicht der Stadt Köln kann es auch im Sinne der neuen landesplanerischen Zielsetzung nicht
sein, dass zur Einhaltung der Grenarverte für zentrenrelevante Sortimente von maximal '10 % oder
maximal 2 500 m2 der Verkaufsfläche bestimmte Sortimente aus der Pulheimer Liste ausgeklammert und als nicht zentrenrelevante Sortimente eingestuft werden.
Die Präzedenzwirkung auf die gesamte Branche könnte weitreichende städtebauliche Folgen haben. Eine ständige Vergrößerung der Verkaufsflächen und die Ausklammerung von Sortimenten
aus der jeweiligen zentrenrelevanten Warensortimentslisten der Städte ist allein schon problematisch und kann für das Zentrengefüge der Städte unvorhersehbare Folgen haben. Daruber hinaus
wird, wie bereits oben erwähnt, eine geschickte Zusammenstellung der zentrenrelevanten Sortimente durch die Firmen und die hilfreiche Analyse zur Einhaltung von negativ wirksamen Grenzwerten zu zentrenrelevanten Warenkombinationen führen, die auf viele zentrale Versorgungsbereiche negativ wirken werden.
2.
Der Standort des Möbelmarktes liegt an der K 6 nördlich der B 59 n. Er wird direkt an die K 6 angeschlossen. Von dort besteht der Anschluss an die I 183 (Bonnstraße). Es werden 4 300 Fahrten/
24 h verursacht, diezu4100 Kfz nach Norden (zur Bonnstraße) und 200 Kfz nach Süden (Richtung \Mddersdorf!) abff ießen.
Samstags werden insgesamt 7 900 Fahrten enrartet. Unterstellt man die werktägliche Verteilung,
so fahren dann circa 7 500 in Richtung Bonnstraße und circa 400 in Richtung Widdersdorf und
werden dort die Leonhardsgasse befahren. Vor diesem Hintergrund ist die von der Stadt Köln angedachte Veöindung zwischen der K 6 und der Chryslerstraße auf Pulheimer Stadtgebiet nochmals zu thematisieren.
Es werden insgesamt acht Knotenpunkte hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit untersucht. Auf Kölner Stadtgebiet sind dies die Knoten B 59/BAB A 1 West und B 59/BAB A"l Ost. Hier erfotgt der
Hinweis, dass eine Anpassung der Signalprogramme empfohlen wird.
Alle anderen Knotenpunkte liegen auf Pulheimer Stadtgebiet. Defizite sind durch signaltechnische,
im Fall des Knotens Bonnstraße/B 59 Nord bauliche Optimierungen zu beheben.
Grundsätslich bestehen aus verkehrstechnischer Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben. Die
vorgeschlagenen Anderungen an der AS Bocklemünd sind aber im Detail zu erörtem. Ebenso
muss sichergestellt werden, dass keine zusätsliche Belastung der Leonhardsgasse in Widdersdorf
erfolgt.
Die ober genannten Anregungen, insbesondere jedoch mögliche Präzedenzwirkungen im großflächigen Einzelhandel, sollten auch im Sinne mfulicher regional wirksamer ungewünschter Fiachenund Sortimentsentwicklung nochmals kritisch geprtift werden.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
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2012
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Stadt Kaarst . Der Bürgermeister
Ralhaus Büftgen . RathausplaE 23 .41564 Kaarst
ÖinurEszeiten: Mo - Fr 6:30 - 12:00 Uhr, Do 1,{:00 - '18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Mai 2012
gegangen
*
Stadt"nt*i"klrng, Planung und Bauordnung
Auskunt erteih: Herr B€eck. Zimmer: 201
Telefon: 02131 987 839 Telefax: 02131 987 7839
StadtveMallung Postfach 10 12 65 .41544 Ka.rst
--9a ',r:,'t5 lntemetiens-beeck@kaarst.de
www-kaaßl.de
E-Mail:
Stadt Pulheim
Planungsamt
Postfach 1345
Anf.hn
S-Bahn 56: Haltepunkt "Bütlgen'
Euslinie 860 oder E6O1 bis zur Haltestelle
"Biiügen
Autobahn A 57, Ausfahd "tleuss / Büttgen",
50241 Pulheim
RicHung Mönd|engladbach
lhrZeichen lhr Schaeiben vom
Az.: 61.13.40
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Oalufi: 21.05.2012
27.0!.2012
Teiländerung des FlächennuEungsplanes Nr. 17.3 -Ortsteil Pulheim und Bebauungsplan Nr. 't09 Pulheim
- Stellungnahme der Stadt Kaarst im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs.
BauGB -
I
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den o.g. Bauleitplanverfahren, die für die Errichtung eines Möbelmarktes mit
45.000 m'Verkaufsfläche durchgeführt werden nehme ich wie folgt Stellung:
1. Das Projektvorhaben ist mit Blick auf die Versorgungsfunktion der Stadt Pulheim
grundsätzlich überdimensioniert. Das zentrenrelevante Randsortiment in einer Größenordnung von 4.500 m2 ist nicht akzeptabel. Auch in Bezug auf das nicht zentrenrelevante Kernsortiment liegt eine nicht maßstäbliche Verkaufsfl ächendimensionierung vor. Nach den Zielen zur Aufstellung des neuen LEP (Sachlicher Teilplan Einzelhande gemäß Kabineftsbeschluss vom 17.04.2012) soll der Umsatz des nicht
zentrenreievanten Kernsortimentes nichl clas entsprechenoe Nachfragevoiumen
überschreiten. Der prognostizierte Umsatz des Projektvorhabens liegt hier bei 79,2
Mio €, das in Pulheim zu Verfügung stehende Nachfragevolumen liegt bei 29,6 Mio
€. Der zukünftige Grundsatz zum LEP wird damit verletä.
2, Für das nicht zentrenrelevante Kernsortiment wird die ermittelte Auswirkungsanalyse in Frage gestellt. Der Umsatzverlagerungseffekt aus dem Ferneinzugsbereich
dürfte höher liegen, dagegen jener aus dem überregionalen Bereich niedriger liegen.
Sparkasse
Neuss BLZ 305 500 00 . Konto 200 097
BIC-Code:WELA DE
DN
IBAN: DE1.{ 3055 0000 0000 2000 97
Raiffeisenbank Kaarst BLz 370 694 05 Konto 6 000 291 011
BIC-Code: GENODED1 KAA IBAN: DE03 3706 9405 6000291011
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kaarst*
Das geplante Vorhaben stellt sich als unverträglich für die Stadt Kaarst dar. Von daher wird gefordert, das Projekt regional verträglich anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
ln Vertretuno
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Manfred Meuter
Technisbher Beigeordneter
kaarst*
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Kaarst . Der Bürgermeister
0kt. 20n
Euttgen Ralhausplatz 23 41564 Kaarsl
und
0 8.
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0l(r.
Mo - Fr E:30 - 12:00 Uhr. Do '14:00 - 'lE:00 Uh.
Vereanbarung
2012
Planung und Bauordnung
POSTSTELLE
Auskunfr
StadiveMaltung Postfach 10 12 65 41544 Kaärst
lntemgt www.kaarsl.de
AUS
Adrhn
-Büttgen"
'
S-Bahn 58: Haltepunkt
Buslinie 860 oder 860l bis zur Hahestelle
"Büttgen
Aulobahn A 57, Auslahn 'Neu*s / Büttgen",
Richtung Mönchengladbach
5024'l Pulheim
,\
201
E-Mail: rens.beect@kaarst.de
Stadt Pulheim
Planungsamt
Postfach 1345
Az.:61.13.40
erleilt Hen 8€ed(. Zimmer:
Teletoo: 02131 9E7 639 Telefar 02131 987 7E39
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Zeichen lhr Schreiben vom
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Datum: O,l.'10.2012
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Teiländerung des Flächennufungsplanes Nr. 17.3 -Ortsteil Pulheim und Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
- Stellungnahme der Stadt Kaarst im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs.
BauGB -
1
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den o.g. Bauleitplanverfahren, die für die Errichtung eines Möbelmarktes mit
45.000 m'zVerkaufsfläche durchgeführt werden, nehme ich, wie bereits in meinem
Schreiben vom 22.05.2012, wie folgt Stellung:
't. Das Projektuorhaben ist mit Blick auf die Versorgungsfunktion der Stadt Pulheim
grundsätzlich überdimensioniert. Das zentrenrelevante Randsortiment in einer Größenordnung von 4.500 m2 ist nicht akzeptabel.
Auch in Bezug auf das nicht zentrenrelevante Kernsortiment liegt eine nicht maßstäbliche Verkaufsflächendimensionierung vor. Nach den Zielen zur Aufstellung des
neuen LEP (Sachlicher Teilplan Einzelhande gemäß Kabinettsbeschluss vom
17.04.2012) soll der Umsatz des nicht zentrenrelevanten Kernsortimentes nicht das
entsprechende Nachfragevolumen überschreiten. Der prognostizierte Umsatz des
Projektuorhabens liegt hier bei 79,2 Mio €, das in Pulheim zu Verfügung stehende
Nachfragevolumen liegt bei 29,6 Mio €. Der zukünftige Grundsatz zum LEP wird damit verletzt.
2. Für das nicht zentrenrelevante Kernsortiment wird die ermittelte Auswirkungsanalyse in Frage gestellt. Der Umsatzverlagerungseffekt aus dem Ferneinzugsbereich
dürfte höher liegen, dagegen jener aus dem überregionalen Bereich niedriger liegen.
Sparkasse Neuss . BLZ ?O5 500 00 . Kor{o 20() 097
BIC-Code: WELA DE DN IBAN: DE14 3055 0000 0000 2000 97
05 Konlo 6 000 291 011
IBAN: DE03 3706 9405 600029'10'11
Raifbisenbank Kaarst BLZ 370 694
BIC-Code: GENODED'I
KAA
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kaarstt
Das geplante Vorhaben stellt sich als unverträglich für die Stadt Kaarst dar. Von daher wird gefordert, das Projekt regional verträglich anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
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2l Arl 2012
25. APR,20t2
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Pro.i.t 12016l . tt a Effi..
Stadt Pulheim
Planungsamt
alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Kontrlt:
Frau Hcss
Tclefon:
02251-79G210, Mobil: 015201594290
Fsx:
E+tril:
O2l I -t7 565-l
Zcich.o:
21000,10{00.020/1.13.03.06,107(l3t/139/12
m.rlL.hasa@lrr8s.
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D.tum: 2O.U
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Nr.
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Bebauungsplan Nr. 109
Pulheim .Sondergebiet Möbelhaus'; Beteiligung gem. § 4 @ BauGB
hien Ihr Schreiben vom 04.O4.2012; Azz l\tl6l
Sehr geehrte Damen und Herrerl
um eine endgültige Stellungnahme s€itens des Landesbetriebes abgeben zu könnerL ist mir ein
Verkehrsgutachten mit einer Betrachtung des Knotens L 183/ K 9 und einem Leistungsfiihigkeitsnachweis der Anschlüsse der L 183 an die B 59 vorzulegen. Lösungsvorschlfue sind mit einzurcichen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Stnß.[NRw-B.ticü6sitr. PodH l0 !6
T.lcfo.l: (»09ßt()t4
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lntaflrct *we.slrrssao.nrw.dc. E-M!il: lornk@shssaa.rrw.da
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PGtficb
Doss.ldorf. BLZ 3005qX» KolltcNr 1OO5tl5
5 BIC: WELADEDD
Sleucrnummer:
.3
I
9/5972m70 I
Ritrg
l0l - 103
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53t79 EltsLirch.,
Eulti.§tcr
Tctcfoi:02251r9«)
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07.t10v,2012
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Regionalniederlassung Ville-Eifel
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l:0161 - 5137J Euslirch€n
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Stadt Pulheim
Planungsamt
Postfach 13 45
50241 Pulheim
-73
Kontakt:
Tefefon:
02251-796-210, Mobil: 015201594290
Fax:
E-Mail:
ma
Zeichen:
Fmu Hess
021l-E7 565-1172210
is.hess@strassen.nrw.de
21000/40400.020/1.13.03.06107(364/365/12
(Bei Antwonen bifte angeben.)
Datum:
06.11.2012
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teiländerung 17.3 - Ortsteil Pulheim und Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim (Möbelhaus Am Schwefelberg); Beteitigung gem. § 4 (2) BauGB
hier: Ihr Schreiben vom 27.09.2012; Az': lY 16l
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den Unterlagen der o. g. Bauleitplanung und des Verkehrsgutachtens sind sinnvolle Maßnahmen an bedeutenden Knotenpunkten der betroffenen Bundes- und Landesstraßen vorgeschlagen.
Eine endgültige Stellungnahme kann seitens des Landesbetriebes noch nicht abgegeben werden.
Nach meiner Ansicht ist bei der Verkehrsuntersuchung nicht nur die Errichtung eines Möbelhauses für die Verkehrsqualität von Bedeutung. Auch sämtliche auf dem Stadtgebiet Pulheim anstehenden Baugebiete/ Gewerbegebiete/ Sondergebiete usw. sind zu berücksichtigen.
Erst dann ist eine ganzheitliche Beurteilung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Im
Shßen.NRw-Belriebssilz Postfach l0 16 5l .45E16 GelsenkirchenTelefon: 0209/3808{
Intemet: www.strassen.nrw.de. E-Mail: kontakt@slmssen.nrw.de
WestLB Dilsseldorf. BLZ 30050000 Konro-Nr 4005815
IBAN: DE20300500000004005815 BIC: wELADEDD
Steuernumm€r: I I 9/5972lO7Ol
Rcgion.lnicdcrhssung Villc-Eifel
Jülicher Ring I0l - 103 . 53E79 Euskirchen
Postfach l20l6l 53874 Euskirchen
Telefon: 02251/7964
kontakt.ml.ve@slmssen.nnY.de
Mittendrin: lm
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Leben
STADT-FiJm
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2012
Stadt Dormagen 41538 Dormagen
Stadt Domagen
Der Bürgermeiste,
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Postfach 1345
50241 Pulheim
,(l 5«, Dormagen
athias€iesen§traße
2 9.
Mai
II
Fachbereich Städtebau
2012
Bauleitplanung
zuständig Herr tulengelkamp
Raum 0.3'l
Telelon 02133 257 U4
E-lrail
2-Q-
wolfgang.mengelkamp@stadtiormagen.de
trtein zeichen F6/6'l
Datum22.O5.2O12
^
e4.30.os.,tLäa
Teiländerung des Flächennutsungsplans der Stadt Pulheim Nr. 17.3 - Ortsteil
Pulheim und Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
hier: Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB, Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2
(2) BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit lhrem Schreiben vom 04.04.2012 haben Sie uns über den Beschluss des Umweltund Planungsausschusses der Stadt Pulheim zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden an der Teiländerung 17.3 des Flächennutzungsplans der Stadt
Pulheim - Ortsteil Pulheim sowie der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 Pulheim
info rm ie rt.
Gegen die von lhnen beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplans NR: 109 zur Errichtung eines Einrichtungshauses mit 45.000 qm Verkaufsfläche sind Bedenken der
Stadt Dormagen vorzutragen.
1. Vereinbarkeit mit landesplaneischen Vorgaben zur Steuerung des großflächigen
Einzelhandels
Die BBE-Handelsberatung errechnet in ihrer Auswirkungsanalyse eine Umsatzenivartung des Vorhabens von 93,1 Mio. EUR. Davon entfallen 13,7 Mio. EUR auf zentrenrelevante Randsortimente. Bei einer errechneten untersuchungsrelevanten Kaufkraft in
Bankveöindungen
00
Sparkasse Neuss Klo 330 522. BtZ 305 500
VB Düsseldorf Neuss Kto 31009'11018, ALZ 301 602
VR Bank Kto 30202000'13, BLZ 305 605
48
Allgemeine Sprechzeiten
Mo. Di, Mi 8.30
-
12 Uhr.
13 Do14-'l8Uhr.Fr8.30-12Uhr
und nach Vereinbarung
OPNV: Bus 882
Halleslelle Technisches Rathaus
Zentrale:
Telelon 02133 257-0
Telelax 02133
257
-77 898
www.do,magen.de
Seite 2 des Schreibens vom 23.05.2012
der Stadt Pulheim von ca. 42,7 Mio. EUR (davon 13,'l Mio. EUR für zentrenrelevante
Randsortimente) ergibt sich eine Umsatz-Kaufkraft-Relation von 218 o/o.
Damit widerspricht das Vorhaben dem Grundsatz 4 dem Entwurf des sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandels zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
vom 17. April2012.
Der Umfang der zentrenrelevanten Sortimente wird bei einer Gesamtverkaufsfläche von
45.000 qm mit 4.500 qm beziffert. Damit wird einerseits der landesplanerischen Zielvorstellung entsprochen, dass die zentrenrelevanten Randsortimente maximal 10 o/o der
Gesamtverkaufsfläche betragen dürfen2, jedoch wird die für ein Sondergebiet für Vorhaben i.S.d. § 11 Abs. 3 BauNVO empfohlene maximale absolute Verkaufsfläche von
2.500 qm für zentrenrelevante Randsortimente deutlich überschritten3.
1
2. Einzugsbereich des Vorhabens
Für das Vorhaben der Fa. Segmüller wird durch die BBE ein ausgedehnter Einzugsbereich abgegrenzt, durch den ein hohes Nachfragepotenzial begründet werden kann. Bei
weiterhin zu eruartendem expansivem Vorgehen der Fa. Segmüller sowie der Weftbewerbsunternehmen ist in Zukunft eine Verkleinerung des Einzugsbereichs nicht auszuschließen. Auf diese Wettbewerbsentwicklung geht die Analyse nicht ein.
3. Einzelhandelsbestand in der Stadt Dormagen
Auf Seite 27 der Auswirkungsanalyse der BBE wird ein projektrelevanter Einzelhandel
im zentralen Versorgungsbereich lnnenstadt Dormagen von 6.230 qm Verkaufsfläche
festgestellt. Auf Seite 62 wird dann eine Gesamtverkaufsfläche dieses Hauptzentrums
von 4.055 qm angegeben. Wenn auch vermutlich nicht methodisch anzuzweifeln, ist
hier jedoch zumindest ein Übertragungsfehler zu korrigieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der stadt Dormagen derzeit überarbeitet wird und im Rahmen der Erhebung leicht abweichende Verkaufsflächen ermittelt
wurden.
4. Umverteilung zentrenrelevanter Softimente/ Gesamtbetrachtung
Das Angebot der großen Möbelhäuser im Bereich der zentrenrelevanten Sortimente
wird im Gutachten nicht dargestellt. Daher ist nicht nachzuvollziehen, warum 6,1 Mio. €
des künftigen Umsatzes (= ca. +5 o/o) des Planvorhabens von diesen wettbewerbern
abgezogen bzw. umverteilt wird. ohne Flächenangaben oder Begründung ist diese Darstellung aus meiner Sicht lücken- bzw. fehlerhaft.
S.Umvefteilung zentrenrelevanter Softimente / Dormagener lnnenstadt
Die projektrelevanten sortimente repräsentieren ca- 25 % der verkaufsfläche der Dormagener lnnenstadt. unabhängig davon, ob die tatsächlichen umverteilungseffekte (vgl.
4.) nicht tatsächlich wesentlich höher ausfallen, wird nicht dargestellt, warum ein Verlust
von ca. 6 % des Umsatzes auf diesen Flächen keine negativen städtebaulichen Effekte
1
Vgl. Entwurfvom 17. April2012 Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen: Grundsatz 4
2-Vgl.
Entwurf vom 17. April2012 Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen: Ziel 5
3-Vgl.
Entwurfvom 17. Aptil2012 Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen: Crundsatz 6
Seite 3 des Schreibens vom 23.05.2012
nach sich zieht. Auch wird nicht geprüft, ob das geplante Möbelhaus in Pulheim die
Realisierungschancen der geplanten einzelhandelsbezogenen Aktivierung des Geländes der ehemaligen Zuckerfabrik -das zu einem erheblichen Teil dem ,,zentralen Versorgungsbereich nnenstadt" zugehört- beeinträchtigt.
I
Mit freundlichen Grüßen
ffi,,".r
Fachbereichsleiter Städtebau
Mittendrin : lm
Lebe n
2 1, il0v. 2012
POSTSTELLE
Stadt Domagen 41538 Oormagen
Stadt Dormagen
Der B0rgarmei3ter
2
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Postfach 1345
50241 Pulheim
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Nov.
lrathi.3-Gie.enstE8e I {
2012
it15t0 Domagen
Fachbsrsich Städtobau
Bauleitplanung
Zuständig Herr Mengelkamp
Raum 0.31
Telefon 02133 257 8{4
AUS
E.
all
r./oltgang.mengelkamp@stadt{ormagen.de
oin Zoichan Ffl61
Datum 13.11.2012
Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim Nr. 17.3- Ortsteil
Pulheim sowie Bebauungsplan Nr. '109 Pulheim
hier: Beteiligungen gemäß § a (2) BauGB und Beteiligungen der Nachbargemeinden
gemäߧ2(2)BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Nachbargemeinde hat die Stadt Dormagen im frühzeitigen Beteiligungsverfahren
Anregungen zu den Planungsabsichten für die Errichtung eines Einrichtungshauses mit
einer Verkaufsfläche von 45.000m'? -davon 4.500m2 zentrenrelevante sortimente- innerhalb eines Ergänzungsstandortes vorgebracht. Die Anregungen wurden dem Umwel!
und Planungsausschuss der Stadt Pulheim mit einer ,,stellungnahme der Verwaltung"
zur Kenntnis gegeben. ohne wesentliche Anderungen der Planungsinhalte wurden die
überarbeiteten Planunterlagen anschließend zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Nach Durchsicht der Planunterlagen zu den o.a. Beteiligungsverfahren und der beigefügten ,,stellungnahme der venaraltung" aus den sitzungsunterlagen hält die stadt Dormagen ihre Anregungen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren inhaltlich aufrecht.
Die Anregungen beziehen sich auch auf das Anderungsverfahren zum Flächennutzungsplan.
Der stadt Dormagen liegt zudem eine von der stadt Bergheim dankenswerteMeise zur
verfügung gestellte gutachterliche Ausarbeitung des Planungsbüros Junker und Kruse,
stadtforschung/Stadtplanung (Städtebauliche wirkungsanalyse, Juli 2012) zum Ansiedlungsvorhaben vor. Die hier von den Gutachtern prognostizierten Auswirkungen auf die
im ,,Kommunalen Einzelhandelskonzept der Stadt Dormagen" definierten Dormagener
zenkalen Versorgungsbereiche und deren Funktionsfähigkeiten sind deutlich gravierender als die Annahmen des BBE-Gutachtens. lm weiteren ist auch die gesamtstädtisch
bedeutsame Umsatzentwicklung des ,,Ergänzungsstandortes TOp-West,,, der erst vor
Bankverbindungen
Spa*asse Neuss Kto 330 522, BtZ 305
5OO OO
VB Dtisseldorf Neuss Kto 31009't't018, BLZ 301 602
VR Bank Kto 3020200013, BLZ 305 605
48
13
All gemeine Sprechzeiten
Mo. Di. Mi 8 30 12 Uhr
Do 14 18 Uhr. Fr g.3O 12 Uhr
-
-
-
und nach Vereinbarung
öpNV: Bus 882
Haltestelle Technisches Rathaus
Z.ntrale:
Toleton 02133 257-0
f eleilx 02133 257-77 Aga
wr.lv.domag€n.d6
Seite 2 des Schreibens vom 09.11.2012
Kurzem von der Bezirksregierung Düsseldorf zur Ermöglichung einer Einzelhandelsentwicklung mit projektrelevanten Kern- und Randsortimenten im Rahmen der 68. Regionalplanänderung in die Darstellung eines ,rAllgemeinen Siedlungsbereichs" abgeändert
worden ist, auf Beeinträchtigungen und Funktionsstörungen zu überprüfen. Vor dem
Hintergrund möglicher negativer städtebaulicher Auswirkungen legt die Stadt Dormagen
das auch der Stadt Pulheim vorliegende Gutachten des Büros Junker und Kruse ihren
Anregungen zugrunde. lnsbesondere werden die im Gutachten unter Kapitel 8.'l angeführten Annahmen:
"...lm Umland der Stadt Pulheim ergeben sich für zahlreiche Hauptgeschäfts- und Nebenzentren deutlich erhöhte UmsaEumvefteilungen in einer oder mehreren projekL
relevanten Branche(n). lm Folgenden werden die Zentren mit den höchsten lJmsatzumvefteilungen im Hinblick auf mögliche städtebauliche Auswirkungen näher untersucht.
Ein Fokus liegt hierbei auf den in den jeweiligen Kommunen festgetegten zentrenrel*
vanten Sortimenten.
o
o
Das Hauptgeschäftszentrum Dormagen ist von sehr hohen tJmsatzumvefteilungen über nahezu das gesamte projektrelevante Branchenspektrum betroffen.
Die höchsten Werte ergeben sich in den Branchen Möbel (19 bis 26 %) und
Leuchten (22 bis 30 %o). Letztgenannte Branche ist hierbei in Dormagen, anders
als in Pulheim, gemäß kommunalem Einzelhandetskonzept (GMA, 2OO9) ats
zentrenrelevant eingestuft. Für den Hauptanbieter Leuchten Look ist in Anbetracht der Höhe der Umsatzumvefteilungen eine Geschäftsaufgabe als nicht unwahrscheinlich einzustufen, was zur Folge häfte, dass dlese Branche im Hauptgeschäftszentrum zukünftig nicht mehr veftreten wäre.
Auch für die Branche Möbel, die gemäß Kemsorlimentsdefinition des potenziellen Betreibers auch Matratzen und Bettwaren beinhaltet, ergibt sich eine vergleichbare Problemkonstellation, sind doch Bettwaren in Dormagen ebenfalts ats
zentrenrelevant eingestuft. Ebenfalls hohe lJmsatzumvefteilungen ergeben sich
in den zentrenrelevanten Branchen GPK Haushaltswaren (11 bis 14 To),
Heimtextilien (11 bis 15 %o) sowie sonstiger Wohneinrichtung (max. I %).
Neben verschiedenen Fachanbietern ergibt sich auch eine Betroffenheit für das
Kaufhaus ,,Ring-Centef' als wichtigem Magnetbetrieb der Stadt. So entfältt
knapp ein Fünftel derverkaufsfläche auf die projektrelevanten Branchen, die fast
durchgängig von hohen umsatzumvefteilungen betroffen srnd. /nsgesa mt ist ein
Umschlagen in negative städtebauliche Auswirkungen in Dormagen in Anbetracht der erheblichen Größenordnung sowie des spekfrums der zu erwaftenden U msabumverteilungen nicht auszuschließen. ...,,
/
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als Stellungnahme der Stadt Dormagen übernommen und vorgebracht.
Vor dem Hintergrund der Aussagen des Gutachtens ,,Junker und Kruse" ist auch lhre
Argumentation in der ,,stellungnahme der Verwaltung" zu den nun erneut vorgetragenen
Anregungen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nicht haltbar.
Anregung 1. vereinbarkeit mit landesplanerischen vorgaben zur steuerung des
großfl äc h igen Ei nzelhandels
- Die BBE-Handelsberatung enechnet in ihrer Auswi*ungsanalyse eine umsatzerwartung des vorhabens von 93,1 Mio. EUR. Davon entfallen 13,7 Mio. EIJR auf zentrenrelevante Randsoftimente. Bei einer enechneten untersuchungsrelevanten Kaufkraft in
der stadt Pulheim von ca. 42,7 Mio. EUR (davon 13,1 Mio. EIJR für zentrenrelevante
Randsofiimente) ergibt sich eine lJmsatz-Kaufkraft-Relation von 21g %.
Damit widerspicht das vorhaben dem Grundsatz 4 dem Entuurt des sachtichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel zum Landesentwicktungsptan Nordrhein-westfalen
vom 17. Apfl 2012.
Seite 3 des Schreibens vom 09.11.2012
Der Umfang der zentrenrelevanten Softimente wird bei einer Gesamtvefuaufsfläche von
45.000 qm mit 4.500 qm beziffeft. Damit wird einerseits der landesplaneischen Zelvorstellung entsprochen, dass dle zentrenrelevanten Randsoftimente maximal 10 % der
Gesamtverkaufsfläche betragen dürten, jedoch wird die für ein Sondergebiet für Vorhaben i.S.d. § 77 Abs. 3 BaUNVO empfohlene maximale absolute Verkaufsfläche von
2. 500 qm für zentrenrelevante Randsortimente deutlich überschritten.
Zur Stellungnahme:
- Dem pauschalen Hinweis, dass die landesplanerischen Ziele und Grundsätze des
LPIG derzeit keine rechtliche Bedeutung haben und ansonsten keine negativen Auswirkungen zu erwarten seien, muss widersprochen werden.
Begründet in den Ausführungen der Junker-Kruse-Analyse, die durch die ,,stellungnahme" und das überarbeitete BBE-Gutachten nicht zweifelsfrei zu widerlegen sind, sieht
die Nachbargemeinde Dormagen eine hohe Betroffenheit im Umfang einer Vielzahl
zentrenrelevanter Sortimente aus der ,,Dormagener Liste" in Lagen der zentralen Versorgungsbereiche und der Ergänzungsstandorte, die die Leistung- und Existenzfähigkeit
des Dormagener Handels gefährden. Es ist aus Sicht der Stadt Dormagen daher davon
auszugehen, dass der Widerspruch vom Grundsatz des LPIG in Bezug auf die Nachbargemeinde nicht ausreichend begründet ist.
Anregung 2. Einzugsbereich des Vorhabens
- Für das Vorhaben der Fa. Segmüller wird durch die BBE ein ausgedehnter Einzugsbereich abgegrenzt, durch den ein hohes Nachfragepotenzial begründet werden kann. Bei
weiterhin zu erwaftendem expansivem Vorgehen der Fa. Segmüller sowie der Weftbewehsuntemehmen ist in zukunft eine verkleinerung des Einzugsbereichs nicht auszuschließen. Auf diese Weftbewerbsentwicklung geht die Analyse nicht ein.
Zur Stellungnahme:
- Der vorgebrachten Annahme einer weiteren Expansion des Vorhabenträgers in der
einzugsnahen Region wird in lhrer Stellungnahme nicht widersprochen. lhrer Entgegnung, dass der vorhabenträger in Folge eines sinkenden Nachfragepotentials seine
Umsatzenivartungen reduziert und hierauf nicht betriebswirtschaftlich reagiert, ist vor
dem Hintergrund einer Marktpräsenz von 45.000m'zzu bezweifeln. Die stadt Dormagen
sieht durch die enivartete Weftbewerbsentwicklung weiterhin auch langfristig negative
und nicht ausreichend untersuchte Auswirkungen auf die eigene eingeleitete gemeindliche Einzelhandelsentwicklung, zumal sich der wettbewerb im Möbelhandel zunehmend
im sensiblen Bereich um die zentrenrelevanten Sortimente konzentrieren wird.
Anregung 3. Einzelhandelsbestand in der Stadt Dormagen
(Der ,,Übertragungsfehlef' im Text des Gutachtens wurde in der überarbeiteten Fassung
vom Juli korrigiert.)
An regu ng
4.
U mvefteil u ng
zentren relevanter Sortimente/ Gesamthetrac htung
Soiimente
wird im Gutachten nicht dargestellt. Daher ist nicht nachzuvollziehen, warum 6,1 Mio.
des künftigen umsatzes (= ca. 45 o/o) Planvorhabens von diesen weftbewerbem abgezogen bzw. umverteilt wird. ohne Flächenangaben oder Beg ndung ist diese Daritellung aus meiner Sicht lücken- bzw. fehlerhaft.
- Das Angebot der großen Möbelhäuser im Bereich der zentrenrelevanten
Zur Stellungnahme:
- Die Ausführungen beschreiben die methodische Vorgehensweise in der Erstellung des
Gutachtens und einer deutlichen Präferenz auf überschneidungen mit den großflächigen Anbietern im Ballungszentrum Köln oder verkehrlich gut erreichbaren Rändlagen.
Es wird deutlich, dass aus Gründen der Lesbarkeit teilweise auf eine Dokumentation
Seite 4 des Schreibens vom 09.'l,l.2012
vermeintlich unrelevanter, kleinstrukturierter Standorte in Dormagen verzichtet wurde.
Es kann daher aus Dormagener Sicht nicht gesichert davon ausgegangen werden, dass
die besonderen örtlichen Dormagener Einzelhandelsverhältnisse von prägenden Möbelund Einrichtungshäusern und Küchenstudios in der Ergänzungslage TOP-West oder
den projektrelevanten Anbietern mit zentrenrelevanten Sortimenten im ZVB, in der gutachterlichen Ausarbeitung hinreichend berücksichtigt wurden.
Die aus der Junker-Kruse-Analyse vorliegenden Umverteilungsbewegungen im Einzelhandel verdeutlichen explizit für Dormagen eine deutlich negativere Entwicklung.
Anregung S.Umverteilung zentrenrelevanter Softimente / Dormagener lnnenstadt
- Die projektrelevanten Sortimente repräsentieren ca.25 o/o der Verkaufsfläche der Dormagener lnnenstadt. Unabhängig davon, ob die tatsächlichen Umverteilungseffekte (vgl.
4.) nicht tatsächlich wesentlich höher ausfallen, wird nicht dargestellt, warum ein Verlust
von ca. 6 % des Umsatzes auf diesen Flächen keine negativen städtebaulichen Effekte
nach sich zieht. Auch wird nicht geprüft, ob das geplante Möbelhaus in Pulheim die
Realisierungschancen der geplanten einzelhandelsbezogenen Aktivierung des Geländes der ehemaligen Zuckerfabrik in Dormagen-Mitte beeinträchtigt.
Zur Stellungnahme:
Bereits die im BBE-Gutachten dargelegten Angebotsüberschneidungen mit den im
,,Dormagener Kommunalem Einzelhandelskonzept" als zentrenrelevant defi nierten Ankersortimenten des ,,Ring-Centers", des Lampenhauses ,,Look" und weiterer Teltilgeschäfte können in einer seriösen Betrachtungsweise nicht kompensiert werden. Angesichts der in der Junker-Kruse-Analyse für das Hauptgeschäftszentrum und für dessen
Magnetbetrieben ermittelten Grad der negativen Betroffenheit, der eine Ausdünnung der
Angebotsvielfalt bis hin zu existenzbedrohlichen Umsatzrückgänge für Einzelbehiebe
impliziert, sieht die Stadt für ihre zentralen Versorgungsfunktionen weit reichende und
unzulässige Auswirkungen.
it freundlichen Grüßen
Auftrag
.-L
achwey
Leiter des
o/l +
GEMEINDE JU
U
Gemeindeverwaltung
Der Bürgermei
53o 6r
Jüchen. Postfach'1101
.
I I s, uar zotz
-, Tö'ß
D-41353
41363 Jüchen, Am Rathaus 5
61 /Amt für Gemeindeentwicklung
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Postfach 1 345
50241 Pulheim
Zimmer 114
Jäschke
Telefon: 02165/91 5-350
Telefax: 02165/91 5-218
E-Mail: Andre.Jaeschke@Juechen.de
lnternet www.Juechen.de
lhr Schreiben vom: 27.04.2012
lhr Zeicilen:
Jochen, den 23. Mai 2012
Meiir Zeicien: 61/Jä
Aktenzeichen:
FlächennuEungsplan der Stadt Pulheim
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Beteiligung gemäß § 4 (1) BaUGB
-
Teiländerung Nr. 17.3
-
Ortsteil Pulheim und
Sehr geehrte Frau Hatting,
zunächst möchte ich mich für die nachbarschaflliche Beteiligung im Rahmen der oben genannten Verfahren bedanken.
Seitens der Gemeinde Jüchen werden nachfolgende Anregungen vorgebracht.
ln Kapitel 3 "Wettbewerbssituation' wird der Untersuchungsraum mittels eines 1S-Minutengem.
Radius
und eines 3o-Minuten-Radius abgegrenä. Die Gemeinde Jüchen befindet sich
lhrem Gutachten außerhalb dieses 30-Minuten-Radius.
Tatsächlich ist das Plangebiet aber aus großen Teilen des Gemeindegebietes über die Autobahn 540 und die Bundesstraße 59 faKisch innerhalb von 30 Minuten erreichbar. Auch der
Zentrale Versorgungsbereich in der Ortslage Jüchen ist binnen 30 Minuten zu erreichen. Obwohl scheinbar keine wesentlichen Umsatzverteilungseffekte für die Gemeinde Jüchen zu
erwarten sind bitten wir dennoch um die Aufnahme in Zone 3 (innerhalb des 3o-MinutenRadius) und um eine entsprechende Überprüfung gem. den Methodikvorgaben der Auswirkungsanalyse.
Weiterhin sind auf Seite 19 der Auswirkungsanalyse (Karte) lediglich Wettbewerber ab einer
Verkaufsfläche größer 4.000 m2 aufgenommen. lm Gemeindegebiet befinden sich auch Möbelmärkte mit kleineren Verkaufsflächen. Eventuelle Auswirkungen betreffen unseres Erachtens auch kleinere Märkte, sodass diese im Rahmen der Analyse mit aufgenommen werden
sollten.
Daruber hinaus möchte ich Sie bitten, die Gemeinde im weiteren Verfahren zu beteiligen.
:-z
undlichen Grüßen
Örfnunoszoiten:
MO-FR
MO - Ml 1u{i00 DO
14:00 08:30
Bankverbinduno:
12:00
16:00
18:00
Sparkasse Neuss
BLZ: 305 500 00
Kto- Nr.: '190 322
IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT - BIC: WELA DE ON
USTIO: DE 1199543'10
Seite 1 von 2
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Der Bürgermeist
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2 {.0KT. 2012
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1101
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Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Postfach 1345
50241 Pulheim
D-41353 Jüchen
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lhr Schreiben vom.27 .09.2012
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41363 Jilchen, Am Rathaus 5
61/Amt für Gemeindeentwicklung
Zimmer 114
Jäschke
Telefon: 02165/91 5-350
Telefax: 02165/91 5-2'18
E-Mail: Andre.Jaeschke@Juechen.de
lnternet: www.Juechen.de
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en. den22. oktober 2012
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Flächennutsungsplan der stadt Pulheim
Bebauungsplan Nr. '109 Pulheim
Beteiligung gemäß § tl (2) BauGB
-
Teiländerung Nr. 17.3
- Ortsteil Pulheim und
Sehr geehrte Frau Hatting,
gezunächst möchte ich mich für die nachbarschaftliche Beteiligung im Rahmen der oben
nannten Verfahren bedanken.
Anlnhaltlich ven reise ich auf die in meiner Stellungnahme vom 23. Mai 2012 vorgebrachten
wurumgegangen
diesen
mit
Abwägung
der
regungen und bitte um Auskunft, wie im Rahmen
de.
Mit freundlichen Grüßen
/.L
BankYeöinduno:
Öffnunqszeiten:
Mo-FR
Mo - Ml '14:00 14:00 DO
08:30
12:00
16:00
18:00
Sparkasse Neuss
BtZ: 305 500 00
Ktq. Nr.: 190 322
IaAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SwlFT _ BIC: WELA DE DN
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Oie Handwlr*skemmor zu KÖln plädicrt mit
Nebenaorllmcnl auf 2.500 qm zu boeronzon,
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Größcnordnung von 4.500 qm cnzuräumen
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aen Nacnbargemcindcn. Gorade dioso Sorti'
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5024"1 Pulholm
Srdhlüun! / Btuordnurg
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N.ue. Rd|.ut, O.tw.ll6,
Afim?f237
0 21El 009
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0 21El 0(p 479 / 006 E444
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5. Nov.mber 2012
Drtum
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Pulhram
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BrLlllgun0 grtt. l4(2,
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§chr gr.hrt! Ormao und H.rr!n,
gcgen dio o.g. Andarung de! Flach.mutsungtPllcr und Auhlcllung daa Bebauunglplrno!
Nr. 109 boobhen von S.atan d.r st dt Gr.v.nbtolch .rh.bllchc B.d.nk n,
Oer Proj€ktvoluman wirkt in Hinblick .tf dir V.norgungrfunhion dlr Sttdt Pulholm
0bcrdimcruionicd.
Dar .SaüIctrc Tcllplon Großf,äctrJget Eln2.lh.ndcl' ltt .1. h At tt llung brfindlictto Zd zu
bcrüdcichtigcn. o.r Umtsng d.t zenfanrelovlntcn §orlimüb von 4{i00 mr rtcht onl$rloht
zsEr maL 10 !5 des Gcaamtsordmcnlc3, obcrsclreltt)l ebar dlc Vorgabc d.r
Land.rplanung, d.$ dLaar Sortlmst mrx. 25ü) mr b.hrg.n d.rt
Nrch dÄn zCü dcr nrucn LEP Teilplsn.! soll d€r Um!!tr dc! nicht'z.ntrrnrrlovrnEn
Kemcortlmenlcs nlcht da! Nachftaga\olumcn dcr Kommunr obcrschr€lton. Der
prognostlzbnc Um3eE llc![ laut BagrOndune zum BcbauurrOlplsn b€l 93.1 Mlo € dar
iladrfragcvolumcn abcr bgl nur b€l 12J Mb e. D.mlt b.trlgt d.t grPlentc Umsets mchr elc
d.i doppeltc dcr rotümenbbezogonon Kruf,(reft d.t St dt Pulh.iml
Die Um!.lzvüt ilungcn nrrdon nicht sottim.nt- hv, bEnch.nlpEifitch luaoa,vir€€n,
Dor Strdt Bcrghclm nurtrnt ln lhrgn Sdrrclbcn trcm 03.05.2012 rc..nlllch hÖharc
UmsaEerlöre boi dm Untemetrmcn Scgm0ller, dcmcntlprcdlcnd lnrd€ slch das
Umsawolumcn und dle Auswlrkungcn aul l'{achbertommuncn andoc deßtallen.
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Gutachtenr frag€6t.llt, b.Elcht h d., Orrv§rlbtolü.r lnne*tadt lnncrfidb d.s tcntrsl.n
Versorgungsbcäldrcs cln Bctrleb mlt dcm HsupGorüm.nt MÖbd (&r l.ut Abblldutlg 15 ntcht etmit wrrd.. ln dcr Abbtduäg 40 .bor bentrnt wlrd)- lm Ortd \r\h-lhglrovcn e ibt
im zentrelen V€rsorgungsber€ich einen Be(rieb mit dem Sorliment Glea, Porzellan/Karamik,
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rlcn nur auf gctrieUJin'niot*-tntegrlcrlo Llgcn rurwlrkt koy.yo.1
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sritcn oer stadt Grewnbroich nlcht nachvollzog.n u,.rtcn. Dlc Auawirtungcn oul-olc
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des zcitnlen veoorgungsbcrelchet lind n'(rrt crkennbar'
Äüiortlnä U* eiruugibielcho und d.r gephntrn Umr!tso des prolcktl€.ton Unt.rnehmens
äiään'von Ser-i..-i* SGai Grswnlroictr negetlve Aucwirkung.n äul dlc zcr nlcn
ü.iäorno.l»r"ictre und dle Sortimenle Gbal Keramlk/Pozc1an, Hlulhslllwaron !ou'i6
ülb.t ä,wä,bt. Elnc möglicfie - sn dar Nachtrgcvotumcn dor sladt - 8ne6p.ssto.
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lndustrie- und Handelskammer
zu Köln
Thorsten Zimmermann
Leiter der Zweigstelle
ffiutHrtt'tt
16, MAI 2012
IHK Köln I Z$/eigslelle RheicEdl
B3hnstra߀ 1, 50126 B6rgheim
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Ralhaus
Planungsamt
Frau Sandra Hatting
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
POSTSTELLE
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v,/f
ss5'61o
16. Mai
Unser Zeichen I Ansprechpartner
ZimlLind I Kristina Lindenberg
E-Mail
2012
eingegangen
lhr Zeichen I lhre Nachricht vom
ru/61 | 4. April 2012
kristina.lindenberg@koeln.ihk.de
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a.L
Telefon I Fax
02271 8376-1A2 | 02271 8376-199
Datum
15. Nai 2012
,ll.6.aLqc U
FlächennuEungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. '17.3 - Ortsteit Pulheim und
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB
Sehr geehrte Frau Hatting,
wir teilen lhnen mit, dass von seiten der lndustrie- und Handelskammer zu Köln nach Abwägung der
uns vorliegenden Unterlagen - Bedenken bezüglich der Anderung Nr. 17.3 des Flächennutzungsplans
und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1Og bestehen.
Unsere Bedenken sind zunächst in der dem Planvorhaben zugrunde liegenden Auswirkungsanalyse
der BBE Handelsberatung begründet. Die Auswirkungsanalyse ermöglicht in wesenflichen punkten
nicht, das Vorhaben zu beurteilen. Die zentralen offenen Fragen bzw. Mängel führen wir im Folgenden
auf und bitten um Überarbeitung Cer Auswirkungsanalyse.
1.
Der Gutachter legt die Berechnungsweise bzw. die Herkunft der in den Abbildungen angegebenen
Zahlen nicht offen. Eine Plausibilitätsprufung ist uns daher nicht möglich.
2.
Die in der Analyse angegebene Aktionsware mit elner verkaufsfläche von insgesamt 6so qm wird
als nicht untersuchungsrelevant eingestuft. Dieser Bewertung können wir uns nicht anschließen.
wir sind der Überzeugung, dass die angebotenen Aktionswaren erhebliche Auswirkungen auf
zentrale versorgungsbereiche haben können. Daher sollten sie Gegenstand der untersuchung
sein.
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lndustrie- und Handelskammer zu Köln I Zweigstelle Rhein-Erft
Bahnstraße '1, Rathauspassage, 50126 Bergheim I lnternet: www. jhk_koeln.de
rel.02271 8376-0 | Fax 02271 8376-.t99
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15. Mai 2012 |
Seite 2
des 1 5-Minuten-Radius und des 30-Minuten-Radius sowie
die Einteilung der Zonen l-lll und Außerer Verpflechtungsbereich leider nicht klar dargestellt. Es ist
nicht nachvollziehbar, weshalb der rechtsrheinische Bereich des 30-Minuten-Kreises nicht Teil der
Zone lll ist. Die Abgrenzungen und Auswahlkriterien sind nicht eindeutig, so dass widersprüche
LJnserer Ansicht nach wird die Auswahl
und Unstimmigkeiten nicht ausgeräumt werden können.
4.
Das Sortiment "Lampen, Leuchten und Beleuchtungsartikel' wird in der Auswirkungsanalyse als
nicht-zentrenrelevantes Sortiment eingestuft. ln der gültigen Fassung des Einzelhandelskonzepts
der Stadt Pulheim ist dies jedoch der Fall. Die angekündigte Überarbeitung steht noch aus.
Darüber hinaus müsste.iedoch auch in die Betrachtung einbezogen werden, dass in den
angrenzenden Städten (Frechen, Bergheim, Dormagen und Köln),,Lampen und Leuchten" als
zentrenrelevantes Sortiment festgelegt sind. Die Bewertung dieses Sortiments müsste mithin
überarbeitet werden.
5.
Die im Anhang dargestellten zentrenpässe weisen unserer Auffassung nach Mängel auf: Es
werden ausschließlich sogenannte Hauptwettbewerber aufgeführt (Möbelgeschäfle, Kauf- und
warenhäuser ab 4oo qm und spezialanbieter mit mehr als 500 qm). welches die kleineren
Einzelhandelsbetriebe mit projektrelevantem Kernsortiment sind, bleibt hingegen offen. Die
zentralen Versorgungsbereiche sind im Sinne der Vitalität der Innenstädte jedoch schützenswert
und genauer zu betrachten. Darüber hinaus ist die Argumentationskette der am Ende eines .ieden
Zentrenpasses aufgeführten Schlussfolgerungen nicht dargestellt.
Für die Bewertung des Planvorhabens ist die angekündigte verkehrliche Untersuchung erforderlich.
Diese steht noch aus.
über die Betrachtung der Auswirkungsanalyse hinaus sehen wir die avisierte Verkaufsfläche von
4.500 qm für zentrenrelevantes Randsortimenl kritisch. Laut Entwurf des Landesentwicklungsplans
Nordrhein-Westfalen, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel (vom Kabinett am 17. AP(il2012
gebilligt), wird unter ,,Fesllegungen und Erläuterungen zum großflächigen Einzelhandel'in Punkt
Sechs festgelegt, dass der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente eines Sondergebiets für
Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment 2.500 qm
Verkaufsfläche nicht überschreiten soll. Unsere IHK teilt diese Auffassung. Der Maximalwert von
2.500 qm für zentrenrelevantes Randsortiment, bei dem erhebliche schädliche Auswirkungen auf
zentrale Versorgungsbereiche nichl zu erwarten sind, hat sich grundsätzlich als verträglich bewährt- ln
der jetzigen übergangsphase bis zum Erlass einer neuen gesetzlichen Regelung, sollte nach unserer
Auffassung grundsätzlich kein Vorhaben umgesetzt werden, das den nach unserer Sicht bewährten
Höchstwert 2.500 qm für zentrenrelevantes Sortiment überschreitet.
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15. Mai 2012
lSeite
Der sortimentsbezogene Versorgungsengpass an Möbeln (inklusive Randsortimente) in Pulheim
würde bereits mit einer wesentlich geringeren Verkaufsfläche geschlossen, als im aktuellen
Planvorhaben vorgesehen ist. Somit ist mit deutlichem Kaufkraftabzug aus den umliegenden Städten
zu rechnen. Daher hält unsere IHK an der Forderung fest, dass ein regionaler Konsens erzielt werden
muss, um das Planvorhaben mitzutragen.
Mit freundlichen Grüßen
lndustrie- und Handelskammer zu Köln
ln Vertretung
^
n Uil^^ilÄq^M
Thorsten Zimmermann
stellv. Geschäftsführer I Zweigstellenleiter
Zweigstelle Rhein-Erft
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6.
IHK l(oeln
Nov. 2012 10:43
- Zr. Rhein-[rft
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Thorsten Zimmemann
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50259 Pulheim
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Stadt Pulheim
Der Bürgermcister
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Planungsamt
Frau Sandra Hatting
Ane KÖlner straße 26
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per Fax
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FlächennutzunE3pttn der Stadt Pulheim
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5.
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und
BabarungsPlan Nr. '109 Pulheim
Beteillgung gem. § 4 (2) B.UGB
Sehr geehrle Frau Hatling,
der
wir toilen thnen mil, dass r,on seltefl der |ndßtie- und Handelskamtner ru Köln - nach Abwäoung
uß vodregenden üb€ratbeiteten Unterlagen - Bedenk€o bezugllch der Anderung Nr' t7'3 des
FlächcinuEung§pl8ns und der Aulslellung des Bebsumgsplar§ Nr' 109 bestehsn'
1.
Dl6 dem Planvoöaben zugrunde lbgerde, überart»itete Auswirkungsanalysc dor BBE
Handslsb€ratung (Stand Juli 2Ol2) edaubt uns l€id€r nach wie vor in wesentlirhen Punkten nicht,
das Volhaben zu beurteilen:
>
Weiterhin wurd"n ,",6"t 1qp6 eindeutigen Erläuterungen zu der Herkunft der h der Analyse
vcrlr€meten 2ahlen gegebsn. Eine Plausibilitiitsprüfurg ist uns dahor nicnt möglich'
lnsbrsondelo die l'leftuntt der prognoslizierton Flachenproduklivität ist lür uns nicht
erkennbar. wi, g6ben in dae6om zussmmenhang zu Bedenken, dass in einef stellungnahme
die
von Jurtr(ef und Kruse zu dem Planvorhaben eine wesentlioh höh6re FlächenproduKMlät,
aus umsatzzahlen und verkaufsstelenangaben del Firma segmiillet hetgeleilet wurde,
untersteltt wird.
>
2
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Oie Zentrenpässe ü)rden durch den Gutachter übefarbeitel Auf dis in unsBror
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Stellun€nahmevoml5.Mai2012lmRahmendeffrühzeitigenBeteiligungaufgeführlen
Aspekte wurde jsdoch lerder oicht hinreichcnd eingegangen Oaher bleibcn die gezogenen
schlus§lolgerungen für uns nicht nachvollzlehbor. zu einzelnen zentrenpässen wurde def
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umsalz des jewealigen zer ralen versorgung§bereichs hinzugefogt sowie erne Übersrcht der
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Ratha.,s9a§§aqo. 50126 Bergheim
T.l. +.9 22?1 E37eo I Fd,+ag 22719376"199
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6,l\lov. 2012 10:43
- Zr. Rhein-[rft
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5888 S, 2
5. ttvqYnbc. 2012 | S6ite 2
Sorlimenten und be|m Softiment
UmsalzumvErteilung be' den zentrenrelevanten
der
den Zentrenpässen 1'21 ist die BetYorlung
Lampen/Leuchlen, was wir begrüßen Bci
Schlussfolgerungen
dargestelll, wie dc' Gutachler zu Eelnen
Zenlten zwar ausfühflicher
erkennbat
ko.nmt, ist für uns leidÜ welterhin nicht
der Proiektrelevanten ztlrtralen
Bei den Zentrenpässeo 22-55 (ZenbonPässs
die Aussege darüber' ob negawe
verso.gurEsb€rekfe in zone 3 ies Eiizugsgebietes)lehlt
sind oder nichl
§tädt8baulicho Au6wirkung€n zu en,\atten
Darüberhinauswirdlcidelinsgesamtkein€ÜbersichtderFachgeschäfteindenzentralen
eino Tabotla der HauPtwettbawerber wurde
versorgungsuererchen aufgeführt' Lediglich
prolektrslevantem Kernsorlirnent
ole klein;ren EinzelhÄndelsberiebe mil
"rga^ri-*,"n*
sind, bleibt hingeqen weit€rhin oflen
>
Zsntren wird kei[eAßssge oprofien' Dß
Zu vorschädigungen der potenaell betroltonen
B' LoErstand und Tradinq-Down'Effddo'
städtebaulichen A'lswirkungen' wlc z
mtblchen
rYurden nicht b€rücksichtigl'
>
dass die BerÖitschaft der Kundso'
ln daf vorliegcnden Anal!'se bctont d€r Gutachter'
f&
MÖbelgro߀reFahrtdistanzenzudckzulegen,b€sondersausgeprägitsei.Dennochg.€rdenfür
Stadtteile
(Rhld ) sowie lür die rechtsrheinischen
Loverkusen, Monheim am Rhern, Langenflb
prognostiziert' Oies erscneint uns
Gesämtumsalzes
Kölns Eimahmen von marimal 2-3 %;e§
widersPrüchlich.
der
Untersuchung der verkelYhchen Auswirkungen
Zu der in den Planunte{lagen enthaltenen
der folggndet,' Aspekte:
msi"arrng eln". l,röbeh;use§ binrn wir um Übergülung
>
Möbelh8us m't 3 400 Kundet ahrzeug€n
lm Kapitel 3.2 wird das Vetkehr§aufl(o'nmen lür das
mit 7'2OO über 24 Stuflden' Un§erer Ansrht
aiber 24 Stunden angegeben, an S€mstagen
dBS Möbelhauses urngerechnol werden'
nach müssten die Zahlen aul die Ge§chätlszeiten
>wirbittenebenfallsdi€zahlenderMelrverkehre(werktag),dieaufdenzuführendenSlraßen
Diese summiaren sich auf 12 400 Kfz
(B 59, L 183. Ko) angenommen wcrden' zu überPrüfen'
aul24Stundenberochnet'Anandererstell€wirdhingegeneinMehlaulkommenwerktagsin
von 7 900 K'z aut 24 Stunden angegeben' Je
Höhe von 4.350 Kfz und samstags in Höhe
für dle Berechnuflgen der
nach Elgebnis der überprtifung müssten diese Ba§iszahlen
angepasst werdÖn' Oarüber hinaus fehll
Leistungsfähigkeit der Knoten;rd des Kreisvetkehrs
MehrverkBht an Samstagen'
eine enisprechende Untersuchung lur den
>
des M'ibelhatrses auch sogenanntc
Wir r6gen an, lur den Kreisverkohr in der Zu- und ADlahrt
freilaufende Abbieger in Betrachl zu ziehen
IllK l(orln
6,1\lov. 2012 l0:43
- Zr. Rhein-[rft
Itlr.5888 S.
5. !,lov.rnb€t 2012 |
3
S€'te 3
* *r dre avisierte
und Velkohrsanalf"
3
Uber die B€lrachtung der Auswirkunggrylt
' ;;r;J;;;;;; i.ä tut ät"Lntrerrelevarie Rand§odinent unverändert kritisch wir
'" Äl'"' itellungnahme im Rahmen der frühzoitigen B'leiligung
halten an unsercr Au"'g"
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Randsuliment' bel dsm erheUiche
Z'SOO tiJU'
,est. Oer Marimalu,€rl
'*tr'"nielevantes
sind' hst sbh aus
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Versorgungsboreichs.ni:ht zrr erwarlen
schedli$E Auswirlr*"n
"u"tnt'ul"
unserar Sichl grundsdruricn ars 'errrargriott
ln der jelz(,.n ÜbergangsPhase bis arm
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Ertass .iner neuen g"eeull"r'enä"gp-ru;g
näsrrert 2 5oo mz lüt zenhenrelevanles sortlment
Vorhaben umgesata *erOen' oas Oä
üD€rschfeitet.
4.
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del sorlimontsbezog€ne ver§orgungsengpa§s
Abschließend grcifen wir elneut aul' da§s
geringeren
ln Pulhein bercils mil einer.$'esenüich
Möb€ln (inkl'J§ive Randsortimente)
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vdkaulsiäche gesctrlossen wtrdi' ats im
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zu erwJten sind'
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nach nicht ausrelchcnd plausibel dangestellt'
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Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
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Stadtverwaltung Postfach 10 11
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Planungsamt
Postfach I 345
50241 Pulheim
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Fachbereich
oder Dienststelle
Oienstgebäude
Sachbearbeitung
Stadtplanung und
Bauaufsicht
Hauptstr. 101
Frau Sikorski
Tel.02'1414064
Durchwahl 406
Telefax 406
lhr Zeichen/vom
Mein Zeichen
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6123
6102
lv161, 04.04.2012
612-sik
07.05.2012
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Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Hier: Teiländerung Nr. 17.3 - Ortsteil Pulheim und Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Zusendung der Planungsunlerlagen sowie die frühzeitige Beteiligung im
Rahmen der oben genannten Verfahren.
Schwefelberg' ein Möbelhaus zu erDie Stadt Pulheim beabsichtigt im Gewerbegebiet
"Am
richten. Hierfür muss durch Anderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines
Bebauungsplanes zunächst das erforderliche Bau- und Planungsrecht geschaffen werden.
Das Möbelhaus wird aufgrund seiner Verkaufsfläche von rund 45.000 qm als ,großflächiger
Einzelhandel" i.S.d. § 1 1 (3) BauNVO eingestuft.
Gegen die Teiländerung Nr. '17.3 - Ortsteil Pulheim von GE in SO sowie die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 109 Pulheim für ein SO Möbelhaus bestehen keine inhaltlichen Bedenken, wohl aber gegen das Vorhaben an und für sich.
Daher nimmt die Stadt Leverkusen wie folgt Stellung:
Zunächst wird darauf hingewiesen und kritisiert, dass im Rahmen der Auswirkungsanalyse
durch die BBE Handelsberatung, Köln, lediglich das Smidt Wohncenter, nicht jedoch der
ebenfalls in der Carl-Duisberg-Skaße ansässige und zu Smidt gehörende SPONTI Discounter (u. a. Möbelmitnahmemarkt) betrachtet worden ist.
Aktuell besteht in Pulheim Baurecht für ein Möbelhaus mit einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von 20.000 qm, davon 2.500 qm für zentrenrelevante Randsortimente. Die geänderte
neue Planung sieht ein Möbelhaus mit einer Gesamtverkaufsfläche von 45.000 qm vor. Die
Verkaufsfläche für zentrenrelevante Randsortimente soll bis zu 10 o/o der Gesamtverkaufsfläche - also maximal 4.500 qm - umfassen. Die Stadt Leverkusen bemängelt, dass bei den
zentrenrelevanten Randsortimenten die derzeit noch nicht geschlossene Rechtslücke des
zum Grundsatz der Raumordnung degradierten und damit wegwägbar gewordenen
§ 2aa (3) LEPro vollends ausgenutZ werden soll. Bisher war die Verkaufsfläche für zentrenrelevante Randsortimente durch den § 2aa (3) LEPro auf 10 % der Gesamtverkaufsfläche
und maximal 2.500 qm reglementiert worden. Gegenüber den im Umland liegenden bestehenden Möbelanbietern entsteht aus Sicht der Stradt Leverkusen dadurch ein hinsichtlich
seiner Auswirkungen derzeit noch nicht einschätzbarer Wettbewerbsvorteil.
Das Planvorhaben wird in der Auswirkungsanalyse als ,,leistungsfähiger Möbelanbietef' mit
,,vergleichsweise großer Dimensionierung" beschrieben (S. 16). Es wird davon ausgegangen,
,,dass das Möbelhaus nicht zuletä aufgrund geplanter übenegionaler Aktivitäten weit in die
E-Mail:
lnternet: www.leverkusen.de
-2-
Region ausstrahlen wird' (S. "16). Betont werden besonders die gute verkehrliche Erreichbarkeit sowie die
der Kunden, für den Möbeleinkauf größere Fahrtzeiten und
"Bereitschaft
-distanzen in Kauf zu nehmen" (S. 16). Die Wettbewerbswirkungen sollen sich daher in erster Linie bei §pgleichen Anbietern auswirken. Die Stadt Leverkusen grenä nicht direkt an die
Stadt Pulheim an. Zwischen dem Planstandort und dem Standort des in der Auswirkungsanalyse als ein wesentlicher Wettbewerber aufgeführten Leverkusener Möbelhauses Smidt
(S. 30) liegen gem. Routenplaner nur etwas mehr als 20 km, was einer Fahzeit von rund 25
bis 30 Minuten entspricht. ln der Auswirkungsanalyse heißt es, dass Entfemungen von 50
bis 100 km für den Möbelkauf heutzutage keine Seltenheit seien und dabei regelmäßig
Fahrtzeiten von bis zu 45 Minuten in Kauf genommen würden (S. 30). Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht nachvollziehbar, dass Leverkusen lediglich dem äußeren Verflechtungsbereich, aber noch nicht einmal der Zone lll, also dem Femeinzugsgebiet, zugerechnet
wird (S. 31 f.), zumal Leverkusen,noch vergleichsweise gut an den Planstandort angebunden'(S. 30) sei. Zwar kann eine Existenzgefährdung der in Leverkusen ansässigen Betriebe
aufgrund des neuen Wettbewerbers nahezu ausgeschlossen werden; es darf jedoch bezweifelt werden, dass die durch die BBE Handelsberatung, Köln vorgenommene luordnung in
die Verflechtungszone mit geringer, aber dennoch nennenswerter Kaufkraftabschöpfung
(S. 32) den zu erwartenden Auswirkungen auf Leverkusen hinreichend gerecht wird.
Auf rund einem Drittel der 4.500 qm Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente sollen
keramische Erzeugnisse, Glaswaren, Haushaltsgegenstände angeboten werden, auf einem
weiteren Drittel Haushaltstextilien / Heimtextilien. ln der von der BBE Handelsberatung, Köln,
erstellten Auswirkungsanalyse werden als umsatzen^/artung für diese sortimente 4,4 bant.
4,5 Mio. € beziffert (S. 37). ln der Auswirkungsanalyse wird darauf hingewiesen, dass die
Prognose der Umverteilungseffekte keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen der zentralen Versorgungsbereiche des untersuchungsraumes enrvarten lasse.
Bezüglich der im stadtgebiet Leverkusen liegenden zentralen Versorgungsbereiche werden
keine negativen Auswirkungen angenommen. Mit der geplanten Flächendimension für zen!
renrelevante sortimente wird jedoch in Kauf genommen, dass in Randlage eine standortattraktivität für zentrenrelevante sortimente entsteht, die dazu beiträgt, zukünftige potentielle
Entwicklungsspielräume von Verkaufsflächenangeboten in zentralen Standorten einzuengen.
lm LEP NRW ist der Stadt Pulheim die Funktion als Mittelzentrum zugewiesen. Die Haup!
aufgabe liegt in der
"versorgung der eigenen wohnbevölkerung mit Gütern und Diensfleistungen des Grundbedarfs sowie des gehobenen und auch des spezialisierten Bedarfs,
(S. 8). Weiter heißt es in der Auswirkungsanalyse, dass nur 7 Vo tJmsatz in pulheim selbst,
dafür jedoch 93 o/o in den umlandgemeinden generiert werden. vor diesem Hintergrund und
angesichts der guten Angebotssituation in der Region hinsich ich Umfang, Verteilung und
Qualitätsvielfalt stellt die Stadt Leverkusen die Notwendigkeit einer Gesamtuerkaufsfläche
von 45.000 qm infrage, da die zuvor geplanten 20.000 qm für die Versorgung der pulheimer
Wohnbevölkerung selbst hier mehr als ausreichend wäre.
FAZIT: Gegen die Festsetzung, dass 1O o/o der Gesamtverkaufsfläche - in dieser.n Fall
4.500 qm - für den Verkauf zentrenrelevanter Randsortimente genutä werden sollen, bestehen Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
LL"
Lena Zlonicky
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Stadt Leverkusen
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0?.'lhv. üD.
0 2,tl0v,
2012
Posr§r.Ellj
Stadtverwaltung Postfach 10 11
40
51311 Leverkusen
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Planungsamt
Postfach 1345
50241 Pulheim
AUS
Fachbereich
oder Dienststelle
Dienstgebäude
Sachbearbeitung
Tel. 0214/406{
Durchwahl 406
Telefax 406
lhr Zeichen/vom
Mein Zeichen
Tag
Stadtplanung und
Bauaufsicht
Hauptstr. 101
Frau Sikorski
6123
6102
wlo',t, 27 .09.2012
612-sik
29.10.2012
FlächennuEungsplan dor Stadt Pulheim, Teiländerung Nr. 17.3 - Ortsteil Pulheim und
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
. Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB
Sehr geehrter Hen Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Henen,
vielen Dank für die Beteiligung im Rahmen der oben genannten Verfahren.
Nach einer emeuten eingehenden Prüfung der Unterlagen zum Vorhaben und Berücksichtigung weiterer vorliegender lnformationen ist die Stadt Leverkusen zu der Ansicht gelangt,
dass das geplante Vorhaben den in Leverkusen ansässigen Einzelhandel, insbesondere den
mit vergleichbaren Sortimenten, weitaus mehr schädigen würde, als in der Auswirkungsanalyse der BBE Handelsberatung, Köln, angenommen wird. Nach Ansicht der Stadt Leverkusen ist davon auszugehen, dass das geplante Vorhaben deutlich größere Umsatzumverteilungen nach sich ziehen würde, als von der BBE Handelsberatung, Köln, prognostiziert.
Daher spricht sich die Stadt Leverkusen sowohl gegen die Ansiedlung eines Möbelhauses insbesondere in der angestrebten Dimensionierung von 45.000 m2 - als auch gegen die hierfür notwendige Schaffung des Planungsrechts in Form der FlächennutzungsplanTeiländerung Nr. 17.3 - Ortsteil Pulheim von GE in SO sowie der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 Pulheim aus.
ln der Stellungnahme vom 07.05.2012 (Frühzeitige Beteiligung) wurden bereits detailliert die
Bedenken der Stadt Leverkusen begründet. Die Stadt Pulheim berücksichtigt diese Bedenken anrar in ihrer Tabelle zu den Ratsvorlagen Nr. 22412012 und 24712012 (Auslegungsbeschluss), versucht diese aber mit einer Argumentationsketle basierend auf der Auswirkungsanalyse der BBE Handelsberatung, Köln, zu widerlegen. Dem kann die Stradt Leverkusen
sich nicht anschließen.
Die Stadt Leverkusen veMeist daher (emeut) auf folgende Bedenken gegen das Vorhaben:
-
Die Planung sieht ein Möbelhaus mit einer Gesamtverkaufsfläche von 45.000 m2 vor. Die
Verkaufsfläche für zentrenrelevante Randso(imente soll bis zu 1O yo der Gesamtverkaufsfläche - also maximal 4.500 m2 - umfassen. Die Stadt Leverkusen bemängelt, dass
bei den zentrenrelevanten Randsortimenten die derzeit noch nicht geschlossene Rechtslücke des zum GrundsaE der Raumordnung degradierten und damit wegwägbar gewordenen § 24a (3) LEPro vollends ausgenutä werden soll. Bisher war die Verkaufsfläche für
zentrenrelevante Randsortimente durch den § 24a (3) LEPro auf 'l.0 o/o der
E-Mail:
lnternet: www.leverkusen.de
-2-
Gesamtverkaufsfläche und maximal 2.500 m" reglementiert worden. Gegenüber den im
Umland liegenden bestehenden Möbelanbietern entsteht aus Sicht der Stadt Leverkusen
dadurch nicht nur ein hinsichtlich seiner Auswirkungen dezeit noch nicht einschätzbarer
Wettbeweösvorteil, sondem insbesondere auch eine nicht hinnehmbare Schwächung der
zentralen Einkaufsbereiche der Gemeinden - durch Gefährdung des Angebotes in bestehenden Betrieben und insbesondere hinsichtlich zukünftiger ZentrenEntwicklungspotentiale in diesen Sortimentsbereichen.
Auf rund einem Drittel der 4.500 m" Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente sollen
keramische Erzeugnisse, Glaswaren, Haushaltsgegenstände angeboten werden, auf einem weiteren Drittel Haushaltstextilien / Heimtextilien. ln der von der BBE Handelsberatung, Köln, erstellten Auswirkungsanalyse werden als Umsatzerwartung für diese Sortimente 4,4 bz]v. 4,5 Mio. € beziffert (S. 37). ln der Auswirkungsanalyse wird darauf hingewiesen, dass die Prognose der Umverteilungseffekte keine negativen Auswirkungen auf
die Versorgungsstrukturen der zentralen Versorgungsbereiche des Untersuchungsraumes
eMarten lasse (S. 49). Die Umsatzumverteilung in den zentralen Versorgungsbereichen
der Stadt Pulheim soll in der lnnenstadt Pulheims angeblich bei nur max. 6 bis 7 % des
derzeitigen Umsatzes liegen (S. 46). Diese Prognose wird seitens der Stadt Leverkusen
angezweifelt, da der Projektstandort ,am Rande des Kernorts Pulheim" (S. 19) liegt und
es in der Auswirkungsanalyse der BBE Handelsberatung, Köln, weitergehend heißt:
"Der
Einzelhandel in städtebaulich integrierten Lagen (zentrale Versorgungsbereiche) ist insbesondere im näheren umfeld des Planvorhabens von Umsatzumverteilungen betroffen.
Dies ist damit zu erklären, dass die zentrenrelevanten sortimente vermehrt von Zielkunden aus der näheren Umgebung des projektierten Möbelhauses nachgefragt werden, die
das Möbelhaus ausschließlich aufgrund des Randsortiment-Angebots aufsuchen" (S. 46).
Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob kleinere Einzelhandelsbetriebe mit projekkelevantem Kernsortiment in Pulheim, aber auch umliegenden Gemeinden, nicht weitaus stärker
von negativen Auswirkungen betroffen sind, als in der Auswirkungsanalyse angeführt.
lm LEP NRW ist der Stadt Pulheim die Funktion als Miftelzentrum zugewiesen. Die
Hauptaufgabe liegt in der
der eigenen Wohnbevölkerung mit Gütern und
"Versorgung
Dienstleistungen des Grundbedarfs sowie des gehobenen und auch des spezialisierten
Bedarfs'. (S. 8) Dem widersprechen die Aussagen in der Auswirkungsanalyse, in der das
Planvorhaben als ,leistungsfähiger Möbelanbieter mit ,vergleichsweise großer Dimensionierung" beschrieben wird (S. 16). Es wird davon ausgegangen, ,dass das Möbelhaus
nicht zuletz aufgrund geplanter überregionaler Aktivitäten weit in die Region ausstrahlen
wird.' (S. 16) Weiter heißt es in der Auswirkungsanalyse, dass nur 7 o/o lJmsatz in pulheim
selbst, dafür jedoch 93 % in den umlandgemeinden generiert (s. 38). Vor diesem Hintergrund stellt die Stadt Leverkusen die Notwendigkeit einer Gesamtverkaufsfläche von
45.000 m'z infrage, da die zuvor geplanten 20.000 m2 für die Versorgung der pulheimer
Wohnbevölkerung selbst hier mehr als gesichert wäre.
ln der Auswirkungsanalyse der BBE Handelsberatung, Köln, wird angeführt, dass der
standort im Regionalplan des Regierungsbezirks Köln
übeniviegend als ,Allgemeiner siedlungsbereich' dargestellt" ist (s. 4). Der von der"ganz
stadt pulheim vorgelegtaBebauungsplan Nr. 109, der ausschließlich ein SO mit der Festsetzung ,Möbelmärkt" vorsieht,
wird jedoch zum Teil auch in einem vom Regionalplan als Gewerbe- und lndustriebereich
(GlB) festgesetäen Bereich geplant. Gemäß Vorgaben des Entwurfes des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRw) - sachlicher Teilplan
"Großflächiger Einzethandel" und
des Regionalplanes sind jedoch großflächige Einzelhandelsbetriebe
ausschließlich in Allgemeinen siedlungsbereichen (ASB) zulässig. lnsofern widersprechen sowohl das vorhaben an sich als auch die mit der Anderung des FNp und der Aufstellung des B-plans
beabsichtigte schaffung des kommunalen Planungsrechts den Zielen deiRaumordnung.
-3-
-
Die Stadt Leverkusen stellt in Frage, dass sowohl die angestrebte FNP-Anderung als
auch die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes Nr. 109 aus raumordnerischen Gründen zulässig wäre. Diese Zweifel stützen sich auf die Entstehungsgeschichte, die damalige Begründung und Informationsunterlagen der Darstellung als ASB im gültigen Regionalplan. Als Grundlage für ihre (hier von Leverkusen beanstandeten) kommunalen Planungen bezieht sich die Stadt Pulheim auf die 17. Anderung des Regionalplans für den
Regierungsbezirk Köln aus dem Jahr 2009, den die Stadt Pulheim beantragt hatte, um laut Anlass und Gegenstand der Planänderung - die Ansiedlung eines Möbelmarktes mit
einer Gesamfuerkaufsfläche von 20.000 m2 zu ermöglichen. Für dieses Vorhaben wurde
ein Antrag für die Anderung der Darstellung eines cal 5 ha großen Bereichs (für Möbelmarkt und angrenzendes Feuerurrehrgerätehaus) von Gewerbe- und lndustriebereich
(GlB) zu Allgemeinem Siedlungsbereich (ASB) vorgelegt. Gegen das damals angestrebte
Entwicklungsziel, für das in der 15. Sitzung des Regionalrats vom 12.12.2OOe aie t Z. Anderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk, Teilabschnitt Region Köln beschlossen wurde, hatte die Stadt Leverkusen keine Einwände und daher bei der Beteiligung
nach § 14 (2) und (3) LPLG NRW auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichte[. Die
nunmehr beabsichtigte Ansiedlung eines Möbelmarktes mit einer Verkaufsfläche von
45.000 m2 auf einem Bereich von etwa 7,5 ha entspricht nicht dem klar vorhabenbezogenen Ziel der 17- Anderung des Regionalplans und kann somit nicht den damals zugruride
liegenden allgemeinen Konsens in der Region auf das neue, stark veränderte
"MedaProjeK" übertragen bzw. diesen den stark veränderten Zielen unterstellen.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
u^"
Lena Zlonicky
üo_1,
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0
g MAI
2012
ERGHEIM
POSTSTELLE
Die
Sladtvenyaltung Bergheim. Postfach | 169. 50101 Bergheim
Stadt Pulheim
Postfach 1345
KREISSTADT
0 9.
Mai
2012
5024I Pulheim
B
tlrgerme isterin
6 - Planen, Bauen, Umwelt,
Stildtische Betriebe
6.2 - Planung und Umwelt
Bethlehemer Str. 9-l I
50126 Bergheim
Ansprechpanner:
Kai Fischer
Zimmer: 1.90
Telefon: 02271 89-636
Kai.Fischer@bergheim.de
www.bergheim.de
Datum:03.05.2012
Anderung des Flächennutzungsplans Nr. 17.3 und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109
zur Ansiedlung eines Möbelhauses in der Stadt Pulheim
Hier: Stellungnahme der Kreisstadt Bergheim gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 04.04.2012 beteiliglen Sie die Kreisstadt Bergheim an dem o.g. Planverfahren
zur Errichtung eines Möbelhauses in der Stadt Pulheim. Vorgesehen ist die Ansiedlung eines
Einzelhandelsbetriebes mit einer Verkaufsfläche von 45.000 m'?, davon 4.500 m2 zentrenrelevante
Sortimente. Die von Ihnen in Auftrag gegebene ,,Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines
Möbelhauses im Sondergebiet ,,Am Schwefelberg" in Pulheim" (BBE 2012) kommt zu dem
Ergebnis, dass das untersuchte Vorhaben als raumordnerisch und städtebaulich verträglich
einzustufen sei. Auch für die Kreisstadt Bergheim, die sich im n?iheren Einzugsbereich des
Vorhabens befindet. sind laut dem von Ihnen zum Verfahren vorgeleglen Gutachten keine
negativen städtebaulichen oder versorgungsstrukturellen Auswirkungen zu erwarten.
Zur Überprtifung dieser Annahmen habe ich die Studie einem Gutachterbüro vorgelegt, das
feststellte, dass die vorliegende Auswirkungsanalyse kein ausreichendes Abwägungsmaterial
für die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens gem. § 11 (3) BauNVO bietet.
Im Einzelnen sind u.a. folgende Kritikpunkte herauszustellen:
Erheblich zu gering eingeschätzte Flächenproduktivitäten und Vorhabenumsätze:
Auch in Anbetracht der deutlich über dem Branchendurchschnitt liegenden Flächenproduktivität
des voraussichtlichen Betreibers Segnrüller wird die Flächenproduktivität des Vorhabens von der
BBE (S. 37) mit insgesamt 2.070 Euro / m'zVerkaufsfläche deutlich zu gering angeseta. So deuten
die Umsatzerlöse des voraussichtlichen Betreiberunternehmens Segmüller gemäß Jahresbilanz
2010/11' darauf hin, dass die durchschnittliche Flächenproduktivität des Betreibers bei mindestens
3.300 Euro / m'? Verkaufsfläche'z liegt und somit mindestens 60 % höher als von der BBE
angenornmen. Das Umsatzvolumen des geplanten Möbelhauses beläufl sich bei realistischer
Einschätzung demnach auf mindestens knapp I 50 Mio. Euro (statt 93 Mio. Euro nach BBE).
Bürgenelefon: 89-222 für Wünschc und Anreguogen . Besuchveiten: Montag - Freitag 8:00
- l2:00
Uhr und Donnerstag l3:30 - I ?:45 Uhr
Infolge des
zu gering angesetzlen
Umsatzvolumens werden auch
die
resultierenden
Umsatzumverteilungen von der BBE unterschätZ.
Fehlende Darstellung der Eingangswerte des Gravitationsmodells: Weitgehend unklar bleibt,
welche Verkaufsflächen und Umsätze des Bestandes von der BBE ermittelt und in das
Umverteilungsmodell eingestellt wurden. Verkaufsflächen werden lediglich selektiv ftir die
zentralen Versorgungsbereiche ausgewiesen, obwohl sich ein Großteil des relevanten Angebotes
außerhalb dieser befindet. Auch Umsätze werden lediglich selektiv für die Zentren und darüber
hinaus nur in stark kumulierter Form (S. 46), nicht jedoch in der notwendigen branchen- und
standortspezifischen Differenzierung dargestellt. Diese Angaben wären jedoch für eine Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Eingangsdaten des Gravitationsmodells wie auch seiner
Ergebnisse zwingend notwendig gewesen.
Hohe Umsatzumverteilung außerhalb des eigentlichen Einzugsgebietes
/
Kaulkraft-
rückgewinnungen:
Der Gutachter verteilt mit 33 % über alle Branchen bzw. sogar 36 Vo in den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten einen sehr hohen Anteil des Vorhabenumsatzes außerhalb des bereits
weitläufig abgegrenzten Einzugsgebietes um (S. 45). Begründet wird dieser hohe Anteil u. a. mit
vermeintlichen Kaulkraftrückgewinnungen (S.42). Die Umsatzumverteilungen im Einzugsgebiet
als potenziell am stärksten betroffenen Raum werden durch diese Annahmen entsprechend
nivelliert. Eine nachvollziehbare Herleitung z. B. auf Basis der Gegenüberstellung von Umsatz
und Kaufkraft im Einzugsgebiet findet jedoch nicht statt. Eine eigene Gegenüberstellung auf Basis
der Angaben im BBE-Gutachten (S. 34, 46) verdeutlicht, dass zumindest in den Zonen I und 2 des
Einzugsgebietes insgesamt eine ausgeglichene Umsatz-Kaufkraft-Relation im Bereich der nichtzentrenrelevanten Sortimente besteht, die für diesen Bereich nicht auf relevante
Rückgewinnungspotenziale schließen lässt.
Kein differenzierter Ausweis von branchen- und standortspezifischen Umsatzverteilungen:
Umsatzumverteilungen werden nicht branchenspezifisch differenziert und nur teilweise
standortspezifisch differenziert ausgewiesen (S. 46, 103). Aus dem Gutachten geht weder
insgesamt noch ftir einzelne Branchen hervor, welcher Umsatz (monetär wie prozentual) z. B. der
Kreisstadt Bergheim überhaupt entzogen wird. Ein systematischer Ausweis erfolgt lediglich für
die zentralen Versorgungsbereiche, in denen sich jedoch nur ein Bruchteil des relevanten
Angebots befindet. Mit der groben Unterteilung in zentren- und nicht-zentrenrelevante Sortimente
ist der Ausweis zudem erheblich zu undiffererziert, können doch die über diese kumulierten
Sammelgruppen vermeintlich verträglichen Auswirkungen in den einzelnen Branchen wesentlich
höher ausfallen. Hinzu kommt, dass die Unterteilung in zentren- und nicht-zentrenrelevante
Sortimente pauschal auf der diesbezüglichen Pulheimer Sortimentsliste basiert und den örtlichen
Gegebenheiten in den Nachbarkommunen nicht gerecht wird.
Unzureichende städtebauliche und versorgungsstrukturelle Bewertung: Eine sachgerechte
Beweffung möglicher negativer städtebaulicher und versorgungsstruktureller Auswirkungen ist auf
einer derart lückenhaften und undiffererzierten Grundlage nicht möglich. Die diesbezüglichen
Ausführungen der BBE auf S. 45ff bleiben entsprechend deutlich zu pauschal und sind nicht
nachvollziehbar.
Ich befürchte entgegen dem Gutachten der BBE unter Berufung auf § 2 (2) BauGB erhebliche
negative Auswirkungen auf die Einzelhandelsstruktur und die zentralen Versorgungsbereiche in der Kreisstadt Bergheim durch das geplante Vorhaben und lasse die zu erwartenden
-)
-
Umsatzverluste derzeit durch ein Gutachterbüro qualifiziert ermitteln. Die Ergebnisse des
Gutachtens liegen in rund zwei Monaten vor. Ich bitte daher um entsprechende Fristverlängerung,
andemfalls werde ich die Ergebnisse im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorbringen.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass mir ein Rechtsgutachten vorliegl, das die Rechtmäßigkeit
der für die Errichtung des Möbelhauses erforderlichen Flächennutzungsplanänderung auf der
Grundlage der 17. Regionalplanänderung anzweifelt. Ich bitte daher um Prüfung, ob die Flächennutzungsplanänderung auf Grundlage der Regionalplanänderung durchgeführt werden kann.
Unabhängig von dieser Stellungnahme wird das Rechtsgutachten der Bezirksregierung Köln zur
Auswertung in eigener Zuständigkeit zugeleitet mit der Bitte um Prüfung, ob es angezeigt ist, vor
diesem Hintergrund die Anpassungsbestätigung und das Genehmigungsverfahren (§ 34 LPIG, § 6
BauGB) zur Anderung des Flächennutzungsplans bis zrun Inkrafttreten des neuen
Landesentwicklungsplanes auszusetzen.
Zudem hat das Landeskabinett am 17.04.2012 den Entwurf eines sachlichen Teilplans zum
großflächigen Einzelhandel gebilligt. Die mit dem Kabinettsbeschluss vorliegenden "in
Aufstellung befindlichen Ziele" sind gemliß § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) als sonstige
Erfordemisse der Raumordnung in der Abwägung und bei Ermessensentscheidungen bei
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Sie bilden damit auch eine
Vorgabe für die Ansiedlung des Möbelhauses in dem vorliegenden Planverfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Ouellen
rRlr
das
'zDem
verkaufsjahr vom 01.03.2010 bis zum 28.02.201l; im lntemet abrufbar unter http://www.bundesanzEiger.de (02.05.2012)
liegt folgcnde RechDung zugrunde: Der Brutto-Jahresumsatz von Segmüller beläufl sich gemäß Jahresbilutz
2Ol
l
atrf 7g4
Mio. Euro. Das Untemehmen betreibt sieben Einrichtungshäuser und vier Möbeldiscountrnarkre (Möb€l Maxx). Deren
Ge§amtverkaufsflächc bewegl sich gemäß BranchenveröIientlichungen, Angaben auf der Homepage d€s Betreibers
(http://u"tvw.segmueller.de) sowie der BBE (S. 12) in einem errechneten Spektum von rd. 185.000 bis 215.000 mr. Berücksichtigt
man. dass ein
unlergeordneter
Umsatzanteil auf den Versandhandel sowie die Umsärze in der integrierten SegmüllerGastronomie enlfällt und daher bei der Ermittlung der Einzelhandels-Flächenproduktivität in Abzug zu bringen ist (Annahme hier:
zusarnmen mariimal l0 %), errechnet sich ffrr die Möbelhäuser ein Einzrlhandelsumsatz von mindestens 714 Mio. Euro. In Relarion
zur Verkaufsfläche ergibt sich somit eine durchschninliche Flächenprodutrivität von mindesrens 3.300 bis 3.900 Euro / m,. Dieser
wen liegt ca- 60 bis 90 o/o über der von der BBE angesetzten Zahl. Dabei ist davon auszugehen, dass die gro&n Einrichtungshäuser
sogar noch über diesem GgsamtdurchschDitt liegen, in dem auch die - §?ischenaeise geringer produltivin
- Möbeldiscounhtuhe
enthalten sind.
-
-
,,G
utachterl iche Stel !ung nahme
zu Fragen der Ansiedlung eines Möbelmarktes mit einer
Verkaufsfläche von 45.000 m'2im Stadtgebiet der Stadt Pulheim"
von
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Dr. Jost Hüttenbrink
HaittenbrinkPa?tner Rechtlanwälte
Piusalhe m-22, tE{47
tünrtel
im Aufirage der
Möbel Hausmann Handels GmbH & Co. KG B€rgheim
Humboldtstraße 2
501
26 Bergheim-Zievericfi
Gliederung
A Gutachtenaufrrag................
B Sachverhalt
C Rechtliche Würdigung..............
l.
............'.3
...'..'...'..4
......................-.......-....8
Verhältnis znrischen Regionalplan/Flächennutzungsplan/Bebauungsplan '....'..'......'..8
ll. FestseEung des Regionalplans für d€n Regierungsbezirk Köln, Teilab§chnitt
Köln, 17. Planänderung....
1. Allgemeine Feststellungen
10
2. Konkrete lnhalte der
17. Anderung
11
Folgen einer etwaigen Unbestimmtheit der 17. Anderurq
13
3.
ll I.
Region
.............................. t0
Zusammenfassung und Ausb|ick............
15
A
Gutachtenauftrag
Die Möbel Hausmann Handels GmbH & Co. KG Bergheim betreibt in Bergheim-Zeverich ein
Möbelhaus mit einer Verkaufsfläche
von
16.000 m', davon ca. 1.6O0 m2 zenlrenrelevanle
Randsortimente.
lm Jahre 2009 ist auf Antrag der benachbarten Stadt Pulheim der Regionalplan fÜr den
Regierungsbezirk Köln geändert worden, um laut Planbegründung die Ansiedlung eines
Möbelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 20.0O0 m2 zu ermöglichen. Gegen dieses
Vorhaben hatte Möbel Hausmann keine Einrvände, da
sidt das
Unternehmen dem
Wettbe$reö steltt.
Die Stadt Pulheim plant nunmehr die
Ansiedlung eines Möbelmarktes
mit
einer
Verkaufsfläcfre von 45.000 me, davon 4.500 m2 z€ntrenrelevante Randsortimente. Möbel
Hausmann bezweifelt die Zulässigkeit dieses Vorhabens. Das Untem€hmen bezieht sich
dabei auf die Planbegründung, die ausdrucKioh die Ansiedlung eines Möbelmarldes mit
einer Verkaufsfläche von 20.000 m'z vorsieht. Für das Untemehmen stellt sach die Frage, ob
die Ansiedlung eines Möbelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 45.000 mz mit dem
geänderten Zel des Regionalplans vereinbar ist.
.t
4
B
Sachverhalt
l.
Die Stadt Pulheim beantragte gegenüber der BezirksplanungsbehÖrde (Bezhksregierung
Köln) mil Schreiben vom 10.03.2008 eine vorhabenbezogene Anderung des Regionalplanes
für den Regierungsbezirk Köln gem. § 20 Abs. 2 LPIG NRW (= heute: § 19 Abs. 2) LPIG
NW). Zur Begrihdung führte die Stadt Pulheim seinerzeit aus:
5
ha große
FNP eine ca.
es,
-Planei*he AÖsbt,
Gews,begebietsfläche zwischen Bahnlinie, K 6 und B 59 zu einem
Sondergebiet umzuplanen mit dem Ziel, die gem. § 8 Abs. 2 BaUGB
eiordedbhen planungsrechtlichen Voraussetztmgen fÜr die Ansiedlung
eines großflächigen Einzelhandelsbetiebes (Möbelhaus) zu &haffen.
i§
in
üese Enlwicklungsaöslchf sfe/n eine Abweichung von den im Regionalplan
konkretisie en Zielen der Raumordnung dar, da im fraglichen Gebiet ein
Gewefio- und lndu§iean§edlung,sbereich (CIB) au§gewiesen ,§. "
ftr
Der Regionalrat
den Regierungsbezirk Köln beauftragte auf seiner SiEung
vom
13.06.2008 die Bezirksplanungsbehörde auf der Basis des vorgenannten Antrages der Stadt
Pulheim das Erarbeitungsvertahren
Teilabschnitt Region Köln
-
zur ,l7.
AnderurE des Regionalplanes Köln
-
auf der Grundlage der vorgenannten Verfahrensunletlagen
durchzuführen.
lm Rahmen des Betoiligungsverfahrens wurden von den Nachbarkommunen der
Stadt
Pulheim keine Einwände erhoben, weil diese von der Arsiedlung eines MÖbelmarktes mit
einer Verkau6fläche von max. 20.000 m2 ausgingen und diese Größenordnung in Rahmen
einer Stellungnahme der IHK Köln vom '13.02.2008 an die Stadt Pulheim noch als verträglicfi
angesehen wurde.
Nach DurchführurB der erforderlichen Beteiligungen fasste der Regionalrat in seiner
15.
Sitzung am 12.12.2008 lolgenden Beschluss:
1.
2.
Der Regionalrat nimmt den Bericht über die Eeteiligung nach § 14 (2)
und (3) LPIG NRW zur Kenntnis.
Die 17. Änderung des Regbnalplans für den Regierungsbezitk,
Teilabschnitt Region Köln, wird in der sich aus dem
Erarbeitungsbeschluss etgebenden Fassung (Planentwurt, Stand Mai
2OOB) aufgestellt'.
ln der SiEungsvorlage zu TOP 10 dert5. SiEung des Regionalrats vom 12.12.2008 heißt es
unter der Ziffer
I
,,Anlass und Gegen3tand der Planänderung":
Anlass der Regionalplanänderung sind die §eüebaulichen Zielsetzungen
der Stadt Pulheim für einen ca. 5 ha großen Bereich am südlichen Ortsrand
von Pulheim, der im Regionalplan bisher als Teil eines Bereiches für
gewerblbhe und indusbielle Nutzung (GIB) dargesteilt ist Die Stadt
Pulheim beab§chtigt dorl einen MöbelmilR mit einer Ve*aufslläche von
ca. 20.000 m2 anzusideln.
affiuell eraheitetes
Die Sfadt fühd hienu
dass
aus
zu dem
ein
dass die
Einzelhandelsausstattung der Stadt im So,liment
deftzitär sei und
einer entsprechenden
daher ein großes s?ädtisches ,n oresse an"Möbd"
Ansiedlung öeslehe. Für die Wehl des Standorles sei dessen gute
zeilnahe
Erschließung, die eiodediche Flächengöße und
Verfügbafueit ausschlaggebend. Gee§nete Altemativen §änden im
Stadtgebiet nicht zut Veilügung. weiter entspreche die geplante
Größenordnung von 20.000 m2 Ve*aufsfläche der in Pulheim vohandenen
so rtim e nt s spezifi sch e n Ka ukrafr. D ie ze ntrcn rcI ev a nte n R a nd sotti me nle
des geplanten Möbelmaffies würden in der konkrcten Bauleitplanung tür
den Möbelmadd a.rt die gesetzlich zulässigen 10 % be$enzt.
Die Pulheimer Möbelmsddplanung eiodett die Darstellung eines
Sondergeöiels für grcßfläche Einzelhandelsbetriebe in den Bauleitdänen
der §adt Nach den Vorgaben des § 24 a Ldndesentwickluwsgramm
(LEPro) und den Zelen des Regknalplanes Köln kann die Stadt erh
sorches Sonderge biet nicht in dem bi§rcr im Regionalplan darpstellten
GIB planen. Mit der Regionalplanän&rung wird der Slandoft des gpptanten
Möbelmarktes daher in den angrenzenden Allgemeinen Siecilung§ereich
(ASB) einbezogen. Aus daßtellungssy§ematisclrcn Gründen wird dabei
Fläc.he erhes ebentalls
GIB liegenden, benadtbaften
Feueuehryerttehaus in den Än&rungsbereich mit einbezogen.'
Einzelhadelskonzept
Ergebnis kornmt,
die
im
die
lm w€iteren Text der vorgenannten Vorlage zur SiEung vom 12j2.2008 heißt es dann unter
Zlfrer l.,,Reglonalplanerischa Benrertung"
,Die vodiegende Änderung des Regionalplanes isf aus landesplanerischer
Sicht veftretbar.
Die von der Stadt gedante
Möbelmarldansiedlung ertoded im
Regiqlalplan eine As&.Da'§/,ellung. ln dem im Regionalplan daryestellten
ASB Pulheim steht jed@h keine entspreched gtoße und verkehdbh gut
angebundene Fläche zur Veiügung. ...
Die Vefträgliahkeit der konkret im Änderungsbercich geplanten
Möbelmarffiansiedlung kann schließlich mit den Voryaben des § 24a LEPro
auf Ebene der Bauleitplanung wirksun sicherye§elft werden.'
Bezüglich der am 1212.2008 beschlossenen 17. Planänderung des Regionalplanes ftlr den
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Kdn, ergibt sich für den Texl
des
Regionalplanes keine Anderung. Die Anderung der zeichnerischen Darstellung ist unter dem
PunK .Zeichnerische Darstellung' wiedergegeben; aus der zeichnerischen Darstellung ergibt
6
sich, dass ein,Gewerbe- und lndustrieansiedlungsbereich' (GlB) in einen -Allgemeinen
Siedlungsbereich' (ASB) umgewandelt worden ist. Von der Darstellung eines Allgemeinen
Siedlungsbereichs (ASB) für .arveckgebundene NuEungen' wurde abgesehen.
ln der textlicten Darstellung der 17. Planänderung des Regionalplans heißt es ergänzend
unter der Überschrift .2. Planbegrlindung"
"Sitaateduticne
Zetsetzung der Stadt Pulheim f r den Äncterungsbercich ist
Ansiedlung
eines Möbelmad<tes mit einer Ve*ad§läche von cadie
2O.0OO m2. Die Stddt Pulheim fühtt hbtzu dus, dass ein aktuell eraöeitetes
dem Egebnis kommt, dass die
Einzethadeld<onzept
Stadt
im Sortiment "Möbd' defzitär ist. Es
Einzelhandelsausstaflung der
großes
städlisches /rrtelesse an einer entsÜechenden
besteht daher ein
Ansiedtung. Für die Waht des Standorle§ ,s, desse n gute Eßchließung' die
zeitnahe VertÜgbakeit
ertodelbhe Hächengröße
aus§htaggebend. Geeignete Aftemativen §ehen im Srad,geöiel nicht zur
Veffigung-. Die geplante Größenordnung von 20.000 m2 Ved<autsfläche
en/.sp*ni naci Aus*ge der Stadt Pulheim der vorhadenen
softimentsspezifr§,c,hen Kaufl<raft. Die zentrenrelevanten Rand§ftimente
des geptanten Möbelmarkes werden in der konkreten Bauleitplanung für
den Möbelmatk auf die gexhlich zulässigen 10 % begrenzt.
zu
und die
Die Möbetmarkplanung der Stadt Pulheim erfaded die Da,'slellug eines
den
großflächige Einzelhadeßbetriebe
Sondergebietes
a
des
Bauteitp!änen der Stadr. Nach den Voryaben
zielen
des
Landesentwicklungsprolfamm (LEPA) NRW und den
Regionalplans kann ein so/ches SondergeÖ iet nicttt in dem deneil im
Regkj,l,d4an datgestellten GIB geplant verden. Die Stadt hal daher eine
Änderung des Regionalplahs angercSL .. .'
in
§ 24
füt
Gegen das Ausgangsvoftaben mit einer Verl€ufsfläche von 20.000 m2 erhob die Fa. Möbet
Hausmann keine Einwände.
t1.
Zwischenzeitlich
hat die Stadt
FlächennuEungsplans
Putheim,
ein
Anderungsverfahren bezüglich des
der Stadt Pulheim eingeleitet ([eiländerung Nr. 17.3
Pulheim,
Vorlage 44412010 des Rates der Stadt Pulheim, Ratsbeschluss vom 09.'11.20'10). Zel der
Anderung ist es, die Zulässigkeit eines Möbelhauses mit einer Verkaufsfläche von 45.000 m2
vorzubereiten.
Aufgrund des vorstehenden Sachverhalts stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die 17.
Anderung des Regionalplans auf die künfrige Bauleitplanung der Stadt Pulheim hat'
7
insb€sondere
ist zu ldären, ob die Stadt Pulheim
berechtigrt wäre,
im Rahmen
ihrer
kommunalen Bauleitplanung durch Anderungen des Flächennutsungsdanes und durctr
Aufstellung eines Bebauungsplanes auch oin6n grö߀r€n Möbelmarkt, beisPielsweise mit
einer Ve Gufsfläche von 45.OOO m2 zu planen.
8
C
Rechtliche Wüdigung
l.
Verhältnis tischen Regionalplan/FlächennutzungsplanrBebauungsplan
Die gemeindliche Bauleitplanung ist Teil eines komplizierten verlikalen und horizontalen
Geflechts verschiedener raumbezogener Planungen.' Neben verschiedenen Verfahrens- Und
Konkunenzreg€lungen die sich aus Factrplanungsgeselzen (2. B. Bundesfemstraßenges€ts,
BundeswasserstraßengeseE usw.) ergeben, sind die gemeindlichen Bauleitpläne nacfr § 1
Abs. 4 auch den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die gemdindliche Anpassungspfricht
bezieht sich dabei so^,ohl auf auäustellende Pläne als auch darauf, dass bestehende Pläne
evü. zu ändem, zu ergänzen oder aufzuheben sind.2 Hieraus folgt, dass gemeindlidte
Bauleitpläne (FlächennuEungsptäne/Bebauungspläne) unwirksam sind, so em diese gegen
die Anpassungspflicit gem.
§ 1Abs.4
BauGB verstoßen, weil
im
Rahmen der
gemeindlichen Bauleitplanung veöindlictre Ziele i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG nicht beachtet
yt erden.3 Das Bundesv€Maltungsgericht hat dabei die zu beachtenden Zele der
Raumordnung unter anderem wie folgt definiert:
liele der Raumordnung sind nach § 3 ADs. 1 Nr. 2 ROG verbidliche
Voryaben in Form von räumlbh und sachlich be§immten, vom T6ger der
Landes oder Regionatplanung sbschießend abgawryenen textlichen oder
zebhnetischen Feslkgungen
in Raumodnungql^nen zur
Entwicklung'
Odnung und Sicherung des Raumes. Sie mf)ssen hinreiched bestimmt
oder u€nr§§fens be§immbar uN rechtmäßS *in, um eirß
Anpassungqpl?rc ht der Gemeinde /,acä § 1 Abs. 4 BaUGB 8us'ös€n zu
können....a
Das Bundesverwaltungsgericht hat in der zitierten Entscheidung weiter ausgEführt, das§ die
Ziele der Raumordnung von einer landesrechtlk*len Ermächtigungsgrundlage godecK sein
müssen. Sie müss€n außerdem verhälhismäßig,
d. h.
geeignet, eforderlich und
! Krautzbeßer in Eattis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufia8e § 1Rdn.32
vgl. audr die Gegenäberstellung zur Eeachtenspf,icht nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 ROG bei Goppel, in:
spannows§/Runkel/Gopp€|, Roc-Kommentar, 2010, § 4 Rn. 25 ff.
t
BVerwG, U. v. 10.11.2011, lV CN 9/lO, zitiert nach luris; ferner VGH Baden-Württember& U. v. 21.09.2010,
2
S 324108, NUR 2011, 149 bis 156
BVerwG,
U. v. 10.11.2011, lv CN 9/10, zitien nach Juris, mit zahlreichen weiteren Nachwelsen; SVerwG, B' v.
'
08.03.2m6,4 B 75.05, Juris, Rdn. 5
lll
9
angemessen sein.s Die Zi€le müssen hinreichend bestimmt, mindeslens aber bestimmbar
sein.5
oie Gemeinden sind nactr § 4 Abs. 1 Satz 1 ROG verpflicitet, die zele d€r Raumordnung
von irfhntlichen stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu
beachten; diese Beachtenspflicht in § 4 Ab§. 1 SaE 1 ROG deckt sich materiell mit der
Anpassungspflicfit aus § 'l Abs. 4 BauGB.T
(LPIG) bestimmt, dass das Landesgebiet und seine
Teihäume zu entwickeln, und ordnen und zu sichem sind. Das LPIG erfassl eine Abfo§e von
Planungsentscheidungen aul Landesebene, mit forlschreitender Verdichtung mit Bezug auf
§ 1 dss Landesplanungsgesetäes
die Regelungen in d€n Regionalplänen auf regionsler Ebene (vgl. § 2 LPIG' i' V' m' §§ 17'
18 LPIG). Die Regionalpläne haben dabei die Aufgabe, die Grunds&e der Raumordnung
nach § 2 ROG sowie die Grundsäbe des Landesentwicklungsprogremms zu konkretisiereni
sie stellen die regionalen Zele der Raumordnung fiir alle raumbedeutsamen Planungen und
Maßnahmen im Planungsgebiet fest (vgl. § 1S Abs. 1 LPIG).E
Aus dem voftergesagt6n folgt, dass sich die künftige Bauleitplanung der stadt Pulheim an
den Vorgaben d€s zugrund€liogenden Regionalplans ausrictten muss. ve7§tÖßt die
gemeindliche Bauleitplanung gegen rechtmäßige Zele der Regionalplanung, wäre die
gemeindliche Bauleitplanung nach § 1 Abs. 4 BauGB urnvirksam.o
5
Bverwc, U. v. 10.11.2011, lv CN 9/10, zitiert nach Juris, Rdn. Smit zahlreichen weiteren NadlwEisen
vG D0sseldo4 u. v. 24.04.2009, 1 K 5945/07, Juris Rdn.:t4
'Krautzberger, a. a. O. § 1 Rdn.33; vGH Ba-Wü, U. v, 21.c,.ß90, 3 S 324/OS - NUR 2011, 122; Bverwc, B. v.
08.03.2006, 4 B 75.05, Juris
t
vGH Ba-wü, u. v. 21.09-1990, 3 s 324lo8, NUR 2o1r, 149 ff.
'Vgl. dazu insbesondere auch OVG NRW, U. v. O3.O!,.2OG), 10 O 121lO7.NE zitlert nach Juris Rdn. 117; fem€r
OvG NRW, U. v. 06.@.2002 llx A 4566/0{, zu den Wectselwirkungen der Regionalplanung und den
Festsetzungen des F[ächennutzungsplans bei der Festlegung von (onzentratlonszonen für die
6
windkraftnutzung
10
ll.
FestseEung des Regionatplans für den Regierungsbazirk Köln, Teilahschnitt
R6gion Köln, '17. Planänderung
{.
Allgemeine Fctstellungen
Für die lrreitere Betrachfung ist zu prüfen, ob die 17. Anderung des Regionalplans für den
Regierungsbezirk Kötn, Teilabschnitt Region Köln bezüglich Einkaufzentren b4r.
großflächige Einzdhandelbetr'rebe verbindliche Vorgaben für die jeweilige gemeindlic*re
Bauleiplanung macht.
ln allgemein€r Hinsicht ist
insoüreit festsustellen' dess nach den
texttichen Darslellungen des Regionalplans für den Regiarungsbezirk KÖln, Teilabschniü
2.1 Defnition cler Allgemehnn
Region Köln unter der Rubrik ,8. Siedungsnunf und
"8.
die FesboEung der Ailgemeircn Sbdlu@bereicl,e (ASB)' dahin
defin'rert ist, dass im Zuge der gemeindlicfren Bauleilplanung Sondelg€biete ftir
Siedtungsbereiche'
Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und son§fige Handdsbetriebe l. S. v.
§ 11 Abs. 3 der Baunutsungsverordnung (BauNVO) nur in Allgemeinen SiedlungsbereictEn
geplant werden dürfen @el 1 dcr Dcfinldon dcr Allgemeinen Saedlungsbot?lche
(ASB».ro
Da die zeidin€rische Darstellung der '17. Planänderung des Regionalplans für
den
Regierungsbezirk Köln für den hier strcitigen Anderungsbereicüt lediglich einen Allg§meinen
Siedlungsbercich' und keinen ASB fnr zweckgabundene Ntrtzunged fe6tge§€tzt hat, könnte
hieraus unter Hinweis auf Tiel 1" der Definition det Altgemeinen siedrungsÖerBicr, e (ASBfe
der Rückschluss gezogen urerden, dass durch di€ 17. Anderung de§ Regionalplans bezogen
atrf großflächigen Einzelhandel keinerlei nähere Fe§t§etrungen (Zele der Raumordnung),
insbesondere keine Verkaubfrächenobergrenzen igstgebgn worden seien. Eine derartQe
Betrachtungsweise
ließe aber bei der Auslegung des Regionalpleß
Entstehungsgeschichte,
die
Materialien und
die Begrundung der 17' Anderung
die
außer
Betracht.
Es ist allgemein anerkannt, dass bei der F6t§stzung von Plänen,
Bebauungsplänen
10
insbesondere
jareils durch Auslegung der Sinngehalt der Fest§eEungen zu
ermitteln
Wgl. dazu die textlichen Darstellungen des ßegionalplans filr den Regierungsbezirk Köln vom 21.05.20OL
Teilabschnfü Region Köln, S€ite 14; vgl. auch die centro-Entscheldung des OvG NRw, Urt. v. 06.06.2005 - 10 D
145/04, lurls, Rn- 113 ff.
11
ist. lnsbesondere ist dabei zu prtifen, ob die FestseEungen hinreichend beslimmtll und von
den einschlägigen Ermächtigungsgrundlagen getragen sind. Dies gilt auch für die Zele der
Raumordnung frlr die aber aufgrund ihres handlungsanweisenden Charakters grundsäElich
keine anderen als die allgemeinen Bestimrntheitsanforderungen gehen.i2 Für die Auslegung
sind dabei die allgemein anerkanr{en Methoden zugrunde zu l6gen, die unter anderem die
Auslegung aus dem Wortlaut d€r Norm (sog. grammatische Auslegung), aus deren
Zusammenhang (sog. systematische Auslegung), aus ihrem Zweck (sog. teleologische
Auslegung) sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (sog.
historische Auslegung) umfassen.l3 Diese Auslegungsgrundsätse gelten auch
für
die
Auslegung von Regionalplänen.ra lnsbesondere die .Zele der Regionalplanung" können dem
zur Folge auch aus den Aufistellungs- und Abwägungsvorgängen entnommen werden. Die
Auslegung der FestseEung Ällgemeiner Siedlungsbereich (ASB)'bei derl7. Planänderung
des vorliegenden Regionalplans für den Bereich Pulheim muss deshalb auch systomatische,
teleologiscfie und historische Aspekte berticksictügen,
die sich letälich ar.s
den
Aufistellurgsvorgängen und Sitsungsvorlagen des Regionalplans gewinnen lassen.o ln
diesem Zusammenhang sei besonders hervorgehoben, dass nach den Vorgaben des
Regionatplans flJr den Regierungsbezirk Köln ausdrücklich unter A. 2 (3) und (4) bestimrnt
ist, dass die textlichen Darstellungen die zeichnerischen DarstellurBen konkretisieren und
ggfls. difierenzieren. Nach A.2 (4) sollen die Ertluterungen zum Regionalplan gem.
Planverordnung die zeichnerischen und texflic-hen
zele und die Regionalbedeutsamkeit
zeichnerischer Darstellungen unterhalb der 1o+a-Darstellungsschwelle erläutem.
2. Konktete lnhalte der 17. Anderung
Dies vorausgeschickt kann Folgendes festgesteltt werden:
Es handelte sich bei der 17. Planänderung des Regionalplans um eine vorhabenbezogene
Anderung i. S. d. § 20 Abs. 2 LPlc NRW a. F. (= § 19 Abs. 2 Lptc NW n. F.). Der
vorhabenbezogene Charakter der Anderung ergibt sich daraus, dass die Anderung von der
Stadt Pulheim mil der Begründung angeregt wurde, eine Anderung der Zielse2ungen von
rr
VG Düsseldorf, U.
v.24.U.2OO',1
K S94S,/07, Juris Rdn. 34
vgl. Kment, .Ziele der RaumordnunB
'Bvgl.
- Anforderungen an ihre Bestimmtheit. in DVBI. 2006, 1336/133g ff.
zu den AusleSungsgrundsätzen insb€sondere OVG NRW, U. v. 2S.01-ZO1O, vlt D 110/o9.NE, 7 D
111/09.NE, in BauR 2010, 1038 unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 14.12.1995, tV N 2.9SIBRS 57 Nr. 57, ferner
allgemein auch BayVGH, B. v. 30.11.2017,1CS tt.z2tz
" OVG NRW, U. v. 03.09.2009, 10 D 12VO7.NE, zitiert nach Juris Rdn. 117, $,o bei d€r Auslegung eines
Regionalplans ausdrücklich auf die Aufstellungs- und AbwäBungsvorgänge, insbesondere auch aufdie
sitzun8svorlagen des Regionälrats Bezug genommen wird. lnsbesoadere die .ziele der Regionalplanung"
können dieser Entscheidung zur Fol8e aus den Aufstellungs- und Abwägungsvorgängen entnommen werden.
L2
GIB in ASB sei durchzuflihren, um die städtische Absicht zu ermöglichen, einen Möbelmarkt
mil einer Verkaufisfläcfie von 20.000 m2 anzusiedeln. Diese gemeindliche Absicht wurde von
dern Regionalrat für den Regierungsbezirk Köln rezipiert, wie sich aus den Sitzungsabläufen
im Zusammenhang mit dem Erarbeitungsverfahren zur 17. Anderung des Regionalplans
Köln ergibt (siehe oben B. Sachycrhalt). U. a. wurde diaser gemeindliche Wunsct durch
den Regionalrat im Rahmen der Beschlussfassung über die 17. Anderung üb€mommen.
Dies lässl sich eindeutig aus der oben auszugsweise zitierten
wo als städtebauliche Zielsetzung der Stadt Pulheim für
"Ansiedlung
herleilen,
"Planbegündung"
den Anderungsbereich die
eines Möbelmarkes mit einer Verkaufsfläche von ca. 20.@O mä angegeben
wurde. Dabei wurde insbesondere darauf Bezug genommen, dass
die
Einzelhandelsausstattung der Stadt Pulheim im Sortim€ntsbereich Möbel defizitär sei, dass
für die Wahl des Standortes dessen gute Erschließung, die erforderliche Fläctengröße und
die zeitnahe VerftJgbarkeit spreche, sowie der Umstand, dass geeignete Altemativen im
Stadtgebiet nicht zur Verfügung stünden. Die 17. Ptanänderung verfolgte das Ziel, ein
konkretes Vorhaben i. S. d. § 19 Abs. 2 LPIG, nämlicit die Ansiedlung eines Möbelmarldes
mit einer Verkaufsfläche von max. 20.000 m'z, zu ermöglicfren.
Der vorhabenbezogene Charakter des Planänderungsverfahrens, der Antrag der Stadt
Pulheim und d're Begrundung der 17. Planänderung belegen eindeutig, dass die
Planänderung
so zu verstehen ist, dass
-
ähnlich wie
im
Bauleitplanverhhren bei
vorhabenbezogenen Bauleitplänen gem. § 12 BauGBls - als Ziel dor Regionalplanung fi)r
den räumlichen Bereich der 17. Anderuno nicht die allgemsine zulässigkeit von
Einzelhandelsbetrieben sondem nur die Ansiedlung eines Möbelmarktes in ainer
Größenordnung von max. 20.000 m2 festgelegt werden sollte. Mit dieser zelseEung wäre es
deshalb unvereinber, \rvenn im Rahmen der gemeindlichen Bauleitptanung der stadt pulheim
-
also im ZUge von
Bebauungsplänen
Flächennutzungsplanänderungen
- die Errichtung
bzw. der Aufstellung
von
(2. B.
ein
andersartiger EinzelhandelsprojeKe
Einkaufszentren, ein großflächiger Baumarkt oder ein Möbelmarkt mit wesentlich mehr als
20-000 m2 Verkaußfläche) ermöglicht wlirde. Eine dem zuwider laufende gemeindliche
Bauleitplanung wurde
dem Ziel der
Regionalplanung
Regierungsbezirk Köln, Teilabsctrnitt Region Köln
des
Regionalplans fUr den
in der Fassung der 17. Anderung
widersprechen. Die BauleiQlenung wäre wegen Verstoß gegen
s 1 Abs. 4 BauGB
unwirksam.
E
Vorhabenbezogene Bauleitpläne regeln immer ein konkretes vorhaben, vgl. Krautzberger, ln BRattis § 12
Rdn. 5, 6.
13
ÄSB mit zweckgebundener NuEung" steht d'Eser Annahme
nicht entgegen. Die Ausweisung eines ASB mit zureclsebundener Nutzung' ist im
vorliegenden Falle vermutlich deshalb nicht erfolgt, um die Vermarklung des durch die 17.
Die fehlende Ausweisung eines
Anderung
des Regionalplans betroffenen städtischen Grundstücks nicht auf
d'te
ausschließliche Ansiedlung eines MöbelmarKes in dieser Größe zu b€schränken. Die 17Anderung des Regionaldans filr den Regierungsbezirk Köln woltte also durch Umwandlung
des GIB einen ,Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)" schafien, wobei allerdings als Ziel der
Raumordnung bezogen auf großlläc*rige Einzelhandelsbetriebe eine Beschränkung des ASB
auf Einzelhandelsbetriebe mit ein€r Nutzung
"Möbelmaftt
mit einer Gesamtvetkaufsfläche
m2' gewollt war (Modifikdion von Ziel I der Definition der Allgemeinen
Siedlungsbereiche (ASB) des Regionalplans vom 2'1.O5.2o11 , Seite 14 für den
von
20.OOO
Anderungsbereich der 17. AnderurB des Regionalplans).
Daneben wären in dem so durch d're '17. Anderung festgeseEten ASB selbstverständlich
auch alle übrigen Vorhaben planbar, d're nach der Definition der
*Allgemeinen
Siedlungsbereiche"ls zulässig sind, nämlicfi
Flächen ftir den Wohnungsbau und die damit verhlndenen Folgeeinrichtungen
Flächen für die zentralödichen Einrichtungen
Flächen für die sonstigen privaten und öffertlichen Einrichtungen der Bildung und
Kuhur sowie der sozialen und medizinischen Betreuung
fiir die B€standsicherung und Erweiterung vorhandener
und für die Ansiedlung neuer, übenviegend nicht erheblictt
gewerbliche Bauflächen
Gewerbebetriebe
belästigender GerÄrerbebehiebe
wohnungsnahe Sport-, Freizeit-, Erholungs- und sonstige Grünflächen.
3. Folgen einer etxraigon Unbestimmtheit der 17. Anderung
Aufgrund des VortErgesagten steht fest, dass die Absicht des Rsgionalrats bestand, durch
die Umwandlung des GIB in einen ASB als Ziel der Regionalplanung fur den räumlichen
Bereich der 17. Anderung nicht die allg. Zulässigkeit von Einzelhandelsbetieben sondem
nur die Ansiedlung eines Möbelmarktes mit einer Verkaufsfläche von max. 20.000 m2 unter
Beibehaltung der allgemeinen Raumordnungsziele für einen ASB in Putheim im übrilren zu
ermöglichen. Sofem man nun die Auffassung verträte, dass diese Absichten des Plangebers
r5
r,gl. dazu die texdichen Darstellungen des Regionalpläns fiir den Regierungsbezirk Köln vom 2L05.2001,
Teilabsdrnitt Reglon Köln, Seite 14
14
mangefs konketer UmseEung und Fixierung in einer ,textlichen Darstellung" zur 17.
Anderung nicht lnhalt der 17. Anderung geworden sein sollten, stellt sich die Frage, ob die
17. Anderung mangels hinreichender Bestimmtheit der Zielbestimmung
insgesamt
unwirksam ist. Ergeben sich zwischen der zeichnerischer und textlichen Darstellung des
Plans auf der einen Seite und den manifestierten Planungsabsichten (der BegrÜndung des
Plans) auf der anderen Seite diametrale Widerspruche, die nicht durch Auslegung geldärt
und behoben werden können, so fthrt dies regelmäßig zur Nichtigkeit des Plans, weil die
Norm in diesen Fällen dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Bestimmtheitsgebot nicht
Bei der Verle?ung des Bestimmtheitsgebots handelt es sich um einen
sogenannten ,Ewigkeitsfehle/', also nicht etwa eine unbeachlliche Verlelzung von
genügt.17
Verfahrens- oder Formvorschriften gem. § 15 LPIG i. V. m. § 12 ROG.18 Käme man also
entgegen der oben unter Zffer ll. 2. getroffenen Feststellung zu dem Ergebnis, dass der
formale Wortlaut des Regionalplans mit den manitestierten Anderungsabsichten des
Plangeb€rs nicht kongruent ist, so wäre die 17. Anderung des Regionalplans wegen
Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot insgesamt unwirksam.le Da die mangelnde
Bestimmtheit die gesamte 17. Anderung erfasst, würde die Unrrvirksamkeit der 17. Anderung
dazu führen, dass die geplante Umwandlung des GIB in einen ASB im Regionalplan
fehlgeschlagen wäre. Dies hätte zur Folge, dass die ursprOngliche Ausweisung
Di€
"GlB'
wieder
raumordneriscfie Konsequenz dieser Sichtureise wäre, dass ein
Einzelhandelsbetrieb - gleich welcher Größe - in den fraglichen Bereich der 17. Anderung
nicht engesiedelt werden könnte. Die Bezirksplanungsbehörde wäre in diesem Falle gut
aufiebt.
beraten, aus Gnlnden der Rechtsklarheit eine Überarbeitung des Regionalplans für den
Geltungsbereich der 17. Anderung vozunehmen (siehe unten lll.2.).
t'
ovG NRw, u. v. 11.12.2000 - v[ a D 6ol99.NE - AUs seite 51; ferner vG Düsseldorf, u- v. 24.04.2009 - I K
5945/07 -.luris Rdnr. 34
Ü
Die Verletzung des Bestimmtheitsgebots führt deshalb regelmäßlg zur Unwirksamkeit des Planes, ygl. z. B.
BVerwG, B. v. 31.03.2011- 4 BN 2/11-; VGH Ba-Wü, 19.10.2010 - 3 S 1666/08 -; BVerwG, B.v. 13.10.2010-7B
50/10 - ; Rabe ZfBR 2@1,229 ft. (2361
ß
Die etwaige 'n
Unbestimmtheit der aelbestimmung filhrt zur Gesemtunwirksamkeit der 17. AnderunS, weil slch
bei objektiver Betrachtune ergibt, dass die verbleibenden Teile der 17- Anderung ansonsten dem willen des
Plangebers nicht entsprächen und damit keine selbstständige Eedeutung mehr hätten, weil die fehlgeschlagene
zielbestimmung eine untrennbare Einheit mlt der 17- Änderung darstellt; vgl. dazu Kopp/Schenke, § 47 Rdnr.
122 unter Hinweis auf a. v. 08.08.1989 - 4 NB 2/89 - NVWZ 90, 159. 160; BVerwG 28.12.1990 - 4 NB 29.89 Hoppe/Stüer Rdnr. 1307; BVerwG U. v. 25.02.1997 - 4 NB 30.96 - NV$rZ 97, 895.
15
lll.
Zusammenfassung und Ausblick
't.
ZusammenfasseM kann festgestellt werden, dass
o
eine gemeindliche Bauleitplänung der Stadt Pulheim, die die Ansiedlung eines
Möbelmarktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 2O.0OO m2 bealeckt mit den dur€fi
die 17. Anderung moditizierten Zielen der Raumordnung konform ginge,
o
die Ansiedlung anderer großflächiger Einzelhandelsbetriebe, insbesondere die
An§edlung von Möbelmä*ten mit einer erheblichen grtißeren Verkaufsfläche als
20.000 m2 mit den durch die 17. Anderung modifilerten Zielen der Raumordnung
nicht vereinbar wäre.
Eine etwaige, gegonteilige gemeindliche Bauleitplanung wäre unwirtsam.
2.
Mit Blick auf d're beabsicht(fe FNP-Anderung der stadt pulheim ist darauf hinzuweisen, dass
die Landesplanungsbehörde nactr § 36 Abs. 1 LPIG die Möglichkeit hat, raumbedeutsame
Planungen und Maßnahmen zu untersagen. Die Bezirksregierung selbst ist nactr § 36 Abs. 2
LPIG befugt, unt€r den Voraussetzungen des
§ 36 Abs. 1
LPIG die
jerrveilige
Baugenehmigungsbehörde arzuweisen, die Entscheidung über die Zulässigkeit baulicher
Anlagen
in
Einzelfall auszuseEen. Nacfr
s
36 Abs. 1 Lplc besteht eine
derartige
Anweisungsmö,glichkeit dann, wenn
unbefristet, wenn - wie hier - Zele der Raumordnung entgegen stehen
beftistet, wenn sich ein Raumordnungsplan in Aufstellung befindet oder zu befijrchten
ist, dass die Planung oder Maßnahme die Venrirklictrung der vorgesehenen Zele der
Raumordnung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde.
Lelzteres wäre
z. B. der
Fall, wenn die Bezirksplanbehörde beabsichtigen würde, eine
Anderung des Regionalplans für den Bereich Pulheim z. B. von ,A,SB. in ASB mit
besonderer Zweckbestimmung' vozunehmen.
16
Sobald das Raumordnungsplanverfahren mit dem Erarbeitungsbeschluss begonnen hat, ist
von einem in Aufstellung befindlichen Ziel auszugehen.
3.
Denkbar wäre aber auch die Durchführung eines Zielabweichungsverhhrens gem.
LPIG, um ein grÖßeres Vorhaben (Möbelmarld mit bis zu
5O.OOO
§
16
m2) im Einzelfall zu
ermöglichen. Sofem man der Auffassung folgen würde, dass die 17. Anderung mangels
hinreichender Bestimmtheit insgesaml unwirlGam sei, müsste sicfr das
Zielabweichungsverfahren auf das (w'reder aufgelebte) Zel GIB beziehen. Antragsbefugt
wäre u. a. die Stadt Pulheim. Die Regionalplanungsbehörde wäre zur Er scheidung für das
Zielabweichungsverfähren zuständig. VorausseEungen wären nach § 16 Abs. 1 LPIG, dass
erslens die Zielabweichung die Grundzilge der Planung nicht berührt und dass zweitens die
Ahreichung unter raumordnerischen GesichtspunKen vertretbar ist. Grundzüge der Planung
wären in jedem Falle benlhrt, weil durch die Abweichung neue KonfliKe hervorgerufen
wtlrden, die nur durch eine Planänderung gelöst werden könnten oder die störende
Auswirkungen auf andere Zele entstehen l'reßen.20
.u.2012
Rechtsarnvalt und Fachanwalt für Venraltungsrecht
a v8l.
Koppen in Spannowsky/Runkel/Koppen, ROGKommentar, 2010, § 5 Rn. 28; Kachetmann in Keller^on
Krack/Kachelmann, Kommentar zum LplG NRw 2o1t, § 16 punkt 2.1. Die zelabweichung darf nicht zu einem
substanziellen Funktions- oder steuerungsverlust des Regionalplans führen (vgl. dazu OVG NW, U. v19.06.2006 - 10 A 973/04 - in Juris, Rdnr. 58)
AUS
KREISSTADT
BERGHEIM
Stadtlersaltung Bergheim . Poslfach I169 . 5010t BerBhcim
Die Bürgermeisterin
An den Bürgermeister der
Stadt Pulheim
- Planungsamt Alte Kölner Straße 26
llov.20fl
6 - Planen, Bauen, Umwelt,
Städtische Betriebe
6.2 - Planung und Umwelt
Bethlehemer Str. 9-l I
50126 Bergheim
Ansprechparmer:
Kai Fischer
Zimmer: I .90
50259 Pulheim
Telefon: 02271 89-636
Kai.Fischer@bergheim.de
www.bergheim.de
Datum: 05.11.2012
Stellungnahme der Kreisstadt Bergheim zu Planverfahren der Stedt Pulheim gem. 4 (2)
§
BaUGB
l. Teiländerung des Flächennutzungsphtres der Stadt Pulheim Nr. 173 Pulheim, Am
Schwefelberg
2. Entwurfdes Bebauungsplanes Nr. 109 Pulheim
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit Schreiben vom 27.09.2012 beteiligten Sie die Kreisstadt Bergheim an dem o.g. Planverfahren zur
Errichtung eines Möbelhauses in der Stadt Pulheim. Die Kreisstadt Bergheim nimmt hiermit im
Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu den Entwürfen
des
Flächennutzungsplanes
der Stadt Pulheim, Teilbereichsänderung Nr. 17.3
(Am
Schwefelberg) und
Entwurf des Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Stellung und erhebt unter Bezugnahme auf die nachfolgend aufgelisteten Anlagen
Junker und Kruse (Stand Juli 2012) Bewertung BBE-Auswirkungsanalyse, Anlage
I
Junker und Kruse (Stand oktober 2012) Bewertung modifizierte BBE-Auswirkungsanalyse,
Anlage 2
Junker und Kruse, Kommentierung des Abwägungsvorschlages der verwaltung der stadt
Pulheim, Anlage 3
Junker und Kruse ,.süidtebauliche wirkungsanalyse" aktualisierte Fassung oktober 2012,
Anlage 4
Schreiben der Fa. Möbel Hausmann an die Stadt pulheim vom 3 I .10.2012, Anlage 5
Einz-elhandelshonzept der Kreisstadl Bergheim (März 2010). Anhge 6
Gutachterliche Stellungnahme
yom
der
LlüllenbrinkPanner Rechtsanwähe
der
HünenbrinkPanner Rechsanwähe vom :5.10.2012.
10.04.2012.
Anlege 7 und
Gutacht€rliche Stellungnahme
Anlage 8
die nachstehcnden Einwendungen (Arregun_qen und Bedenken;:
Aus der oechsrehenden folgenden Stellungnahme und den in Bezug genommenen Anlagen ergibr
sich. dass die Kreisstadt BerpLheim durch die oben näher bezeichnere und in Aussicht genommene
Planung in ihrer kommunalen Planungshoheit als Ausfluss der Selbstvensalrungsgaranaie (An.2E GG)
verlela rvird- Die eingeleitete Planung verstößt darüber hinsus gegen das geserzlich fixiene Gebot
der
interliommunalen Abstimmuns gem.
'.
§
2 Abs. 2 BauGB. Diese vorschriff lauter bekanntlich:
Die Bourei@rane benochborter Gemeinden sind atleinarurer abzustimmen. Dabei
könnan sich Gemeinden ouch
ad die ilmen durch Ziele der Raumordnwg
aaf Auswirhmgen auf ihre zenaatä
:ugewiesenen Funktionen so*-ie
l/e rs orgtmgs b e re ic he ber ufen. "
Die oben näher bezeichnelen Planungsentwürfe stehen mit dieser vorschrift des 2 Abs.
2 BauGB
§
nicht im Einklang.
lm Einzelnen:
L
Ausn irkungen auf den zenlralen yenorgungsbercich der
Kreisstadt Bergbeim im Sinne von § 2 Abs, 2 BauCB
I'
Fehlerhaftigkeir der
im
Rahmen des bisherigen pranverfahrens zugrunde geregren
Ausrrirkungsanahse der BBE-Handersberatung in ihrer modifrzierten form vom
Juri 20r2:
Auch die lmoditiziene) BBE-Aus*irkungsanall.se stelh keine geeignete Beuneilungsgrundlage
für
die .Aus*irkunsen der beäbsichtigten pranung auf die t)mlandgerneinden. insbesondere
auf
das
Gemeindegctriet der Kreissradt Bergheim. dar:
ln der stadt Pulheirn ist die Ansiedlung eines trlöbelhauses mil 45.000 mr verliaufsfläche,
darunter
4.500 nr: zentrenrerevante Randsortimenle. §,ie u. a. Haushaltsrvaren und Heimrextirien,
geprant. Die
3
Crößenordnung dieser Planung erforden eine sddrebauliche und raumordnerische Wirkungsanalyse,
die mögliche
Aus§ irliungen
auf die zentralen
Versorgungsbereiche und
die Versorgung
der
Betölkerung in den Nachbarliommunen unlersucht. Ein erstes Guuchten wurde im Auftrag der Sudl
Pulheim von dem BBE HandelsberatunS. Köln im März ?012 vorgelegtl
Das März-Gutachten komrnt zu dem Ergebnis. dass das untersuchte Vorhaben als raumordnerisch und
städtebaulich rcnräglich einzustufen sei. Auch für die Kreisstadt Bergheim. die sich
im
näheren
Einzugsbereich des Vorhabens belindet. sind laut Gutachteß keine negativen Auswirkungen auf die
Zenren oder die Versorgung der Berölkerung zu enÄ'arlen. Eine Überpmfung des März-Gutachtens
im Auftrag der Krcissradt Bergheim durch das Büro Junker und Kruse: ergab jedoch. dass das von der
Stadt Pulheim beauftragte Cutachten verschiedene relevante Mängel aufiveist und daher keine
ausreichende Grundlage
ftlr die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens biaet. lm Juli 2012
*'urde seitens der BBE eine überarbeitete Fassung ihres Cutachlensi vorgelegt. Dieses Gutachlen
wurde ebenfalls im Auftrag der Kreisstadt Bergheim vom Btim Junker und Kruse auf Plausibilität
uo€rprun
Als Ergebnis dieser emeuten Überprtfung ist aus Sicht des Büros Junker und Kruse festzusrellen. dass
auch die überarbeitete Ausrvirliungsanalyse der BBE kein ausreichendes Ab§'ägungsmaaerial für die
Beurteilung der Ausrvirkungen des Vorhabens gemäß §
ll
(3) EauNVO und § 2 (2) BauGB bietet. ln
der überarb€iteten Fassung des Cutachrens werden lediglich einige ergänzende Angaben
und
Aussagen zu MerhodiL Angeborsbestand und Ausrvirliungen sowie zur Kompatibilität des Vorhabens
mit dem Entrvurf des Landesentwicklungsplans NRW gemacht. Die rvesenllichen Kririkpunkte von
Junker und Kruse konnten jedoch durch die Überarbeitung nichl ausgeräuml werden. Gleiches gilt
fiir
BBE (2O,l2):
Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Möbelhauses im Sondergebiet *Am
Schwefelberg' in Pulheim. Köln.
Junker und Kruse (201 2): Ansiedlung eines Möbelhauses in d€r Stadt Pulheim. Fachliche
Bewertung einer vorliegenden Auswirkungsanalyse der BBE Handelsberatung unter
besonderer Berü cks ichtigung zu erwanender Auswirkungen i. 5. v. § I I (3) BauNVO und
§ 2 (2). Donmund. (Anlage I )
8BE (2012): Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Möb€lhauses im Sondergebiet -Am
Schwefelberg" in Pulheim (Modifiziene Fassung mit Berücksichtigung der Stellungnahmen
im Verfahren gemaß § 4 (l) BauGB zur Anderung des Flächennutzungsplanes Nr. 17.3
und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. tO9). Köln.
Junker und Krus€ (201 2): Ansiedlung eanes Mobelhauses in der Stadt Pulheim. Fachliche
Eewertung der modifizierten Fassung der Auswirkungsanalyse der BBE Handelsberatung
unter besonderer Berü(ksichtigung zu erwartender Auswirkungen i. 5. v. § l l (3) BauNVO
und § 2 (2). Dortmund. (Anlage 2)
4
die bisherige Abrv{gsng der Anre8üngen der Kreissadt Berg}eim durch die Stadt Pulheim. u.ie
einer separaten Stellungnahnre dargeleg wurde5.
Zrr deo Heuprkritikpunkten
o
rn den Gulrchler der BBf ziblen lrch wie vor:
Erheblich zu gcring cingescbitzre Flächenproduktiyitlten ünd VorhrbcnuDsllzc:
l)er voraussichtliche Betreiher SeBmüller rveist im Vergleich mit anderen Möbelanbietem eine
starli
überdurchschninliche l,eistungsftihiglieir
auf. die sich in sehr hohen
Flächenprodukrivirären und t,msatzleisrungen seiner Häuser widenpiegelr. Die BBE trägt
diesem Umsrand nicht Rechnung und unteschäta daher den an erwarlenden Umsatz des
Betreibes deutlich. lnr Rahmen der Anal).sen von Junker und Kruser konnten unter
Beztg.nahme aufdie Urnsatzerlöse des Unternehmens Segmüller gemä8 Jahrcsbilanz 2010/l I
nachvollziehbar belegen. dass die durchschnitliche Flächenpoduktivir.ät des Betreibers bei
i.9ffi Euro/m: liegr somir mindesrens 60 7o höher als von der BBE
ang€setzte Wert.' Dies rvirkr sich unmilrelbar und graviercnd auf die erminehen
Aussirkungen aus. So s.ürde dies z. B. für eine Kommune. für die von der BBE ein
mindestens 3.300 bis
timsatzentzug ron I Mio. Euro bzr,r. 20 % ermineh rxrde. staüd€ssen elsa einen Entzug von
1.6
Mio. Euru bz§. tiber 30 7o bedeuten.
lrn Übrigen: Die in Berylreim ansässige Firma Möbel Hausmann hat der Sladt pulheim mir
Schreiben vom 31.10.2012' eigensrändige Umsatzberechnungen für den geplanlen neuen
Möbelmarkt v.rgelegt. die anhand von branchenüblichen Kennwenen zu einer noch höheren
I lächenproduktivität als das Büro Junker und Kruse lommen.
Fehlerhafte Beryertung der Wettb€werbssituraioo in putbeim:
Nicht überzeuqen kann in diesem Zusammenhang auch die im Rahmen der Abwägung von der
stadt Pulheim rorgebrachte Argumenration. dass die we(bewerbssituarion in pulheim
erheblich höher als an anderen Standonen sei.
!
Junker und Kruse (20.l2): Ansiedlung eines Möbelhauses in der Stadt pulheim.
Xommentierung der Stellungnahme de. Venvaltung der Stadt pulheim zu den
eingegangenen Anregungen und Bedenken der (reisstadt Bergheim im verfahren gemäß
§ a ( I ) BauCB zur Anderung des Flächennutzungsplans Nr. | 7.3 und Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. l09. Donmund. (Anlage 3)
'
vgl. Antage
'
Auf die Berechnung von.lunker und (ruse, Bewenung BgE-Auswirkungsanlyse, Anlage I ,
S. 5. f wird ausdrticklich ven^,iesen
I
-Bewenung BBE-Auswirkungsanalyse..,
modifiziertes 8BE-Auswirkungsanalyse', S. 9
' schreiben der
Farma Möbel Hausmann an die
S-
4ff und Anlage 2 _Bewertung
stadt pulheim vom 3l.l o.2ol z, Anlage s
vielmehr konnle durch die ergänzenden Analvsen des Büros Junker und
Krusee nachge*'iesen
serden. dass die rcgionale Konkurrrnzsiluarion in Pullheim im vergleich mit den besonders
umsalzstarken segmüller-standonen weiter*adt und parsdorf
ausgeprägr
nur geringfügig
srärker
isl. was zudem teilweise durch ein besonders hohes Bevölkerungspotenzial
d€s
Pulheimer Standones kompensiert werden kann. Nicht plausibel ist daher. dass von der BBE
für den Standon Pulheim mit
9i
Mio. Euro nur ein Bruchteil der umsätze der umsatzsrarlen
Segrnüller-Standone (ieweils mindestens 200 Mio. Euro/pro Standon) anges€i.Lrt wurde.
,.Es
trifl
:\r'ar :u,
do-ss
am Stondort pulheim im 2|-Kilometer_Rsdius
,nehr
MöbelhALter > 25.000 n: l,erkoufsllarhe hestehen <tls an clen onderen Segmüller_
Staudorten. Jedoch weist <ler Ston<*trt pulheim gleich:eitig orßh ein irhebtich
grö§eres Betillkerutrys- und Roulbartytrcn:iul in diesen Bereich auf. So leben fu den
li-Kih»neter-Rodien unt Pursdor! wrl l*,eiterstdt jeweils nur l,l bi, t,5 ),tio.
Men.sc.hen. in Friedherg s.rgat nw 700.000, wdtrend es in pulheim knapp 2.1 Mio.
sind. l)er ron der sradt Pulhein für den vergreich gewtihtte 2s-Kirometäfuitlirc
lür
ein lvtöbclhotn in der ton Segnüll* geplonten Dimensionierung ist deutlich :u ing
gefasst. Dieses *,inl uulgruntl seiner rdumlichen Ausstrahlwg itt den regionolä
ll'c*heterb uuch mit St<mdorten irt einem deurlich größeren Lim*reis von iis :u 60.
nindestens jedoch 15 Pkn-Minuten in Kon*urrerc- Bei vergröferung der räumlicfun
Eatr<rchtrmgsebene ergib! sich bereirs eine Relotivierung dir Kon*u,enzsituotion:
so
s-ind mrrer Zugntndelegng einer iS-Minuterrsochrone a stan.ron porsdor{ acht
Konkuffenten tmd a» de» Srqndorten *.eitetstd, urul pulheim jeweili' :ehn
Konkurrenten nril jaweils nehr als 25.000 n: Verkru/slltbtn ans*sig-
Zdem isr uuch die ry1 der Stutt pulhein gewühlte Dorstellung der
ktnkurren:situoti<tn tausschlieflich llöuser > 25.000 m, yerkoulsJlticlq on iirh
kritßicrcn. Im Falle de:; ehenlolls sehr leistungsJdhigen Berieit e^ IKEA ist =,
es
gerechtfertigt, ttt«h solche IKEA-Häu\er in die Darstellug aurtunehmen. die
eine
n, Verkau/sfaclrc unterschrciten. linei ihier gerikkichtigurrg
Pulhein
<i,rc Gesamrzahl von 13 lleubewerhcrn. fit, partrdoi!
/ih
hi»gegeu \.on l,!. r4uch weiterc raler€nte Anbieter mit yerkotfslakhen inrcrniO ,joit
25.000 n: vie Möbel Huusmann in Bergheim bleihen in der betachtung
der Stit
Gröfc wn
ergibt sich
25.000
Pulhein ousgeble»dct.
llsgesunt lieJärt die .lrgunte alion det srodt purheim somit keinen ausreichemren
Beleg
fiir
die Annahnre der ßBE einer deutlich unter dem DurclLschnitt
des geplanten Hauses..,"
Segnüllcr liegcrulerr Flachcnproduktivitür
des
Betreibers
Keine Oflenlcgung rrcsentlicher Eingeogjwerte der Utrteßuchung
(= branchenspezifische verkaufsllächen und umsätze des Einxlhandelsbesundes
in
den
einzelnen Kommunen): dadurch fehlende Nach'ollziehbarkeir und überprüfbarkeir
der
Berechnungenl'
v9l. Anlage 3 -Kommentierung Srellungnahme pulheim,', S. Sff
vgl. Anlage 3, S. 7
Rechnerische Reduzierung
der
Umsatzumverteilurg€n
im
Einzugsgebict durch
unzureichend begrürdete Abschläge:
Der BBE-Gutachter geht davon aus. dass durch das Vortraben eine deutliche Rückgewinnung
von bislang ars dem
Einzugsgebiet abfließender Kaulkraft
erfolgt durch die
die
Aussirliungen im Einzugsgebiet verringert qerden. Eine plausible Herleitung findet jedoch
nichl statt. obrtohl diese Annahmen sich unminelb:r aufdas Ergebnis aust irlien.r:
lntrrnsprrcnte ErEebnisdarstellung:
Aus dem Gutachten geht rvcder insgesaml noch für einzelne Branchen hervor. rvelcher umsarz
(monetär rvie prozentuall den einzelnen städten überhaupr entzogen wird. Ein Ausrveis erfolg
lediglich für die zentralen Versorgungsbereiche. in denen sich jedoch nur ein Bruchteil des
releranten Angebots befi ndet.
Annahme einer nachrangigen Belroffenheit zentraler Versorgungsboreiche:
f)er
Cutachter geht daron aus, dass vorrangig Anbieter su߀rhalb zentraler
Vers.rgungsbereiche von dem vorhaben beroffen sind. Es besehr die cefahr- dass durch
diesc
-
unzureichend begründere
-
Annahme die Aus*.irkungen in den Zentrcn unterschätzt
rrerden.''
I "Bewertung BBE-Auswirkungsanalyse", S. 6f :Anlage 2,gewertung
modifizienes BBE-Auswirkungsanälyse.,. S. 4f und Anlage 3
"Kommentierung
Stellungnahme Pulheim", S. 9
vgl. Anlage 'l
"Betyertung BBE-Auswirkungsanalyse.., S. 7f; Anlage 2 "Bewenung
modifiziert€s BBE-Auswirkungsanalyse.,, S. 9 und Anlage 3
-Kommentierung
Stellungnahme pulheim", S. I I
vgl. Anlage I "Bewenung BBE-Auswirkungsanalyse,., S. 9 und Anlage 2
"gewenung
modifizienes BBE-Auswirkungsanalyse.., S. 5
vgl. Anläge
Llnzureicheude Aoal)se der Ausrirkrtrgen auf die Versorgung
der Bo.ölkerung im
Einzugsbereich:
-l-rotz
einer crhet licheo tlöhe der errechneten Umsalzumvensilungen von bis zu 20 yo im
Umland der Stadt Pulheinr findet eine angemcss€ne Ause:nrnderselzung
mir
den
Folgeuirhungen auf die Versorgung der Bevölkerung nicht statl. Die BBE verkennl dass
durch die
Hausmann
-
auch von der BBE als rnöglich eingesrufie
in Berglreim rd. drei Vienel
des Angebotes
-
Aufgabe des Anbieten Möbel
im Brreich Möbel und Einrichtung
*egbrechen rürden und eine angemessere Verglrgung
flir die rd.
62.000 Einu.ohner
Bergheims nichl mehr gervährleistet wäre.rr
Unzureichende Beräclsichtigung der Sortimentslfoten der Nmhberkommunen:
Einige in Pulheim nicht-zentrenrelevanre sorrimenle. die in mehrrren Nachba*ommunen als
zentrenrelevant eingestuli sind. rvie v. a. Benwaren. werden von der BBE nur als Bestandteil
der Sammelgruppe ,.nicht-zenlrenrerevanle sortimente' belraßhtet. Eine dezidi€rte Aßalyse
der absatzrvinschafilichen und srjidrebaulichen Auswirtungen finda nichr satr. Ahnliches gih
auch für das soniment Horz-. Korli-. Frecht- und Korb*ren. werches ohne nähere
Begründung als Bestandteil des nicht-zentrenrrlevanren Möbelkernsorlimcnls
behandelt
rrird.r'
Nichr b€lrsrbere Ausführungen zur Kompetibilität des vorhebens mit dem Entw[rf
dcs
Lendesentwicklungsplens NRW:
Dic BBE begründer die bestehenden Abweichungen von den crundsärzen des LEp
NRW mit
der vermeinrlichen städtebaulichen und raumordnerischen Verträglichkeit des Vorhabens.
Diese Argumenlation. die von der Stadt purheim auch in den Begründungsenrwurf
zum
Bebauungsplan
n-r. I09 übemommen rvurde. isr aufgrund der aufgezeigten Mängel
Auswirlungsanalvse nichl belaslbar.
rd
vgl. Anlage I
"Bewenung B8E-Auswirkungsanalyse", S. 9ff; Anlage Z "Bewenung
modifiziertes 88E-Auswirkungsanalyse", S. S und Anlage 3
"Kommentierung
Stellungnahme Pulheim", S. l5f
vgl. Anlage I -Bewertung BBE-Auswirkungsanalyse,,, S. S / g: Anlage Z.Bs,vertung
modifiziertes BBE-Auswirkungsanalyse", S. 6 und Antage 3
"Kommentierung
Stellungnahm€ Pulheim". S. l6
vgl, Anlage 2 -8e!yenung modifizienes BB€-Auswirkungsanalyse",
S. 6ff
der
E
rgebn is;
Auch die überarbeitele BBE-Ausn irkunpsrnel!§e ist für cine peordnete Abrtäpuns
unhrauchbar.
2-
Eigenständige Auswirkungswirkungsenalyse des
B[rm Junker und Krusc (rkluitisierte
Fassung Oktober 2012).
Aufgrund der z:hlrcichen handwerklichen t'ehler der Auswirkungsanalyse der BBE-Handelsberatung
auch in ihrer modifizierten Fassung vom Juli 2012 hat sich die Kreisstadt Bergheim enlschlossen.
vor
diesem I'lintergrund das Büro Junker und Kruse zu beauflragen. eine eigenständige
Ausrvirkungsanalvse auf der Basis eigener primärsralistis€her Erhebuogen und Berechnungen
anzufenigen.-
Die Be\enung des vorhrbens rturch die ekturlisicrte
Fessung
der
städtebautichen
wirkungsanalvse Junker und Krusc (srand: okrober 2012) kommr zü fotgendeo
Ergebuissen:
.
Der geschärae umsarz sird mit l.ts bis lTrl Mio. Euro um ca- 60 bis 90 % höher
ausfallen
als ron der BBE angenommen. Dalon $crden t
l0 bis t3l Mio. Euro auf das Kemsortimenr
Möbel entfallen'r. Relevant für die Bervenung der Vorhabenauswirkungen sind gemäB
der
diesbezüglichen Rechtsprechung' hierbei die mrrimeren Ketrrwcrte des vorhabens (sog.
Worst-Case-Variame ).".
vgl. Junker und Kruse 2012: Städtebauliche Wirkungsanalyse eines geplanten
Möbelhauses in Pulheim unter besonderer gerücksichtigung zu enryartender
Auswirkungen im Sinne von s I I (3) BauNVO und 2 (Z) gaucB, aktualisaerte
§
Fassung
oktober 201 2' Anlage 4' nachforgend Junker und Kruse städrebauliche wirkungsanalyse9enannt
vgl. Anlage 4
"Stadtebauliche wirkungsanalyse Junker und Kruse", 5. I 6ff
vgl. OvC Münsrer, U.v. O7.l2.2OOO - 7a D 60i 99, NE _ AU S. 53; OVG
Münster _ U.v.
06.06.2OO5 ' lO D l54i04.NE juris
Zum Erfordernis einer worst-case-Betrachtung bei der Ansiedrung von
Möberhäusern vgr.
OVG Münsrer. B.v. 28.lO.2Ol I - 2 I lO37il I juris. Eine Worst_Case_
Betrachtung ist
dabei gängige praxis auch in anderen Rechtsgebieten; vgl. OVG Münster,
U.v_ Z5.Ol.ZOlO
-7Dll0,'09.NE; OVG Münster, U.v. 17.02.2Ot I _2D36/Og.NE_
9
Kompatibilitlit des Vorhabens rnit den in Aufstellung befindlichen landesplanerischen
Zielen und Crundsätzen gemäß LEP NR1V2| besteht nur teittvcise. :: Zum einen ist die
erforderliche l,age im ASB liir die Fläche nur reihreise. jedoch nicht vollsändig gegeben::
L.ine
(rgl. dazu unten ll. l.)- Nichr erfüllt ist zudem der Crundsatz.
dass der Vorhabenumsalz die
entsprechende lokale. cinzelhandelsrelevante Kaulliraft nicht überschreiten soll. Bezüglich der
zeotretrreleyatrteD Randsorrimcore isr lediglich die relative Begrenzung von
l0
yo (Ziel).
nichtjedoch die absolule Obergrenze von 2.5(X m, (Crundsatz) eingehaheo.
Zur Ab*ägung rnir den Zielen und crundsätzen des in Aufstellung beflndlichen LEp wird
unrer Pkt. II. I näher StellunB genomnle .
Die Möbelanbieter im umland von pulheim würden bei erechneten umsrtzrmyerteilutrgen
von bis zu 30 7o durch den deurlich größer dimensionienen Konkurrcnzstandorr erheblich
unter Druck gesetz. während die größeren wettbewerber rvie porta Möber oder IKEA in
Köln eine relativ hohe Konkunenzßhigli.eit aufrveisen, werden vor allem die kleiner€n
Fachenbieter und votlsorrimentsmöbclhäurer in kleinercn / mittlercn Minelzentren wie
Möbel Heusmann in Bergheim massiv in ihrer fristenz getrhd€t. Die ErIE ung der
lendesplaneriscb zugewiesenen verrorgungsfunktion durch die
*'äre in diesem Fall nicht mehr genihrleistet.:r
Kretsadt
Sachlicher Teilplan Croßflächiger Einz€lhandel, Ensyurf (Stand I 7. April
Anlage 4 -Städtebauliche Wirkungsanalyse Junker und Kruse", S. l9f
Bergheim
20l2)
vgl- hierzu auch das Rechrsgutachten vom 2S. Oktober 20l2
-Ergänzung d€r
gutachterlichen Stellungnahme vom 12.O4.2012 zu Fragen d€r
Ansiedlung eines
Möbelmarktes mit ein€r Verkaufsfräche von 45.000 m, im stadtgebiet
der stadr purheim'
von Rechtsanwalt Dr. Hüttenbrink (Kanzlei HüttenbrinkpannerRechtsanwälte)
vgl- Anlage 4 -Städtebauliche Wirkungsanalyse
Junker und Kruse-, S. 46ff
10
Auch ein Umschlagen in negrtive städtebeuliche Arspirkungeu
i« in Anben-acht
der hohen
Umsatzumveneilungen in zentrenrelevanten Branchen in zentralen Versorgungsbercichen u. a.
in Dormagen und Grevenbroich giglg euszuschlieBen.:''
Auf die
negativcn Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsber€ich der Kreissradt
Bergheim u,ird unlen unter I. 3. gesonden eingegangen.
Ergebnis:
Ein U-t"hlun"n d"r
"brutr,o
inr.hul'tl
i.h",, in n*.tir" städl"b..lich" ond ,e.so*nogs-
realisierung in der untcrsuchten Dinrensionierung nicht auszuschlie0en.
Folgerung:
nd (Worst Case)' erford
ebenda. S. 43ff
Zum Erfordernis einer worst-case- Betracht ung bei der Ansiedlung von Möbelhäusern
vgl.
OVG Münster. B.v. 28.10.20t I - 2 I t 037,,1 I juris. Eine Worst_Case_Betra€htung
ist
dabei 9an9i9e Praxis au(h in anderen Rechrsgebieten; vgl. OVC Münster, U.v- 2 S.O
-7DIl0r09.NE;
OVG Mrnster, U.v. l7.O2.2Ot
I - 2 D 36i Og.NE _
l.2O
lO
11
Marimsl r'€rträgliche, branchenspezifische t erkaufsllächen des Möbelhauses nech Junker und
Krusr 2012''
Urspränglich
Venraglic-üeVerkrufslliche(m:)
gePlärte
Bran c hc
Verkaufsfläche Moderrle Case Worsl Crse
(nl')
GI'K
I
lau:ha ltsrr
arc'rr
1..150
S00
Möbel.'
i6.500
'15.000
Heimtextilien
Teppiche
Sonsrige §ohneinrichrung
1.500
:.000
900
960
t.3j0
'900
[.cr.ichtcn
t.500
Sonstisc
Sortimente
rr
550
750
:0.8i0
800
t.l l0
tlO
.160
ichl-zcntrenrcler ante
(Aurokindersitze. 500
5
0(l
500
Aktionswareny''
Sonstis(' lcntrcnrelcrantc Sonirrrenlc
(eleklrische Kleingeräte. Spielu,aren / 650
180
r80"
J0.420
25,{41)
Bastelafi ikel- Aktionswarcn}".
Gesamn'erkaufslläche
{5,000
Eine vollständige Kompatibilität des Vorhabens mit dem Entwurfdes LEP NRW (Sachlicher Teilplan
Croßflächiger Einzelhandel) rvärc auch für die reduziene Dimensionieanng nichr gcgebcl; jedoch
liönnte in den betreffenden Punkten (Relation des Vorhabenumsatzes zum ensprechenden. lokalen
Kaufkraftr'olumen. absolute Begrenanng der zentrrnrclevanten Rtndsonimente)
:'
:r
'"
die Diskreprnz
Quelle: srädtebauliche Wirkungsanalyse Junker und Kruse (Anlage 4), S. 5g
inklusrve Bettwaren i Matratzen und Elektrogroßgeräten. Es wird empfohlen, das
Kernsortiment weiter auszudifferenzieren und durch ergänzende Festsetzungen (u- a.
Begrenzung der Verkaufsfläche von Beftwaren auf maximal gOO mr) die städtebauliche
Verträglichkeit zu 9ewährleist€n.
Durch baureitpranensche Festsetzungen sollte sachergestellt werden, dass nur solche
Aktionswaren zurassrg sind. bei denen ein funktionarer Bezug zum Kernsortiment
erkennbar ist.
11 Reduzierung notwendig zur Einhaltung der Begrenzung
der zentrenrelevanten
Randsortimente auf r 0 % der cesamtverkaufsfläche. Alternativ kann die Reduzierung au(h
in anderen zentrenrelevanten Randsonimenten erfolgen.
1?
z$'ischerl den landesplanerischen crundsälzen und den vorhabenkennr*€nen dcutlich rcdüziert
rterden-11
3.
Auswirkungen aufden zentralen Versorgungsbereich der Kreissirdr Bergheim:
Durch das Seplanle Vorhaben sind Besrand und Ennvicklung des zentralen Versorgungsbercichs der
Kreissadt Bergheim geftihrdet.
Die Kreissra& Bergheinr venveist ergänzend auf ihr Einzelhandelskonzept vom März 2010. aufgeslelk
von der Fa. CIMA Berarung und Management CmbH. Olpener Stra0e 150. j09j3 KöIn..,
Das Einzelhandelskonzept der Kreisstadr Bergheim hat bezüglich der Angeborsslrukrur
des
Bergheimer lnnenstadthandels eindeutige schwäch€, aufgezeigt. Norwendig sei deshalb die
Schaffung neuer Anziehungspunkle (..Magneren-..). die über den rcinen Zuwachs an Verkaufsflächen
hinaus auch aufgrund des Bekanntheitsgrades und der
Anräkliviri der Mieler zusätzliche Kunden
in
die Bergheimer lnnensadt ftihren solhen. Zum anderen müssen auch vorhandene Leentände
durch
neue \utzer abcebaut und bestehende Betriebe durch gezielte einzelbcriebliche
Maßnahmen an
Anraklivirät ge§.innen.
Auf einer innemädtischen En.r ickrungsfläche solen mir den Bahnhoßarkaden neue. nachgefrage
Nuuer an-qesiedell r*erden. die dazu beitragen. die Gesamunrakrivi6r der Innenstadt
zu verbessenr.
Die Kreisstadl Bergheim hal in dcn Jahren 2008/2009 ein lnvestorenaus*ahlverfahrco
mit einer
europarveiten Ausschreibung durchgetiihrt.
Gebäudekompler
I)"r
Siegerentwurf sah einen mehrgeschossigen
mir einer verkaufifiäche von rund 9.5@ m: vor.
Vorgesehen rvaren ars
.A'nkemulzung Textilanbierer und Unterfialtungselekrronik. Die Krcissradt
Bcrgheim hat daraulhin das
entsprechende Bebauungspranverfahren eingereiret. Es handert sich bci dem geplanren
vorhaben um
einen Standon im zenrrarcn versorgungsbereich der rnnensadt Bergheim.,'wegen
&r Bankenkrise
im Jahre
200811009 konnte das vorhaben bisher nichr realisiert werden.
verhandlunsen
ausgegangen
I
mit polente,
rnv651s1s1-
so dass von einer
Rearisierung
erden.
t,
vgl. Anlage 4 .,Städtebaulich€ Wirkungsanalyse Junker und Kruse-, S.
5g
r: vgl. Anlage 6
3r vgl. S. 93 des Einzelhandetskonzepts. Anlage
6
Die stadr stehl
in
in
absebbarer Zeir
l3
Junker und Kruse" haben vor diesem Hintelgrund die Auswirkungen des geplanten vorfnbens aufden
Bestand und die Enrwicklung des zentralen Versorgungsbereichs von Bergheim v€rtieft unlersuchl
und kommen zu folgendem Ergebnis.
..Skrh ßerelkint
t
Fiir die S*X Bergl*iu ergibt sit:h itso{mt
Linxntmnvneihotgez st»rohl in
!\udratblcfurufutrf
Nachwebfudieiayrenu
W.niaaion. ds &^s sich die
qls arh in Nebtaettrum
ein:clnen Brunchen unterhdb fu.
cb&.
Hawx@entrua
iu le n
v» jancils 0,1 Mio. Eoo
:tcitkl6ilh?n. &rs dtr .lnEyhtL:lxsrud
hetegen. Dies ist d<rmd
in fun futru.heten Brurlmr inprtalb t*,r
kntren forcits zm dereitigat Zeitpunh seb gerbg as/allL
sitxt in de» in Beryheint
uls untrenrclewnt eingcsrufien Brunchen Gpß / Houhdtwnn, Heintetitien,
sonstige llohneinrichrung und Leuchlen insgexmt nur ca. 360 nl Ve oußItffie
h
in Houptgesclüfiszentunt torlxtrulen. ein im lergleich mit ufuren Minil:entren
iilulicfur Griißeuqdtury deutln'h uulerdutrhschnl icha Wert (....,.
.
.
Dia erheMbhen Gröpnorötungen der do'h tb pulleiner l/orlnben tm sonstigen
Beryfuimer Angelntsst<mdota /\,. u. Mihel Hawntoml
UntsuEumverteilutgen in dtn zznlreanzlosatcn Bruthan wn ll 04 tGpK ,
Hmslnlts.wta.enl bis 32 o,4 Le,«.lrre deuen doauf hin. dats es
/iir rlie Stxh
Bergfuin :u eirer nrellsiwn l/crschirlwg &r liorrhoTo*inrdiut br diesen Bftsrtnr
kownpn u ird Es nn*s tkawt <nsgegutgen vzr<kn. &ts die hriedng &r pulleiner
Vorluhens *ünftige EntwicHuagsoptionen zur Attakivierung id e^_nitrng
(a- el9lma in den harelfenden
in Harytgescluifisenmm 4ü
.lliltel:e rum\ Bergh(im malgefiich eingachriaV rerdei. '
Dies s,eht dü städteboulichen Zielwntcllung der gtdt Bergheim
entgeyen. arch
irt tliesen hislary in den Ztnnen nkht b:n-. gering repr*eitienen
Brälpu ein
entspreclnrules Aageha aalzltfuuen zod so d<» SoaiatcaryHrum
nit
md die
v. u. des Hcmptgesclxifiszentrums weiteranenn-icheln. Lj_ o.
<lie ßr<mclen Wohneinrkhungsbe&d tttd Lerchten lrcift es inn
Blick ad
Eirellwxlelskon:cpt cbr Srdt krglcin tCß{A 2010. S tfut: tteigns
,,
as
:etrtrenreleta l citrgestult v.er<jen die ruchlolgenden So imenrc. Es
Me!,
sich
hie.rbei um tyorengruppen. die hiskmg in dem l{oupt- und Nehenzentrunr
nichl
uler uur in begrcnlen
Lntf<trtg torhantlen
siul.
Sie stellen
aber
Ennr.icHnryTsltotcn:iule :ur ll,eiterentu.icHung der beiden knten
Zwlenr
hundeh es sich un lldr.,n. dfu hinsichttich ier Angehorspri*enrqtion
ll'arenohrrarsportcs rurch den Kuntren
mil ien
d*.
nd
des
virhandenen örtrichen
Gegehenheiten ohne Einschriinkungen in EinHung zu bringetr sind
{...J,,.
t
Dus Ein:elhudelskott:epr der Stu* Bergheim (,IMÄ 2010. S. 66ff
lorntuliert
unter der_übersclrift ,,ll'vttheverhssteiginaq des &trgheimer htuerßtodtlündels"
rcrschiedene ,llaß uhneabü,tdel :ur Ethöhaag *r )imUi"Aa
der Berghcirrret
Imensodt Hiecu g<hi»cu inshesoudere arh i,k$nolmen :un AngebotsaAbau tu.
a. Projekt ktlmlnfsurlattleu. Zttu x.lcint &ts projelt khnhqfw*en
s:iner ,lngelxt.xnarichttotg rAnkermieter Elektmuil{rchna.biafulge
irt
ße ei.hm&\.rtbie,<ry durL.h tktt
tbrtulEn nict{ g.*;rbidi"n g.ßit"rlrr.
!\tlrti,rvr
J«fux.h nncs heliinhut x.<,nlen ,*ts die En,1tr Wr_g g**iß
iioal_rbbk;;.p- ,li.
lilaheren Lxlttrcitth:iten ir pmj..td i.ieh ,ä, i.p1"iin,
Abbau rwn
Angebotslüclen :u n..t:en. efdge des pulhein,r lorlxrt eru niclt
uler ns sehr
!.
vgl. Anlage 4. S.45 46
14
dk (kfab geselsn wenkn.
ätch &s Proielo fir fun
Stdt
ßergfuim
Impdx, die die
eing§chtünld ungevEl venlen kout- Insgsant mss
tk*; die weiteren
hnenst<xheircelludel 6E
*onlakorbt \'€nlen.' "'
§r&n lafit. daü dat Pdleiner
l/ortnlen
f,rEebnis:
Das eeolanre Vorhaben ist eeeiqner. die Maßnahmen der KrEisstadl Bersheim zur Erhaltung
und Entwicklune ihres zentralen Versorcunesbereichs zu vereiteln. Erforderlich
is
eine
drastixhe Reduzierune der Verkaufsflächc einschl. der zentrenrclevsncn Randsonim€nle.
4.
Fehler im bisherigen Ab*'igungsvor3.ng:
Der bisherige Absägungsprozess der beabsichtigren Bauleitplanung der Stadt Pulheim leidet
erlennbar unter schrvcnviegenden Fehlem. Der Abwägungspmzess nach §
I
Ab6. 7 BauGB ist vom
Ges€tzgeber als zentraler lnleressensausgleich aller von der Planung Betroffenen ausge$altel worden:
er ist damit das zenlrale Inslrument aller rechtsstaatlichen Planung. Auf der Basis der bisherigen
Erlienntnisse der Kreisstadt Berglreim
ist
sch*enr iegendes Abwägungsdefizit gegeben.
Ausrvirkungsanalvse (Stand Juli 2012)
-
im Lichle von § 2 Abs- 2 BauGB ein
die der Abwägung zugrundeliegende BBE-
insbesondere
*eil
rvie dargeleE
-
an zahlrcichen Mängeln leidet. All€in dies€s
Faktum lühn zu der Erkenntnis. dass in die Abwägung nicht alle Belange eingestellt worden sind. die
nach lzge der Dinge hätlen korrekler Weise eingestellt werden müssen. Die fehlerhafte BBEAuswirkungsanalvs,e schläg damit unmittelbar aufdas beabsichtigle Ab*ägungsergebnis durch.
Der der Krcisstadt Bergheim bislang bekannt geuordene Abwägungsvorschlag der Verwaltung isr im
Übrigen dadurch gekennzeichnet. dass einzelne Belange bei der Abwägung verkannt worden sind
lAbrvägungsfehleinschätzung). rvodurch die Gewichtung verschiedener Belange. insbesondere der
Belange der Kreisstadt Beryheim in einer Weise erfolgt. die durch die objekrive Gewichrigkeit der
Belange der Kreisstadt Bergheim außer Verhältnis $eht (sog. AbwägungsdispmponionalitäO. Das
Büro Junker und Kruse hat sich mit dem Entrvurf der bisherigen Abwägung der Stadt Pulheim
eryänzend auseinandergeseta" und nachgerviesen. dass
dcr bisherige Abr.rägungsvorxhlag der
verualtung dcr Sradt Pulheim nicht dem cebot einer gcrechlen Ab\rägung der öffentlichen und
vgl. Anlage
4,5.45i 46
vgl. Anlage 3, S. 5 ff.
l5
privaten B€lange unrereinander und gegeneinander entspricht, wi€ dics nach
§ I Abs. 7 BauGB
erforderlich wäre."
frgebnis:
pgr hishcrice AbrrägungsvorslflASsf11zqhlCl![
It.
VentoB gegen §
I
Abs.
{ BIUGB
Sosohl der Flächennulzungsplan als auch der Bebauungsplan versto8en in ihrer zurzeir vorliegendor
Fassun3 gegen §
I
Abs. 4 BaucB. rveil sie mir den Zielen der Raumordnung
l. Ilengclndc
Berücksichtigung
tler io Aufstellung
richl in Einklang stehen.
tlefindlichen
l,endesertn'icklungsplanes Nordrhein-westfrlen ,secblicher
7-iele
des
Teilphn gro8flichiger
Einzelhandel' vom I 7.042012:
Das Büro Junler und Kruse har die Grundlagen für den Entwurf des Lardesentwicklungsplans
sachlicher Teilplan Großflächiger Einzellrandel erarbeitet. Das Büm besiu deshalb besondere
Kompetenzen.
die
Berücksichrigung
der in Aufstellung befindlichen Ziele des LEps
im
Abwägungsprozess zu prüfen und zu bervenen'':
t
"
i'
..Die BBE stelh in ihreu oktuellcn Gutachten tS. 521 :u diesem punkt
grundsht:lich :utrel{cnd .{est. dass fir das l/orhaben ei,,e Lage im ASB
äh<'ntiegcnd. jedtx.h nicht r.olhitün liq gegeben sei. N<rh .lulftxsmg tler gBE steht
d1s geplontc Sonclergebiet dc»noch nicht im Widerspru.h :ur Durslelhug im
Regionulplun. <lu lieser nicht purellenxhurf untl die Fltkhe auferlulb tles ASB
kl,:itrer uls l0 ht sei. Diese Ärgttnentation hat die Sta<tt pulieim ouch it det
BegändungsenNurf :unt Behauntgsplan Nr. 109 ß. !31 übernommen. Sertens des
Biints Junker urul Kntse ist :u diesem -lspekt ouf eh Reclasgur«.hren :u
rcnleisen, $,tlches yo,t Rechlsatnalt Dr. l:lüttenbrink tKan;lei
Hättr,nbriukPutncr&echlxuntdltet in Aultrug der Möhel Hausmant Hqntlels
G,ihH tt ('o. KO Btghein u»ge/ertigt v,unlc.
vgl. Anlag€ 3, 5. 5 ff.
vgl. Anlage 2, S. 7 f.
16
Zurellend lähtt tlie BBE des ll'eiteren rus, doss das Zicl der rclotiycn Bag?cuaung
der zenlrcnrelew en Rarrdsorlimenlc otf I0 oÄ der Gesantver*u{sf ikhe
cingchultcn v'ürde. v'ührend lies fiir die uls GruadsaQ lormuliene obsolue
Bcgrenzang .h:t :enlnntrelevanten Randsortimente auf 2.500 m. Yet*auß|Iöche
ni<'ht <lcr Full i.sr. Nicht hela*bar ist jedrch die untentii,r:eftl terlcendetc
Argumentolionslitrie der BBE. dass keine stüdlelraulichen Auswirkungen t
trvurten scieu. resfutlh eina Abteichung von <liesem Grundsut: ,:u,ei/elsfrei
hegräulet \arden' *i»nrc (5. 51t. Diesc Ärgumentotion, <.lie wn der St«Ü
Pulhein owh in deu Begrünluugse nfi.ud zun Bebauung.sphn sr. t09 tS. ljt
itharnonnrcn vunle. ist a{grund der bereits uulge:eigten Mängel der
.4
usn'irk ungsaaalyse ni<'ht belustbur.
Die obsolnte Begrcnzung der zcntrenrclctnntcn Rm&odimeate :*söt:lich :u der
relotite i.\! gentif tler Begründung in Enolurf des LEP NRW (sochlicher
Teilphn Gro§Jlochiger Einzellrundeü (5. l gerde orch dcshalb relev.ant. do die
cntsprechendan Sortimente .nsonsten eine (zu) ,.hohe qasrnituth-e Bedeutung {...J
in, lcrgleich :u bcstelrrulen Angelnten in umliegenden zentrolen
lcrsorgungsbereichen einnehmt:»". Dies tfft im vorliegenden lill :u. Vie die
Darstelhmg <ler Angebotssinaion in den zentrale» Versoryungsbereichen du,.-h
BBE lS.61tt yerdeutlicht. bleiben die YerkaulsJLkhen urul Untsor:r,olu ina in deu
hetrt1fenden S<trtinenlt'n hier erheblich hinter denen des lorhobens :urück. So
L'rreicht das Huuptgex:hülts;entrum Dornogen in de» betrrchteten
:crrtr.'nrelevanten Sorlhnenle,, nit 8,8 llio. Euto unler ollen :entruleu
Versorgungsbereichen in den Zoren I wd 2 den k)chsten lJmsat: (BBE, S. l3l).
Sethst dieser Umsat: v'ird von dem prognostirierren Vorhobenuatsat: ton
13.7 ltio. Euro in den :entre nrelewntct Brancl*n 15. 371 je&rh erheblich
äherstiegen. Für einen Grofteil der zcntrulen Yenorgungsbereiche bedeuet der
pr<rgrrosti.iffte Vorhobenunrsotz der BBE ein nefaehes dcr cigemn
Unsolzleisrung in den betrofenen Eranchen. Noch deurlicher lrurtt die
Di-skrcpun:. \'enn stalt der Umsct:prognose der BBE fir dq-s fbrlubeu der ron
.lur*er rnd Kruse progrutstizierle l.insatz fir die :entrenrelextnten
Rcmdsoninente (23.6 \tlio. Eurot :ugnmde gelegl *irtl. Auperdem is! ..n dieser
Stelle erneut duraul hin:tneisen. tktss die Einstuftng der Sortimente als
:entrenrele\,.mt arsschlieplich aul der Pulheim,er Sortimenlsliste husiert. S<t sim!
inshesondere Lcu,chten. die :L\at:lich ou/ 1.500 n, VerkaufsJlt)che ungebolen
x'erden xtllen. :n-ar niclrt in Pulhein, aber /ast in allen liachhrkommune» uls
:antrenrcletant eingestult- Atls Perspekive dicser Kommunen. :u denen qrch
Bcrgheim zöhlt. betrag der Ztmuchs dn zerrtrenrelevanlen Sorrimenlel in pulheiü,
sonit sogor 6.000 m: l'erkoulstldche loder mehn.
Ebenlulls nicht erlüllt ist der lurulesplanerische Gnoulsat-_, gemis
dem..der:u
der durch die jeveilige Festsetzung ernöglichten
Eirr:elhun.lclsnut:ungen die ßou{kmfi da Ein*ohncr der jeveiligen Gemeirule
ffu die geplantcn Softimenlsgru?pen aicht übcrschrcitcn.. so!l. Dies stelh auch
dic ßBE grun.lsüt:lich :utrefend fest. Jedoch muss darttuf hingev,iesen vertlen.
doss die Dishrepont:\'ischen Urnsatz und to*alct KaaJ*ruft inlolge der za gering
ongesetzten Fldchenprodu*th'itäten det Yorhabats durch <tie BBE nci
unterschdtzl t|ird. Nu<'h ggE übeßteigr dos Limsut;volumett des yorhabens trul.
91 )!io. Eurol dir lo*ule Kuulkralt in den e»tsprechenden Brorchen tkuopp J-1
.lfio. Eurol hcreits um mchr als das Doppcltc. ,rrch Junr,er arrd l(r:ase bei einem
E<.clüt:tL1r L'nt.tttt:r.<tlunten v»t bis:u 171 itflo. Euto s<tgur un melt uls das
lTerlache. ,lufenten \'ühlt dic BBE in diesen Zuamnenhag iß.rlen, eint!
nissverstthulliche Fornn ierung. als doss sie yon den Kenmterten für dii Brunchc
,,.llirhcl'- spricht, rdsü<.hlich uber nur fir dtr Gesoott,rorhqben eiuc
Gcge,tiihcrs,cllu,tg n,it der entsprachcnr.len KtuJkrt[t \rntinn t. Bei
brancherspei.ifrscher Eetrachtung erg<tibc sich in .lli;helbercich sovohl nach
cnturtendc
Gesant umsatz
17
ßBE als auch nach Junktr und Kruse ein ntrh sldrkrcs AuseinaadetHalfen von
L'orhu benu nsot; und lokuler- ün:e I hunde lsrelsyotler KaaJkru/t.
Nicht belostbar
it dic in diesen Zuyrmoßnhcarg
.lrgurrt.,ntotiursli,rie dcr IIBE
unterstüt:en<l yery.endete
-U;. rirss llt,rrr.irkungen uufdie tcrbruuchcnruhe
l"crrcrgung itt dcn Nachbarkomnuntn 4j9fu1 zu (rvarlen seien: ...luL.h -für dan
l'i l- luts ein iu eincr henut'hhurte» ktmnune arrsr.$lgei Mahelhuus itlolga <ttr
durc-lt dic Re< isierwry des Plunyorhabens gesl€iger,en ktnkurren: :ur Aulgthe
gc)t ntgen \|üre. liisst sich hieruus kefue Funktionsstörtmg ableiten." Diese
.lrquncnt.ttion, dfu vtu dlr Slu.lr Pulheim cuth in du ßegründungsentuttrf :mr
Bahouungsplcur *r. 109 (5. l|t iiher omnten v'unle. itt uulgrad der hereits
aufge:cigten Mdngel der A uswir*ungsanallse n ich, heluslbur.
rr.S'.
Dics gih insbe:ondcrc uuch.für die ,4ussugen der BBE (5. 5J1 :ur Veriinclerung der
Zenrrolit{it in Umlond der Stadt Pulhcim. die sich lediglich uqf einen
Dutchschnins»crt iiher alle Kommaaea in Zone ll sowie alle bctrachteten
Branchen he:iefun und entsprechend liir die Bewertutg nicht ousreichend
unssugekrältig sind. So würden spe:iell in Berghein durch die Adgobe des
Änbierers i!öbel Hausrnqrrn tli.000 m: Gesann'ertoufslächet rd- 75 9-ö des
gesamtstätfiischpn .4ngebotes im Bereich Möbel md Ehrrichnng e0-A00 n:
tirrkot1iflii( he) regbn:chen. $ei einer hertits aktuell nur leicht ytsiliten.
hrun<-hcnsp<:ifischeu Zenr.uliür von etwu l,l u,örc in der Folge einei Aulgabe
tite «löquale l/ervrgung Jiir tlie rd. 62.000 Eimyolmer Bergheints nic,ht mehr
gev'ührleistet. Somit yüra die der Kreisstodl Bergt ein durch die lmdesplunury
:ugev'iesene Funktion gefiihrdet /r..! r'. §.? /?l BauGBl.--
E
rgctr
n
is;
* ordcn.
l.
VerstoS geget die Festsetzungen des Regiordplenes:
Der Kreissradt Bergheim liegen z*ei gutachkrliche
HlittenbrinkPartner Rechrsanwälrc lom
I
l.0rl.?0ll
Stellungnahmen
des
Anwaltsbüros
und vom ?5.10.2012 vor:,
Die Kreisstadr Bergheim machr sich die rechrlichen Auslührungen im Rahmen der Anregunget und
Bed€lken i, rorrcm tinlfange zu eigcn und $eisr zusammenfassend darauf hin. dass nach
dem
vgl. Anlage 2, Serre 7 f.
vgl. Anlagen 7 und
I
dieses schreibens
1E
Ergebnis der rechtlichen Präfung sowohl die diesseits beanstand€te FNP-Anderung als auch die
Aufstellung des neuen Bebauungsplanes Nr. 109 aus raumordnerischen Grilndcn unzulässig
o
täre:
Bei der seinerzeitigen I 7. Anderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirli Köln wurde
eine vorhatrnbezogene Anderung des Regionalplanes vor3enommen (aus Anderung
Gebietscharakters Gewerbe- und lndustriebereich
(ClB) in Allgemeiner
des
Siedlungsbercich
(ASB). Beanlragr wurde diese Anderung ron Seiten der Sradt Pulheim seinerzeiL *eil man
einen Miibelmarkl mil einer Gesamtve*aufsfläche von max. 20-000 m: Verkaufsfläche
einschließlich Randsonimenten von ma\. 2.000
m:
Verkaufsfläche plancn wolle. Die
vorbeschriebene 17. Anderung des Regionalplanes basierte
auf diesen Angaben.
der
Planbereich wurde von seiner Cräße her so fesgelegl dass lediglich ein Möbelrnarkt mit einer
Gesamtgröße von 20.000
m: Verkaufsfläche verwirlilicht werden konnte, was dann im
neireren Verlauf durch die Aufstellung und Verabschiedung des Bcbauungsplanes der Stadt
Pulheim Nr. 69 auch geschah. Die
jeu
vorgeschere Planung
ist deshrlb mil
dem
Zielvorgaben der 17. Anderung des Regionalplanes unvereinbar.
.
Weiter
isl
festzustellen. dass
Bebauungsplanes
die
Nr. 109 nicht nur
Aufs:tellung
des
und des
Charakler der 17.
Flächennutzungsplanes
gegen den vorhabenbezogenen
Anderung des Regionalplanes \er$ößt. sondern auch deshalb unter raumordnerischen
Gesichtspunkten
mit der 17. Anderung dcs Regionalplanes nicht vereinbar ist. rveil
geplante Vorhaben den rüumlichen Geltungsbereich
ursprünglich eine Fläche von
der 17. Anderung verlässt.
das
Während
4 ha als Grundfläche benörig! wurde. benölig das neue
Vorhaben mindestens eine Grundfläche von 8 ha isr also doppelt so groß und fällt daher zur
l{ällie in einen Bereich. der im Regionalplan nach wie vor als Gewerbe- und lndustriebereich
ausgeuiesen
is.
rvo allerdings Vorhaben der hier sreitigen
Arl Eßndsätzlich nicht errichtet
uerden dürfen.''
In diesem Zusammenhang sei angemerkt. dass alle Umlandgemeinden im Zcirpunkt der 17. Anderung
des Regionalplanes sich darauf verlassen haben. dass das von der Sudt Pulheim mit der vorEelragenen
Begründung ang.eliündigle Vorhaben (Ansiedlung
eines Möhelmathtes mit
einer
Gesamnerkaul'sfläche von 20.000 m:) realisien §erden sollle: derjem geplante Möbelgignt sprengr
das räumliche Gesamtgcfüge der näheren Umgebung.
., vgl. dazu die gutachterliche Stellungnahme HüttenbrinkParlner Rechtsanwälte vom 25.10.20'12,
11ff.)
S.
Ergebnis:
Die beabsichtiEte Planuns steht mit den Festseuuncen des Regionalplanes nicht im Einklanq.
Unter Berücksichtigung aller Umstände
l
ird deshalb angeregl.
guf die hier streitise Planuns zu verzichten und es bei den Fۤsetzungen des alten
Flärhennutzußpsnlangs und des altetr Bebauunqsolrnes der Strdt pulh€im Nr. 69 zu
belassen oder eber das Vorheben aufeine verträgliche Grdßenordnuns von rund 2S.{X)0
mt inkI. Rendsortimeutc zu beschränken.
Mit freundlichen Grüßen
ln Venretung
üirtGlh
\ iels-('hrisr
ian
Techn ischer Beigeordnerer
Anlage
Ansiedlun
1
eines Möbelhauses in der Stadt Pulheim
Fachliche
Bewrtung einer vorliegenden
Auswirkungsanalyse der BBE Handelsberatung
unter besonderer Berücksichtigung zu erwartender
Auswirkungen i. S. v. § i 1 (3) BauNVO und § 2 (2)
-
Endfassung -
lm Auftrag der Kreistadt Bergheim
Julia Hagemann
Stefan Kruse
Jur*Gr urld Xnrsc
Stadtforschung
Marl(t
5
r
Planung
44 137 Dortmund
Tel. 02 31-55 78 58{ Fax 02 31-557858-50
www.iunker-kus€.de info@iunker-kruse.de
luli 2012
lnhalt
'l
Ausgangslage
2
Bewertung der Verträglichkeißanalyse det BBE
2.'.1
Verkaufstlächen ußd FlädEnproduktivitäten de5 Vorhaben3
2.2
Angebots- und
2.3
Einaugsbereictr des Ansiedlung3vorhabeG urd Annahrnen
2.4
Ermittlung und Darstellung der Auswirtungen d€3 Vorh.ber§....................................8
2.5
Umschlagen der ab3atzwirtschaftlidren in 3tädtcbaulidre oder
versorgungsstruktulelle Auswid(ungen
zü
Kurrdcn-
/
2.6
11
3
12
Junker Lrü l(ruse
Stadtfo.schung
a Eanung Donrnund
'l
Ausgangslage
ln der Stadt Pulheim ist die Ansiedlung eines großflächigen Möbelmarktes geplant. Nach
derzeitigem Kenntn'sstand des Anbieters handelt es skh um die Firma Segmüller, die einen
Möbeharkt mt einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 45.000
m2 realisieren mochte. Die in
diesem Betriebskonzept typischen zentrentrelevanten Randsortimente sollen dabei einen
Umfang von 4.500 m2 umfassen. Die Großenordnung des geplanten Vorhabens erfordert
eine stadtebauliche und raumordnerische Wirkungsanalyse, di€ unter Eenhksbhtigung der
rechtlichen Rahmenbedingungen urd frfordernisse Aussägen zu möglichen negativen
städtebaulichen Auswirkungen liefert. [in €ntsprechendes Venräglthkeitsgutachten wurde im Auftrag cler Stadt Pulheim von der 8B[ Handelsberatung, Kd{n {im Folgenden kuz:
888) ernell.
8E
(2012): Auswirkurgsanalw zur Ansiedlung eines Möblhauses im Sondeqebiet ,Am
in Pu ßim. Köln.
klwefelbrg"
Diese Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass das untersuchte Vorhaben raumordnerisch und stadtebaulich als verträglich einzustufen sei. Auch für die Krebstadt 8€rgheim,
die unmittelbar an die stadt Pulheim angrena, sind laut Gutachten keine negativefl stadtebaulichen oder versorgungsstrukturellen Auswirkungen zu erwarten. Zur überprti'fung
dieser Annahmen hat die Kreisstadt Bergheim das Gutachterbtjro Junker und Xruse, Stadtforschung r Planung, Dortmund mit einer Plausibilitinskonüolle des aktuelleß Gutachtens
beauftragt.
Es
wird im folgenden untersucht, ob die vorliegende Wirkungsanalyse der BBt
eine sachgerechte Abwagung im Rahmen der Eeurteilung der absatzwirtschafüichen, städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen des Plarworhabens ermoglicht.
fur{(er und (rus€
Stadrto.lanürlg
a Ptand§ Donmrrd
.
2
_
.
.
. __-j!!hEh!
Eevrerrung oner
wrllulgllqF9lg
B!_q
r
K19r::lfl-p_erglaT
Bewertung der Verträglichkeitsanalyse der BBE
lm Folgenden wird herausgearbeitet. inwieweit der fachliche und rnethodische Atrlbau
cler
Verräglichkeitsanalyse und die darin getroffenen Annahmen plausibel sind.
2.
1
Verkaufsflächen und Flächenproduktivitäten des Vorhabens
Oie BBE (2012, S. 37) prognostizaen fur däs Vorhaben einen Umsatz von 93,1 Mio. Euro.
Entscheidend ist in diesem Zusammenhangjedoch vor atlem die Fragestellung. ob die Umsätze und Flächenproduktivitäten des Vofiabens als entsch€idender Eingangsparameter
der Wirkungsanal)ße plausibel und dem rechtlich geforderten ,,Worst-Case-Ansatz" angemessen sind. lm Einzelnen legt die BBE ihrer Untersuchung die folgenden Verkaufsflächen und Umsatzvolumina zugrunde (Tabelle 1):
Tabolle
1
:
Verlaufsflächen uftl Unrsätze der geFüften So.tim.ntsobsgcizln
de: Vorhab€rü nach BBE
Ve'lrdt-
Erarrche
flrctl. (m1
FEd!.nP.D.
il.&ivitit
(Euro
/ m.)
t rnratz
(Mio. Euro)
ilacfit-zenüenrelevrnte Sortimentg davon
19,4
Wohnmobel / Kücheneinrichtungen / Buromobel mit
Holz- / Kork- / Flectlt- und Korbv{aren, Matrauen /
Lattenroste / Ober- und Unterd€cken, ehkt,lsch€
'I 950
GroBgerate
Lampen. Leuchten und
Tapeten und Bodenbelage.
t,nzelfundel mit füaftwage eilen und -zubehor
(insbesondere Autokindeßiue)
Nebensortlmerlte / Aktronswaren
Zertrlnrellvante Sortimente, davon
Keßmische [.zeugniss€ und Glaswaren, llaushal§-
gegeßtande
13,7
1.450
3.(m i
la
Kunstgegenstande, Eilder, Bilderrahmen. kundgewerbliche Eae.rgn6se, Bnefmarken. Munzen und
Gescher*anikel
Haushaltstextll€n
/
Hermtextilien
ektrische
Spielwaren
27
1
.500
150
/
Bastelartikel
Nebensortimente / Aktionswaren
150
350
1 ,',l
G.3amt
93.1
Quelle: BBt 20!2. S. 37
Stadtforschung
I
Jurlker l..)d Kruse
Plan@B Dmmurld
L:it "'
Branarlcrl'YlternaÜt
.
orientiert sich b€i der der Untetsuchung zugrunde liegenden Saatlarreßyrtcnach
eig€nen Angaben an der Pulheimer Sortimentsliste sowie an der vom Stamatik
tistischen Bundesamt herausgegebenen Systematik &r Wirtschaftszweig (WZ 2008).
Die
BBE
Die Darstellung der Verkaufsflächen und Umsätze des Vorhaben§ r,Yeist überwiegend
einen angemcssenen Differenzierungsgrad auf. Davon ausgenommen istjedoch das
Kernsoniment Möbel, dem neben dem eig€ntlichen Möbelsortiment u. a. auch Elektrogroßgeräte und Bettwaren zugeordnet werden. Eine differenziene Untersuchung
möglicher Auswrrkungen in diesen Sortimenten, die in den Nachbarkommunen der
Stadt Pulheim andeß als MÖbel teilweise als zentrenrelevant eingestuft sind (v. a.
Bettwaren), ist auf dieser Easis nicht möglich.
.
Auch in anderen tallen stellen sich die gewähhen Brancheneinteilungen als relativ
unspezifisch dar, was moglicherweise det Wz-SFtematik g€schuldet isl. So werden
z. B. ,,Briefmarken, Münzen und Geschenkanikel" zusammenfassend genannt, obwohl Briefmarken und Münzen nicht zum Soniment des Möbelhauses ähl€n dürften.
Auch die Zusammenfassung von Tapeten und Bodenbelägen sowie Teppichen ist als
problematisch zu be\ivenen. So ist auf Basis b€stehender Segmüller-Hät§€r davon auszugehen, dass das entsprechende Angebot insbesondere Teppiche und allenfalls in geringem Umfang Tapeten urd Eodenbeläge umfassen wird. Zusamrnenfaasungen zu
Sammelgruppen bergen hierbei die Gefahr einer Nivellierung absatzwirtschaftlicher
Auswirkungen.
.
Als besondeß gravierender Mangel an der vorliegenden Urtersuchung istjedoch zu
bewerten, dass crie ob€n dargestellte. bis auf die aufgezeigßen Mängel relativ differenzierte Systematik EigE! die Grundlage der eigentlichen AuswirkungEanalyse in. ln deren Rahmen wird lediglich eine Unteneilung in zentren- und nhht-zentrenrelevante
Sortimente (gemäB Pulheimer Sonimentsline) vorgenommen, die als erheblich zu pauschal und undifferenziert zu bewenen ist (vgl. weiterführend Kapitel 2.4).
Flä.henroürktiviräten und Urßätuc
.
cles Worst-Case-Ansaues sollte mit hohen FläclEnproduktMtäten eines Vorhabers gearbeitet werden, da andernfalls die Gefahr besteht, dass die zu erwartenden
Auswirkungen unzulässig nivelliert werden. Der Gutachter BBE (20'12. S. 350 stellt
grundsätzlich auch auf diesen Umstand ab, in(bm er ausfühn. dass die anges€tzte Flächenproduktivität von insgesamt 2.070 Euro / m2 nicht nur über dem Eranchendurchschnitt läge, sondern auch oberhalb eines Wenes von rd. 1 .800 Euro / m2. den der
Gutachter als in erfolgreichen, großen Möbelhäusern realisierbare Flächenproduktivitat
lm Sinne
einschatzt. Diesen Einschätzungen kann grundsatzlich zugestimmt urerden. Dabei
fühn der Gutachterjedoch selbst aus, däss einzelne Unternehmen (in diesem Fall:
IKEA) noch deutlich höhere Flächenproduktivitäten eneichen. tine Beschäftigung mit
den konkreten Spezifika und Leistungskennziffern des potenziellen Befeib€rs Segmüller findet durch den Gutachler aber nicht statt.
5
Stadtforsa hurE
I
Junlor und Knrse
Planu{tg
Donmltd
ledoch deuten Branchenveroffentlichungen darauf hin, dass die flachenproduktivitai
des Unternehmens Segmuller ebenfalls erheblich tiber dem Branchendurchschnitt liegt.
So lassen die Urßatzerlöse des Unternehmens Segmuller gema6 Jahresbilanz
2010/11. darauf schlieBen. dass die durchschnittliche Flächenproduktivität des Betreibers bei mindestens 3,300 Eu.o tß 3.9(rc m: Ved.artißacler liegt und somit min@Eq! A0 % höhc' als der von der BBE fur das Vorhaben in fulheim angesetzte
Wen. ln diesem Durchschnittswen sind auch die - typischerweise geringer produktiven - Möbeldiscountmärkte enthalten. Daher ist davon auszugehen, dass die grolJen
Einrichtungshauser durchschnittlich sogar noch über diesem Wen liegen.
Dies deckt sach auch mit entsprechenden Branchenschatzungen', gemäB denen sich
unter den drei deutschlandweit umsatzttartsten Möbdhaurero mit Prrsdaf und
Wdterstadt gleich zwei Segmüller-Standorte befinden. Entsprechende Schätzungen!
gehen für diese Ha.6er von Umsatzvolumina vonjeweils über 200 bzw. sogar über
30O Mio. Euro (Weiterstadt) aus. die auf durchschnitttiche FlächenproduktivnAten von
5.üX) Euro / m2 und mehr schliefJen lassen. Wenngleich aufgrund der abweichenden
Standortrahmenbedingungen nicht davon auszugehen ist, dass das Vorhaben in fulheim die Maximalwerte von Parsdorf und Weiterstadt erreichen kann, so muss das
Umsauvolumen des geplanten Mobelhauses in Pulheim bei realistischer Einschätzung
doch auf !dIE!EIEE Inapg 150 Mio. El,o (stan rd. 90 Mio. turo nach BBE) taxiert
werden. lnfolge des zu gering angeseEten Umsatzvolumens werden auch die resultierenden Umsatzumverteilungen von der BBE deutlich unterschätzt.
2.2
.
Angebots- und Nachfrageanalyse
Weitgehend unklar bleibt. webfE Verkaufsflächen und Umsätze des Bestandes von
der BBE ermittelt und in das Umveneilungsmodell eingestellt wurden. Verkaufsflächen
und Umsät2e \,verden lediglich selektiv für die zentralen Versorgungsberehhe inn€rhalb der '1s-Minuten-lsochrone ausgewiesen, obwohl sich ein GroBteil des relevanten
Angebotes außerhalb dies€r Zentrcn befindet, wie auch di€ BBE (2012, S. 25) festvgl. u. a. lrErde-Atlsgabe Nr. 897 vom 15.05.2012
Verkarrgahr vom 01 .03.2010 tis zum 29.02.2011 ; rm lnter,Et .brulbar üner
htt p: / /www. burxresa nzeiger. de (02-05.2012)
Dem li€r folgerde Rechrung zugruode: Oer &rrtto-rdrr€5unEau rco SegnaJH bdäüfr sich gerr68 J.h,esbilanz 20'11 auf 794 Mro. frro, Das Udt€r,|ehirEn beüEibt sEb€'l Einridln rEEnA.Eer und vier iröbetdiscornnnärlre (Möbel Marx). oeren G€6ainveiksufdläctE beuß$ ich gemaE BranctEruefoffentli:hLngen. Angab€o ar, @r Hom€r,age d€s &reib€rs (http://u,ww.segmudler.&) souie d€r BBt (S. 12) in einem errectuEten Spektrum von .d. 185.000 tis 215.000 m:. 8€nrlrldlugt rEn. das§ em - untergeo.dneter - Un6atzanEil auf den Versandha.dd sowie die l,,ri5atze in d€. i.teg.ierteo Segr lbr-Ga6lroip.nb
endällt urü daher ber der €rmitüung de, Einzelhandeli-Flach€np.od.*tivitä in Abzug :u bringen 6t (Annährne her: zusam.rEn rnarimal
), enechrEt sth für de Mööelh'ller ein Eirzelhaal(rdgJrßatz von
min(hster§ 71,1 Mlo. Euro. !n Relatirr .ü Ve.tadsrläche ergi si:h lo.rit drE (trchlchntdktE HäcFenp.oduktrvltat voo mndeilerl5 3.300 bts 3.900 furo / mr.
10
vgl. u. a lnsde-ArEgabe Nr. 897 vom 15 05 2012
ebeida
Stadtfslahtig
r
Junker lrKl Krute
Phnung Donrund
i::
slelll. ,,lwesamt lasst sich festhalten,
6 r,
dass die ptojektrelevante Atryefutssüukaur
(auch bei den zentrenrclevanten Rardsoftimenten) qeniger von Eetriebn in den
zentralen Versorgungsbereichen, als vielmehr wn grcßflikhigen Anbietem in zumeist
dezenüalen StandotThgen *stimmt wird. " Bezuglich dieses Angebotes fehlenjedoch
Jegtiche üb€Eicä:sdarlteltungcn zu €rhobefen. b.at ücrrpe.ifr.dlc'l Vcitarf3fläclten urd ge.chluten UnBatzsn: lediglich b€nennt die BBE (S. 17f) die größten
Wettbewerber unter Angabe ihrer jeweiligen GesamUerkaufsfläche.
Auch die Angaben zur E hebung.slEtematal (2012, S. 5) sind nät eirdartt. So
heiBt es lediglich, dass neben den Anbietern in den zentralen Versorgungsbereichen
die ,.größeren Möbelanbietet im Einzugsgebiet " erhoben wurde. Ein Schwellenwen,
ab dem erhoben wurde, wird an dieser Stelle nicht genannl. Auch bleibt unklar, ob
Spezialanbieter mit projektrelevanten Sortimenten wie z. B. tachmärkte für Heimtextilien oder Teppiche berücksichtigt wurden.
lnsgesaml ist die Oarstellung der Eingrn$wfie dcr UmvGrt iluigrücrecllrll.r§
somit nicht aus.eichofld trrnaprent tllld untutddr3nd. Diese Angaben wärenjedoch für eine Nachvollziehbarkelt und Überp(ufbarkeit (2. B. Hohe (br im Bestand angesetnen Flächenproduktlviüten) der Eingar€sdaten des Gravitationsmodells wb
atEh seiner Ergebnisse zwingend notwendig gewesen.
2.3
.
Einzugsbereich des Ansiedlungsvorhab€ns und Annahmen zur Kunden- / Umsatzherkunft
Die BBE (2012. S. 33) grenzt das Einzugsgebiet d€s Vorhabens grundsätzlich nacflvolziehbar ab. Sie nimml hierbei eine Unterteilung des tinzugsgebietes an drei ZorEn vor.
Zone 1 bildet die Stadt Pulheim, Zone 2 die direkten Nachbartommunen und ZorE 3
reicht im Norden bis Neuss, im Westen bis tlsdorf urd im Süden bis Erfistadt. lm Osten bildet der Rhein die Baniere. Hinzu kommt n&h ein -äufuts Vdf'techtut gsbereich" als Zone 4, der bereits eine relativ weitlaufige Ausdehnung aufweist und Xaarst
im Norden, Jülich im Westen die Gesämtstädte Köln / Leverk6en / Lar€enfekt
Monheim im Osten einschließt
I
'
Bezüglich der Umsatzherkunft des Vorhäbens geht die BBt (2012, S. 39) dävon al§,
dass 74 96 aus dem [inzugsgebiet stämmen sowie wehere 16 96 ats dem äul]eren
Verflechtungsbereich. Diese Annahme eines relativ hohen Umsatzanteils aus dem [inzugsgebiet entspricht in isolierter Betrachtung dem Worsl-Case-Ansatz. lm vorliegenden Fall har siejedoch nichl zur Folge, dass der Gutachter auch eine entsprechend
hohe Umsatzumveneitung innerhalb des Einzugsgebietes vomimmt. Hier geht er
stattdessen davon aus, dass die Unriatzünvütaalutg in holEm Maße Angebolsstandone au8erhalb des abgegrenaen Einzugsgebietes betreffen wird.
.
lnsgesamr verteitr die BBt (2012, s 46) mit 33 % i.j,ber alle granchen bzw. sogar 35 g6
in den nkht-zentrenrelevanten Sonimenten einen sehr hohen Anteil des Vorhabenum-
Sr
adttorsa hrmg
t
Junker
PLinung
rfid Ktuse
Dortmlrd
satzes aufbrhalb des abgegrenaen Einzugsgebietes um. Begnindet wird dieser sehr
hohe Anteil u. a. mit vermeintlichen Kaurkraftruckgewinnunqen (BBt 2012. S. 42). Die
Umsatzumverteilungen im Einzugsgebiet ah potenziell am starksten betroflenen Raum
werden durch diese Annahmen entsprechend nivelliert. Eine nachvollziehbare Herleitung z B. auf Basis der Gegenüberstellung von Umsatz und Kaufkraft im [inzugEgebiet findetjedoch nicht statt. Eine eigene Gegenüberstellung auF Basis der Angaben im
BB[-Gutachten (2012, S. 34, 46) verdeutlicht, dass zumindest in d€n Zonen I und 2
des Einzugsgebietes insgesamt dne
.usgeglirlem UrE tr.lbufir.i.R.Ltioo
im
Eereich der nicht-zentrenrelevanten Sortimente besteht. die für diesen Eereich nicht
auf relevante Ruckgewinnungspotenziale schliefkn lässt. Für die weiteren Zonen liegen seitens der BBE, offensichtlich aufgrund einer stark selektiven ErtEbungsmetfpdik.
hingegen keine Angab€n zum Gesamtumsatzvolumen vor (vgl. B8E 2012, S.46), so
dass eine sachgerechte Ermittlung der Umsatz-Kaufkraft-Rehtion ntsht moglich ist.
.
Die hohen Annahmen zu vermeintlichen Kaulkraftrückgewinnungen wirken sich unmittelbar mindernd auf die ermittelten Umsatzumverteilungen am eigentlachen Einzugsgebiet aus.
2.4
Ermittlung und Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens
Die Auswirkungen auf die einzelnen Standorte ermittelt der Gutachter mit einem gravitationsbasienen. absatzwinschaftlictEn Berechnungsmodell nach Huff, $rehhes eine anerkannte Eerechnungsmethode darsteltt.
.
Als gravierender Kritikpunkt am Vorgehen ist zu bewerten, dass nicht nur eine Daßtellung der Eingangswene (vgl. Kapßel 2.2) des Gravitationsmodells im Gutachten fehlt,
sondern auch die Erg€bniss€ nur in erheblich zu undifferenzierter Form darg€legt v\rerden. Die Umsatzumveneilung€n \rrerden nacht bralr EraFzifüah üItcrGnaisf und
nrrr lqiElqilg st ndaapezifach tlfferrnzhn ausgewGsen (BBE 2012, S. 46. 1O3).
Aus dem Gutachten gehi !r\rede, insgesamt noch für einzelne &anchen hervor. welcher UmsaE (monetär wie prozentual) den einzelnen Umlandkommunen, wie z. B. der
Kreisstadt B€rgheim, überhaupt enUogen wird.
.
Ein systematischer Ausweis erfolgt lediglich fur die zent alen Versorgungsbereiche, in
denen sichjedoch nur ein &uchteil des relevanten Angeboß befindet. Mit der groöcn
Untarteilung ir zentr.n- und nk$t-zsnEGnrdavanta SütillnL ist der Ausweis
zudem erhebaich zu undatfararEaort. könn€n doch die über dies€ kumulienen Samrnelgruppen vermeintlich venraglichen Auswirkungen in den einzelnen Branch€n tflesentlich höher ausFallen. Hinzu kommt, dass dae Unterteilung in zentren- und nichtzentrenrelevante Sortimente pauschal auf d€r diesb€zuglictEn Pulheimer SortimenBliste basiert und den onlichen Gegebenheiten und So.timcntdbtcn dcr Urrdüd(o[t
munen nf ht gerechr wird. So sind z. B. Leuchten in vielen Umlandkommunen, so
auch in Bergheim. anders als in Pu,heim als zentrenrelevant eingestuft.
,lrlaef Lrtd l(rusc
Sradlfüschung
r ftafl.ng Oortnud
Bei der Analyse der kumulierten frgebnisse der BBE (2012, S. 46) fälit eine vergleichs-
weise geringe, prozentuale Umsatzumverteilungsquote der zenralen Versorgungsbereiche ins Auge, die in allen Zonen und Sammelbranchen die prozentuälen Um-
satzumverteilungen der sonstigen Standone unterschreitet. Besonders deutlich fällt
diese Diskrepanz in den zentrenrelevanten Eranchen aus, in denen die B8[ z. B. in Zone 2 für die zenualen Voßorgur€sbereictre eine durchschnittliche Umsatzumverteilung von 4 96 aufweist, ftir die Möb€lrnli.tei.uE rt lb yon zcr|Hen Ve'sagungsöereicten hingegen eine mehr als doppelt so hotle von 8 bb I %. Selbst für
3oGtige Standorte auBerlralb der Zeotren wercten immerhin 5 96 Umsatzumverteilung prognostiziert. lm Sinne des gefordenen Worst-Case-Ansaues istjedoch von einer besonderen Eetrotfcrüoit der zentrrlen VeGo.gurE$creadrc auszugehen. was
sich in den Ergebnissen der BBI nicht widerspiegelt. Eine Rolle spielt hierbei offensichtlich die Eingangsannahme der BBE (2012, S. 42), dass das Vorhaben vor allem mit den
gröBeren Einricütung6h&rem dcr Region in WcttbGrvorb treten wird, weshalb hier
auch die hfthsten Umsatzumverteilung€n zu erwarten seien. Diese Annahme ist nach
Einschätzung von.,unker und Kruse vor allem in Bezug auf die zentrenrelevanten
Randsortimente nicht als plausibel zu bewerten. Hier wird das Vorhaben auch in nicht
2u unterschatzendem MafJe in Wctlbew€rt ar ArÜist€?tr in rrnttalen Versorgu?€sbereichen treten, was in den Ergebnissen der B8[ nicht zum Ausdruck kommt.
2.5
Umschlagen der absatzwirtschaftlichen in städtebauliche oder versorgungsstrukturel le Auswirkungen
In gesamtheitlicher Betrachtung muss zunachst darauf hingewi6en urerden, dass die
der B€wenung zugrunde liegenden Umsauumverteilungen nach Einschätzung von
Junker und Kruse. wie in den Kapiteln 2.1 bis 2.4 darq€stellt, weder fur die Kreisstadt
Bergheim noch die weiteren Umlandkommunen eine angemessene Basis einer städebaulichen Bewertung bilden, da sie die Auswirkungen zu gering abbilden und in ihrer
Darstellung intransparent. unvollstandig und zu undifferenziert sind.
Bei isoliefter Betrachtung dieses Analyseschrittes ist festzustellen, dass die Ausführungen der BBE auf S. 45ff deutlich zu pauschal bleiben und nhht nachvollziehbar sind.
Dies betrifft in besonderem Maße zu Ausführungen zu mt&lichen versorgungssüukturellen Auswirkung€n. Hier heißt es in Bezug auf die Städte trechen und Bergheim, gegenüber deren Hauptanbietern Porta und Möbel Hausmann die BBE (2012, S. 48)
Umsatzumverteilungen von .,bis zu 20 9/o " prognostizien: ..frotz Fognostizierter Umsatzumverteilungsquoten gqenuber einzelnen Betriebn von deutlich übr 10 % ist
nicht zu erwanen, dass in diesen Kommunen die brarohenmäaige Versorgung mit
Möbeln und EinrEhtungsbdai gefätuclet wird. Denn *lbsa im Extemfafi &r Aufgab eines der ohne Ausnahme an nicht-integienen Slaüafien aufurhalb zentrclet
Versorgungsbereiche ansässigen besonders bhoffenen Wettbwetbr wü& die Angebotsdichte nur unwesentlich he{abgesetzt. Hinzu kommL dass clie Kunden aus den
betroffenen Nachbarkommuren auch weiterhin in zumutbaren Distanzen eine Volzahl
Stadlfo. sctl.rE
r
junker und Kn se
Pbnung Donmrd
weiterhin am Markl bstehendet Möblanbieter zur Auswahl hätten und ctar.i,fur hinafun am Standort Pulheim ein t^leiterer Markt mit regionater
aus mil dem Planwrt
Ausslrahtung präsen sein würde. "
Die Argumentation der BBE ist in mehrfacher Hinsicht nicht nachvollziehbar. Zum einen wurden durch die Aufgabe de3 Ar*rieteE MöU llau5m.m (15.000 m, Gesamtverkaufsflache) in Bergheim rd. 75 % da. gicaamBtädtitcfien Ang6öotß. im Bereich Mööd und Einri.:htur€ (20.m0 m2 VerkaufsflaciE)" §r.gbrearten. Bei einer be-
reiß aktuell nur leicht posiliven. branchenspezifischen Zor ralitat, von etwa 1,1. ware
rn der Folge einer Aufgabe eine adaquate Vefsorgung für die rd. 52.üXl Einirohct
Bergheims nicht rrehr g€w&tftebtet Somit wäre die der Kreisstadt Bergheim durch
die Landesplanung zugewiesen€ Funktion gGrähflter (i.S.v. § 2 (2) BauGB).
Deutlich zu kurz greift hierbei auch da§ Argument der 8BE, dass die betroffenen Einwohner
Anbieter wie das Vorhaben in Pulheim in ,,zumutbaren Distanzen '
'r\reilere
zur Verfügung hatrcn. Wenngleich die Frag€ einer .|.rrütbüo'l lrist& im MÖbelbereich nicht eindeutig zu beantworten ist, so muss doch aus Sicht des Büros Junker und
Krus€ zumindest sehr kritisch hinterfragt werden, ob eine pkw-FahrUeit von Inapp «t
Minut€n, wie sie aus Bergheim zum Standort in Pulheim (ca. 54.@O Einrvohner) erforderlich ware, noch mit den Anforderungen an eine ausgewogerE rrrrtatudrarnahc
in Einklang zu bringen ist. Noch hötEre tahrtzeiten würden sich künftig
fur die westlhh an Bergheim angrenzenden Kommunen erg€ben. für die Bergheim bislang den nachstgelegenen Angebotsstandort darstellt.
Aspekte der moglichen Beeintract[igung der zentraloruicfEn Funktion der Städre werden seitens der BBE nur unzureicflend thematisien. tine euantifizierung der 2u erwartenden Veränderungen der Zentralitaten im Möbelbereich findet nicht statt. Sbudessen versucht die BBt (2012, S. 48) die prognostizierten Umsatzumverteilung€n mit der
Behauptung zu refativieren. dass ,,die tutroffenen Welbwerbr nach den Eryebnissen der eigenen Prognose zu erheblichen feibn UmsäOe verlieren, db t eute aL6 einet
Ab*hopfung von Kautkaft aLE dem Pulheimer Stadtgebbt resultbren". DicaG Bc-
h.uptung bt nicht zutrefferd. So errechnet sich der gesamte. §aldierte Ablhrtc a§
Pultlein im Bereich Mobel (bereits inkl. nicht-zentrenrelevanter Randsortjmente) nach
BBE-Angäben zu tedigtich 22 Mio. Eurd. Setbst wenn man das - nach Einsch:itzung
von Junker und Kruse zu gering angesetzte - Vorhabenmsatzyoaumen nach BBE
(2012, S. 37) in diesen Branchen von 79 Mio. Euro zugrunde tegt, wird bereits deutAngabe ge.rlaB ko.n numtem [inzethandetstodzepr der Krdssradt Be.gheim (CIMA 2O.lO S. 14).
Drc Zentrahal regt än, wle vrel der lokat vorhadenen en2ethandel!.etäraden l,bdk.aft durch den dedergelassenen linzerhoftdel geh,nden t\rerden kano. fin we.t von 1 be(,€uter, dass de. Einzethaflddiumsatz genau so g.o8 st wle de tokat vqhandene einrethandebebva,te lGuttraft m eüS.ectleode.| Sgtrrnent; W€fte !be. 1 (buien aul Zufla6se r,on aLßen hin.
ebqda S 50
De BBt (2012, S. 34, 46) grbt dE arueth.rd€tsret€vante Xautkaft fur pLllgm in d€§en B.aEhen mll
29.6 Mio ttno. den derzeit€en Urt6at2 mit ?.3Mio [('o.n Des erltsgädre eire6 sal(I(rteo AM.ris
von 22 Mio- Euro und dner Zentralit lron 0.25. Da' tin2ethaidebkoizepl (b, Stad Alheirn (GMA.
2008) werst sogar erne höhere Ze.ltratfat von rd. 0.4 arr!.
10
Sladtlrschung
r
,unker (,,nd l(ru5e
ftäqrng Dorlmlrnd
tachlrhc 8er.re(ung e'ner Vy',rkungsanat),se d€. B8t
t
l(re6§ada Sergheim
lich, dass nur ein deutlich untcrgeordneter Anteil der Umsatzumverteilungen auf
derartige,, Rilckholeffekte " zuruckzuführen sein wird.
2.6
Landesplanerische Vorgaben
Zum Zeitpunkt der Vorlage des Gutachtens der BBE (Mae 2012) war das LEPro NRW
bereits außer Kraft getreten und der Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW
Sachlicher Teilplan Großtlächiger Einzelhandel noch nicht veröffentlicht. Daher ist nach-
-
vollziehbar, dass landesplanerische Vorgaben von der BBE nur am Rande thematisiert
werden (v. a. Lagekriterium Allgemeiner Siedlungsbereich). Das Gut&hten solhe vor dem
aktuellen Hintergrund um eine Kompatibiltatsüberpnifung des Vorhabens mit dem Ent-
wurf des Landesentwicklungsplans (tEP) NRW
-
Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzel-
handel ergana \ärerden.
11
Stdddofichung
I
,unker uod Xrute
Planung Donnlund
3
Fazit
Die Vorgehensweise der BBt im Rahmen der Ars*irkungsanal)Ee ftir die
Ansiedlung eines MÖbelhauses in Pulheim zeichnet sidl düch verschiedene
unDegr&n et€ und int .nspü€rlte sowie teilwease atrh lnpLrsSL Annahmen aus. Es handelt sich nicht um die rechtlach notroendlge Worst-CaseBetrachtung. Vielmehr ist dayon ausa.€ehen, dass db Arüwilortgdt u. a.
infolge eines zu gering angesetzten Umsatz\rolurnens de6 Vorhabefls drch
die BBE unt8Goüatzt werden. Die Anab6e bietet sornit lGan .lEGa.$GrdGs
AbwägunFmlt rid fü die Beurteilung
gem$ § 11 (3) &uilVO.
der A6wirkungen des Vahabens
lm Einzelnen sind folgende Kritikpunkte hervo{zuheben:
.
Kein Worst-Cas€-Ansatz bei der Urnsatzermitilung dcs Vodr:beß: dadurch dcüt-
lichc UnteGafiätzung der Umsrtrumverteilur€efl
'
Unzureacherde Darstellmg der AngeboBituatafi im EmlgsgGtiet: Fehtende
Angaben zu [rhebungsmethodik und v. a. -ergebnissen auBerhalb der Zentren
(= branchempezifiscfie Verkaufsllätüen und Unrätze); dadurch fehlende acfivollziehbartdt und Überpr{ifba.kdt
.
'
Hohe und unzureicüend bcAdiridete A]Irahmea zU ,,f\.uftraftrild(gqiutrlgGn..
die sich mindernd auf die Urnsalrumverteit[§cn im tinzugsgebiet auswirken
lntransparente E gebnisd ltellung (unzureichende b..nctsGpazifiaafte und
standort+ezifis.fie Differenzierung); durch kumulie(e Darstellung Gefahr der l{ivr*-
lisung
.
.
erheblicher Iinzelauswirkungen
Annahme unterproportbnder Bet offeiüeit zentr.l€r Versorgulgsö€rd.fia entspricht nicht WoEt-Case-Ansat2
Absolut unzureichetrde Analyse der Auswirkungen auf die Vcllorgung dcr Bauötcrung im EinuugEbereich sowie mogticher B€eintr&hti$r€€n dor hndespa.neriscfi
zugewio.enst Funktionen der Umlandkommunen Funktion troU erhebticher Höhe
der erechneten Umsatrumuertealrrng€n yon bai ru 20 %
12
Staa,tfo.sahung
I
,rrnler und Xruse
Planlrrtg
Donfiu.d
Anlage 2
Ansiedlung eines Möbelhauses in der Stadt Pulheim
Fachliche Bewertung der modifizierten Fassung der
Auswirkungsanalyse der BBE Handelsberatung
unter besonderer Berücksichtigung zu erwartender
Auswirkungen i. 5. v. § I I (3) BauNVO und § 2 (2)
-
Endfassung
-
lm Auftrag der Kreisstadt Bergheim
Junker und Kruse
Stadtforschung r Planung
Markt 5 44137 Dortmund
Tel. 02 3l -55 78 58-O Fax 02 3l -55 78 58-50
www.iunker-kruse.de info@iunker-kruse.de
lnhalt
Fa(hlithe Eewertung einer Wrkungsanalyre der 88[
I
Nrearstadr 8€rg-
helm
1
Ausgangstage und Vorgehen
ln der Stadt Pulheim ist die Ansiedlung eines Möbelhauses mit 45.000 m, Verkaufsflache geplant. Die Größenordnung des geplanten Vorhabens erforden
eine stadtebauliche und raumordnerische Wirkungsanalyse, die unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmen bed'ngungen (BauCB, BauNvO) und Erfordernisse (Auswertung jüngster Rechtsprechung zum Themenkomplex Einzelhandelssteuerung im Rahmen der Bauleitplanung) detaillaerte Aussagen zu
möglichen negativen städtebaulichen Auswirkungen laefen. Eine entsprechende
Untersuchung wurde im Auftrag der Stadt Pulheim von der BBE Handelsberatung, Koln, (im Folgenden: BBE) im März 201 2 vorgelegt:
88E (2O12): Auswirkungsanalyse
zur Ansiedlung eines Uöbelhauses im Sondergebiet -Am Schwefelberg' in Pulheim. Köln.
Gemäß dieser Untersuchung ist das untersuchte Vorhaben als raumordnerisch
und stadtebaulich verträglich einzusrufen. Auch für die Stadt Bergheim, die
sich im näheren Einzugsbereich des Vorhabens befindet. sind laut Gutachten
keine negativen stedtebaulichen oder versorgungsstrukturellen Auswirkungen
zu erwanen. Eane Überprufung des Gutachtens im Auftrag der Stadt Eergheim
durch das Gutachterbtiro J unker und Kruse, Stadtforschung r qsrrnr, Oor,mund, kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die vorliegende Auswirkungsanalyse
aufgrund verschiedener Mangel kein ausreichendes Abr,ylgungsmaterial filr die
Beurt€ilung der Auswirkungen des Vorhabens gemäß § I I (3) BaUNVO bietet.
lm Juli 201 2 wurde seitens der BBE eine modifizierte Fassung der Venräglich-
keitsanalyse erstellt, die die eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren gemäß § 4 ('l ) BauCB zur Anderung des Flachennutzungsplans Nr. I7.3 und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 berücksichtigt. tm Folgenden wird die
Plausibilität dieser modifizierten Fassung bewertet.
,JunkerundKru5e(2012):An5iedlungeinesMöbelhaus€sinderStadtpulhrim.Fa(hlich€Bewenung einer vo.liegenden Au5wirkungsanalyse der B8€ Handelsberätung unt€r besonderer
Eerucksichtigung zu erwancnder Auswirku.gen i. S. v. § I I (3) SauNVO und § 2 (2). Donmund.
Junker und Kru!e
Sradrforschung. Planung Dorlmund
Fa(hhch€ Eevrerlung etner wlrkuogsanalyse der 88E
2
r
Xr€t5stadt Bergheim
Bewertung der modifizierten Fassung der Verträgtichkeitsanalyse der BBE
lm Einzelnen sind folgende Modifizlerungen bzw. Ergenzungen herauszustellen:
a)
Ergänzende Angaben und Aussagen zu Methodik, Ang€botsbestand und
Auswirkungen
.
.
Ergänzende m€thodische Erläutcrungen zu den Zentrenpässen äuf S. 22
Ergänzende methodische Ausführungen zur Erhebungssystematik auf S.
I 7 und Erganzung um Abbildung 15, ,,HaupBvettbeiv€rber des planvor-
habens" auf S. 60
.
.
'
r
b)
Ergänzung um Abbildung 13, ..AngeboBsituation außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche" auf S. 41. Aus dieser Tabelle gehen in Ergänzung zu( Erstfassung des Gutachtens nicht nur die angesetzten Umsätze, sondern auch die Verkaufsflächen in den Zonen des Einzugsgebietes außerhalb der zentralen Versorgungsberelche hervor.
Erganzende methodische Ausführungen zu den Annahmen der Arswirkungsanalyse auf S. 42 ,/ 43
Ergänzung um Passus zu einer mttglichen Enschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten von zentralen Vercorgungsbereichen auf S. 50 /
51.
Ergänzung der Zentrenpässe (Zone I und ll) um tabellarische Auflistungen der branchenspezifischen Umsatzumveneilungen und eine Xurzbewertung moglicher stadtebaulicher Auswarkungen
Ergänzung um Kapitel 5.5, ,0bereinstimmung des Vorhabens mit den vorgesehenen Zielen und Grundsätzen des neuen tandesentwicklungsplans"
Stadlfor5.hung
.
Junker unat Kruse
Planung Do(rnund
Fa(hh(he E€ir€riung erner yr,rkungsanalyse der 88E a Kretsstadt B€rg
he rro
zu a):
Die ergänzenden Ausführungen sind grundsätzlich zu begrüßen und leisten
einen Beitrag zur E höhung der Transparenz des cutachtens. Dies gilt insbesondere für die Angaben zu den erhobenen Verkaufsflächen au߀rhalb zenEaler Versorgungsbereiche, die Auflistung der Hauptrrtttberveöer des Vorhabens
sowie die Ergänzungen der Zentrenpässe. Jedo(h sind die ergänzenden Angaben nach wie vor nlg[g ausreichend. Hierzu im Einzelnen:
.
.
Bezuglich der dargestellten Verkaufsflächen im modifizierten Cutachten
der BBE (S. 4l) ist zu kritisieren, dass diese, wie auch die Umsätze, rEder nach Branchen noch nach Städten oder S6ndorten differenziert
werden. So geht aus dem Cutachten für die untersuchungsrelevanten
Branchen rveder für den Untersuchungsraum insgesamt noch für die
einzelnen Süidte bzw. Standorte hervor, welche Verkaufsflächen und
UmsäEe überhaupt ermittelt und in die Untersuchung eingestellt wurden. Dies stellt einen erhebli€hen Mangel an Transparenz dar und behindeft die Nachvollziehbarkeat bzw. Plau5ibilitätsprüfung der Eingangsdaten z. B. im Hinblick auf die angesetzten Flächenproduktivitäten.
Die Auflistung branchenspezifischer Umsatzumverteilungen in den zentralen Versorgungsbereichen im Rahmen der Zentrenpässe ist ebenfalls
zu begrüßen, jedoch geht auch dieser Nachweis nicht weit genug. So
fehlen zum einen nach wie vor Angaben zu den branchenspezifischen
Umsatzentzügen (prozentual !'/ie monetär) für die Standorte außerhalb
der zentralen Versorgungsbereiche. Speziell für das Kernsortiment Uöbel fehlen nach wie vorjegliche branchen- und sandortspezifischen
Nachweise der Umsatzumverteilungen. Es geht somit aus dem Cutachten der BBE für diese Branche (wie auch für weitere Branchen) nach wie
vor nicht hervor, rvelcher Umsaa (mon€tär wie prozentual) den einzelnen Umlandkommunen, wie z. B. der Krelsstadt B€rgheim, ilberhaupt
entzogen wird. Auch bezüglich der bereits ,n der ersten Plausibilitätskontrolle kritisierten, unzureichenden inhaltlichen Auseinandersetzung
mit möglichen Auswirkungen auf die verbrauchemahe Versorgung sowie
moglichen Beeinträchtigungen der landesplanerisch zugexvl€senen
Funktionen in den nicht-zentrenrelevanten Branchen hat im aktuellen
Gutachten keine Na€hbesserung oder Ergänzung stattgefunden.
r
lnsgesamt lesst sich auf Basis der lückenhaften Angaben der BBE nach
wie vor nicht überprüfen, ob der branchenspezifische Umsatzanteil, der
innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche umverteilt wurde, plausi-
sradüo.lchung
r
Junker und Kru'e
Planung Dgnmund
fachli(h€ 8ev;€Ilung ern€r Wrrkungganalyse der BBt
r
Krersstadt 8er9
he rm
bel ist. So wurden z. B. in den Eranchen Haushaltswaren, Clas / Porzellan i Keramik und Kunst gemäß dem aktuellen Gutachten der BBE (S.
62f0 insgesamt nur etwa I,7 Mio. Euro gegenüber den zentralen Versorgungsbereichen in Zone I und ll umverteilt, was rrenlg€r als €lnem
Mertel des Vorhabenumsatzes von 7,1 Mio. Euro in diesen Branchen
gemäß BBE entspricht. Da fur die Standorte außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche von der BBE keinerlei bnnchenspezifische Angaben
im Hinblick auf Umsatzhöhe und Umsatzentzüge gemacht werden, kann
nicht bewertet werden, ob die Relation der Umsatzumverteilungen zueinander plausibel ist. Jedoch wurde bereits im Rahmen der ursprünglichen Plausibilitätskontrolle durch Junker und Kruse (S. 9) herausgestellt,
dass die zentralen Versorgungsbereich€ gemäß BBE in allen Sammelbranchen vergleichsweise geringe, prozentude Umsatzurrven€ilungsquoten aufiveisen, die die prozentualen Umsatzumveneilungen der
sonstigen Standorte unterschreiten und die im Sinne des Worst-CaseAnsatzes anzunehmende, besondere 8€roff€nh!it zentraler Versorgungsbereiche nicht widerspiegeln. Dies gilt gleichermaßen fur die Neufassung des BBE-Cuuchtens.
ln diesem Zusammenhang i5t auch auffällig, dass im aktuellen 6utachten ohne ersichtlichen Crund die Eranchen Haushaltswaren, CPK und
Bilder, Rahmen, Kunstgegenstände, Ceschenkanikel beim Ausweis der
Umsatzumverteilungen nur kumuliert betrachtet werden, während für
die sonstigen Branchen, zumindest für die zentralen Versorgungsbereiche der Zonen I und ll, eine differenzierte Eetrachtung nach Einzelbranchen erfolgt. Oies ist insofern zu kritisieren, als dass eine Zusammenfassung von Branchen zu einer Nivellierung von Umsatzumveneilungen
führen kann, die in den einzelnen Branchen durchaus unvenräglich sein
können.
Positiv zu bewerten ist, dass in der aktuellen Fässung der Wirkungsanalyse der BBE eine separate Auswenung der Auswirkungen in den zentra-
len Versorgungsbereichen für das Sortiment Lampen / Leuchten ergänzt
wurde, welches in Pulheim zwar als nicht-zentrenrelevant, jedoch in fast
allen Nachbarkommunen, so auch in Bergheim, als zentrenrelevant eingestuft ast. Andere Sonimente, die in Nachbarkommunen ebenfalls teilweise zentrenrelevant sind, wie v. a. Bettwaren, aber auch Elektrogroßgeräte (Hürth) und Teppiche (Bedburg), werden jedoch nach wie vor nur
rn der Sammelgruppe der nicht-zentrenrelevanten Sortimente betrachtet, ohne dass die BBE dies begründet. Ahnliches gilt auch für das Sorti-
6
Stadlforlchung
r
Junker und Kruse
Planung Donmund
fa(hlr(he Ber,€.lun-o €lner VJrrkungsanalyse der 88[
I
Kr€rsstadt Eetg
herm
ment Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren, welches gemäß Wirkungsanalyse aus der WZ-Gruppe .,Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen
a. n. g." stammt. FÜr dieses Sortiment, welches sowohl in der Wirkungsanalyse und auch im Entwurf der textli(hen Festsetzungen fÜr den Bebauungsplan Nr. 109 als Bestandt€il des nicht-zentrenrel€vanten Möbelkernsortiments gehandhabt wird, fehlt sowohl eine nähere Charakterisaerung als auch eine Begrundung der Einstufung als nicht-
zentrenrelevant.
.
lnsgesamt geht aus der Auswirkungsanalyse der BBE fur die genannten
Bran(hen nach wte vor nicht in angemessener Differenzierung hervor,
welche Auswirkungen in den betroffenen zentralen versorgungsbereichen zu erwanen sind. Bei der Bewertung des Umschlagens in negative
städtebauliche Auswirkungen wurden diese Branchen von der 8BE zudem nicht berücksichtigt.
zu b)
.
Die 8BE stellt in ihrem aktuellen Gutachten (S. 52) zu diesem Punkt
grundsätzlich zutreffend fest, dass für das Vorhaben eine Lage lm ASB
überwiegend, jedoch nicht vollständig gegeben sel. Nach Auffassung
der BBE steht das geplante Sondergebiet dennoch nicht im widerspruch
zur Darstellung im Regionalplan, da dieser nicht parzellenscharf und die
Fläche außerhalb des ASB kleiner als 'l 0 ha sei. Diese Argumentation hat
die Stadt Pulheim auch in den Begrrindungsentwurf zum Bebauungsplan
Nr. I O9 (S. 'l 3) übernommen. Seitens des Büros Junker und Kruse ist 2u
diesem Aspekt auf ein Rechtsgutachten, zu vendeisen, welches von
Rechtsanwalt Or. Hüttenbrink (Kanzlei HünenbrinkPannerRechtsanwälte)
im Auftrag der Möbel Hausmann Handels GmbH & Co. KG Bergheim angefertigt wurde.
.
r
Zutreffend führt die BBE des weiteren aus, dass das Ziel der relativen
Begrenzung der zentrenrel€vanten Randsortlmentc auf l0 % der Cesam&erkaufsflache eingehalten würde, während dies für die als GrundsaEz formulierte absolute Eegrenzung der zentrenrelevanten Randsorti mente auf 2.500 m2 Verkaufsfläche nicht der Fall ist. Nlcht belastbar ist
Tit€l: ,Erganzung der gutachterlichen Stellungnahme vom 12.04.2012 zu Fragen de. Ansiedlung eine! Möbelmarktas mit ein.r verkaufsfläch€ von 45.000 m2 im Stadtgabiet der Stadt
Pulheim- (Oktober 2Ol 2)
Stadrfor5(hun9
r
Junker und Kruse
Planung Donmund
ta(hhche 8r;t€ftung €tn€r wlrkungsanaly5e der 8Bt
r
Kreasstadr Berg
he
rft
jedoch dae unterstützend verwendete Argumentationslinie der BBE, dass
keine städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten seien, weshalb eine
Abweichung von diesem Crundsatz .zweifelsfrei begründet werden"
konne (5. 54). Diese Argumentation, die von der Stadt Pulheim auch in
den Begründungsentwurf zum Bebauungsplan Nr. 109 (S. l3) übernommen wurde, ist aufgrund der bereits aufgezeigten Mängrel der Auswirkungsanalyse, !!Eb! belastbar.
.
Die absolute Begrenzung der zentrenreleyanten Randsortlmcnte zusätzlich zu der relativen ist gemäß der Begründung im Entwurf des LIP ilRW
(Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel) (5. l5) gerade auch des-
halb relevant, da die entsprechenden Sonimente ansonsten eine (zu)
,.hohe quantirative Bedeutung [...] im Vergleich zu bestehenden Angebo-
ten in umliegenden zentralen Versorgungsbereichen einnehmen". Dies
trifft im vorliegenden Fall zu. Wie die Darstellung der Angebotssituation
in den zentralen Versorgungsbereichen durch BBE (S. 6l f0 verdeutlicht,
bleiben di€ Verkaufsflächen und Umsatzvolumina in den betreffenden
Sonimenten hier erheblich hinter denen des Vorhabens zurück. So erreicht das Hauptgeschäftszentrum Dormagen in den betrachteten zentrenrelevanten Sortimenten mit 8,8 Mio, Euro unter allen zentralen Versorgu ngs bereichen in den Zonen I und 2 den höchsten Umsatz (BBE, S.
'|
3l). Selbst dieser Umsatz wird von dem prognostizierten Vorhabenumsatz von 13,7 Mio. Euro in den zentrenrelevanten ßranchen (S. 37)
jedoch erheblich überstiegen. Für einen Großteil der zentralen Versorgungsbereiche bedeutet der prognostizierte Vorhabenumsaüz der gBE
ein Vielfaches der eigen€n Umsaüzleistung in den betroffenen Branchen.
Noch deutlicher wird die Diskrepanz, wenn start der Umsatzprognose
der BBE für das Vorhaben der von Junker und Kruse. prognostiziene
Umsatz für die zentrenrelevanten Randsortimente (23,6 Mio. Euro) zugrunde gelegt wird. Außerdem ist an dieser Stelle erneur darauf hinzuweisen, dass die Einstufung der Sortimente als zentrenrel€vant ausschließlich auf der Pulheimer Sortimentsliste basiert. So sind insbeson-
v9l. auch.,unker und Kru5e (2012): Ansiedlung eines Uobelhauses in d€r Stadt pulheim. Fächliche Eewertung einer vorliegenden Auswirkungsa.alyse der 88E Handelsb€räfung unter besonderer Seruck5irhrigung zu erwanender Au5wirkungen i,S,v.§ II ß)BauNVOund§2
(2). Donmund.
lunker ond xruse (2O12): Stadtebaulrch€ Wirkungsanlly'€ eine! geplanten Möbelhauses an
Pulheim unrer b€sonderer Eerucksi(htagung 2u €ruran€nder Alswirkuagen i. S_ v. I I (3)
§
BaUNVO
und § 2 (2) BauCS- Donmund. S. t 7,
Staddorrchuog
!
Junklr und Kruse
Planung Do(mund
Fa(hli€he Bew€nung ein€. w,rkungsanalyse d€, BBE
r
Kreisstadt Bergh€im
dere Leuchten, die zusätzlich auf 1.500 m2 verkaufsfläche angeboten
werden sollen, zwar nicht in Pulheim. aber fast in allen Nachbarkommunen als zentrenrelevant eingestuft. Aus Perspektive dieser Kommunen,
zu denen auch Bergheim zählt, beträgt der Zuwachs an zentrenrelevanten Sortimenten in Pulheim somit sogar 6.000 mr Verkaufsfläche (oder
mehr).
Ebenfalls nicht erfullt ist der landesplanerische Grundsatz, gemäß dem
,.der zu erwartende Gesamtumsatz der durch die je\ryeilige Festsetzung
ermoglichren Einzelhandelsnutzungen die Kauftraft der Bnnohner der
jeweiligen Gemeinde für die geplanten Sonimentsgruppen nicht überschreiten" soll. Dies stellt auch die BBE grundsätzlich zutreffend fest. Jedoch muss darauf hingewiesen werden, dass die Diskepanz zwischen
Umsatz und lokaler Kaufknft infolge der zu gering angesetzten Flächenproduktivitäten des Vorhabens durch die BBE noch unterschätzt
wird. Nach BBE übersteigr das Umsatzvolumen des Vorhabens (rd.93
Mio. Euro) die lokale Kaufkraft in den entsprechenden Eranchen (knapp
43 Mao. Euro) bereits um mehr als das Doppelte, nach Junker und Kruse
bei einem geschätzten Umsatzvolumen von bis zu 174 )äio. Euro, sogar
um mehr als das Merfache. Außerdem wählt die BBE in diesem Zusammenhang insofern eine missverständliche Formulierung, als dass sie von
den Kennwenen für die Sran(he,,Möbel" spricht, tatsächlich aber nur für
das 6esamworhaben eine Cegenuberstellung mit der entsprechenden
Kaufkraft vornimmt. Bei branchenspezifischer Betrachtung ergäbe sich
im Möbelbereich sowohl nach BBE als auch nachJunker und Kruse ein
noch stärker€s Auseinand€rklaffen von Vorhabenumsatz und lokaler,
ei nzelhandelsrelevanter Kaufkraft,.
Nicht belastbar ist die in diesem Zusammenhang unterstützend verwendete Argumentationslinie der BBE (S. 53), dass Auswirkungen auf die
verbrauchernahe Versorgung in den Nachbarkommunen llefu zu erwarAuch z. 8- Bettwaren rind in weiteren Kommunen als zentaenrelevart eingertuft.
vgl. Junker und Kruie (2012): Anriedlung eines Möbelhauses in der Stadt pulh€im. Fachli(he
Bewenurg einer vorliegenden Au5rvtrkungsanaly5e der BBE Handelsb€ratung unter b€sonderer Berucksichtigung zu erwartender Auswirkungen i. S. v. § I I (3) gauNVO und § 2 (2).
Donmund. S. 5f.
lurker und (ruse (2012): Städtebarliche wi.kungsanaly!e cinei geplanren Möbelhau5es in
Pulherm unter besonderer 8€rucksichrtgung zu erwanender Aurwirkung€n i. S. v. § | I (3)
BaüNVO und § 2 (2) BauGB. Donmund. S.20.
ebenda
9
Stadtfors(hrn9
r
junker und (ruse
Planung Oonmund
fa(hlr(h(. Be,!c(!rng erne, wr.kung!analyse der
88E
t
Xrti5!1adt Sergh€
im
ten seien: ,,Auch fir den Fall, dass ein in einer benachbarten Konmune
ansassiges Möbelhaus infolge der durch die Realisierung des Planvorhabens gesteigerten Konkurrenz zur Aufgabe gezwungen were, lässt sich
hieraus ketne Funktionsstorung ablerter. "Diese Argumentation, dre von
der Stadt Pulheim auch in den Begründungsentwurf zum Bebauungsplan
Nr. 109 (S. I 3) übernommen wurde, ist aufgrund der bereits aufgezeigten Mängel der Auswirkungsanalyse' nicht belastbar.
Dies
gilt insbesonder€ auch für die Aussagen der BBE (S. 54) zur Verän-
derung der Zentralität im Umland der Stadr pulheim, die sich lediglich
auf einen Durchschnittswrrt uber all€ Xommunen in Zone ll sowie alle
betrachteten Branchen beziehen und entsprechend für die Bewenung
nicht ausreichend aussagekräftig sind. 5o würden speziell in Bergheim
durch die Aufgabe des Anbieters Möbel Hausmann (15.000 m: Cesamtverkaufsfläche) rd. 75 % des gesamtstadtischen Angebotes im Bereich
Möbel und Einrichtung (20.000 m: Verkaufsfläche) '" wegbrechen. Bei
eaner bereits aktuell nur leicht positiven, branchenspezifischen Zentralitat von etwa 'l ,1,, wäre in der Folge einer Aufgabe eine adäquate Versorgung für die rd.62.000 Einwohner Bergheims nicht mehr gewährleistet, Somit wäre die der Kreisstadt Bergheim durch die Landesplanung
zugewiesene Funktion gefährdet (i.S.v. § 2 (2) BauCB).
vgl. auch Junker und (ruse (201 2): Ansiedlung €in€: Uobelhäuses in der Stadt pulheim. Fa(hli(he Bewenung einer vorlieg€nden Augwi.kungianalyse der ggE Handelsberatuag unter be_
sonderer Berucksichtigung zu erwäncnder Auswirkungen i. S. v. s I I (3) BauNVO und 2
§
l2). Donmund.
Angabe gemaß kornrnunalem Einzelhand€lskonzept d€r Kr€isstadr 8€rgheim (CtMA 20l O,
l4).
S.
ebenda,5. 50
10
Stadtfo.schrng
r
Junker und Krure
Plinung Donmund
Fachliche Bewenung erner wirkungsanalyse d€. 8ßE
3
!
Kr€issladt 8e19 heim
Fazit
Die Modifizierung des Cutachtens der BBE besteht insbesondere darin, dass
ergänzende Angaben und Aussagen zu Methodik, Angebotsbestand und Ausw,rkungen sowie zur Kompatibilitat des Vorhabens mit dem Entwurf des [andesentwicklungsplans NRt{ getatigt werden. Eingangswrrte und -annahmen
sowie Rechenergebnisse der Auswirkungsanalyse entsprechen jedo€h denen
der Erstfassung; sie werden lediglich - teilwease - etwas dafferenzierter dargelegt.
Insgesamt bielet somit auch die modifizierte Fassung der Auswirkungsanalyse
der BBE fur die Ansiedlung eines Möbelhauses ,n Pulheam kein ausreichendes
Abwägungsmaterial für die Eeurteilung der Auswirkungen des Vorhabens ge-
mäߧlI(3)BauNVO.
wenngleich die erganzenden Ausführungen der BBE einen t€ifuy€ls€n B€itrag
zur Erhöhung der Transparenz des Gutachtens leisren können, so basiert dieses dennoch in relevantem Maße nach wie vor auf unbegrtindctcn und intransparenten sowie teilweise auch unplausiblen Annahmen. Es handelt sich nicht
um die rechtlich notwendige Worst-Case -Betrachtung. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Auswirkungen u. a. infolge eines zu gering angesetzten
Umsatzvolumens des Vorhabens durch die BBE unterschätzt w€rden. Zudem
entspncht das Vorhaben nicht den Vorgaben des Ennvurfs des Landesentwicklungsplans NRW (Sachli<her Teilplan großfl ächiger Einzelhandel.)
Die nachfolgenden Hauptkrltikpunkte können durch die modifizierte Fassung
419[ ausgeräumt werden:
.
Kein tryorst-Case-fuisätz bei der Umsatzermittlung des vorhabens; dadurch
deutliche Unterschätzung der Umsatzumverteilungen
.
'
.
Unzureichende Darstellung der Angebotssituation im Enzugsgebiet: Feh*
lende Angaben zu Erhebungsergebnissen außerhalb der Zentren (= branchenspezifische Verkaufsflächen und Umsätze): dadurch fehlende Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit
Hohe und unzureichend begründete turnahmen zu ,Kauftnftr{tckgewinnungen', die sich mindernd auf die Umsatzumvefteilungcn im Einzugsgebiet auswlrken
lntransparente Ergebnisdarstellung (unzureichende branchenspezlfische
und standortspezifi sche Differenzierung der Umsatzumvertcilungen au&erhalb der Zentren): durch kumulierte Oarstellung Gefahr der Nivellierung er_
il
Stadtfo.s(hun9 r
Junker irnd (ruse
Plänung Donmund
Fa(hh(he B€wenung ein€r wirkungsanalysa dcr 8Bt
.
Kreissladt 8€rgh€im
heblicher Einzelauswirkungen
Annahme unterproponionaler Betroffenheit zentraler versorgungsb€reiche
entspri(ht nicht Worst-Case-Ansatz
Absolut unzureichende Analyse der Auswirkungen auf die Versorgung der
Bevölkerung im Einzugsbereich sowie möglicher Beeinträchtigungen der
landesplanerisch zugewiesenen Funktionen der Umlandkommunen trotz
erheblicher Höhe der errechneten Umsatzumvcrteilungen von bis zu 20 96
Stadlforschung
.
Junker r., nd Kru5e
Planung Donmund
Anlage
Ansiedlunq eines Möbelhauses in der Stadt Pulheim
Kommentierung der Stellungnahme der Venrvaltung der
Stadt Pulheim zu den eingegangenen Anregungen und
Bedenken der Kreisstadt Bergheim
im Verfahren gemäß § 4 (l ) BauGB zur Anderung des
.l7.3
und Aufstellung des
Flächennutzungsplans Nr.
Bebauungsplans Nr. 109
lm Auftrag der Kreisstadt Bergheim
Junker und Kruse
Stadtforschung r Planung
Markt 5 44137 Dortmund
Tel. 02 3l -55 78 58-O Fax 02 3I -55 78 58-50
wl,r1 . i u n ker - kruse.de info@iu nker-kruse.de
3
lnhalt
I
2
Ausgangslage und
Vorgehen...,..............
.............,,.........3
Kommentierung der Stellungnahme der Stadt Pulhe|m.....................,.....
2.1
5
Erheblich zu gering eingeschätzte FlächenproduktMtäten und
Vorhab€numsätze....................,.
........,,.......5
2.2
Oarstellung und Eingangswerte des Gravitationsmode|1s................................ 9
2.3
Umsatzumveneilung außerhalb des Einzugsgebietes und
Kauft raftrückgewi nnung
I3
Eranchen- und standonspezifische Umsatzumverteilungen sowie
städtebauliche und versorgungsstrukturelle Bäycrtung..
l5
2.4
l(ommentierunq der Stellungnahme der Stadt Pulh€rm
r
Krerrstadt
Bergherrn
1.,. Ausgangstage ur]d Yorgehen
ln der Stadt Pulheim ist die Ansiedlung eines Möbelhauses mit 45.000 m2 Verkaufsfläche geplant. Die 6rößenordnung des geplanten Vorhabens erfordert
eine stedtebauliche und raumordnerische Wirkungsanalyse, die unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen (BauG8, BauNVO) und Erfordernisse (Auswertung jüngster Rechtsprechung zum Themenkomplex Einzelhandelssteuerung im Rahmen der Eauleitplanung) detailliefte Aussagen zu
möglichen negativen städtebaulichen Auswirkungen liefen. Eine entsprechende
Untersuchung wurde im Auftrag der Stadt Pulheim von der BBE Handelsberatung, Köln, (im Folgenden: BBE) im März 2012 vorgelegt:
88E (2012). Auswirkungsanalyse
zur Ansiedlung eines Möbelhauses im Sondergebiet ,Am Schwefelberg" in Pulheim. Köln.
Gemäß dieser Untersuchung ist das untersuchte Vorhab€n als raumordnerisch
und srädtebaulich vefträglich einzustufen. Auch für die Kreisstadt Bergheim,
die sich im näheren Einzugsbereich des Vorhabens befindet, sind laut Gutachten keine negatlven stadtebaulichen oder versorgungsstrukturellen Auswirkungen zu erwarten. Eine Überprüfung des Cuta.htens im Auftrag der Kreisstadt
Bergheim durch das Gutachterbüro Junker und Kruse, Stadtforschung r p11nung, Dortmund kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die vorliegende Auswirkungsanalyse aufgrund verschiedener Mängel kein ausreichendcs Abwägungsmaterial für die BeuReilung der Auswirkungen des Vortabens gemäß §
I t (3) EauN\r'O bietet. lm Rahmen des Verfahrens gemäß § 4 0 ) BauGß zur An-
derung des Flä(hennutzungsplans Nr. 17.3 und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. I 09 wurde seitens der Kreisstadt Bergheim eine auf der plausibilitätsüberprüfung von Junker und Kruse basierende Stellungnahme abgegeben,
die folgende Mängel der Aus\ryirkungsanalyse themadsiert:
I
) Erheblich zu gering eingeschätzte Flächenproduktivitäten
und Vorha-
benumsatze
2)
3)
4)
Fehlende Darstellung der Eingangswerte des Gravitationsmodells
Hohe Umsatzumverteilung außerhalb des eigentli(hen Einzugsgebietes
1 Kaufkraftrückgewinnungen
Kein differenzierter Ausweis von branchen- und standonspezifischen
Umsatzumverteilungen
5) Unzureichende städtebauliche und versorgungsstrukturelle Bewertung
Stadtlo.sch!n9
r
.Junker und Rruse
Planung Donmund
(ommenrrerung der St€llungnahm€ d€. Stadr Pulheim
r
Krersttadt
8er g her rn
Seitens der Verwaltung der Kreisstadt Bergheim wurde im Rahmen des weiteren Verfahrens eine Stellungnahme zu den von der Kreisstadt Bergheim geäu-
ßerten Anregungen und Eedenken formulien. Diese wird im Folgenden kommentiert.
Stadtfo.5chung
r
Junler und Kru5e
Planung Dortmund
Kommentrerung det Stellungnahme d€( Stadt Pulheim a Kr€rsstadt
_Erg!:,,
2
Kommentierung der Stetlungnahme der Stadt Putheim
2.1
Erheblich zu gering eingeschätzte Ftächenproduktiviüten und Vorhabenumsätze
a) Anregung der Stadt Bergheim
,.Auch in Anbetracht der deutlich über dem Branchendurchschnitt liegenden Flachenproduktivität des wraussichtlichen ßetreibers segmüller wird
die flächenproduktiuilät des Vorhabens von der 88E (5. 3n mü insgesamt
2.070 Euro / m, Verkaufsfläche deutlich zu geing angetetzt. So deuten
die tJmsatzerlöse des Unternehmens Segmüller gemäßJahresbilanz
201 O/ I I , darauf hin, dass die durchschnittliche Flächenprduktivität des
Betreibers bei mindestens 3.30O Euro / m2 Verkaufsfläche liegt und somit
mindestens 60 % höher als von der gBE angenommen. Des Umsatzvolumen
des geplanten Möbelhauses beläuft sich bei realistischer Einschätzung
demnach auf mindestens knapp I 50 Mio, Euro (statt 93 Mio. Euro nach
BBE). lnfolge des zu gering angesetzten Umsatzvolumens werden auch die
resultierenden Umsatzumvefteilungen wn der 88E unterschätzt.'
b) Stellungnahme der Stadt Pulheim
für das Verkaufsjahr vom 0I.03.2010 bi5 zum 28,02.201 I : am lnl€rnet abrufbar unte,
http: / /www.bu ndesanzeager.de (02.05.2 0l 2 )
Dem liegr folgende Re(hnung zugrunde: Der Erutto-.,ahresum5arz von S€9müller b€lauft sich
gemä8 Jah.e5brlanz 201I auf 794 Mio. Euro. Da5 Unternehmen betreibt sieben Einrichtungshauser und vier Mobeldrr(ounlmarlte lMobel Maxx). Oeren Cesamtvetkaufsrläch€ b€wegr
rich gemaE Eranchenv€röff€ntli(hungen, Angab€n auf der Homepage de5 8€treibers
(hnp:. wr,lw.segmueller.de) sowie der 88E (S. l2) in einem err€chnet€n Spektrum von d.
85.000 bi! 2l 5.000 mr. Eeruck5i(htigt man. dass ein - urtergeordneler - Umsatzanteil auf
den versandhandel sowie di€ Umsatze in der integraenen Segmüller-Gastronomie €ntfällt und
daher b€i d€r Ermittlung der Einzelhandels-Flä(h€nprodukrivität in Abzug zu b.ingen ist (Annahme hier: zusammen maximal l0 %). errechnet sich für die Möbelhäuser ein Einzelhandel5umsau von mindest€ns 714 Mio. Euro. ln Relation zur verkaufsfläche ergibr sich somit
eine durchschninli(he Flächenproduktavitat von mrndegtens 3.300 bis 3.900 Euro ; mr, Dieser wert lregr (a. 60 brs 90 % ub€r der von der 88E angeserzten Zahl. Oabei ist davon auszuI
9ehen, dars die großen Ernn(hlun95hauser sogar noch ubcr diesem Gesamtdur(h5chnin lie9en. in dem auch dre - rypischerweise geringer produktiven - Möb€ldis(ouormarkte €nlhalten
5ind.
St.dtlorichung
r
.runker und Kruse
Planung Dortmund
xommenlrerung der Stellungnahme d€r Sladt Pulherm
r
Krerssladl
..Nach der Prognose der BBE Handelsberatung ist am Standort Pulheim zwar
eine überdurchschnittlich hohe Flächenleistung möglich, eine Umsatzleistung in der von der Stadt Eergheim unterstellten Größenordnung von bis
zu t 50 Mio. € imJahrjedoch nicht realisierbar. Dies begründet sich insbesondere aus der im Vergleich zu den anderen Standorten der großen Seg'
müller-Möbethäuser deutlich höheren Llenbewerbsdichte: Der vorgesehene Eetreiber Segmüller betreibt derzeit an drei Standonen große Möbelhäuser mit Verkaufsflächen zwischen rd, 35.000 und 55.OOO m2. Diese befinden sich in Weiterstadt, Parsdorf bei München und Friedberg bei Augsburg und nehmen somit Randlagen zu großen Verdichtungsräumen (Parsdoi, Weiterstadt) bzw. einem solitären Oberzentrum (Friedberg) ein. Alle
drei Standorte zeichnet aus, dass sie sich in einem deutlich weniger angespannten Wenbewerbsumfeld belinden, als dies in Pulheim der Fall wäre.
Dies zeigt sich bereits in der folgenden Abbildung, in der die Möbelhauset
in Deutschtand mit mehr als 25.000 m2 Verkaufsfläche, die aufgrund ihrer
Verkaufsflächendimensionierung als Hauptwettbewerber der SegmüllerMöbel h au s er a nz u s e h en s ind, da rge stel lt werde n.
6
Sradrforschung
f
Juoker und Kruse
Planung Donmund
Kommenlrerung der Slellungnahme der Stadt Pulheim
t
(reisrtadt
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Unschwer zu erkennen ist, dess im Umland des Planyorhabcns in pulheim
eine deutlich größere Dichte an Hauptwettbe*erbern vorliegt, als bei den
be s tehen den Segmüller-Möbelhä u s ern. "
c)
Kommentierung der Stellungnahme der Stadt Pulheim
Es ist grundsätzlich zutreffend, dass am Standon pulheim im 25Kilometer-Radius mehr Möbelhäuser > 25.000 m2 Verkaufsfläche bestehen
als an den anderen Segmüller-Standonen. Jedoch weist der Standort pulheim gleichzeitig auch ein erheblich größeres Bevölkerunos- und Kaufkraftpotenzial an diesem Bereich auf. So leben in den 2 s-Kilometer-Radien
um Parsdorf und Weiterstadt Jeweils nur 1,4 bis I.S Mio. Menschen, in
7
Staddorschuog
.
Junker und K.u!e
Planung Donmund
Komrn€rilrerung der Srellungnahme det Stadl Pulhetm
!
Krer5Stadl
Bergherm
Friedberg sogar nur 700.000, während es in Pulheim knapp 2,4 Mio. sind,.
Darüber hinaus ist v. a. mit Blick auf Parsdorf und Weitestadt kritisch zu
hinterfragen, ob die regionale wenbew€rbssituation an diesen Standonen
überhaupt deutlich weniger ausgeprägt ist. Zum einen scheint der von der
Stadr Pulheim für den vergleich gewählte 2 5 - Kilometer-Radius für ein Möbelhaus in der von Segmüller geplanten Dimensionierung deutlich zu eng
gefasst. Dieses tritt aufgrund seiner räumlichen Ausstrahlung in den regionalen Wettbewerb auch mit Standonen in einem deutlich größeren Umkreis
von bis zu 60, mindestens jedoch 45 Pkw-Minuten in Konkurrenz. Bei Vergrößerung der räumlichen Betrachtungsebene ergibt sich bereits eine Relativierung der Konkurrenzsituation: So sind unter Zugrundelegung einer
4 5 -Minuren-lsochrone am Standon Parsdorf acht Konkurrenten und an
den Standorten weiterstadt und Pulheim je\NEils zehn Konkurrenten mit jeweils mehr als 25.000 m2 Verkaufsfläche ansässig..
Zudem ist auch die von der Stadt Pulheim gewählte Darstellung der Konk urrenzsituataon (ausschließlich Häuser > 25.000 m, Verkaufsfläche) an
sach zu kritisieren. So erscheint es z. B. im Falle des ebenfalls sehr leis-
tungsfähigen Betreibers IKEA durchaus angemessen, auch solche IKEAHäuser in die Darstellung aufzunehmen, die eine Größe von 25.000 m?
Verkaufsfläche unterschreiten. Unter ihrer Berücksichtigung ergibt sich für
Pulheim eine Gesamtzahl von l3 Wettbewerbern, für Parsdorf hingegen
von I 4,. Auch weitere relevante Anbieter mit Verkaufsflächen unterhalb
von 25.000 m2 wie Möbel Hausmann in Bergheim bleiben in der Betrachtung der Stadt Pulheim ausgeblendet.
lnsgesamt liefert die Argumentation der Stadt Pulheim somit keinen ausreichenden Eeleg für die Annahme der BBE einer deutlich unter dem
Durchschnitt des Betreibers Segmuller liegenden Flächenproduktivitat des
geplanten Hauses.
Darüber hinaus ist relevant, dass die von Junker und Kruse genannte Flächenproduktivität des Unternehmens von 3.300 Euro / m2 das auf Basis
der vorliegenden Unternehmensangaben gesichen ableitbare Minimum der
bisherigen, durchschnittlachen Flechenproduktivität des Unternehmens
darstellt. Auf Basis der teilweise nur als Spektrum vorliegenden Unternehmenskennzahlen sind auch durchaus höhere Werte nicht auszuschließen.
Ermittlung auf 8a5is von Bevölkerungsangab€n de5 ItH, Köln 2O!
2
Angab€n basierend auf der Veröfrenrli(hung
"Möbclpalarte 2012'der Zeitichrift mob€l kultut
sowre einer t5ochronenermlttlung mithalfe de9 programm3 Regtocraph I O
Eine Auflr5tung der Wettbewerbei finder srch im Anhang dieier St€ltungn.hm€.
8
Stadtrorschung
r
Junl€r und Krure
Planung Dorrmund
Komment,eruflg der 5telluognahme der Stadt Pulhe,m
t
Krei5gtadt
Ee.gheim
Hinzu kommt, dass in dem Durchschnittswert au(h die - typischerweise
ge.inger produktiven - Möbeldiscountmärkte enthalten sind.
Speziell fur die großen Einrichtungshaiuser von Segmüller ist somit durchschnittlich von hoheren Flächenproduktavitäten auszugehen. Dies deckt
sich auch mit entsprechenden Branchenschätzungen., gemäß denen sich
unter den drei deutschlandweat umsatzstärksten Möbelhäusern mit Parsdorf und Weaterstadt gleich zwei Segmüller-Standorte befinden. Entsprechende Schätzungen' gehen für diese Heuser von Umsatzvolumina von jeweils uber 200 bzw. sogar über 300 Mio. Euro ory€iterstadt) aus, die auf
durchschnittliche Flachenproduktivitäten von 5.000 Euro / m2 und mehr
schließen lassen.
Die Auswirkung sanalyse des Büros Junker und Kruse (20] 2, S. 'l 6f0 kommt
unter wurdigung der genannten Aspekte, inklusive der von der BBE ange-
fühnen, ausgeprä9ten Konkurrenzsituaraon, für das Vorhaben in pulheim
zu dem Ergebnis, dass ein Spektrum der durchschnittlichen Flächenproduktivität von mindestens 3.200 bis maximal 3.900 Euro / m2 zu envarten
ist, woraus ein jährliches Umsatzvolumen von 145 bis 174 Mio. Euro resultieren wird.
2.2
Darstellung und Eingangswerte des Gravitationsmodelts
a) Anregung der Sradt Bergheim
,,Weitgehend unklar bleibt, welche Verkaufsllächen und l.lmseae dcs ßestandes von der 88E ermittelt und in das llmverteilungsmodell eirrgestettt
wurden. Verkaufsflechen werden lediglich selektiv für die zentralen Versorgungsbereiche ausgewiesen, obwohl sich ein Croßteil des releuanten
Angebotes außerhalb dieser befindet. Auch llmsätze werden ledigtich selektiv für die Zentren und darüber hinaus nur in stark kumuliefter Form (5.
46), nichtjedoch in der notwendigen branchen- und standonspezifischen
Differenzierung dargestellt. Diese Angaben wären jedoch für eine Nachvollziehbarkeit und überprifbarkeit der Eingangsdaten des Cravitations_
modells wie auch seiner Ergebnisse zwingend notwendig gewesen.'.
b) Stellungnahme der Stadt pulheim
,,Hierzu ist festzuhalten, dass in Kapitet
.
'
vgl. u. a. lnside-Ausgabe Nr. E97 vom I S.O5.2Ot
j
der yon der
gBE
Handelsberatung
2
eb€nda
9
Stadtfortchung
I
Junker und K.use
Planung Oonmund
(ommenlrerung der Stellungnahme d€r Stadt Pulheim
r
Krer5städt
8€rgheim
erstellten Auswirkungsanalyse eine detaillierte Darstellung der Wettbewerbssituation erfolgt. Hierin werden nach Darstellung der methodischen
vorgehensweise die strukrurprdgenden Möbelanbieter in der Region und
die untersuchungsrelevanten zentralen Versorgungsbereiche im Untersuchungsgebiet dargestellr und bewertet.
ln Erganzung zu Kapttel 3 erfolgt zudem eine genaue ßeschreibung von jedem einzelnen untersuchungsrelevanten zentralen Versorgungsbereich im
Anhang des Gutachtens anhand von "Zentrenpässen". Diese geben Auskunft über die Abgrenzung und funktionale Einstufung des jeweiligen Zentrums, die Eedeutung des projektrelevanten Einzelhandels im Verhältnis
zur CesamGusstattung und über projektreleuanre Hauptwenbenarber- 8ei
der AbschaEung der durch die Planmaßnahme induzieften Umsatzumyerteilungseffekte wurden die prolektrelevanten Umsätze der zu berücksichtigenden zentralen Versorgungsbereiche, der Möbelanbieter außerhalb der
zentralen Versorgungsbereiche und die Umsätze, die an sonstigen releyanten Angebotsstandorten außerhalb det zentralen Versorgungsbereiche i n
den relevanten Sortimenten etwirtschaftet werden, unterschieden. Zudem
werden die Umseze der regional bedeutsamen Mabelanbieter im äußeren
Verflechtungsbereich des Planvorhabens berücksichtigt.
Die hierbei im Einzelnen zugrunde gelegten Verkaufsflächen *erden hiermit nachgereicht und sind folgender Tabelle zu entnehfien. Zudem befindet sich in der unter Berücksichtigung der Stellungnahmen im Verfahren
gemäß § 4 ( I ) kuGB zur Änderung des Flächennut2ungsplanes Nr. I 7.3
und Aufstellung des Eebauungsplans Nr. l09 ergeozten Fessung des Gutachtens eine genaue tabellarische Ubersicht der Hauptwettbewerber des
Planvorhabens.
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Junker und (ruse
Planung Donmurd
(omm€nrrrunq der 5I€,lungnahme de. Stadt Pulheim
t
l(rer55Iadt
Bergherm
lnnerhalb der Stadt Pulheim (Zone I des abgegrenzten Einzugsgebietes)
befinden sich an den sonstigen Angebotsstandoften außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche keine größeren Möbelanbieter.
EerUcksichtigt werden hier Warengruppenspezialisten (2. 8. Matratzen
Concotd, K + H) sowie sonstige Anbieter mit größeren Sortimentsüberschneidungen (2. 8. Knauber). zu den größten Möbelanbietern in Zone ll
zählen Pona Möbel (Frechen), IKEA (Köln-Ossendor0, Roller (KölnMarsdor0, l,löbel Hausmann (Bergheim). Oarüber hinaus sind hierunter
mehrere kleinere Möbelhäuser (2. B. Roller in Dormagen, llöbel Soss in
Frechen sowie Polster frösser und Mambo in Köln-Marsdorfl und Spezialanbieter (u, a. Küchenstudios, Matratzenmärkte) zusammengefasst. Zu den
sonstigen relevaoten Angebotsstandorten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche in Zone ll zählen v. a, Anbieter mit größeren Sortimentsüberschneidungen wie Baumerke und S8-Warenhäuser sowie Spezialanbieter.
Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche in Zone lll finden sich überwiegend Möbelanbieter mittlerer Größe. Als flechenmeßig größte Anbieter
sind IKEA in Köln-Godorf und Möbel Knuffmann in Neuss heruorzuheben.
Zu den sonstigen regional bedeutsamen Möbelanbietern sind aufgrund
ihrer Größe v. a. das Möbelhaus Brucker in Kall, das Smidt Wohncenter in
Leverkusen, das Höffner Rösrather Möbelzentrum, Pofta Möbel in KölnPorz und Eornheim, Flamme Möbel und Möbel Hausmann in Köln sowie
Möbel Schaffrath und Mönchengladbach zu zählen. Darüber hinaus ist in
dieser Cruppe eine größere Anzahl mittlerer und kleinerer Möbelanbieter
z u sa m m e n ge fa s s t. S om i t wu rde de r g e s a m te projek treleva n te Weftbewerb
im Untersuchungsgebiet differenziert nach Standort, Verkaufsfleche und
Softiment erhoben und bewenet. Allerdings wurden nicht alle durchgefühnen Untersuchungsschritte und erarbeiteten Daten im Gutachten detaillieft dargestellt, um die Lesbarkeit des Gutachtens nicht durch eine
übergroße Daten- und lnformationstlut zu behindern."
c)
Kommentierung der Stellungnahme der Stadt Pulheim
wird grundsatzlich begrüßt, dass die Stadt Pulheim als Reaktion auf die
eingegangenen Anregungen weitere Angaben zu den Eingangswenen des
Gravitationsmodells im Cutachten transparent macht, Hierzu zählen insbesondere die Angaben zu den erhobenen Verkaufsflächen sowie die Auflistung der Hauptwettbewerber des Planvorhabens, die in der modifizierten
Es
n
stadtfg.5(hun9
.
Jt nker und Xrus€
Planung Do.tmund
Komm€ntrerung de.5l€llungnahme d€r Stadl Pulh€rm
I
K.erssladt
Eergheim
Fassung der verträglichkeitsanalyse ergänzt wurden. Jedoch sind die erganzenden Angaben na(h wie vor ojgfi ausreichend. So ist bezüglich der
dargestellten Verkaufsflächen im modifizienen Gutachten der BBE zu kritisieren. dass diese, wie auch die Umsätze, weder nach Eranchen noch nach
städten oder Standorten differenziert werden. So geht aus dem Gutachten
für die untersuch ungsrelevanten Branchen narh wie vor weder für den
Untersuch u n-osraum insgesamt noch für die einzelnen Stedte bzw. Standglle hervor, welche Verkaufsfl:ichen und Umsätze überhaupt ermittelt und
in die Untersuchung eingestellt wurden. Dies stellt einen erheblichen Mangel an Transparenz dar und behinden die Nachvollziehbarkeit bzw. Plausibilitätsprüfung der Eingangsdaten, z. B. im Hinblick auf die angesetzten
Flächenproduktivitäten, aber auch der Ergebnisse des Cravitationsmodells,
so u. a. die Prüfung der Relation, in der die Umsatzumveneilungen an den
unterschiedlichen Standonen zueinander stehen.
Die diesbezügliche Begründung der Stadt Pulheim. man wolle die Lesbarkeit des Gutachtens nicht durch eine übergroße Daten- und lnformationsflut behindern, ist in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar. So
lässt sich eine entsprechende Tabelle, die die branchenspezifischen Verkaufsflächen und Umsätze nach Städten auflistet, ohne Probleme auf zwei
bis maximal vier Seiten unterbringen (vgl. hierzu auch die Auswirkungsanalyse vonJunker und Kruse 2012,5.27 / 28). Sofern der Gutachter der
Auffassung ist, dass diese Angaben zu den relevanten Eingangswenen der
Auswirkungsanalyse den Lesefluss behindern, wäre alternativ auch eine
Platzierung im Anhang des Cutachtens möglich.
12
Sladlfo.schung
r
Junker und l(ru5e
Planung Donmund
Kommenlrerung der Srell!ngnahm€ der Stadt PUlhetm
r
(reasstadt
6?rghernl
2.
3
Umsatzumverteilung außerhalb des Einzugsgebietes und Kaufkraftrück-
a) Anregung der Stadt Eergheim
,,Der Gutachter vefteilt mit 33 :x über alle Eranchen bzw. sogar 36
16
in den
nicht-zentrenrelevanten Sortimenten einen sehr hohen Anteil des Vorhabenumsatzes außerhalb des bereits weitläufig abgegrenzten Einzugsgebietes um (5. 45). Regründet wird dieser hohe Anteil u. a. mit vermeintlichen
Kaulkraftruckgewinnungen (5. 42). Die Umsarzumveneilungen im Einzugsgebiet als potenziell am sürksten betroffenen ßaum werden durch diese
Anoahmen entsprechend nivellien. Eine nachvollziehbare Herleitung z, R.
auf Sasis der Gegenüberstellung von Umsatz und Kaufkraft im Einzugsgebiet lindet jedoch nicht statt. €ine eigene Gegenüberstellung auf f,a.sis der
Angaben im R&E-Gutachten (5. J4,45) verdeutlicht, dass zumindest in den
Zonen I und 2 des Einzugsgebietes insgesamt eine eusgeglichene lJmsatzKaufkraft-Relation im Eereich der nicht-zentrenrelevanten Sortimente besteht, die für diesen Bereich nicht auf relevante RückgewinnungsWtenziale
schlieBen lässr."
b) Stellungnahme der Stadt Pulheim
.,Zunächst ist festzustellen, dass die Abgrenzung det Einzugsgebietes auf
Basit der prognostizienen Kaulkraftbindungsquoten (Marktanteile) in den
pro.lektrelevanten Softimenten vorgenommen wurde. Der Zone I wurde mit
einem etwarteten Marktanteil von rd. I 5 % nur die Stadt Pulheim zugeordnet. Dem weiteren Einzugsgebier wurden alle Kommunen zugeordnet, in
denen das Planvorhaben l,larktanteile zwischen 5 und t I X erreichen würde, Andere Kommunen wurden dann noch dem äu&eren Verflechtungsbereich zugerechnet, sofern eine KaufkraftabschApfung yon mindestens 2 %
erwartet werden kann. Gemäß der 1&E-Prognose wird der Gesamtumsatz
von max. 91 ,2 Mio. € ,,Worst-Case", ohne Nebensortimente / Aktionsware)
mit rd. zwei Dritteln des Umsatzes (rd. 6l,l Mio. €) übentiegend innerhalb
des Einzugsgebietes (Zonen I - lll) umveneilt. Rund t Z ß werden zu Lasten
der regional bedeutsamen Möbelhä user im äußeren Vedlechtungsbereich,
rd. I 6 % gegenüber sonstigeo regional bedeutsamen Möbelhausern generiert.
Dass ein Anteil von rd. einem Drittel des planumsatzes gegenüber von
Standonen außerhalb des eigentlichen Einzugsgebietes generiert wird,
lässt sich mit dem insgesamt stark ausgeprägten Wettbewerbsumfeld er-
13
Stadrfor!(hun9
.
Junke. u.d (rus€
Planlng Dortmund
Kommentrrrung der Stellu.qnahme d€. Stadt Pulhtrm
I
xrertttadl
SeIgheim
klären. Deshalb ist davon auszugehen, dass im Untersuchungsgebiet heute
auch intensive Einkaufsorientierungen zu Möbelheusern außerhalb des Einzugsgebietes (2. f. in DLisseldorf, Mönchengladbach, Leverkusen, KölnPorz, Bornheim) bestehen. Durch die Realisierung des Planvorhabens wird
es auch im Randbereich des Einzugsgebietes (Zone lll) und im äußeren
Verfl echtu ngsbereich zu einer Verenderung der bisherigen Keuferuerflechtungen kommen, so dass nun vermehft auch der neue Angebotsstandon in
Pulheim aufgesucht werden wird. Dies hat auch nennensherte Umsatzreduzierungen bei Wettbewerbern außerhalb des Einzugsgebietes und
außerhalb des äußeren Verllechtungsbereichs zur Folge.
Um dies zu e äutern, sei an dieser Stelle beispielhaft die Stadt Neuss aufgefuhn. Die Stedt Neuss belindet sich nördlich von Pulheim und wird der
Zone lll des Einzugsgebiercs des Planvorhabens zugerechnet. Aktuell ist
aufgrund der gegebenen Angebotssituation davon auszugehen, dass die
Neusser Rürger ihren Eedarf an Möbeln und Einrichtungszubehör in Neuss,
aber auch zu einem großen Teil außerhalb des eigenen Stadtgebietes decken. Zu den bewrzugten Einkaufsstandotten für Möbel außerhalb von
Neuss dürften neben Dormagen auch die außerhalb des Einzugsgebietes
gelegenen fiedrc Düsseldorf und Kaarst zu zehkn sein. Durch die Errichtung eines regional bedeutsamen Möbelhauses in Pulheim ist devon auszugehen, dass sich ein größerer Teil der Neusser qürger zukünftig in Richtung des neuen Angebotsstandortes in Pulheim orientieren wird. Nach prognose der BBE Handelsberatung in Eezug auf die Umsatzherkunft ist davon
a uszugehen (vgl. .Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Möbelhauses
im Sondergebiet.Am Schwefelberg" in Pulheim', Abbildung 12, S. 39), dass
das Planvorhaben rd. 4 % (rd. 4,4 Mio. €) der projektreleuanten Kaufkraft
im Stadtgebiet Neuss binden kann. Somit kommt es durch diese Kaufkraftumlenk ung zu Umsatzumverteilungseffekten innerhalb des Einzugsgebietes (v. a. in Neuss und Dormagen), aber auch außerhalb des Einzugsgebietes (v. a. Düsseldorf und Kearst)."
c)
Kommenrierung der Stellungnahme der Stadt Pulheim
Der Sachverhalt, dass auch aus einem aboeorenzten Einzuqsoebiet stammende Kaufkraftflüsse an ein Vorhaben Umsatzumverteilungen an Standorten aglgslbElb dieses Raumes induzieren können, sofern die Kaufkraft-
ströme bislang auf diese Srandorte gerichtet waren, wird grundsätzlich
nicht in Frage gestellt. Umgekehrt ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch
Kaufkraftströme von außerhalb des Einzugsoebietes Umsatzumverteilungen innerhalb des Einzugsgebietes induzieren konnen, sofern sie bislang
14
Stadtforschung
r
_run*er und Kruse
Planung Dortmulld
Kommenrre.1]n9 der Srellungnahme der Stadt Pulh€!m
f
(reis5tadt
Bergherrn
an diese Standorte flossen. Es handelt sich hierbei um Austauschbeziehungen, wie sie insbesondere auch im Möbelberei(h übli(h sind und sich in
saldiener Betrachtung ausgleichen, sofern kein räumliches Ungleichge-
wicht besteht.
Die BBE hingegen geht in ihrer Analyse davon aus, dass ca. drei Vienel des
Vorhabenumsatzes aus dem Einzugsgebiet stammen, veneilt jedoch nur
zwei Drittel innerhalb des Einzugsgebietes um, ohne dies herzuleiten. Dieser hohe Abschlag wirkt sich jedoch unminelbar mindernd auf die Umsatzumvefteilungen im eigentlichen Einzugsgebiet aus. Der in der Stellungnahme der Stadt Pulheim vorgebrachte Verweis auf €ine ausgeprägte Wettbe\,verbssituation außerhalb des Einzugsgebietes ist als Begründung ebenfalls nicht ausreichend; so trifft dies auf das Eanzugsgebiet s€lbst ebenfalls
zu (s,ehe Anregung der Stadt Bergheim). Das Vorgehen der BBE wäre nur
plausibel, wenn derzeit per Saldo relevante Kaufkraftabflüsse aus dem Einzugsgebiet bestünden, die durch das Vorhaben in erheblichem Umfang zurückgewonnen werden könnten. Anhaltspunkte bzw. einen Nachweis hierfür liefen das Gutachten der EBE.iedoch nicht.
2.4
Branchen- und standortspezifische Umsatzumverteilungen sowie städtebautiche und versorgungsstrukturelle Bewertung
Die Anregungen 4) und 5) der Kreisstadt Bergheim werden von der Stadt Pul-
heim zusammengefasst behandelt.
r5
Stadtlot!(hun9
r
Junk€r ünd Krure
Platung Donmund
Kommentierung d€r slellungnahm€ d€r Stadt Polheim
!
(rer5stadt
Eerghe'm
a) Anregungen der Stadt Bergheim
,.Umsatzumverteilungen werden nicht branchenspezilisch differenzien und
nur teilweise standortspezifisch differenziert ausgewiesen (5. 46, lO3). Aus
dem Gutachten geht weder insgesamt noch fur einzelne Sranchen heoor,
welcher Umsatz (moneter wie prozentual) z. 8. der Stadt Eergheim über-
haupt entzogen wird. Ein systematischer Ausweis erfolgt lediglich für die
zentralen Versorgungsbereiche, in denen sichjedoch nur ein Bruchteil des
relevanten Angebots befindet. Mit der groben Untefteilung in zentren- und
nicht-zentrenrelevante Sortimente ist der Ausweis zudem etheblich zu undifferenziert, können doch die über diese kumulienen Sammelgruppen
vermeintlich vefträglichen Auswirkungen in den einzelnen Eranchen wesentlich höher ausfallen. Hinzu kommt, dass die Unterteilung in zentrenund nicht-zentrenreleva nte Sortimente pauschal auf der diesbezüglichen
Pulheimer Sortimentsliste basieft und den öftlichen Gegebenheitefl in den
Nachbarkommunen nicht gerecht wird."
,,Eine sachgerechte Eewertung möglicher negatiyer städtebaulicher
und
versorgungsstruktureller Auswi*ungen ist auf einer derart lückenhaften
und undifferenzierten Grundlage nicht möglich. Die diesbezüglichen Ausführungen der BBE aufS. 45ff bleiben entsprechend deutlich zu pauschal
und sind nicht nachvollziehbar.'
b) Stellungnahme der Stadt Pulheim
,,ln Kapitel 5 der von der
Handelsberatung erstellten Auswirkungsanalyse werden die durch die Planmaßnahme induzierten Umverteilungseffekte
abgeschAeL da für die Betrachtung der zu erwaftenden städtebaulichen
Auswirk ungen die durch das Ptanvorhaben induzienen Umverteilungseffekte für die ansdssigen Betriebe wn Eedeutung sind. Die Prognose erfolgte differenziert nach Angebotsstandonen und den projektrelevanten SortiBBE
menten. Aufgrund einer besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit elfolgt
die Darstellung der Umsatzumverteilungen nach Umsatzherkunft jedoch
nur in Unterscheidung nach nicht-zentrenrelevanten und zentrenreleuanten Sortimenten. Für die zentralen Versorgungsbereiche im engeren Einzugsgebiet (Zone I und ll) erfolgt zudem eine separate Ausweisung der
U m sa tz u m ve rt e i I u n g s e ffe k te.
Als wesentliche Ergebnisse lassen sich festhalten, dass vor allem die strukturpragenden Anbieter der untersuchungsrelevanten Eranchen, d. h. insbesondere bestehende größere Möbelhäuser mit gleicher bzw, ähnlicher lta-
16
Junker und (ruse
Stadtforschung a Planung Dortmqod
Kommentre.l]og der Srellungnahme der Stadl Pulheim
_
!
Kreissladt
Bergheim
renausrichtung, von Verlagerungseffekten in einer nachtteisbaren Größenordnung betroffen sein werden. Eetroffen sind somit v. a, Möbel- und Einrichtungshäuser an städtebaulich nicht-integrierten Standoften. Hierbei
sind die höchsten Umverteilungseffekte gegenüber l enbewerbern in Frechen und Eergheim zu etwarten, An diesen Standorten werden die Hauptwettbewerber Umsatzverluste von bis zu 20 % hinzunehmen haben. Zu den
weftbewerblich besonders stark betroffenen Betrieben gehören Porta Möbel in frechen und Möbel Hausmann in Bergheim.
Dass die projektrelevanten Sonimente bei der Prognose der Wettbewcrbswirkungen lediglich zusammengefasst nach den beiden Gruppen "nicht-
zentrenrelevant' und ,zentrenreleuant" und nicht fürjedes Sortiment einzeln aufgezeigt werden, ist aus Sicht der Gutachter zu vertreten. Dies ist
damit zu begründen, dass die sonimentsbezogene Analyse gezeigt hat,
dass bei einzelnen Sortimenten keine größeren Umverteilungseffekte ausgelöst werden als in der zusammengefassten Darstellung ablesbar ist.
Die Eeweftung der raumordnerischen und städtebaulichen Auswirkungen
des Planvorhabens erfolgt sehr detaillien. 5o kann festgehalten urerden,
dass die prognostizieften Wenbewerbswirkungen aufgrund der absoluten
Höhe der Umverteilungseffekte und des Anteils am derzeitigen Umsatz
keine negatiyen Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen in den zentralen Versorgungsbereichen des Untersuchungsraums erkennen lassen, da
die Umverteilungsquoten gegenüber zentralen Versorgungsbereichen in
Pulheim oder anderen Kommunen keine städtebauli€h relevante Dimensionen erreichen. Darüber hinaus finden sich im Anhang des Gutachtens
,Zentrenpässe" mit genauen Daten zu den Angebotsstrukturen jedes
potenziell betroffenen Zentrums sowie einer zusammenfassenden Bewer-
tung der möglichen Auswirkungen.
So kann für die zu betrachtenden Bergheimer zentralen Versorgungsberei-
che festgehalten werden, dass tm Vergleich zum Gesamtangebot der zentralen Versorgungsbereiche nur wenige Einzelhandelsbetriebe überhaupt
vom Planvorhaben betroffen sein werden. Hierbei koozentrien sich der
projektrelevante Einzelhandel zudem im Wesentlichen auf Teilsortimente
einzelner Anbieter, so dass nur einzelne kleinere Einzelhandelsbetriebe
projektrelevante Sortimente als Kernsoftiment führen.
Städtebaulich relevante Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungs be reich waren dann zu erwanen, wenn bestehende Einzethandelsbetriebe infolge der Ansiedlung des Planvorhabens gefährdet würden, die für die
17
Stadtfo.s(hun9
.
Junker und Kruse
Planuog Donmund
Kommeotrerunq der Stellunqnahme d€r Sfadt Pulh€im
I
Kr€iJstadl
Sergheim
Funk tions
- und
Entwick lungsfähigkeit eines zentralen Versorgungsbe-
reichs eine hohe Eedeutung haben. Dies ist auch im falle der Stadt Eergheim nicfu der Fall, da vor allem die strukturpragenden Einzelhandelsbe-
triebe der zentralen Versorgungsbereiche (v, a. Kaulland und HIT im
Hauptzentrum Eergheim) aufgrund nur geringer Sonimenttüberschneidungen vom Planvorhaben nur marginal betroffen sein dürften.
Neben den möglichen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche wurden auch die Auswirkungen auf die sonstigen Angebotsstandofte
detailliert betrachtet. Für die Stadt Bergheim lesst sich hierbei festhalten,
dass neben Porta in Frechen v. a, der Möbelenbieter Hausmann in Eerg-
heim von größeren Wettbewerbstrirkungen betroffen sein wird. Allerdings
ist nicht zu erwarten, dass in Eergheim hierdurch die bnnchenmäßige Vertorgung mit Möbeln und Einrichtungsbedarf gefährdet wird. Denn selbst
im Extremfall der Aufgabe eines an einem nicht-integrierten Standon
außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches ansässigen Weobe..wrbers (Möbel Hausmann in Bergheim) würde die Angehotsdichte hier nur
unwesentlich herabgesetzt. Hinzu kommt, dass die Kunden aus Eergheim
auch weiterhin in zumutbaren Distanzen eine Welzahl weiterhin am lilarkt
bestehender Möbelanbieter zur Auswahl hätten und darüber hinaus mit
dem Planvorhaben am Standort Pulheim ein weiterer llarkt mit regioneler
Ausstrahlung präsent sein wi)rde.
Somit vertreten die Cutachter weiterhin die Auffassung, dass das Vorhaben
als städtebaulich vertaglich zu bewenen ist und eine Vereinbarkeit mit
den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vorliegt, lm Ansiedlungsfall
sind keine negativen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche oder
auf sonstige für die Versorgung der Bevölkerung wichtige Angebotsstandorte im Einzugsgebiet des Planvorhabens zu etwarten.'
c)
Kommentierung der Stellungnahme der Stadt Pulheim
Zunächst ist positiv zu würdigen, dass der Guta(hter in der modifizierten
Fassung der Auswirkungsanalyse die Zentrenpässe um Auflistungen branchenspezifischer Umsatzumverteilungen sowie €ine Kurzbewenung möglicher städtebaulicher Auswirkungen erganzt hat. Nach wie vor sind dem
Cutachten jedoch keine Angaben zu den branchenspezifischen Umsatzentzügen (prozentual wie monetär) für die Standofte außerhalb der zentralen
Versorgungsbereiche bzw, die Cesamtstädte zu entnehmen. Diese Angaben sind.ledoch von ganz zentraler Bedeutung für die Bewertungen der
Auswirkungen vor allem in den Sortimenten, die vorrangig außerhalb zen-
r8
Staddorschung
t
Junker und Kruie
Planung Donmund
(omm€ntr€rung der Srellunqnahrne der Stadt Puth€im
,
t
(rersstadt
Sergheim
traler Versorgungsbereiche angeboten werden, wie u, a. das Kernsortiment
MObel.
Das in der Stellungnahme der Stadt Pulheim vorgebrachte Argument, die
Darstellung der Umsatzumverteilungen erfolge aufgrund .einer besseren
Lesbarkeit und Übersichtli(hkeit" nur nach nicht-zentrenrelevanten und
zentrenrelevanten Sortimenten, kann vor dem Hintergrund der Relevanz
der branchenspezifischen Daten nicht narhvollzogen werden. So i5t ein
branchenspezifischer Nachweis der Umsatzumvefteilungen durchaus Standard in entsprechenden Cutachten und für eine belastbare Bewertung der
Auswirkungen unverzichtbar. Gleiches gilt für das von der Stadt Pulheim
vorgebrachte Argument, die Analyse habe ergeben, ,,dass bei einzelnen
Sortimenten keine größeren Umverteilungseffekte ausgelöst werden als in
der zusammengefassten Darstellung ablesbar /J,". Diese Behauptung ist
unplausibel und sogar nachweisbar falsch: So weist die BBE in ihrer modifizierten Wirkungsanalyse (5.48) z. B. für die lnnenstadt Pulheim in den
zentrenrelevanten Branchen eine Umsatzumverteilung von 7 % und in den
nicht-zentrenrelevanten Branchen von 9 % aus. Aus der im aktuellen Gutachten nachgereichten, branchenspezifis(hen Differenzierung für die zentralen Versorgungsbereiche geht hingegen hervor (S.62), dass sich die
Umsatzumverteilungen in der lnnenstadt von Pulheim in den einzelnen
zentrenrelevanten Branchen zwischen 3 % und l0 % bewegen und somit
erheblich um den Durchschnittswert von 7 % streuen. Auch für die in Pulheim nicht-zentrenrelevante Branche Lampen I Leuchten wird in der branchenspezifischen Darstellung für das Hauptgeschäftszentrum eine Umverteilung von l5 % genannt (5. 62), die erheblich über dem Durchschnitts-
wertvon9%liegt.
Verschärfend kommt hinzu, dass nicht nur eine branchenspezifische Differenzierung fehlt, sondern auch eine Differenzierung nach städten. Es geht
somit aus dem Gutachten der BBE u. a. für die Branche Möbel (wie auch für
weitere Branchen) nach wie vor nicht hervor, welcher Umsatz (monetar wie
prozentual) den einzelnen Umlandkommunen, wie z. B. der Kreisstadt
Eergheim, überhaupt entzogen wird. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass die branchenspezifischen, kommunalen Werte erheblich von den
nur stark aggregiert veröffentlichten Durchschnittswerten der BBE abweichen. Es ist explazit darauf hinzuweisen, dass auch die im Fließtext von der
BBE gemachten und von der Stadt Pulheim in ihrer Stellungnahme aufgegriffenen Angaben, gemäß denen u. a- die .,Wettbewerber[...J in Frechen
und Eergheim [. .J Umsatzver]uste von bis zu 20 % hinzunehmen haben",
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stadtfotichung
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Jüoker und Kru!e
Planu.g Oonmund
Kommenlrerun_o der Stellungnahme der StadI Pulh€rm
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Krer55tadl
Bergh€tm
erheblich zu selektiv und ungenau ausfallen und ebenfalls nicht ausreichend sind. Ein systematischer Ausweis der branchen- und standortspezifischen Umsatzumverteilungen ist als Grundlage für einen belastbaren
Nachweis der Verträglichkeit des vorhabens zwingend erforderlich.
Auch die seitens der Kreisstadt Bergheim formuliene Kritik an der unzureichenden inhaltlichen Auseinandersetzung mit möglichen versorgungsstrukturellen Auswirkungen in den nicht-zentrenrelevanten Branchen kann
weder durch die Stellungnahme der Stadt Pulheim noch durch die modifiziene Fassung des Cutachtens der BBE ausgeräumt werden. So ist die Aussage der Stadt Pulheim, dass neben "den möglichen Auswirkungen auf die
zentralen Versorgungsbereiche [...J auch die Auswirkungen auf die sonstigen Angeborsstandorte detaillieft betrachtet"wurden, aus unserer Sicht
nicht zutreffend.
Abseits des bereits thematisienen Fehlens eines branchens- und standonspezifischen Nachweases der Auswirkungen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche kann auch die von der BBE in diesem Zusammenhang
angebrachte und von der Stadt Pulheim in ihrer Stellungnahme aufgegriffene Argumentation nicht überzeugen. Dies betrifft u. a. die Aussage der
Stadt Pulheim, dass "selbst im Extremfall der Aufgabe eines an einem
nicht-i n teg erten Standort außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches ansessigen Wettbewerbers (Möbel Hausmann in Eergheim) [...] die
Angebotsdichte hier nur unwesentlich herabgesetzt" würde.
Tatsachlich wurden durch die Aufgabe des Anbieters Möbel Hausmann
(l 5.000 m, Cesamwerkaufsfläche) in Eergheim rd. 75 % des gesamtstädtischen Angebotes im Bereich Möbel und Einrichtung (20.000 mz Verkaufsflache) wegbrechen. 8ei einer bereits ektuell nur leicht positiven, branchenspezifischen Zentralität von etwa l,l wäre in der Folge einer Aufgabe
eine adäquate Versorgung für die rd.62.000 Einwohner Bergheims nicht
mehr gewährleistet. Somit wäre die der Kreisstadt Bergheim durch die Landesplanung zugewiesene Funktion gefährdet (i.S.v. § 2 (2) BauGB).
Ebenfalls deutlich zu kurz greift auch das Argument, dass die betroffenen
Einwohner weitere Anbieter wie das Vorhaben in Pulheim in .zumutbaren
Disranzen"zur Verfugung hatten. Wenngleich die Frage einer zumutbaren
Distanz im Möbelbereich nicht eindeutig zu beantworten ist, so muss doch
aus Sicht des 8üros Junker und Kruse zumindest sehr kritisch hinterfragt
werden, ob eine Pkw-Fahrtzeit von knapp 30 Minuten, wie sae aus Bergheim zum Standort in Pulheim (ca. 54.OOO Einwohner) erforderlich ware,
20
Stadtforschung
r
Junker und Kruse
Planung Oonmund
Kommentierung der St€llungnahm€ der Stadt Pulheim
r
Xrersstadt
B€rgheim
noch mit den Anforderungen an eine ausgewogene verbrauchernahe Versorgung in Einklang zu brinqen ist. Noch höhere Fahrtzeiten würden sich
künftig für die westlich an Bergheim angrenzenden Kommunen ergeben,
für die gergheim bislang den nächstgelegenen Angebotsstandort darstellt.
Auch Aspekte der möglichen Beeintrachtigung der zentralönlichen Funktion der Städte werden seitens der BBE nur unzureichend thematisi€rt. Eine
Quantifizierung der zu envanenden Veränderungen der Zentralitäten im
Möbelbereich findet nicht start.
Ebenfalls nicht angemessen gewurdigt wird seitens der Stadt Pulheim der
von der Kreisstadt Bergheim vorgebrachte Einwand, dass die Unteneilung
in zentren- und n icht-zentrenrelevante Sortimente pauschal auf der Pulheimer Sortimentsliste basiert und den önlachen Gegebenheiten in den
Nachbarkommunen nicht gerecht wird. So wurde in der aktuellen Fassung
der Warkungsanalyse der 8BE zwar eine separate Auswertung Für das Sortiment Lampen / Leuchten ergänzt. Andere Sonimente, die in Nachbarkommunen ebenfalls teilweise zentrenrelevant sind, wie v. a, Bettwaren, aber
auch Elektrogroßgerate (Hürth) und Teppiche (Sedburg), werden jedoch
nach wie vor nur in der Sammelgruppe der n icht-zentrenrelevänten Sortimente betrachtet, ohne dass die Stadt Pulheim dies im Rahmen ,hrer Abwägung begründet. Ahnlaches gilr auch für das Soniment Holz-, (ork-,
Flecht- und Korbwaren. welches gemaß Wirkungsanalyse aus der WZGruppe, .Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen a. n.9."" stammt. Fur
dieses Sortiment, welches sowohl in der Wirkungsanalyse und auch im
Ennrurf der textlichen Festsetzungen für den Eebauungsplan Nr. 109 als
Bestandreil des nicht-zentrenrelevanten Möbelkernsoniments gehandhabt
wird, fehlt sowohl eine nähere Charakterisierung als auch eine Begründung
der Einstufung als nicht-zentrenrelevant.
lnsgesamt geht aus der Auswirkungsanalyse der 8BE für die genannten
Eranchen nach wie vor nicht in angemessener Differenzierung hervor, welche Auswirkungen in den betroffenen zentralen Versorgungsbereichen zu
erwarten sind. Das oben genannte Beispiel Leuchten verdeutlicht, dass die
branchenspezifischen Auswarkungen deutlich über dem Durchschnift der
Sammelgruppe liegen können.8ei der Bewertung des Umschlagens in negative stadtebaulache Auswirkungen wurden diese Branchen von der BBE
zudem nicht berücksichtigt.
! SystemaÜk der tvans(haflszweige, Sratislis(hes Sundesamt. 2006
. anderwe(i9 naaht genannt
21
Stadttortchung
r
Jurker und Kruse
Planung Dortftuod
(omm€ntrerung der Stellungnahme d€r 5tadt Pulh€rm a Kr€isstadt
E?rqherrn
))
Stadltor5chung
r
Junker und
(r!s!
Planung Donmünd
Kommentrerung der Stelluognahme d€r Sädt Prrlheim
r
Kr€rsstadt
Eerghcim
3
Fazit
Die von der Kreisstadt Bergheim vorgebrachten Anregungen und Bedenken
konnen durch die Stellungnahme der Stadt Pulheim nicht entkräftet werden.
Wenngleich die erganzenden Ausführungen der Stadt Pulheim sowie die Modifizierung des Cutachtens der 8BE einen teibrcisen B€itrag zur Erhöhung der
Transparenz der Auswirkungsanalyse leisten können, so konnten dennoch die
Hauptkritikpunkte qlgh! ausgeraumt werden :
.
Kein Worst-Case-Ansatz bei der Umsatzermittlung des Vorhabens; da-
durch deutliche Unterschätzung der Umsatzumverteilungen
.
Unzureichende Darstellung der Angebotssituation im Enzugsgebiet:
Fehlende Angaben zu Erhebungserg€bnissen au߀rhalb der Zentren (=
branchenspezifische Verkaufsflä€hen und umsäEe); dadurch fehlende
Nachvollziehbarkeit und 0berprilftarkeit
.
I
.
t
Hohe und unzureichend begründete Annahmen zu ,Kaufkraftrückg$yinnungen', die sich mindernd auf die Umsatzumveneilungen im Einzugsgebiet auswirken
lntranspärente Ergebnisdarstellung (unzureichende branchensp€zifische
und standonspezifi sche Differenzierung der UmsaEumvtrt€ilungen
außerhalb der Zentren): durch kumulierte Darstellung Gefahr der Nivellierung erheblicher Einzelauswirkungen
Annahme unterproponional€r Betroffenheit zentraler Versorgungsbereiche enrsprichr nicht Worst-Case-Ansatz
Absolut unzureichende Analyse der Auswirkungen auf die Versorgung
der Bevölkerung im Einzugsbereich sowae moglicher Seeinträchtigungen
der landesplanerisch zugewiesenen Funktionen der Umlandkommunen
trotz erheblicher Höhe der errechneten Umsatzumvtrtlllungen von bis
zu 2O%
lnsgesamt bietet das Cutachren somit lgiqausreichendes Abrrvägungsmatcrial
für die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens gemäß § I I (3) EauNVO.
Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Auswirkungen u. a. infolge eines zu
gering angesetzten Umsatzvolumens des Vorhabens durch die 8BE unterschätzt werden. lnsgesamr kann somit auf Basis des vorliegenden Cutachtens
23
Stadtforr(hung
r
Junker uncl l(r!5e
Planung Donmund
l(omm€nlrerung der Slellungnahm€ der Stadt Pulherm
t
Krer55tadt
Sergheim
der BBE nicht ausgeschlossen ry€rden, dass durch das Vorhaben negathre städtebaullche Auswirkungen oder versorgungsstruktur€lle Arswlrkungen in Bergheim ausgelost werden.
24
Stadrforschung
t
Junker und Krute
Planung Donmund
Ko/nmentierL,ng de.5t€llungnahme d€r Stadt Pulh€im
r
Kreissladt
8e'gherni
Anhang
Tabelle
I:
Wecbetyerber mit mehr als 25.000 mz Verkaufsfläche zzgl. IKEAHäusern in einem Radius von 45-Pkw-Minuten um die SegmüllerStandone lryeiterststadt, Parsdorf und Pulheim (Planung)
Wettbewerber
I
o,..
Standort W€iterstadt
Höffner
H
offne r
Cru ndau-Lieblos
S(hwet2ing€n
IKEA
Mannh€im
I(EA
trankfu rt
IKEA
Hofheim-wallau
Kempf
Aschaffenburg
Möbel Martin
Pona
8ad vilbel
woh n -Ce nte r
Obernbu rg
XXXL Mann Mobilia
Dreieich-
XXXL Mann Mobilia
Mannheim
XxxL Mann Mobilia
wiesbaden
XXXL Mann Mobilia
Eschborn
Standon Parsdorf
Bille r
Eching
Höftner
München-Freiham
IKEA
Munchen- Erunnthal
IKEA
München-Eching
Mobel Mah ler
wolfratshausen
Segmüller
Friedberg
weko
Rosenheim
XXXLutz
Mu
XXXLutz
Aschheim
XLutz
nchen-Freiham
Augsburg
Standon Pulheim
)(
Slad(rorschung
r
lunker und Krq5e
Planung Dortmund
Kommenrlerung der Sreliungnahm€ d€. Sladr Pulheim
r
Kr€ir5tadt
B€ rg
he, m
Höffner Rösrather Nöbelzentru m
Köln-Am Butzweilerhof
Düsseldorf
Köln-Godorf
Knappstein
Mü
Re
msr he id
llerland
Oslermann
Haan
Frechen
Köln-Porz-Lind
Pona
Eornheim
S(haffrath
Düsse
ldorf
Leverkusen
Quelle: Angaben ba5ierend aul der veröffentlichung ,Möbelpalisre 2012'der Zeitschrift m6bel
kultur 5owie einer lsochronenermittlung mithilfe des Programms Regiocraph l0
26
Stadtfors(hung
r
lunl€r und Krure
Planung Donmund
I
Anlage 4
wlRKUNGSANATYST
eines geplanten Möbdha5es in Pulheim
unter besonderer Berücksichtigung zu erwartender Aus,virkungen
i. S. v. § 11 (3) BauNVO und § ? (2) BauGB
lm Auftrag der Kreisstadt Bergheim
Julia Hagemann
Stefan Krus€
,unl.r
utrd Xruro
!
Stadtforschung Phnung
44137 Donmund
Markt
Td. 02 31-55 78
w\Jr ,t
.
58O
5
Fax
02 3l-55 78 58-50
iunker-knrs€.de rnfo@iunker-kn,se.de
Akauelisiede Fassung Oktober 2O12
lm sinne einer einfacheren Lesbarkeit verrichten wir darauf, stets rnännlictp und weibliche
schriftformen zu verwenden. selbstveßtändlich sind imnrer gleichzeitig und chancer€leich Frauen und Männer angesprochen.
Der Endbericht sowie die Entwurfsvorlagen unterliegen dem Urhebefrecht (§ ? Absatz 2
sowie s
31 Absatz 2 des Gesetzes zum schutze der urheb€rreche)- sovr/ett mit dem Auftraggeber nichts
anderes vereinban wurde, sind Vervielfaltigungen, Weiterg6b€ o(hr Veröffentlichung (auch auszugsweise) nur nach vorherig€r Genehmigung und unter Angabe der euelle erlaubt.
lnhalt
1
Ausgangssituataon und
2
Methodlk und
Aufgaberstellung
....,................. 5
Vorgehensweise.,.,...............
...,............... 6
2.1 Städtebauliche Venräglichlei§analysc
2.2 Erturs - Die 'lO %-Schwell€ der Um3atzumvcrtrilrr{
3
4
12
Lage d€s Vorhabenstandortes und absatzwirtsafiafuichc Relevenz
des Vorhabens
ÜberprUfung der Kompatibitität mit dem Entwurf dcs UP ilnW
15
-
Sachlicher Teilphn GroBflächiger Einze|hande|...................................... 19
5
5.1
Absatzwirtschafuiche Rahmendaten im Untersucftsngsreum.........,...... 21
Abgrenzung dee Einrug€cbiet6 und dG. Unt€rgrcäunglrarrn r........,,..,......
Zl
5.2
5.3
Angeöorssituation im Unteßuclxrngsraum....
...................,...... 25
6
Städtebauliche und veEorgungsstrukturelle Eanordnung vofl
absatzwirbchaftlichen Aurwirkungen ..................,............,.,....,,.....,.... 32
7
Auswirtungen de3
7.1
Vorheben3..
Ann*rnpn rul Umsatzhcrl(unft de! Vorh.öers,
7.2
Ergebririe der B€rectrlungen - Ursäuumvertdlung€n düch des
......,... 34
,........,........ 34
Planvorhaben
I
Städtebaulache und veßorgungistrukturelle Ecwertung der
ab3atzwirtschaftlichen Auswirkungen
8.1
Auswirkungen auf zenuale
8.2
Negative versorgungsstruktu.elle
I
Empfehlungen zur Ved<leinerung des
.....,........,...
VorhäberE
..,...., il3
.......... 49
Aufgabenstellu
ln der Stadt Pulheim ist di€ Amiedlung eines großflächigen MÖbelmarktes gedant. Nach
derzeitigem Kenntnisstand des Anbieters handelt es sich um di€ firma Segmüller, die einen
Möb€lmarkt mit einer Gesmtverkaufsflache von ca. 45.000 m2 realisieren mÖchte. Die in
dies€m Betriebskonzept typischen zentrentrelevanten Randsonimente sollen dabei einen
Umfang von 4.500 m! umfassen. Die Großenordnung des geplanten Vorhabens erfor(bn
eine iadtebauliche und raumordnerische Wirkungsanaly:e, die unter Berück§chtigung der
rechtlichen Rahmenbedingungen und Erfordernisse Aussagen zu moglichen negativen
shdtebaulichen Auswirkungen liefen, Ein entsprechendes Verträgläkeitsgutachten' wurde im Auftrag der Stadt Pulheim von der 88[ Handelsberatung, l(Öln (im Folgenden ktrz:
8BE) eßtellt. Diese Untersuchung kommt zu dem [rgebnis, dass das untersuchte Vorhaben raumordnerisch und städtebaulich als venräglich einzustufen s€i. Auch für die Kreisstadt Bergheim, die unminelbar an die stadt Pulheim angrena, sind laut Gutachten keine
negativen Auswirkungen zu erwarten.
lm Auftraq der Kreisstadt Bergheim hat das Gutachterburo ,unker und Kruse. Stadtfor. Planung, Dortmund sich mit der VertraglichkeitsanalFe der BBE kritisch auseinandergesetzt und kam hierbei zu dem Ergebnis, dass dieses Gutachten für die betroffenen Umlandkommunen kein ausreichendes Abwägungsmaterial für die Eeurteilung der
Auswirkungen des Vorhabens gemaß § 11 (3) EauNVO tietet.' Vot diesem Hintergrund
hat di€ Kreisstad Bergheim das Euro Junker und Krtrse mit einer e(lenen Verträglichkeitsanabße zur Erminlung (br möglictEn absauwirtschaftlichen und daraus ggf. resltierenden stadtebaulichen Auswirkungen des Möbelhauses beauftragt. lm Rahfllen dies€r Vertraglichkeitsanalyse soll somit geklärt werden, ob von dem geplanten Vo.hab€n negätive
Auswirkungen (i. S. v. § 1 l (3) BauNVO und § 2 (2) BauGB) auf benachbarte zenüale Versorgungsbereiche bzw. die verbrauchernahe Versorgung in der Region ausgehen bzw. ob
einzelne Nachbarkommunen bezüglich der ihnen durch die Landesplanung zugewbsenen
Funktionen gefährdet wären (i. S. v. § 2 (2) BauGB).
lchung
Auch unter B€rücksachtigungjüngster obergerichtlicher Urteile 2u diesem Themenkomplex
wird im Rahmen der Gutachtenerstellung mit einer Worst-Case-Variante gerechnet. die
insb€sondere die unter stadtebaulichen Gesichtspunkten maximal mogliclEn Auswirkungen aufzeigt. Dartjber hinaus wird die Vereinbarkeit des Plarporhabens mit den in Aufstellung befindlichen Zielen und Grundsatzen der Raumordnung gemäB dem Laüe*ntwick-
lut8splan Nudrhein-Westfalen (LEP NRW)
-
gchlicher Teilplan GrcStlehigcr Einzelhan-
del3 einer Pnifung unteeogen.
88t Hadelsberaung (2012): Alswl.k ngtsnaryle
..Am Schere{elberg- io Prrldm. Koln.
!u
An9€dlüE eirEs t\röE8l.lÄer im Soo&rgetiet
Juoker rrrid Kn se (2012)- ArEi€durE €rrEs Möbetla6€s in (br Sudt A*leim
vo.liegeideo A.Euirklr€sa'Blyse d€r 888 Haoddib€rarutE r,lter bcsond€r€r
te.ld€r Ar.6wrkungen r. S. v. § r l (3) B.UNVO un<, § 2 (2), Donmu t.
- fact{iche Eestrtmg drs
Eerirdicü{}rng ru crüü-
tntwJrt, Stand 17. April 2012
Jurl(ea
StadttqrcrR E
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2
ir':a:!:(i(.i, 1,;,r,:{-rr:r'Jr'{r:'r(...i,.J\a(ll(,r.i\1taci8r.'clr('rrrr
Methodik und Vorgehensweise
8ei der Venräglichkeitsanalyse des geplanten Ein2elhandelsvorhabens gitt es, die sich
durch eane mogliche Umlenkung der Kaufkrafbtröme und die hieraE resultierenden Umsatzumverteilungen ergebenden stadtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen im proJektrelevanten [inzugsbereich zu untersuchen. Da das Vorhaben in seiner
geplanten Ausrichtung und Dimensionierung ein deutlich über die Grenzen der Stadt Pulheim hinausgehendes Einzugsgebiet erschlie߀n wird (vgl. Kapirel 5.1!, sind städtebauliche
und versorgungsstrukturelle Auswirkungen atch in den Städten und Gemeinden im Umland nicht auszuschließen, sondem bedürFen einer weitergehenden Anal)6e.
Der Unte{suchungyaum weist entsprechend eine regionale Aus&hnurE auf. Die Ur ersuchung berllcksichtigt hierbei nicht nur die schützemlrvenen zentrillen Versorgungsb€reiche
i.S.v. § 11 (3) EauNVO. § 2 (2) BauG8. § 9 (2a) 8arßB und § 3a (3) EauGB, sordern umfasst auch alle sonstigen relevanten Versorgungsstandofte,
Angesichts dieser Vorgehersv,/eise gliedert sich der nunmehr vorlbgende Entwurf des
Endberichts wie folgt:
.
Basie.end auF den einleitenden methodisctEn [rläuterungen urerden in Kapitel 3
und 4 die [ingangsparameter der städtebaulichen und absatzwirtschaftlichen Wr
kungsanalyse dargelegL dabei handelt es sich insbesondere um die Beschreibung
und absatzwinschaftliche Einordnung des Vorhabens und die Überprüfung der
Kompatibilität mit den in Aufstellung befindlhhen landesplanefischen Zielefl urd
Grundsätzen gemäß LEP NRW (Sachlich€r Teilplan Gro8flächig€r Einzettlandet)'.
Daruber hinaus erfolgt in Kapitel 5 die Abgrenzung des Untergichungsraumes als
potenziellem Einzugsbereich und die Darlegung der städtebaulichen und absatzwinschaftlichen Rahmendaten in diesem Raum.
ln Kapitel 6 findet eine Auseinanderset2ung mit den Krnerien der städtebaulichen
und versorgungsstrukturellen Einordnung von absatzwirtschafllichen Auswarkungen statt, bevo. in Xapitel 7 schlie8lich die mit Hife (Es Gravitationsrnodells auf
Basis der dargestelhen EirEangsparameter ermittehen m(llichen monetären und
prozentulen Umverteilungen dargesteltt werden. Da diesejedoch alleine nicht
aussagekräftig genug sind, werden darauf autbauend die ab6tr3kten Ergebnisse
der Berechnungen im Hinblick auf mitliche städtebaulhhe oder versorgung§strukturelle Auswirkungen b€werter (Käpitet 8). Kapitet I beschäftigß sich - ats
Resultat der vorangegarEenen Kapitel - mit einer moglichen Verkbinerung cter
Dimensionierung des Möbelhauses und den entsprechend veränderten absatz-
wirtschaftlichen sowie städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen
.
r
Das abschliefrende Kapitet t0 stelt eine Zusammenfassung der wes€ntlictten Ergebnisse dar
Entwtrf. Stano 17. Ap.'l 2012
Jur*.er urlol Krure
§adrrorsahrdg a Planrng
6
Rc,ulr§rdl.eir1.a:e uo0 §rädteböuxchc Vr'ri!1unq-*nat)l!e-_r Kr.,lsrta{,l.Be,.ghcll,
2.
1
Städtebauliche verträglichkeitsanalyse
Zur Prognose der von Einzelhandelsvorhaben ausgehenden absafÄ rinschaftlichen und
stadtebaulichen Wirkungen hat sich in de. Einzelhandebforschung und -begutachtung der
Gravitationsansatz bewahn- Das ußprürElich von Huff konzipierte Gravitationsmodell5
kann nach Arsicht der Gutachter allerdings nur für eine erste Einschätzung dienen, Daher
werden in dem hier angewendeten Gravitationsmodell vertiefend Kennwene und Parameter sowohl zur sortamentsspezifEchen als atrh zur standortspezifischen Attraktivität, unter
8erücksichtigung vorhandener Kaufkraftabschöpfungen, rechnerisch eißgestellt, wai eine
unabdingbare Vorausseuung für die ValidiGt der ErgebnBse dieser Modellrechnung dar
stellt.
Urner Anwendung dieses differenzierten Gravitationsmodells, in das die fü den UntersuchurEsraum relevanten Kennwerte einflieBen, wird die durch das Einzelhandelsvorhaoen
induziene Umsatzumverteilung ermttelt. lm Ergebnis dieser ab6atzwirtschaftlbhen Untersuchung kann dann eine Beuneilung und Folgenabschatzung der potenzielhn stadtebaulichen Auswirkungen des Vorhabens erfolgen.
Zum Grundverständnis des Grayit taoßrtlodoß ist p.inzipiell Folgendes anzumerken:
r
Für die untersuchten Standorte werden die tinzelhandehkennziffem der relevan-
ten Hauptwarengruppen ermittelt bzw. liegen vor (Verkaufsfläche, Umsatr, Zentralitatsfaktü und Standonqualitatsgewichtung lm Sinne von Gesamaüaktivhät).
Des Weiteren werden die räumlichen Widerstände zwischen denjer€itigen Nachfrage- und Angebotsstandorten zwrunde gelegt6.
§
Mit dem poten2iell€n -Marktzutritt" (bs Vorhabens verändert sah das raumwirtschaftliche Stando(g€füge, da Umsatz und Wider$Ande von Nachfrage- un<t Angebotsstandonen zueinander eine relative Veranderung erfahren.
r
Die Berechnung der Umsatzumvertealung erfdgt anhand verschiedener Varianten,
dieje\,yeils unterschiedliche Grundannahmen zum G€enstand haben. Mit &r daraus resuttieren@n Bestimmung von ,,Auswirkungskorridqen. wfd der aktuellen
Rechtsprechung Rechnung g€tragen.
vgl. Huff, Daud L.: De{rning 4ld eitinEring a rradtng aea; Jounat o{ lrtartaiq; Vot. 2g. j964. }bronu.
G.: De Analy:e vql Standonen rnd tinaugsbcreichen. passau .lggg. Kefl{ring:-Raumwinjchaft§}Eo.e[aat. Gravaatbnsn'd€tle - ti*e urne.'rah*rg ihr€r andyisch€.t Grundr"g€.r- -g-tin 19go. Lorfrer. G.:
KonzeBlonelle GrurEbqen der chrmotoalilahen Ber.actttungrvrcisa an deteamintstllcheri MoOel'r§atzen.
BrearEn '1987-
O?ee
sand
ermtleit s.rhand von Zeitdistanzen (&cos-gesil]tae gerec]mung)-
Stadttq=htig
r
Jurr(er
lrd
Xruse
Pbrilng Donrrurd
i
Eingengs*wo
des Gravitationsmodells sind:
r
die erhobenen
onen;
r
die Flächenproürl avitätGn (Euro / mr) nach So,timentsgruppen und Anbietern /
Standonen und der daraus resultierende sortimentgruppenspezifische und summiene Umsatz der Anbieter / Standorte;
r
Varl(.ufsrl&Eo
nach Sortim€ntsgruppen und Anbietem
/
Stand-
tlrldot!ünde
(Raumdistanzen) zwischen den Standorten. diejeureils aus der
Abhangigkeit der Sonimentsgruppen und der Gesamlattraktivität der Anueter
Standorte und ihrerjeweiligen Marktgebiete resultieren;
die
/
.
.
der zu erwartende Urn6.tr d€.
die einzelhandelsrelevante
gsphntql VdtrDqtn;
lbuttr.tt
im [inzug€ebiet für die pojektrelevanten
Sortimente.
Die ftir eine Warkungsanal)Ee notwendigen konkreten eanzelhandelsbezogenen Flächenar€aben, Urmätze und SortinEntsstrukturen sind in allen Schritten detaillien und in verschiedenen Varianten (@runter aLEh eine unter rechtlich€n Asp€kten noü/vend(re süi([ebauliche Woßt-Cas€-Beüachtung) in die Analyse eingestellt.
Grundsatzlich isrjedoch anzunehmen, dass das urEchriebene Modell und seine Ergebnisse
nur eine efste €inschatzung m(gticher Auswirkungen erlauben- Die geweftung der städtebaulichen und verso.gungsstrukturellen lmplikationen der wettbewerblichen Auswirkun-
gen (mogliches ,,Umschlag€n" absatzwinschaftlicher in suidtebaulich negBtive Al,swirkungen) ist ein weiterer - zwingend erforderlictEr - Schritt bei der geuneibng d€r Auswirkungen des vorhabens, wie in verschiedenen obergerichtlichen urteilen bestätigt wurde7.
Aag€Dots§eirigp
oat6b.ri3
lrEbesondere mit Brick auf diejüngere Rechtsprechung zum Therna Einzelhandelssterrerung im Rahmen der Bauleitplanung ist ift Rahmen der Angebotsanalyse eirE sehr dezi_
diene. sortimentsspezifische Eestandserfassung erforderlich. Eine solche primärerhebung
erfolgte in der Stad Pulheim sowie den potenziell betrofFenen Umlandkommunen
(= Unteßuchungsraum) in April undMai20l2. ln den totgenden Kommurien wurde der
untersuchungsrelevante €inzelhandelsbestand im Rahmen von Begehungen / Befahrungen
erhobeno:
vgl. u.
..
Unelr
d6
OVG NRW
wm
.1676/0A)
3O.O9.20O9 (rO A
tlerleiturE de. Abgreozung des Unc.sr.tungsraurnes und tanograptüsctre DartdkJng gehe
KiFtet
funker o'ld Kruse
Sradttqschung a Ptan$§ Do.tni,rid
5.1
Röunxrrdfl(yrxI
Tab€ll€ 1:
ßomfnurE
!e
lnd
sl.9!sbq9',{,h€
-'&!yl9!18!Iie-
:
l(!E§lad qqgr,el['
l(ofltr rndr im Untca$tüttgatfttt
Untarrucrxrn$gctiet
osllich de{ A 61
Bergherm
Irechen
s{.dlich der A 45
Greventrach
gesamt€§ sta<trgßb€r
ge5amtes
sowre Ierlc de(
link9herni.ches
Kon
8elrke Mülherm. Kak und Pqz
rnr Ausah E der ö6rlrcherl Randb€rdche
Leverkusen
Pulhe,m
gesamtۤ Stadtgebiet
Romm6skrctEn
egeie zusanmenstellurc; arr k nog.@htschen Dal§.eln ig vgl. Xa$el 5 1
Um erne sonimentsgenaue Differenzierung der Verkaufsflächen gewährleisten zu können,
wurden dabei alle untersuchungsrelevanten Sonimente difrerenzierl erfasst und diejeweils
dazugehörigen Verkaufsflächenr ermittett. Mit Blick auF das avisierte Angebot d€s Planvorhabens wurden die in Tab€lle 2 aufgeführten Sortimente in die Untersuchung eingesteltt: sie sind den ebenfalls Tabelle 2 zu entnehmenden Branchen zuzuordnen. Neben
dem lGmsortinrent ilölbel (inkl. Eettwaren / Matratzen)'o handelt es sich um db geplan-
/ Por:cllan / Kerarnil / Heush&wrgt\ Wohncarrid!ürrg
und Heimtextilien, Teppiche (Einzetware), (unstg€werbe / Dekorationsanikel / Bil-
ten Randsofümente Glu
(Haus-
derrahmen) und Lelrcfitan. Nicht berucksichtigt wurden im Rahmen der Erhebungen
quantitativ deutlich untergeordnete Randsortimente wie Autokindersitze, Spielwaren
/
Bastelartikel und elektrische Haushaltsgerate sowie Aktionswaren'1.
Zur Verkaltsn&he qnes tnzdhardel5betn€bes zrtlt (,le fläctle, Ge (hm Ve,ta, di€rr; aßchlalrtctl der
Gange und T,eppen afl den V€.t urrrauaEo, der Standlläch€{r Il, Eirrictrrfigsgege.Elä.üe, d€r {a!6eound Vüfrslenron€.t (rnkl. Windrang), Bedien.rEsttreken und de (bhirtur befir|(,lidle Flächen, SchatfeJßte. urld so.§t{Je Flachen. die dem Xunden zugängfch sird sosrte treiverkalfsll&tEn. §o$rüt sie richt
nlr vqlibergeherd genutzr $/erden.
fur
da6 s{xmearr gertw-ä.ell
/ Marauei
liegen k€lnc gesondarten
wird alätler dem KernsortrrEnt a€eoadnet.
W€ltertdrer|d zrs lGrleitung der Vertarsrlrchen
&aftlen set€ lGlitel
Vlrla.rt{lächngusben trc{: dbaaa
des Voahabcns so{ric der
u.ter9.a}u,€s.€levantao
3.
I
,unter urd Xruse
Sradafqrhung a Planuns Donmlnd
li.trj.rLrcl r.rsj.r{ rr:(j !1!'.Jl(Ldr.rnaiir vJrrkr,,rc!i,n.l»a-
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Lampen und
Lelrneo. L€tJchtmltel
Queile. eigen€ zusamrnerstelung
Efieötr€rsFtem.tik
ts wurde eine raun bhe Zrcrdnlng der Einzelhandelsbetriebe
nach
folgen&fl Katego-
rien vorgenommen:
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'
r
.
Zentrale Versorgungsbereiche (Hauptgeschäftszentren, Stadtbezirkszentren,
Stadtbezirksteilzentren und Stadtteilzentren) r'?
Sonstige[inzelhandelsagglomerationen (Sonderstandorte)
Sonstige integrierte Streulagen
Sonstige nicht-integriene Streulagen
Erhoben wurden die folgenden. aufgrund ihres Angebotes üon dGnt
Vo'rrüqr tar{tcr-
tln Einzclhrdobuntef,nalllßr:
r
FLcfiond.d(.nd .lb groStl§rigon B.rri.Oc, da. .anc. dü rrrt8Ü3lxüIlrrgurtlw.nton Sorti[Ente (siehe Tabelle 2) als H.uptro.tir!ürt führen (Verkaufsftichenanteil > 50 o/ol.
,
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lnncrtalb dcr Zentren und der sonrtigen EanzGiandGbagglotüatirEn erfdgte eine Volle.tehrng allGr S.t icba mit unt ßuctllnglr.lGrrrtam
HaupBatinEnt unabhängig von ihrer GröBenordnung. Ergänzend wurden in
lanverrcrgurBventrei $ r.den a,rfg.rrld der genngen AngebcrslberschrEidng
nEhr b€nrkrahEt.
Junle, und Xftße
§adtro.rh.hg
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Plan(,tg Do.tmurl(l
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Plri/qt!€hn
iaiurrx)rCnerr,{hc Lnd strdl.lrau!rc})c U/rrkuJB:änal)ßc
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J(r.l]s9adr Bcrgherm
ItleblbrarrrlcflüntlrncänEn wie z. 8. W:rcnhlrsem unteEuchungsrelevante
Ran(hortimente in nennenswerter Großerordnung erfasst.
Abgnenzung
lId
Dctinatidr der zertrehn Versorgungsäorddle
lm Hinblick auf die srädrcbauliche Lage und Einordnung de, Einzelhardelsbetiebe im
Rahmen der Eestandsanal)Ee und die Bewertung meBlicher städtebaulicher Auswirkungen
durch das Vorhab€n ist eine Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche (u. a. Hauptgeschaftszentrum, Stadtbezirkszentrum) als schützensv\rene BereictE im Siru|e der hier eins€hlägigen Rechtsgrundlagen (u. a. im Sinne von § 11 (3) BaUNVO t nd § 2 (2) BauGB)
notwendig. Hierbei konnte auf bereits existente Abgrenzungen aus folgeftlen kommunalen Einzelhandelskoüepten zurr.hkgegriffen $rerden:
r
.
CIMA (2010): Einzelhandelskonzept Stadt 8€rglEim. Köln.
CIMA (2009): Einzelhandelsstandortkonzept für die Stadt Grevenbroich. Fortschreibung 2009- Köln.
.
Dr. Donato Acocella Sradt- uft, RegionslenNicklung (2008): Einzelhandelskonzept für die Stadt Hürth. Lönach.
r
GMA (2009): Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Stadt
Dormagen. Xöln.
'
.
GMA (2008): Einzelhanctslskonzept flir db Stadt Pulheim. Köln.
GMA (20O8): tortschreibung des Einzelhan(blskonzeptes für die Stadt Frechen.
Köln.
r
Dr. Jansen Sradt- und Regionalplanung (2010): Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Langenfeld (Rhld.). Kt ln.
.
Dr. Jansen Sta<tt- und Regionalplanung (2010): Einzelhand€ls- und zenüenkonzept lur die Stadt Bedburg. Köln.
.
.
r
Stadt Kerpen (2008): Einzelhandelskonzept Stad Kerpen. Kerpen.
stadt Koln (2010): tinzelhan&ls- und zentrenkonzept rÖln 2010 (tntwur0.
KÖln-
Stadt Leverkusen (2002): Handlungsprogramm Einzelhandel. Leverktnen.
.Gfi frag€s8augc Detcnbasas
lm Rahmen der Grundlagenermittlung stelh die Nachfrageseite einen ln€iteren wichtigen
Baustein dar. Dabei zählt die modellgestützte Schätzung der einzelhandelsrelevanten
Kaufkraft innerhalb von EinzelhaMelsgutachten und -anal)߀n zu den Arbeitsschritten, die
methodisch nur unzureicflend abgesichert sind. Da sowohl in der amtlichen Statistik als
auch in sonstigen statistischen Quellen keine Daten und Angaben uber Einkommen und
Kauftraftpotenzial zur Verfügung stehen, ml.ss der Wen der vorhandenen. einzelhandebrelevanten Kaufkraft durch Regionalisierung entsFechender Daten des privaten Verbrauchs aus der volkswinschaft lichen Gesamtrechnung induzien werden.
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Stadtfü*ltrlq
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funker und Kn.6c
Pbnürq Donmund
Rnu:nora.cr,y':r' u.(j !:i:Cl(raa!-lr(l,elry'rr\u,icsi'n.lj(c a Xr(trnadt B€rcne,rn
ln diesem Zusammenhang wird in der Praxis u.a. auf Werte der lfH. Köh (ehemals BBE)
zuruckgegriffen. Diese sogenannten einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffern, die
jahrlich aktualisien veröffentlicht werden, vermitteln das einzelhandelsrelevante Kaufkraftpolenzial einer räumlichen Teileinheit (Kommune) im Verhannis zu dem des qesam.
ten Eundesgebietes- Liegt der errechnete Wert unter dem Wert 100 (Bundesdurchrhnitt),
so ist die Region durch ein um den entsprechenden Prozentsatz niedrigeres einzelhandebrelevantes Kaufkraftniveau im Vergleich zum Bundesdurchschnitt g€kennzeichnet. Liegt
de. lokalspezifische Wen üb€r dem lndexwen 100, liegt entsprechend ein vergleichs\rveise
höheres einzelhandelsrelevantes Kaulkraft niveau vor.
lnsgesamt basiert die absatzwirtschaftliche Wirkungsanalyse auf einer detaillierten und
abgestimmten, z. T. primaßtatistisch ermittelten bzw. aktuali§e(en. Bestan&datenbasis.
2.2
Exkurs
-
Die 10 %-Schwelle der Umsatzumverteilung
Bereits in einer Vielzahl von gutachterlichen Stellungnahmen und gerichtlichen Uneibn zu
großnächigen Einzelhandelsansiedlungsvorhaben basiene die Einordnung und Bewenung
des zumutbaren Kaufkraftabzuges auf der sog. ,,10 96-Marke"'3. Dabei wird vermutet,
dass eine von Einzelhandelsgro8vofiaben in den benactbanen Gemein&n bzw. Star&rten eeeugte Umsauumveneilung von nicht mehr als 10 7o zu Lasten des zentrenori€rltierten Einzelhandels keine negativen städtebaulichen Arswirkungen i. S. v. § 1l (3)
BaUNVO erwirkt, folglich sind die Auswirkungen auf die Funktio.rsfähigkeit des betroffenen zentralen VersorgungsbereictEs lediglich absatzwirtschaftlicfEr, nichtjedoch städtebauliclEr Art.
So begruBemwert der Rrickgriff auf eine deran quantitative und augenscheinlich auch
operatiomlisierbare Messgröße sein mag, so kritisch ist
,
ü
die fachwissenschaftliche Hedeitung der ,,10
%-Mske" und
die per s€ erfolgte Anußndung der .,10 o6-Marke", ohne ar€emessen die raumordneflschen und städtebaulich€n Begebenheiten und Spezifika zu berücksictnigen und in die Bewertung einzustelbn.
Zur f*lrwircec.fi.tüicäGn HerrGiütng der ,,10
'
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%.Mrlre":
Der Grenz\,vert von 10 7o basiert auf einer im Auftrag der Arbeißg€meinschaft
der lndustrie- und Handelskammern in Baden-Winttemberg mit Förderung (bs
vgt- 2.8 : Schmrta.Hotge./federwsch,CE6tof, Einzethand und phur€!.ecri, Berlin 2q)5, k.361-355,
nir N.<hwe§en cle.f Rechtsprech{r€; schrru, Hotger: Fdo.y oüter cefief in dcr Retnt+recrurg
lxh
- Oer (autkraftabtug ah Ma6iab tt' .ine rnerkomnunat ri..Ek!rcht§,o,te 6nrdhr.|(btsarl5iedtlr§? ln:
SauRlO/99,511m-1113;OVGMunsler{zuCeiuoobertrat6en),OVGNR1
r, Une vom O6.06.Zm5 10 D l45l04. Nt. Urteilsab<rruck §.57 f,
fur*e, und Xruj€
§adtlrictüg r Phnr,|g
D6tmund
12
Rnu,yx)rd.:.vls.hri un., sti,(,'lctri,ul,(iri
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kung:gnalysc
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Xross!ödt 8(Yghc,l:r
Wirtschaftsministeriums Eaden-Wurttemberg erstellten Langzeitstudier': lnnerhalb der Jahre 1992 bis 1996 sind acht unterschiedliche tinzelhandelsprojekte
vom Supermarkt mit 900 mz Verkaufsfläche bis hin zum Einkaufszentrum mit ca.
21 .0OO m2 Verkaufsflache auf ihre raumo.dnerischen und stäcltebaulichen Auswarkungen untersucht worden. Aus den gesämmelten [rgebnissen wurde eirE
Querschnittsausvrrenung vorgenommen, als deren Resultat ein ,,wirkungsgefuge
bei der Ansiedlung eines dezentralen Einzelharxbhbetriebes" trnd eine Übersicht
zu .,Grenrvenen der Umsauumveneibng b€i groBRächigen AnsiedlungsvortEb€n in derjeweiligen Standongemeinde" erstellt wurde15.
Für innemtadlrelevante Sortimenle leiten sich demnach erheblbhe suidtebaulhlle
Folg€n zwischen 10
o/o
und 20 7o Umsatzumveneibng ab. lntere5santen veise
wurde hierzu angemerkt, dass die Auswirkungen durch Einzelfa8Ffllfungen 2u verifizieren sind, also nicht ohne Weiteres pauschal zu übertragen sind,
Fachwissenschaftlich ist die ,,10 zo-Marke" oder auch Erheblichkeitgrenze, ab
derer erhebliche städtebauliche Auswirkungen wahrscheinlich urerden, somit nicht
pauschal anwendbar.
Vielmehr ist für die von [inzelhandelsgroBvqhaben potenziell augehenden lmplikationen nach den ,,Worst-Cas€-Fällen" zu uneibn, so dass auch bei ,lailtt-
Errdctren von 10 % Urr*arnvcrtcilung zu Lasten einer lnnerstadt
Stadtkerm negtive städtebauliche Auswirkungen erfolgen könren.'6
/
eines
Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass auch Uitlatruntüartoahngrn uoo
Ober lO 96 - wenn aus den wettber/t/erblichen Auswirkungen im entsprechenden
Einzelfall (zenüahr Veßo(gungsbereich) keine gravierenden Folgen fur die bestehenden Einzelhandelsstrukturen resultieren - städtebaulich verträglich sein kÖnnen. ln der obergerichtlthen Rechtsprechung wird die Frage des ,,Umschlager§"
von Umsatzumverteilungen (wettb€lr\rerbliche Auswirkungen) in stiidtebaulich ne-
gative (nrukturelle Auswirkungen) mit unterschiedlichen Ergeonissen diskutiert.
Die Bänctbrele der Wene reicht von 10 961), über 10 % bis 20 %'8 bis hin zu et-
wa 30 96's.
Auch vor dem Hintergrund der seit mehr als einem Jahrzehnt andauernden winschaftlich angespannten Lage im Einzelhardel ist die l0 %-Schi/elb kritisch zu
vgl, GMA: A{6w.kungen gmofiachige. tinzethardebberaebe. Krrzf6$ng der GMA-L4E:eitirrdie im
Alftrag der Arhitigerneinlchatl der lndun ie- urld Handdst mrtErn in Baen-Uron&fi$€rg fin tedetung des Wrtschattsmlnirte.iln§ Saden-Wü{nernbe(g, Uxnvlgsbrrg 1997, S. a1
t5
t6
t,
vgl. GMA. A.a.O . Ludvyig6brg 1997, S.
3,1
urd 36
vgl. OVG Mecuenbü,g-Vqporrnern 31 09/04. 03.02.2006
vql. OVG Pot5d.m. NVwZ 1999. 434; OVG Munster. 8RS 59 Nr. 70r OVG l(oöhm. NVWZ.RR
= BRS 6a Nr. 33
Wl. OVG l(oblen2 v. G.01.1999 2@'!. 175 - 8RS 63 Nr. 62.
I I't2650/98
l,gl. OVG Wermar. Un. V 2O.1?.2(IX
- 1N
2ml.
638
-. NVWZ. r99(), 435. 439; VGH Marrrchri, gayvBt
1096/03,
,iJ6 m
IJ
ry_
§dhw-
Stadtlorrrhtt€
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,unker und Kru5e
Planu.g Donrurd
Raurnoroncrls(ti. r,.'i(: tlaclct)aul,(he wrrtung!!rraiylc a Kl{!lstrdl 8(,gi)(!lm
sehen. So können angesichts der nur geringen Gewinnmargen in vielen Warengruppen auch schon deutlich geringere umsatzumverteilungen gravierende Folgen für die bestetEnden Einzelhandelsnrukturen besitzen.4
Somit ist die städtebauliche Vertraglichkeit großflächiger Planvofiaben imtner arch aus
den individuellen lokalen Gegebenheiten betroffener zentraler Versorgunۤbereiche und
der winschaftlichen Stabilitat und Potenz der relevanten Anbieter abzuleiten Die6e mtß-
micht geht nicht
zuleta auf die - vom Bundesverwaltungsgericht in ihrem lnhalt be§ätigten - centroUrteiE des OVG Munstef' zurück. Nach den Centro-U(eilen ist in diesem Zusammen-
sen ebenfalls Geg€nstand der gutachtetlichen Untersuchung sein. Diese
hang fesuuha lten. dass
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der gewlr,htrge khwellenwen
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1
0 7o U msawerlm liegt (Regelfall) . jedoch
die Beurteilung offen bleibt. ob ein Schwellen$rert von 10 96 für alle Fallkonstellationen gelten kann und mit r relcher Ma8gabe bei der Ermittlung der Zumutbarkeitsscht\Elle die raurnordnerische Funktion der betrofferpn Gemeinde zu berücksichtigen ist.
Der gewichtige Schwellen\^/en
i*
dssen die lntensität
als wesentlicher lndikator, anhand
der B€lastung der NachbarkommsEn ermittelt werden kann, somit nicht k entisch mit der
Zumutbarkeitsschwelle. Das Erreichen des gevt ichtigen Sch\rvellenueße§ ist Anlass, den
Kaulkraftabfluss in die Abwägung bei der Planung als Belang einzustellen und zu bewerten, denn ,,Überschritten ist die stadtebauliche RelevanzschrrElle erst dann, urenn ein Umschhg von rein winschaftlichen zu stadebaulichen Auswirkungen slattz[rtinden üoht".'2
DiEcr ,,UrE äLg€n"
talr
dann
torEtatiüt srrdan. rqm .Io
u!ötldrrnft
n .ffdV6Gorgung der 8.yör(.rur{ h fr.oe ge.t llt wid odcr dac Zcnffirfü,
üg srüxt rt wird. [ine solche städtebaulich relevante Umsatzumveneiung liegt z- 8.
dann vor, wenn
t
.
eine wesentliche Anderung der Marktverhältnisse in Form von ,.flilch€ndeckenden" Ges€haftsaufgaben befürchtet urerden muss, so dass die Versorgung der
Bevolkerung nicht mehr ge!\.ährleistet ist23, barv.
dasjelrreilige Vorhaben zu Ladenleerständen und so zu einer Verminderung der
Vielfalt und Dichte des Warenangebotes sor/rrie zu abnehmends Frequenz, zur
Niveauabsenkung und damit zu einer Beeintract*igung der Funktionsfäh(Jkeit des
betroffenen zentralen Veßo{gungsbereiches fünn2'.
vgl- u.8. Acocella, D.. Fim, U.C. (an2): 10 Prozot ußEaut,I|veßcll,lg. ln: BAG HaneasrEga.in, 05-
6/2m2.
S.
29f'
vgl. Uned d6 OVG NRU/ vo.n 28.12.2005
z,
- t0
D 118/0{.NE -
-C6tro-Undl'
etenda
2l vgl. trckert,/fieseler. Barllvo. rO. Adbge (2002), 11 Rn 21.1 m.w.N.
§
vgl. u. a. bnning, Der AJ§scHnss d€5 zertrrens.lradigeidcn Ernzelhaflbl5 im unbedanten ln,EnErcicrt,
BaiR 205. 1723. 1?25
funler ürd Krule
Sradtt
d!.hl.rrg
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Pbnung Oonfirnd
'
3
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Lage des Vorhabenstandortes und absatzwirtschaftliche
Relevanz des Vorhabens
Der Stando( des Mobelhauses mit einer Gesamtverkaufsflactrc von rd. 45.000 m2 beflndet sich im Bereich des Gewerbegebietes ,,Am Schwefelberg" im Süden des Pulheimer
Stadtgebietes (vgl. Karte 1). Südlich verläuft die B 59 ab wfhtige regionale Verbindung§acl6e. die die Sladt Pulheim u. a. m( Koln vertindet und als Zubringer zur Gtlich gelegenen A 1 fungien. Der Vorhabenstandort ist nicht Bestandeileines zentrabn Versdgungsbereiches gemaß Einzelhandelskonzept der Stadt fulheim. Es handeh sich um eine städtebaulich nicht-integriene Lage. lm Regionalplan fur den Regierung§bezirk KÖln ist der
Standon uberwieg€nd als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewksen.
lbrte t:
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Vorhabenstandort
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Bergheim
Queü€: ergerE Darsrelbng
15
,unter üld Xruse
Sradtfssclx.ng a Plarx,lg Do.rmu.§
Der Untersuchung wird ein€ geplante G6amtvcrLufrtl5tc des Vorhabens von ca.
45.(XX) m, zugrunde gelegt. Die branchensp€zifische Aufteilung der Verkaufsflächen basiert auf Angaben (,es potenzi€llen Eetreibers s€gmriller Polstermt belfabrik GmbH & Co.
KG gemaß der vorliegenden Wirkungsanalyse des &jros BBE (2012. S. 14).
tläGüenFoduküviuten d6 Vorheborl3
Die gangige Rechtsprechung'5 verlangt die Aufzeigung der maximal möglictEn absatzwinschaftlichen und sEdtebaulichen Auswirkungen eines Vorhab€ns (,,Woßf-CaseSzenario"). Diesem Anspruch ist bereits im Rahmen der Umsatzermittlung eines Vortlabens durch die Zugrundelegung maximaler Flachenproduktivitäten Rechnurg zu tragen.
Da mittels bauleitplanerischer Ma8nahmen lediglich Sonimente und Verkaufsflächen gesteuert w€rden können, verbietet sich im Rahrnen einer Verlräglichkeitsanalyt€ eine ,.b.-
Udborscturfe" Eetrachtung und Bewertung. Auch vor diesem Hirnergrund sind den gutachterlichen Eerechnungen und Bewertungenjev'reils inarinda Ralütrcnddan eines
Vorhabens zugrunde zu legen. Dabei wird durch db Eerechnung einer Worst-CaseSzenärios der aktuellen Rechtsp.echung Rechnung getragen, die die Ermittlung maximaler
Umsatzumverteilung€n
-
als Okonomische Grundlage frjr die Abschäuung der maximal zu
erwanenden stadtebäulichen Arrswirkungen
-
vedangt.
Dabei ist im vorliegenden Fall zu berticksichtigen, dass der potenzielle Betreiber Segmüller
in seinen bestehenden Hausern ertEblich über dem &anctEndurchschnitt li€ende F6-
chenp{oduktivitaten efzielt. So deuten die Umsatzerlös€ des Unternehmeß Segmüller
g€maß Jahresbilanz 2O1O/11'z6 da,"ut hin, dass die durchschninli:he FläctEnproduktivitär
des Betreibers bei mindestens 3.300 Euro Dis 3.900 rn: Uorlrantrlllclrd' tiegt. tn diesem
Durchschnittsw€rt sind al.rh die - typischerweise geringer produktiven - Möbeldiscountmarkle enthalten. Oaher ist davon aEzug€hen. dass die großen Einrichtur€shäuser durchschnittlich sogar noch uber diesem Wen liegen. Dies deckt sich auch mit entsprechenden
Branchenschatzungenä8, gemäß denen sich unter den drei deutschland\,rreil umsatzstarks-
ten Mobelhausern mit Parsdorf und Weiterstad gleich zwei Segmrjller-Standorte befinden. Entsprechende Schatzungents gehen für di€s€ Häuser von Unrsawolt mina vonjeWl. u a. das 9og. Pr€uBen-P k-Unst
206.
S. 53
Vert
dr.tr
de5 OVG
Mur6rer: OVG NRl , Az.: 7a D 50/99.Nt r.qn 07. De..
fr.
vom 01.03.20'10 bts zum 28.02.2011 : im InrerrEt
atn lba. t,itcr
hnp://lwvw.burde5anze{€..(b (02.05.201 2)
Dem li€gt tolgerrre Re.hrung zugunde: De. B.üto-jatresunsatz vo.r S€gfl{ er bGa&fr sah gerr66 J8hrestilaru 2011 a, 794 Mlo. Erro. Das Unt€rn€finEn beüeibt ieben EirridtuatgsttirJer uid vief fi/lObd.
discqJntna.kte (Möbel Marx). Deren G€6arnrverkaufrfläcfE b€i e$ *$ genü8 &lrrtEfiwfotrefdthrrtgen. Angaben art &. HorEpag€ &s &trdb€§ (hnpr//ny/w.legnEdte.de) soytle dq BBt (S. 12) in ernem er.echrEten spekrum von rd. 185.000 bs 215.O0 IIP. 8€fl/ctsätrgl rr.n, dass eh - t,tt€rgeordrle
ter - UrEatzrnted ot d€n V€rsändla r€l sotlb die U6aue in der i egrieden S€gr{rhr-Gstromrde
enddlr und dalEr ber (h, [.mittlirg der Einzdharxr€§.Rehengaoöktiviüt in Abzug ut, bat'lg€o 6t (An6ahrn€ he.: zulammen mairBl l0 %), e.rechrEt sah frr üe iröödhärs€r dn [inrelhü{rettl.rEau r,o.r
olnde{ens 714 Mo. [UIo. ln Relation au VerkaufifliHE ei!}m 9ah loirit drE dl,crrctnintcrE Ft crEn,
Foclrt.n.ttt vo.l m.alesteni 3.3OO D§ 3.9q, fu.o / nt.
2B
vgl. u.
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lrBrde-A69abe N.. 897 voä 15.O5.2O'12
eberl(,a
Jlntcr und
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Stadtfdschtrlg a Planunq Donmund
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Rar. ordn..r:{-lic und \liI(,lr.oaui[rr{'
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Vy'r!*ungsana_ryse
Krc]slindi 8(|rghcirr
weils uber 200 bzw. sogar über 3m Mio. Euro (Weiterstad) aus, die auf durchschnittliche
Flächenproduktivitaten von 5.000 Euro / m2 und mehr schließen lassen. Dabei werden vor
allem in den zentrenrelevanten Randsortimenten wie z. B. GPK / Haushaltswaren typischerweise hÖhere Flächenproduktivibten als im Kernsortiment erzielt.
der Ermattlung der tlächenproduktivität des Vorhabens in Pulheim ist zu berücksichtigen, dass das Vorhaben mit dem Ballungsraum Köln uber ein g.o8aa EinwohE potcnzirl
mit einem überduclrachr-ttticficn. einzChrldob.el€r,'nfcn Pro-fopfXäurkreftvolumcn verfügt. Gleichzeitig ist die fonkurcnzdüEtion in der Region mit
Wettbewerbern wie u. a. IX,EA (Kdh), Porta Möö.d (Frechen) und Snrirlt-Wotrnccnter
(Leverkusen) im Möbeleinzelhandel bereits als relativ rurg€Flgt zu bew€rten (vgl. weiterführend Kapitel 5). so dass nicm davon auszugehen ist, dass dd Vorhaben in Pulheim
die Maximah,vene von Parsdorf und Weiterstadt eneictEn kann. lnsgesamt wird vor diesem Hintergrund ein Spektrum moglicher Flalchenproduktiviuiten von 3.200 bir 3.900
furo / mr Verl(:ußfräre, welches etwa im UntemclrnGßdl,t Elü-tl lie.!Jt. als realistischer Rahmen für das Vorhaben angesetzt.
B€a
lm Einzelnen werden der Untersuchung di€ in Tabelle 3 dargestellten Verkaufsflachefldimensionierungen und geschatzten Umsatzvolumina zr{runde gelegß:
Täbelle 3:
Sortimcnt3spczifisdlo VoüarHlächen urd gc6.üatrte UrGätze (lea
gepL.nten Möö€|h.u3e!
Vc*dr
Brancie
f,t.,l.
nadt3aprodtrr,üft
(Euo / m1
UnE.tz
(Mio. EUIo)
(m1
GPK
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Wast
bd€.a-
C.aa
ta Car.
Haushaltswaren
Mobel'
36 500
3.m
131.4
109.5
Hermtextrlien
r5m
s.300
4.4m
8,0
6.6
Teppche'
2 000
3.600
3.m0
1.2
6.0
900
1 400
4,0
3.3
Sonstige Wotrnernrlchtung
Letxhter
Sonstige nrcht-zenrenrel€vante
Sortrmente (AutokrndersrUe. Ak-
tromwaren)
Sonsiige zentrefl relevante So(timente (elektrische Kleingerate,
Sp€lwaren / Bastelanikel. Akti-
r.5m
j
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...o
2,2
i;i_.;
3,6
3.0
113,7
1'1.1,8
onswaren)
C'ersmt
3.9d!
3.200
' inhGive 8€ttwar€n / Maüatzen und tlektrog.o8geräten
' Larn Ang.beo der 88f -Taperen t.'ld godenbeläge. TepFctE'. Aut Ba56 beieherxter Segrn ter-Heus€r rsr
Jedoch davon aurzwetEn. da$ da3 eotsp.€cherde Aigebor i.rib6o.dc.e T@p.che t'l(, dbnf.lb, in geringeln Urhfang Iap€tei uncl godenb€lage umfassen wlrd.
Que e: e€ene AnnahrEn und 8€.echnlrrgen 6ut 8asi5 von VerkadsllAaherErEaben gernäE B8f 201 2, S. 1 4
11
Stadtt
o.lahuog
I
.runker und Kruse
Pl.nrng Do.tmüod
mt wird das rerlirbrürg Ulr{zvolumen
bei 145 bis 174 Mio, Euro liegen. fin Großteil der Umsätze wird mit 110 tß 131 Mb.
Euro auf <tas Kemsortiment Möb€l entfallen. Hierzu zählen gemäß der vorliegenden
Branchensystematik des Betreibers auch Bettwrrcr / M.tr.rr.n sowie Ehtt ogro8gErlte, wie sie insbesondere als [inbaugeräte im Küchenbereich vertri€ben $/erden. Das gemäB Pulheimer Sonimentsliste nklht-z.nttGnrelGvr[. n ndrortimart auf tl.00o m2
Verkaufsfläche umfasn Teplicho (2.000 m'?) und L.udlton (1.500 mz) sowie son tigo
nicfrt-zsntrsrelwanto Sortimentc (500 rn':). Verkaufsflachen von maximal 4.5q1 mr
l1O y" de( Gesamtverkaufsfläche) sind in den zenüelÜ.l3vrtLn Radsdtarlgrt n geBei einer Gesamtverkaufsfläche von as.(X)O
plant. Es handelt sich hierbei um die in der Stadt Pulheim als zentrenrelevant eingestuften
Sonimente GPI( / Hauih.ltsw..cn (1.450 m'?), H€int rtili.n (1.500 m'z), ronstige
WohrEin icml,lg (900 m2) sowie son t(|. ,qrtrc.üslqr.nto Sqtitütt (650 m'z).
,,somtig€" summienen Branchen handelt es sach um qutntitttiy
rhutti<$ mtergcordnete Rrrdsctiment aufjeweilr rnaximal 20O mt Ve*afdltlt
sowie AktiorBwaren. Aufgrund der sortimenlsspezifisch jeweils geringen Umsatzvolumina erfolgt frir dies€ Sonimente kein€ separate fuswirkungsanal]E€. Grurds,irtzlich sollte
jedoch durch bauleitplanerische Festsetzungen sichergestellt tverden, dass vor allem im
Bei denjeweils unter
zentrenrelevanten Bereich nur solche Aktionsu/aren und Randsortimente zulässig sind, bei
denen ein funktio.raler Bcang zum l(em.ctimcnt erkennbar ist. Dies ist für einen Teil
der von der BBSE (2012, 5. 14) genannten Sortimente (Bifher, Schreib- und Papaerwaren,
Schul- und &iroartikel, bespielte Ton- und Bildt'ager und Bekleidung) allenfalls bei einer
naheren Konkretisierung gegeben.
stadlfor$hrng a Planung Dr)imund
18
L-
4
Überprufung der Kompatibilität mit dem Entwurf des
LEP NRW - Sachlicher Teilplan Großftächiger Einzelhandel
lm Folgenden findet eine ÜberFüfung des Vorhabens im Hinblick auf seine (ompatibiktat
mit den an Aufstellung befindlichen landesplanerischen Zielen und Grundsirtzen gema8
LtP NRWF *art. Der Sachliche Teitplan Großflächiger Einzelhandel formuliert fur die
Ausweisung von Sondergebieten fur Vorhaben i. S. des § 11 (3) BauNVO mit nichtzentrenrelevanten Kernsonimenten au0€rhalb von zentralen Versorgungsbereichen die
folgenden Fenlegunqen:
1
.
Standortc nrr in Allgemdnen §odlutE:öc't*fi€n
i
Kerngebiete und Sondergebiete für VorfEben i. S. des s l Ab,s. 3 Baunutzungsverordnung dürfen nur in regionalplanerisch festgetegten Allgemeinen Siedlungsbereichen dargestellt und festg€setA \ rerden. (ZaeI)
2. llidrt
zcnt 6rcloeante Kemsortintontc: VGrLußßldic
Bei der Darslellung und Festselzung von Sonderg€bieten für Vorhaben i. S. des
§ 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit nacht zentrenrelevantem Kernsoniment
außerhalb von zentralen VersorgungsbereiclEn soll der zu erwartende Gesamtum_
satz der durch diejeweitige Festsetzung errbglichten Einzelhandelsnutzungen die
Xaulkraft der [inwohner derjeweiligen Gemeinde für die geplanten Sorlirnentsgruppen nicht überschreiten. (Grunds.tz)
3. f,i*rt
zcntren'rlGv.ntc l(rrnsortirEnt!: Sfandoat Baaanlrsiliglrngstüto!
ralatiyE Antdl zGntre el8l,rntcr Ra]rdroafitncr r
Sonderg€biete fur Vorhaben i. S. des s t I Abs. 3 Baunutzungwerordnung mit
nicht zentrenrelevantem Kernsoniment dürfen auch aufJertElb von zenfahn Versorgungsberehh€n dargestellt und festgesetzt werden, wenn der Umfang der zen-
trenrelevanten RanGortimente maxirnal 10 7o der Verkautsflaiche beträgt. Dabei
durfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden durch den absoluten Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente nicht wesenüich beeinträchtigt rr,rer_
den. (Ziel)
4. Itli*tt
zantrenrelqranto l(ornsortitrEnta: yertauß{tachc zonü3rüdGyantü
Randso.tirnenta
Der umfang der zenrrenrerevanten Randsortimente eines sondergebieres frir vo.haben i. S. des § 11 Ab§. 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevantem
Kernsortiment so 2.500 nF Verkaufsfläche nicht rjÖerschreiten. (Grundsafz)
x Ertwlnt.
SunO
t;. lprit
ZOtz
19
Stadt(o.5.h$q
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Phnrr}g Dortrw.rr6
R:lunrcrdncn1.h. und :tddleoaull(lr WrriunQqrnnl)ac
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Xrcrssridl 8(tghnm
In Bezug auf das Planvorhaben als groBflächiger Einzelhandelsbetrieb i. S des § 11 (3)
BaUNVO in hierzu im Iinzelnen aBzuführen:
'L
Der Sbndort ist gemäB aktuellem Gebietsentwicklungsplan überwiegend,
je&ch
nicht ausschließlich als ASB ausgewiesen.
2.
Der zu erwanende Umsau des geplanlen Mobelhauses von insgesamt 145 bis
174 Mio. Euro ubersteig[ die entsprechende Kautkraft der [inwohner Pult]eims
sowohl im Kem- als arrh in den Randsortimenten. Eine besonders dedliche Diskrepanz ergibt sich im Kernsortiment Möbel, in dem der VortEbenumsatz bei
mehr als dem Fünf- bis SechsfaclEn des lokalen, einzehandelsrelevanten Kaufftpotenzia ls liegt.
kra
Tabelle
4:
Einzelhandclsrdeuente. Xauftraftpoterizial in hrlheim sowie
Planunr tz del Vorhaberß - Angaöen in Mb.
tro
Braftfie
l(.utlr.ftpotlndd
Mobel
GPK
/
Vo.lrabarrnt3atr
20.8
109.5 - 131,4
21.6
30.8 - 36,9
Haushattswaren.
Wohnernnchtung, Elekttohaushaltsgerarc
/
Leuchren
Sonn€e Randson imenle
/
4.5 - 5.{
AktDnswaren
grur
-
a2A
1+t.8 - 173,7
' A6wds na}n nbgtch
Ou€lle: lfH, Xdn 2012. eagE.E Berechrungen
3.
rs}
Der Umfang der gemai8 dem EinzeltBn(blskonzept der Stadt Pultleim zer
rolccantoir Rardldtilrnte soll im vorliegenden Fall il.«Xl mr b€tagen, was
10 t6 der Gesamtverkaufsfläche des Vorhabers von rd. a5.llo0 rn, entspricht
(vql. Tabelle 3).
4.
Mit 4.500 m2 Verkaufsfläche überschreitet das Vorhab€fl eirEn Wen vofl
2.500 m, deutlth.
Es bt demnach festzuhanen, dass eine lbire.tibtitI des VorhaberB mit den in
Aufstellung befindlichen landesplanerischen Zkdä gemäB LEP RW (Sachlkher Teilplan
GroBllachiger Einzelhandel) 0benrriGgend gogob€n ist (AtEnahme: keine vollstiindige Lage des Standones im ASB). Nicht erfüllt ist hing€gen der landesplanerische Grundsatz,
dass der zu erwanende Gesamtumsau die entsprechende lokale. einzelhandelsrelevante
(außraft nicht überschreiten soll. Bezüglich der zentrenrelevanten Randsortirnente ist lediglich die relative Begrenzung von 10 o/o (Ziel). nichtjedoch die absolute Obergrenze von
2.500 m, (Grundsatz) eingehalten.
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K.elsradt BetstElry
Absatzwirtschaftliche Rahmendaten im Untersuchungsraum
Das folgende Kapitel beschäftagt sich mit den einzelhandelsrelevanten Rahmenbedingun-
gen im Unteß[hungvaum. Hierzu wird eine Abgrenzung des potenzbllen Einzugsgebietes und des Untersuchungsraumes vorg€nommen. Frir diesen Raum erfolgt eine Anallrse
der absatzwinschaftlictEn Rahmenbedingungen.
5.1
Abgrenzung des Einzugsgebietes und des Untersuchungsraumes
Die Abgrenzung d€s Einzugsgebietes dient als Grundlage zur Analyse der Wenb€werbssituation sowie zur Ermittlung des enernen Nachfragepotenziäls eirp6 Standortes. Der zu
erminelnde potenzielle Einzugsbereich kann dabei nur ein theoretisches Ko{lstrukt darstellen. da keine Untersuchungen zu den wirklichen Kundenslrömen vorliel]en.
Vor dem Hintergrund der immer weiter steigenden Mobilität für die Versorgung mit insbesondere minel- und langfristigen Bedarfsgütern vollziehen sich räumlich€ A6tauschbeziehungen zwisch€n Einzelhandelszentren und Wohnorten der Nachfrager- Dabei nimmt
der Möbelsektor seitjeher eine besondere Steltung ein. lm Zuge zunehrnender Mobilitätsanforderung€n w€rden hier erhohte Zeit- urE Entfernungswiderstände wahrgenommen.
d. h. Entfernungen von 50 bi5 100 km sind für den Lauf von Möbeln - bea r€ionalen Unterschied€n - nicht unüblich. Dabd isl aber auch zu benickskft(Jen, dass ab spezitischen
Raum-Zeit-Distanzen (Entfernung zum Einkaufsstandort) die Eereitschaft der Kunden abnimmt, dies€ aufzusuchen, u/eil wiederum andere Zentren bzw. Wettbe$rerbstandorte
geringere Raum-Zeit-Distanzen bzw. eine hohere AttraKivität aufureisen. Einfacher ausgedni,ckr bedeutet dies, (lass mit zunehmender Entfernung zum Angebotsstandorf dC
Kundenbindung immer weiter nachlässt- Aus diesem rrumlkhen Spannungsgeflecht resultiert schlieBlich ein Einzug8€biet.
lm vorliegenden tall kann das Vorhaben somit potenziell ein Einzug5geuet erschließen,
welches u. a. den Ballungsraum Köln umfasst sowie im Norden bis in die Region Dihs€ldorf reicht. Hierbei istjedoch auch zu berucksichtigen, dass die Konkunenzsituation im
Umland bereits sehr au€eprägt ist. So wird das Einzugsgebiet u. a. in östlicher und südlicher Richtung vom Oberzentrum Köln (u. a. IKEA (2 x), Porta Möbel, MÖbel Flamme,
Mäbel Hausmann) sowie den beiden grof]en Anbi€tern in den Mittelzentren Leverkusen
(Smidt'Wohncenter) und Frechen (Pofta MöbeD mitjeweits mehr als 30.000 m2 Verkaufsfliiche eingeschrankt. lm Westen und Norden R lheims stellt sich die Wettbewerbssituataon weniger au8ep{ägt dar. ln nördlicher Richtung belindet sich erst im Eereich Duss€ldorf
(u. a. Möbel Schaffrath) / Kaarst (IKEA) eine relevante Dichte größerer Wettbewerber.
Westlich an Pulheim angrenzend existien mit Möbel Hausmann (ca. 15.0m m2 Verkaufstlache) im Mmelzentrum Bergheim nur ein gröfierer Konkunent.
Auf der Grundlage von Raumwiderstanden, der Einordnung / Bewenung von Konkurrenzstandonen sowie unter B€rucksichtigung der entspreclEnden Aus$gen der vorliegenden
21
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fur*e. und Krure
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Einzelhandelskonzepte wurde als Untersuchungsraum eine lsochrone von rd. 20 PkwMinuten} um das Vorhaben defini€n (Kane 2). Die erzielbare KaufkraftabschÖpfung aus
dem Raum Koln wird zwar durch die dortigen Koflkurrenzanbieter eingeschränkt, auf-
grund der Relevanz als Angebotsstandort istiedoch gleichzeitig davon a6zugehen. dass
es durch das Vorhaben zu einer paniellen Umlenkung von lGufkraftstrtirnen kommt, die
derzeit auf diese Standorte gerichlet sind. Daher ist Köln auch aus dies€m Grund an die
Untersuchung einzub€ziehen. Anhand d€r durchgefühnen Modellberechnung ist eine Abbildung der Kaufkraftflüsse innerhalb des Untersuchungsratmes bezogen auf die einzelnen sbndonbereictE in detaillierter Form m€lich.
de. UnteGuchungsraumes
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Räumordnensahe arnd sladtebalrEle Wirkurq'onalyse
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tt io. finrolrr€r mit eirEr einzelhandelsrelevanten Xaullüaft in den pojektrelevänten W.r€ngrrsp€n von krnpp 980 Mio. Euro. fine Übersrcht uber die Bevölkerung im Untersuchungsraum nach Stadten und deren
lnsgesamt leben im Untersuchungsraum rd. 1,4
b.anchenspezifische einzelhandelsrelevante Kaufkraft gibt Tabelle 5.
Oas einzelhandelsrelevante Kauftraftnavaan am Untersuchungsraum präsentien sich b€i
einzelhandelsrelevanten Kaurkr.ftLnnzifts.n von 10O,0 (Scrgheim) bi5 115,5 (Pnlheim) insgesamt üb€rdur.tuchnituich.
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Entwir{rlung de' nacfi frag6eitigcn RahmenDccth$rngcrr
Die anzunehmenden Auswirkungen des geplanten Vorhabens werden durch die Entwicklung der einzelhandelsrelevanten Rahmenbedingungen im Einzugsb€reach beeinflusst. ln5besondere die [ntwicklung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft im Einzugsgebiet ist von
besonderer Bedeutung. Wesentliche Parameter dieser Enturicklung sind:
.
.
die prognostizierte Bevölkerungsentwacktung bis 2O'15 /2A2O
die tntwicklur€ der einzelhandelsrelevanten Pro-Kopf-Ausgaben
Gema8 den Bevölkerungsprognosen des Landesbetriebes lnformation und Technik Nordrhe'n-Westlalen (lT.NRW)r'ist für den Untersuchungsraum in der näheren Zukunft von
konrt nten bir lekht po.aüven Entwiddw€ dor BovÖlkaungsaet{ auszugehen.
lm Rhein-Erfr-lkis, zu dem Pulheim zähh, wird bis zum Jahr 2020 ein Wachstum von
+ 1,7 % prognostiziert, im nördlich angrenzenden R[tin.ltsar. Gr§ sind es + 0i %,
einer
in der Stadt Leyertrnen
der Stadt
+ 1,3 96. Ein stärkeres Wachstum von + 6,0 % ist ledigtich
in
Köh zu erwarten.
Die Prognose der einzelhandelsrelevanten Ausgaben ergibt sich einerseits aus der Verändetung des priy.ten EinlornmcrB. welches in den nächsten zehn lahren leicht ansteig€n
wird und anderersehs aus dem Anteit der einzelhandelsrelevanten Ausgaben am Gesamteinkommen, für den eine Abnahme prognostizien wird. lnsgesamt in (bmnach gemäß
dem Trend der vergangenen Jahre allenfalls ein güing03 Arstiql Ocr Xonrrrtlrrrgfut
tit
2o15 l2O2A um weo(pr rls 1 96 pro J.lr zu erwarten33. Der AurgeDemme für
f,lüöGl .{td Woö'?in idttut€ an den einzelhandelsretevanten A6gaben lveist hierbeijedoch
-
bei leichter Erholung in den vergangenen Jahren
-
eine abnehmende Tendenz
aufr'. lmgesamt ergeben sich somit in den nitchsten Jahren für den Untersuchungsraum
bezuglich ctes einzelharddsr.davrnten lbuflneftpotenzieb in den relevanten Branchen
alhnfells geirje lm.Frbe aus den Entwicklungen der einzelhandelsrelevamen Rahrnenbedingungen.
5.3
Angebotssituation im Untersuchungsraum
Ein Bestandteil der vorliegenden untersuchung ist die Anal)ls€ möglicher absatzwirtschaft-
licher und stadtebaulicher Auswirkungen auf die schritzenswerten zentrabn Versorgungs_
bereiche i. S. v. § '11 (3) BauNVO. Darüber hinaus wurdenjedoch auch weitere releyante
Ang€botsstandone in die Anatyse eingesteltt (vgt. Käpitel 2). Bei der Ermituung de, aktuellen Urnsätzzat{en im Untersuchungsraum wurden nicht nur die ermittelten Verkaufsflächen sowie bundesdurchschnittliche Umsatzkennwerte angesetzt, sondern vielmehr die
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!3
lm lrie.net ab.u6.. r.{lie. htto://§arw.n.rrw.de
Qrctei: tHl trrolr.rxtbanrnrr GntH
(*Ya.d€statB.de)
vgl. u. a.
F-tiook lin dh.i<bl
(20O5-2OiO): Haodd
Akud.
Köer:
hiris.rE
&nd.sat'a 2Ol1
2«)8-2012
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.rurlter und
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Raunxrr.jn
rq_
h(, unc
sritoie-b: hch. Wrrtunqsanal)6e_tl(rc,l!:ta-d!
9gghqln
konkrete Situation vor Ort mit beni€ksichtigt. Dazu zählen insbesondere db unterschiedlichen FläctEnFroduktivitäten (Euro / mz) der Vertriebsforrn€n, die sp€zitischen Kennur€rte
einzelner Anbieter sowie die Berü,cksichtigung der räumlhh detaillierten Angebotstrukturen im Untersuchungsraum. finen Gesamtüb€rblick über das projektrelevante Angebot im
Untersuchungsraum geben Tabelle 6 und Tabelle 7.
r
lnsgesamt wurden in den untersuchungsrelevanten warengruppen rd.
415.ülO mr Verl(.nßßlcrle erhoben, auf der ein ge6chätzter Umsatz von rd.
710 Mio. Euro erwirtschafter wird. Ein Großteil hiervon entfällt mit ca.
«r8.qx, m2 Vert ufsll*he und rd. tl75 Mb. Ellro Um..tzElum.n auf die
Branche Möörd.
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Der mit Abstand h(»hste Verkaufsflächen- und Umsauanteil kommt unter den
unrersuchten Städten mit ca. 227.W
Verkaußflatche und knapp a3S Mb.
Euro Umrtz den untersuchten Teilbereichen der Stadt Köln zu. Bergheim verfqt
üb€r ein Angebot von knapp 18.ü[ me prqiektrebvamer Verkaußfläche und
geschätzten 26 Mio. Ewo Umcetruolumn.
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lm Kernsoniment Möbel enechnen sich demnach die folgenden ZonHitltswGftcs5:
Tabelle
8: Zentralitäten der Eranche Möbel im
Zefiualität
Xommune
Bedburg (M[telrenrum)
Bergherm
0.?1
(M telzentrum)
1.O2
Dorrnagen (M(telzentrum)
1,09
Frechen (Mrtt€lzentrum)
3,28
Grevenbroich (Miltelzentrum)
0.39
Hunh (Mittelrentrum)
0,43
Kerpen (Mittelzertrum)
o.62
Koln (Oberzentrum)
1,02
Leverkus€n (Mittelzenuum)
1,07
Pulherm (Mrttelzentrum)
0,17
Rommerskrrchen (Grundzentrum)
0,01
Gesamt
0,99
' Iedvvere tur Tdlraume der Xommunen (§plE Kaptei 2).
Quelle: ll}l, Koln 2012: crgerle trhebungen und 8€rechrungen
lnsgesamt beneht b€a einer Zentralitat in der BrunclE Mö&.1
vm O,99 per Saldo eine
weitestgehend ausgeglichene Umsatz-Kaußraft-Relätion. DatEa ist auch zu benjcksichtigen, dass die Zentralitat infolge der selektiven frhebungsmethodik (vgl. Kapitel 2) sogar
tendenziell (leicht) zu gering abgebildet ist. lnsgesamt bestehen in dieser Branche somit
keine relevanten Potenziale zu einer Ruckg€winnung abflie8ender Kaufkraft.
Mit Ausnahme der Gemeinde Rommerskirchen handeh es sich b€i all€n Kommunen im
Untersuchungsraum um Mittel oder Ob€r2entren. Die mit Abstand höchste Zentratität
weist das Mittad.at um Fredren (Hauptanbieter: Porta Möbel) mit ca. 3.3 auf. Auch das
Ob€rrcntrum föln sowie die MitteEGtrt rn B.rgfratll, Oürnagfn und Lrucftrracn
wcisen per Saldo in der Branche Möbel Zufiosre einzelhandelsrelevanter Kautkraft auf.
diejedoch bei Zentralitäten zwaschen 1,02 und 1.09 in deutlich gcringeren GröBenordnungen liegen. Unter den Mittelzentren weist fulheim mit knapp 0,2 die geringne Zentralitat in der Branche Möbel auf, was auf einen gewissen ,,Nachholbedarf" hindeutet. Wie
bereits in Kapitel 4 ausgeführt. übeßteigt die geplante Ansiedlung in ihrer GröEenordnung
jedoch die verfugbaren. lokalen Potenziale ganz erheblich und wird so.nit zu einer VervieltachurE der Zentralitat führen (weiterfuhrend vgl. Kapitel 0).
15 De Zent ateat zegt
an, rme vEl der lolGl vo.tanderpn eiudhrxr€ßretara en Karlrrt drch &'t n€defgelia.§enei hnrdhanoet gebuftten werden kam. &n wert von 't b€deureq da§ de, Ei.raghcr{retlumsaU geiau so 9.06 ist we dae tokat vstEndene snzethsnd€tyebvante Xaulkran i'!1 e.irtprech€rdei So.trri€rtl; werte Über 1 dernen auf zufll65e lon alden ]ra.
29
Städtld5.hung
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Jur*€r ut(l Kruaa
Plan(JE Do.tßlund
Einen Überblick über die größten Wettbewerber im Möbelbereich (ab ca. 5.000 m2 Verkaufsflache) im Unter$chungyaum geben Tabelle 9.
Relev.nte Anbieter i'rl Möödbereich .b Gr, s,(XlO m'
che im Unter:uchungsraum
lbrte 3:
Vett üttflä-
\ Konlünlr6Lodort
G.lrnrnöa.r5Ecta
l,,oul.r
]- @ ':oot lo,;
| ' 'ooazotrcnr
6'506!|.ro.qn',
9a
r-<or.r.
Qrrelle: sgene trh€brJr8en und Oarsteaung
Port i,lö37.m0 rf Vcrtrufsfächc) sowie das guklt WolrF.ntrr in Leverkusen (- 31.(X)O mt Varl..ufslLche). DrittgröBter Anbieter im Untersuchungsraum ist
der lxfA-Srandort Kdln'Ossendorf mit rd. 25.0(l rnz Vert ütrfla.*rc. Alle anderen Anbieter im Untersuchungsraum weisen Dimensionierungen vonjeweils utrügpr.b Zo.qX)
m, Verkaufsfläche auf. Es wird somit deurlich, dass das Ptanvorhaben mit rd. rls.üX! np
Die groBten Einzelanbieter mitjer\reils mehr als 30.000 mz Verkaufsfl,iche sind
bel in Frehen
(-
Vertaufsfiäch€ sich nicht in die bestehenden GröBenstrukturen im Untersuchungsraum
einftjgen würde, sondern diese deutlich übersteigen wrjr<te.
Jua*r'r und
&us
Stadtfüachung a Planung
30
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Iabelle 9:
Relevante Anbieter im Möbelbereich ab cä. 5.(X)0 mt Verkaufsfläche im Unteßuchungsraum
Adr€ase
E.treiber
Humboldtstraße
Mob€l Hauynann
Hamburoer $ra0e
Lubecker Sraße
Iuropaallee
L uxern burgeGtraße
Mobel Roller
Boschstraße
Sindorfer Sra6e
Mobel Rollet
Koln
Butzv/er lerstraBe
IKEA
Koln
Oeutz- Mulheimer-StraBe
Desiqn Post
Koln
Durener Straoe
Godorfer Hauptsuaße
Trosser Polstermob€l
Koln
Max-Planck-StralSe
Multrpolsler
Koln
Max-Plänck-Straße
Mambo
Koln
Max-Planct.Strafle
Roller
Koln
RolshoverstraBe
f lamme
Leverkusen
Carl-Duisberg-St aBe
Sponti
Leverkusen
Manfoner StraBe
Smidt-Wohncenter
l(ommune
Frechen
Hurth
Koln
'
LIr
Vedoufsfifchc (m:)'
1
5.000
8 000
Bernskotter Polierarena
5.000
Porta Mobel
37 000
Dafls& desiqn
6.0o0
Poco
6.@O
8mo
25.000
6@0
7.m0
lkea
20.000
6.000
9.000
Kl..he & Möbel
'r
9 000
'r
2.000
I 000
31.@0
ge(ndete Wene
Quelle. ergerE frha$ungen
Da die Vertraglichkeitsanalyse gemaß § 1 1 (3) BauNVO sou,ohl auf di€ Ermitttung städtebaulicher Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche im Einzwsbereich als auch
auf moglich€ lmplikatbnen versorgungssüukturetler Art ab6telh, sind im Anhang des Gutachtens die ang€botsseitigen Xenndaten (VerkaufsflactEn und geschätzte Umsätze$) der
untersuchten zentralen Versorgungsbereiche und Sonderstandorte mit projektrelevantem
Angebot detaillien aufgeführt. Die Kernuanche des Vorhabens, M(ibel. spielt in den rneisten zentralen versorgungsber€ichen nur eine untergeordnete Rolle. tine Ausnahme stellt
das Lcvrrtur€rä Hrptgoocürlfszentnrm mit dem Anbieter grirtt-Wolusrter (31.0O0 m2 Verkaufsflache) im Ergänzungsbereich des Zentrurns dar. Auch in der t(ürE
lnrE ELdt befindet sich ein€ Vielzahl von Möbelanbietern, wobei es sich üb€rwiegend
um höher\ refiige Angebote und Fachhandler mitjeweils u€niger als 5.000 ma Verkaufsflache handelt. Danjber hina6 existieren in den Hauptgeschäftszentren von Damagä
(Gebers - Die Schlafexperten, Lederland) sowie Gr.lctrDrdclr (Conrads) einzelne großftichige Anbieter. Auch einige l(Olnor ltleöcnzefltrcn weisen nennenswerte Angebote auf,
so u. a. das Stadtb€zirkszentrum fhrenfetd Venloer Straße (Maas, yellow Möbel) und das
Stadtteilzentrum Braunsfetd Aachener Suaße (Möbel Boss. Atma Karhen).
36
An ernrgm der a.rfge{uMen Standone rfld rur wen€e Anbeter bzw. rua dn HatJgtanbiacr voöarüen.
Da es 5'ch bei d€n aGgawiesenen Umsatzzahten Ocr eimehen Stsocbateje(bch nEht uln Ecm:ählen,
loidem um ergene Schalarngeo dlrctl den Gutachter anhand branclEnspezif6cha Keinweate haßbll
werdeo Oatenschutibdange dadüch richl be.t h.t.
31
Stadtfo.rchurE
r
,unker und Kruse
Pbnung Dortrnurd
6
Städtebauliche und versorgungsstrukturelle Einordnung
von absatzwirtschaftl ichen Auswirkungen
Die Ermittlung der monetaren bzw. pro2entualen HOhe (br absatzwinschaftlictpn A!6wirkungen ist ein wichtig€r. aber nicht ausr€ichender Schritt bei der Beurteilung städtebaulich
und versorgungsstrukturell negativer lmplikationen. Wie in Kapitel 2.2 b€schrieben. ist die
10 o/o-Maße der Umsat2umveneilung in diesem Zusammenhang nicht als ,,Demarkatbns-
linae' zu sehen. .,e nach Angebotsstruktur und Rahmenbedingungen kann sowohl eine
Umsatzumverteilung von mehr als '10 7o für einen zentralefl Versorgungsbereich stadtebaulich venraglich s€in als auch eine Umsatzumverteilungsquote von wenig€r als 10 96 für
einen bestimmten Zentrenbereich als stadtebaulich unverüäglich eingeftuft werden3'.
Das interkommunale Abstimmungsgebot3s schü(A nicht den in der Nachbarg€rn€inde
vorhandenen Einzelhandel vor Konkurrenz, sondern nur die Nachbargerneinde als Selb6tverwahungskörperschaft und Träg€rin der PlanungshotEit.te Die Auswirkungen müssen
sich folglich auf die versorgungsstrukturelk und / oder städtebauliche Ordnung urE Entwicklung in der Nachbargemeinde beziehen." Dts B€wertung der städtebaulichen und
versorgungsstrukturellen lmplikationen der wettbewerblichen Auswirkungen ist daher ein
zwingend erforderlicher Schritt bei der Beurteilung der Auswirtungen eines Vorhabens,
wie in verschiedenen oberg€ricttlichen Uneibn besuitigt wurde'r.
Relevante Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche sind @mnach erst dann
zu erwanen. wenn die absatzwinschaftlichen Auswirkungen in negative stäcrtebauliche
Auswirkungen ,,umschlagen '. Diea6 ,.Umra$Lgon" karll
dJtn ldütatiort rr,o den.
wenn die verä.arciuneüe Vcncgung dcr B.t ültenrng h fr.g g!.tdlt wiü odc?
daa Zcr rcrl3trd(tllr der ildrD.rgEnldnde n ctüaltig rtrandort uid. Eine solche
stadtebaulich relevante Umsatzumveneilung liellt z. B. dann vor, urenn
.
r
eine v.resentliche Änderung der Marktverhältnisse in Form von ,,flSchendeckenden" Geschaftsaufgaben befürchtet v\rerden muss, so dass die Versorgung (br
Bevolkerung nicht mehr gewähdeistet ht':, bzw.
dasjeweilige Vorhaben zu Ladenleerständen und so zu einer Verminderung (bt
Vielfalt und Dichte des Warenangebotes sowie zu abnehmender Freqtenz, zur
Verderdrlxr€ 6t z. B. aJt de a,Eesponnae KonhrrenEitrEtion im L€lengrindeinze0ütdet in
DeuGdrlard }llnuuwslen- O" Set bbe betregcn rich 6€rwqle.x, an de. Rg|tDbl'Ut5lcheidle. Lebene
mindvdbdtinErtte, z. 8. weiren Gewhn6..gen von (turctEctxtitrtich ..r. 0 tir 1 96 arr, ro d6s ldb,rt
Urnsatarmvdealu.$quoten volr 5 96 b€aeits ru Geschaafsadgaben fü]Ien lönrEn.
Zsr
3t
39
vgl.§2Ab6,.2BnuG820&
Durcfi dle Zufl.El(welsrorE der 86chür€rde gegen
de NE n.Zrtsist
\re.wahung:9€ri5tes frr d6 Ldrd Nsdhein-Weltalen vom
tigt (Bveflrrc ,l 81,111.05)
vgl De
Wie.iero3bc
d..
tg de.
6. trli
Revisn in (Em U,te d€s Obef-
20OS {sog-
-C€rüOUnsl. ) beiä-
UneilsbogrurdungGn b.i Hoppn. N\,/w2 2005. S. 1 1rt5. tn Fo 3a
aufgefirrt. auf die sich db Oberhau!€n-Unde be2i€lten
stnd dte Urtele d€5 BVerttG
Wl. u a. U(.rl d6 OVG NRW ,orn «).09.2009 (10 A 1676/08,
vgl. fi:k6r,/tiesebr. 8äuNVO. 10. Adrage (20021, § 11 Rn. 2't.1 m.w.N.
Jua*er rrtd (nGe
§adlad$hrng a Plsnrrhg Do.trrrJrü
32
d6
gdr.egß
d.rit zu cincr B.Ghrf. iguttg dü Furf.tioll3flt fdt
d6 betroff6€n zentrdon VetsoJgirlgffii.3 rtlh'3.
Niveauabsenkung und
Iin aktuelles Urteil
de5 Bündesverwaltungsgerichts interpretiert den in dies€m Zusammen-
hang ve^^rend€ten 8egriff der ,, Funktionsstörung" eines zentralen Versorgungsbereiches
als
.
Harbeifilhrurg.ars Adrrd€a det Un Ütgct uogmhdt, @
zur Folge hat,
dass der Versorgungsb€rei(t seinen Veßoagungcnrntag generell oder haßadrtliGü
einrdn r Branaüen nküt ttEtr in rulctllziNor Wdrc ura]nahrnctl
lonn.
"
lnsbesondere die Bedeutung absatzwirtschaftlich ,.betroffener" 8€trieb€ für den zentralen
Versorgungsbereich ist in diesem Zusammenhang ausschlaggeb€nd dafür, ob sich at§
wettb€werblichen Auswirkungen negative stadtebauliche Auswirkung€n ergeben. Somh
gilt es zu anal)6ieren, wie die Anbieter im zentralen Versorgungsbereich eingebettet sind
und urelche 8€deutung sie für den zentralen Versorgungsbereich übernehmen. B€i der
Bewertung eines möglichen Umschhgens ab6atzwinschaftlicher in städtebauliche Auswirkungen stehen folgende Aspekte im Vordergrund:
r
.
.
Sladtgefüge
struktur des zentralen
Versorgungsbereches
. Städtebaulich€ Qualität
Lage im
Speziell im Hinblick auf das
Qualität der Läden, des
straBenraumes
r
r
Einzelhandehdichte
Magnetbetriebe
niaftt-zentrenrtl*artc lfurrocfimcnt
des Vorhabens, wel-
ches nicht vo.rangig in zentralen Versorgungsberdchen, sondem an Sonderstandorten
und in Slreulagen angeboten wird (vgl. Kapitel 5.3), sind in beson(brem MaBe venorgungsstrukturelle Aspekte zu berajcksictrtigen. D'res wirkt sich auch auf die Eewenung der
ermitletten Umsatzumverteilungen aus. So ist für diese Sortimente teflderuiell von einer
höheren ,,Erheblichkeitsschw€lle" der Umsatzumveneiung als bei zentrenrel€vanten Sortimenten auszugehen, wobei dne klare Demarkationslinie hier gleachermaBen nicht existien. Unter anderem in Anlehnung an den Einzelhandelserlass Baden-Württemberg kann
die Erheblichkeitsschrr\relle hierjedoch deutlich höher angesetzt werden als im Hinuick auf
zentrenrelevante sortimente in zenualen versorgungsbereictEn, nämlich bei bis zu cä. 20
7o. Neben der Höhe der ermittelten Umsatzumveneilungen stelltjedoch auch die Zentralitatskennziffer einer Stacn und ihre Veranderung in toEe der Vorhabenrealisierung als
Maßstab fur die angemessene Erfullung der zugewies€nen zentralönlichen Funktion etne
wichtige Kenngrö߀ dar. 's
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Jurrrrrtg. Oe. Aliscl uss d€s rertrr.Eahldig€.rrei EinzalhairbB
Arr.R 2@5. 1723. 1725
iü urüdailei ln,rnba.dch.
BVe.u,G f C f.Ol ,o.ri t 1 Okrob€r 200?
vgl. aL.h Krr!.lrleru§ (2008): Der stan&.r9erct,lte gnldhrtr€t. Rdrr. 6?3ft.
5J
S(adüdsallng
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funker urd tkure
Plinrrrg Do.tmund
7
Auswirku
n des Vorhabens
lm Rahmen @r Wirkungsanalyse vrerden für di€ zu untersuchenden branchenspezif6chen
Verkaufsflächen die induzienen Umsatzumverteilungen enechnet und - nicht zuleut auch
unter regionalen Gesichlspunkten (i.S.v. § l l (3) BauNvO urd § 2 (2) BaUGB) - hinsichtlich ihrer stadtebaulichen und versorgursssüukturellen Vertraglichkeit bewenet.
7.1
Annahmen zur Umsatzherkunft des Vorhabens
B€i der abEauwinschaftlichen Einordnung der Vorhaben wird durch städtebaulictE
Woßt-
Case- und Moderate-Case-Szenarien der aktuellen Rechtsprechung Rechnung gettagen,
die die Ermittlung von potenziellen Umsauumveneilungen - als Be$ertungsmaBnab für
- in Spannr,t eiten verlang(. Zu dies€m Zwecke wurden basierend auf der Anal)6e der Rahmenb€dingungen in Kadtel 3 bis 6 Annahzu erwartend€ städtebauliche Auswirkungen
men zur Hohe des im Untersuchungsraum umverteilungsrelevanten Umsatzes g€troffen.
Allen Eerechnungen wurden die in Kapitel 3 (Tabelle 3) aufgelisteten Verkaufsflächen und
Umsätze des Vorhabens zugrunde gelegt.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich das Soniment
Möld
gEnerell durch einen beson-
den großen tinzugbereich und eine entsprechende Streuung der Auswirkungen auszeichnet; der Einzugsbereich wird somit über den definierten Untersuchungsraurn hinausreichen (vgl. auch Kapitel 5.1). lm Sinne eines Worst-Case-Ansatzes ist dennoch auch in
der &anche Mobel von einem firaximalen Umsatzanteil des Untersuchungsraumes aurugehen, um hier das maximale Ausmaß der zu erwartenden Ausuirkungen aufzuzeigen.
Auch ist in diesem Kontext zu benicksichtigen, dass der UrnersEhungsaum insgesamt eine ausgeglichene Zentralibt auf\r\reist; eine relevante Rückgewinnung bigang abflie8€nder
Kaufkraft ist enßprechend nicht zu erwanen.
Vor diesem Hintergrund wurde der im Untersuchungsraum umverteilungsrelevante Vorhab€rumsatzanteil in der Branche Möbel mit 70 tß 80 % angeetzt. Auch in den sonsligen, nicht-zentrenrelevanten Sortimenten (Leuchten, Teppiche) wurde diese Spannvlreite
ang€s€tz!. B€rücksichtigt wurde hierbei auch. dass ein untergeordneter Anteil der Umsatzumverterlung auch gegenuber Standorten wirksam u,Erden wird, die aufgrund der seleküven Erhebungsmethodik (vgl. Kapitel 2) nicht erfasst wurclen (2. B. Letrchtenabteifung
in Baumarkten). ln den zentrenrelevanten Randsortimenten vlrurde ein€ Umsatzumverteilung von g) bb 1(X) 96 angenommen.
Damit sind. den oben angefühnen Argumenten entsprechend. so\^rohl die Rahrn€nbedingungen im Einzugsbereich (vgl. Kafritel 5) als auch die rechtlichen MaBgaben benhksich-
tigt. Einen Überbtict über das umveneilungsrelevante Umsatzvolumea des VortEber§
nach BrarEhen gibt Tabelle 10.
,unkcr uod Kruse
Stadtto.shung r Pbnung Dortmund
34
Tabetle 10:
Höhe des im Untersuchungsraum umr€rtdlurlgür€levarn€n Vorftabenumsatzes nrdt Brancher:
Ums.f
umvstaahltgaa*lran-
(Mio. Euro)
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Braircae
GPK
/
Haushaltswaren
Mobel
Worst
Mod€rat
Wortf
Ca3e
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Illodära
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1.2
6.6
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Tepprche
1.2
6,0
80%
4.0
3.3
9.0
7.5
Leuchten
(Mio. Euro)
8.0
8.0
Wohrernrchtung
tar Umlat:
Un§alantal
Hermtextrlßn
Sonnige
rrtlltrtaarrlglrdtri-
1@%
800/.
8.0
90va
I
105.1
6.0
16.1
Quelle €igene Be.echrungen
lm Folgenden werden die Ana\Eeergebnisse in Bezug auf das ma8lictE mon€ütre Umverteilungspotenzial der verschiedenen Sonimentsgruppen des geplanten Vorhabens mit einer Einschätzung der möglichen städtebaulichen oder versdgungsstruktt rellen tolgewirkungen dargestellt.
7.2
Ergebnisse der Berechnungen
Planvorhaben
-
Umsatzumverteilungen durch das
Die Realisierung des Planvorhabens und Generierung der aufge?e,gten Umsätze !r jrde
mit Blick auf die zwor dargestellten absatzwirtschaftlichen Kenn$,erte im Untersuchungsraum zu den in Tabelle 1l und Tabelle 12 dargestellten absatzwirtschaftlichen Auswirkungen führen. Da im Rahmen der vorliegenden Untersuchung gemäB s l1 (3) BauNVO sowohl die konkrele Einordnung des geplanten Vorhabem hinsichtlich m(tslbher negative,
Auswirkungen äuf die zentralen Versorgungsbereiche im Einzugsbereich als auch im Hinblick auf mogliche lmplikataonen versorgungsstruktureller Art relevant sind, werden nach_
folgend die mit Hilfe des Gravitationsmodells ermittelten umsätzurwerteilungseffekte auf
die im ljntersuchungsraum benndlichen zentraten Vertorgutgaüo3ddr. Sonderstand-
o.to sowie die ronsttlen rclGvant n EiuelhandelC€on aufgeführt. Oie Darstellung der
sonstigen Lagen ertolgt differenzien nach stadtebautich integrierten und nicht-integrienen
standorten sowie für stadt Köln 2usatzlich nach stadtbezirken untefteitt. Die Auflistung
(Er sonstigen Lag€n beschrankt sich hierbei auf die Städte bzw. Stadtbezirke, in denen
sich mindestens in einer Branche nachweisbare Umsatzumvenei,ungen ergeben.
Stadtfo(sanung
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Siacici)aullaha lr,ri(uric!"rir:rs€
Kr{l{sstadi L}arrcherm
Die ermittetten Umsatzumverteilungen e{reichen die hochsten Wene von obet
30 % im Worst C$e in den gemaß Pulheimer Liste ni.ül-torltterrdcvlüGri
Sortimenten des Vorhabens, Möbd, lsr.ütrn und TePrridtc. Auch außerhalb
der Stadt Pulheim rr'ierden in daesen Branchen Umsatzumverteilungen von 3O 96
und nlehr eneicht, in Anbettacht derer vet$.gultgaüütütdlc Alsril(rrgcrl nicht auszuschlielSen sind. Zudem existieren in den Umlandkommunen
teilweise abweachende Einstufungen dieser Sortirnente, so dass alrh nagatiyo
3tadtcöaulicha Arswirkrr€on in diesen Branchen nicht ohne nähere Betrachtung ausgeschlossen \rverden konnen.
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ln den zentrsnrelevanteo Randsortirmnton liegen die Maximah,vene der Umsatzumveneilung innerhalb der Stadt Pulheim im Wor3t Cä. bei 26 % (GPl(
/
HrBhJlrweren),
auBerhalb bei maximal 18 %
gen in negatiyr stldtGb.ulicfte
Au
(Heimtrilicn).
Ein Urnschh-
irkrngcn ist in diesen &anch€n somit
ebenfalls nicht ausg€schlossen.
.
Auch in der Modc?atG-C..e-Bstr..i ung zeigen skh deutlich erhöhte Umsatzumverteilung€n innerhalb wie außerhalb der Stadt fulheim von teih,veise
nrhr .ls 20 96 in den Sortimenten M{lüal, tqdrtei und TtPpicfi. sowie von
ob€r 10 % in den zer rc.rrdwa
rcn und Heimt rtilicn.
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ar Rmdsortimma
GPl(
/ H.lr$.lt3n a.
Uris.trumvertdlungen von durchgangig wGniF .b 10 % (Maximahen
9 7o) ergeben sich lediglich in der Branche tonttiltc Wokürri$tr,lg. was v.
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auf den vergleichsweise geringen Vo(habenumsatz in dieser &arrche von 4,0
Mio. Euro zurr.if,kzuführen ist.
.
ln morEürGr Bct *htrmg entfallen die größten Anteile an den Umsatzumverteilungen auf die lnnenstädte von l(öln (- '14 Mio. Euro) und tevqtuen (1 l Mio. Euro, Hauptanbieter Smidt-Wohncenter) sowie die Standorte F raäcn
Eüopa.lleG (- 15 Mio. Euro, Hauptanbieter Porta Möbel), l(öln Godorf (- 10
Mio Euro, Hauptanbieter IKEA), Köln ilarldorf (- 15 Mio. Euro, Hauptanbieter Roller und Mambo) und Xöln Oserüorf (20 Mio. Euro, Hauptanbieter
IKEA),
lm nachfolgenden Kapitel erfolgt eine Bewertung der ermittelten Umsauumverteilungen unter stadtebaulichen und versorgungssüukturellen Aspekten.
,u.ter und K.uie
Stadttqschung r tlrnung Donmund
42
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8
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Stadtebauliche und versorgungsstrukturelle Bewertung der
absatzwirtschaftl ichen Auswirkungen
8.'l
Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche
lm Umland der Stadt Pulheim ergeben sich für zahlreiche HaptgG..Nl.ft} und oöcnzantrcn derdi*l erhöltta U[EatzumyortGalu]€on in einer oder rnehreren projektrelevanten Branche(n). lm Folgenden werden die Zentren mit den höclrsten Umsatzurnverteilungen im Hinblick auf mogliche stadtebauliche Auswirkungen naher untersucht. Ein Fokus liegt hierbei auf den in denjeweiligen Kommunen z6 ne r€lerrantait Sortilrnlat.
Stadt Dormaoen
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Das Haryrgcsrälftncnt um Dormagen ist von setr hohen Umsatzumverteilungen üb€r nahezu das gesamte projekrebvante Branchenspektrum b€troffen. Die
hochsten Wene ergeben sich in den Branchen Möö.i (19 lß 26 %) und Lanclrten (22 bis 30 %). Letztgenannte Branche ist hierbei in Dorrnagen, anders als in
Pulheim. gemaß kommunalem Einzelhandelskonzept (GMA. 2009) als rart .rürlev.nt eingestuft. Für den Hauptanbieter Loü.ät{ LocL ist in Anbetracht der
Höhe der Umsatzumveneilungen eine Gesch:iftsaufgab€ als ni:ht unwahrschdnlth einzustufen. was zur Folge hätte, dass diese Branche im Hauptgeschiiftszentrum zukunftig nicht mehr venreten wäre.
Auch für die &anche Möbel, die gemäß Kernsonimentsdefinition des potenziellen
Betreibers auch Matratzen und Eettwaren beinhattet, ergibt sich eine \rergleichba-
re Problemkomtellation. sind doch B€ttwsn in Dorrnagen ebentalls als zeneingestufi. Ebenfalls hohe Umsatzumverteilung€n ergeben sich in
den zentrenrelevanten Branchen GPI( / H.urlr.lüwür (11 t*s 1t %). Hdmt€rttlia (11 bb '15 96) sowie sonstigr Wohneirltolng (tn r.8 %).
t enrelev.nt
r
Neben verschiedenen F..fianbietcrn ergibt sich auch eine Bet offenheit ftir das
]t ulhe6 ,,Ringi,C6nlor" als wichtagem lt/i.gratb.üi.b der Stadt. So entfälh
knapp ein Ftjnftel der Verkaufsfläche auf die trojektrelevanten &anchen, die fast
durchgangig von hohen Umsatzumverteilungen betroffen sind. lrsgesamt ist ein
Unrctleger in negotivo 3tadLlrularüo Auwfulcngcn in Dormagen in Anbetracht der erheblichen Gröfbnordnung sowie des Spektrums der zu erwartendeß
Ums.tzu[w.rteihrng6n nifi t ru3al3.äli.llen.
Stadt Frechen
r
lm H.uptg6chättsrent um von Frechen sind Umsatzumverteilungen von 10 ti3
13 % im Bereich GPI( / H.rl3h.llrffisn zu erwarten sowie von maximal 17 96
im Be.eich ]loimtertilion. Monctar fallen die Umsatzumverteilungen mitjelrreits
maximal O,1 Mio. Eurojedoch eher gering aus. Sie verteibn sich auf mehrere An-
43
Sradtfo,chung
r
,unler l,td X.u§€
fiaftrng Do.trnurd
bieter (u. a. Kodi, Strauss lnnovation). tin Umschlagen in negative stadtebaulictE
Auswirkungen ist als eher unwahrscheinlich einzustufen.
Stadt Grevenbroich
'
lm H.uptg6chäftszentnrm Grevenbroich betrag€n dae Umsatzumverteilungen
rn der Branche Möbd 21 lis 29 %. Dartiber hinaus sind mit GP|( / llashaltr'
waren (10 bis 13 %) und roßtigßt Wotncirtulrtrrq (m.r.8 96) auch zv'rei
zenvenrelevante Branchen von hohen Umsatzumveneilungen betroffen Als betroffene Anbieter sind u. a. Kodi, Depot und Nanu Nana herauszustellen. Auch in
Grevenbroich sind BettwarGn als zenttcntelarant eingentJft
.
lm Nebenzentrum Grcyrnb.oarrr WcvGlinghosl sind ebenfalls erhÖhte Umsat2umveneilungen von bis zu 12 96 in der zentrenrelevanten &anche GPI( /
H.tr3hCt3wüe'r zu erwarten. Diese betreffen imbesondere das große Fachge'
schäft Johann Eolz & Sohn, welchem als einer der grÖßten Anbieter im Stadtgebiet eine bedeutende, teilstadtische bis gesamtnädtisclE Versorgungsfunktion in
der betreffenden Branche zukommt'6.
.
lnsgesaml ist ein UrßcHag€n in ncgtrtiva
Grevenbroich IlgEl aurzu:cHidlen.
lrädub.ulir! Arl3xitl Ern
in
Städt Köh
r
lm Hauptg6.fiaftsaanüum von Köln sind in mehreren Branchen erhöhte Umsauumveneilungen zu erwarten. Diese betragen in der BranctE MÖld 12 tir
16 %, 6 bir 8 % im Bereich GPK / Haurhaltsw*cn, I tir 12 l,6 in der Branche
Heirntertilian, 17 ü3 23 yo in der Branche T?fi.rts uncl 13 t*r 18 96 in der
Branche Leudrten.
r
Auch in der Stadt Koln sind Leu.fiten und Eettwrrcn gemäB kommunalem Einzelhandelskonzept (stadt Koln, 2010) als zGrürc.lroby.nt eingestuft, weshalb
neben den hohen We(en im Eereich Heimtextilien insbesondere die Umsatzumveneilungen in diesen beiden (teil-)branchen als kritisch zu bewenen sind. Ein€
partielle Funktionseinschränkung des zentralen Verso(gungsberehhes der lnnenstadt Köln in den betroffenen Branchen ist in8esamt nhht auszuschließen.
.
Noch problemalischere Grofrenordnungen erreiclEn die Umsatzumverteilungen in
einigen Köllrcr ltabcnzcrlt ür, so u. a.
.
im Stadtbezirtszanüum Elüüntc*d Varüoer St
Branche
Möbcl. 10 tß 13
J.
96 in der Branche GPl(
tis 2{ 96 in der
/ Hrl3hdt3wrcll, b€(17
troffene Anbieter u. a. Yellow Möbel, Maas MöDel-Center) und
16
8€grrndrrrs dcr G.everüaqcher Soninredttite rm fin:eahgrddltoorrpt (CMA
SdrißEü GH( / Haustraltslvarcn: ,Da.Let hina6 |t db Fa. 8oll im tlebenzG.{rum Weveliighoven von inahourchs Bodedung, de genarrnEr So.liirnta aE aontrenrol€vait
fur G.evenuoiah ernzuqdnen.''
So herßt e6 rm RahnEn der
2OO9. S. 95) rn Bearg auf das
lunker und (tuss
Stadtfü{hunq
t
Plantnq Oortmurd
4,1
Rnutlrltd'lc,rlahe und.s!a-dtcbaolichc WlrkurBsana\6'
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(rosstadt Bergham
Bszirtstt LGnt um Wsad€n A..fi€rü §tr& (12 tß 16 96 in der
Branche GPI( / Haudr.lEw.t o. 7 tir 9 96 in der Branche .oo.tt e
Wotudffidtürtg, bettoffene Anbieter u. a. Depot, WMF, <leß, Galeria
im
Kaurhoo.
Stadt Leverkusen
um von Leverkusen ergeben sich hohc ProzcntlJe
wic lmnctarc Umatttumut tdlungon. die in besonderem Maße das dort ansässige Möödhaus Smidt, ab€r auch weitere Fachanbaeler (u. a. Depot, WMF, Gateria Kaufhoo betreffen. Diese betragen in der Branche MÖU 15 Ur 22 %, 7 ti.
10 96 im Bereich GPX / H.u.h.ltswren. 1't tß 1a 96 in der Branche tldmtcr'
tili6, 22 bB 30 % in der Branche TcPttidlc und 20 tit 27 % in der Branche
Leudrten. Letag€nannte &anche ist, wie in vielen Umlandkommunen der Stadt
Pulheim, auch in Leverkusen als rent ar d6vant eingestuft.
Für das Hauptgesaüaft3zont
Eine partielle Funktionseinschrenkung des zentralen Versorgung§bereictps der ln-
nenstadt Leverkusen in den betroffenen Branchen ist insgesamt nkht a6zuschließen. Dies b€trifft u. a. die Eranch€ Leuchten. die neben dem Möbelhaus Smidt
nur von dem Anbieter ,,Licht und Wohnen" in relevantem Umfang angeboten
wird. lnsgesamt isl ein UncctlagEn in
lBg.tiw
städtaÖJÜarr.
All3üit(l'lg.rl
in Leverkusen in Anbetracht der erheblichen Größenordnung sowie des Spektrums der zu erwa(enden
Ums.trumrcttealuqcn 4!!1 eusarcfilicSen.
Wenngleich der Hauptanbieter Sflüldt aufgrund seiner Randlage innerhalb des
Hauptg€s[häftszentrums räumlich-strukturell nur eine untergeordnete Relevanz
für das Hauptgeschäftszentrum besitzt, so stellt er doch funktional einen wichtigen Baustein dar und übernimmt eine Versorgungsfunktion für die Gesamtstadt.
Eine mogliche Gefährdung des Anbi€ters ist daher zusätzlich auch unter üüro.gungEstruüurdlGn Gs§dßFrr*tcn von Relevanz (vgl. Kapitel 8.2).
Stadt Beroheim
tur die Stadt Bergheim ergibt sich insofern eine Sonde6ituation, als dass sich die
Umsatzumverteilungen sorr'/ohl im HauptgEad fttzatttrum ah auch im cöenzent um Quadrath-lchendorf in den einzelnen Branchen untcddb dor drwoisb.rtcitlgrenze vonjeweils 0.1 Mio. Euto beweg€n. Dies ist darauf zuruckzuführen. dass der Angebotsbestand in den betrachteten Branchen innerhalb der
Zentren bereits zum derzeitigen Zeitpunkt sehr gering ausfällt. So sind in den in
Bergheim als zenlrenrelcv.nt eingestuften Branchen GPI( / H!.rthtttswüen,
Hcimrertilien. son3tigc Urohrxan ichtung und Lauatteo insgesamt nur ca.
360 mr Vertaufstlä.üe im Hauptg€schäftszentrum vorhanden, ein im Vergleich
mit anderen Mittelzentren ahnlicher Großenordnung deutlich uotE
lictt r Wert (vgl. auch Tabelle 18 im Anhang).
durtrctnitt-
Die erlreblich3'l Gr68enodfturEen der dutch das PultEimer Vorhaben an sonstigen Bergheimer Angebotsstandorten (v. a. Mob€l Bergh€im) induzienen Umsatzumveneilung€n in den zent enreleuant n Br.nchcn von'!a 96 (GPK / Haus-
45
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(n
Sr.dtfürlarng a Plarr,rg Do(ntt
se
rd
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haltswaren) bis 32 96 (Leuchten) deuten darauf hin, dass e6 tür die Stadt Bergheim zu erner massiven Verschärfung der Konkunenzsituation in dGsen Branchen
kommen wird. Es muss davon ausgegangen w€rden, das§ die Ansiedlung d€s Pul-
tntn iddungaoPfirncn zü AtlraktiYidrt§ utd
Ausrueitrng rier Angebot6 in den öet rffendo,r kstgn+P.tr im Hauptgeschäftszentrum des Mittelzentrums Bergheim tna8gebHl eiqolchrfnff v'rerheimer Vorhabens kaintfige
den.
I
Dies steht der süEteb.ulk*E r Ziclurtdllrrg det Stadt Bergheim erngegen,
auch in diesen bislang in den Zentren nicht bzw. gering repaäsenti:nen Branchen
ein entsprechendes Angcoot aüfzubüEn und so da5 So.titt ottsPd.tnnl und
die Verso.gun$fuddr»r v. a. des Hauptgeschäftszentrums v,reiter2uentwickeln.
U. a. mit Blick auf die Branchen Wohneinrichtungsbedarf und Leuchten tEißt es
im Einzelhandelskonzept der Stadt Bergheim (CIMA 2010, S.1AO\ -Ehnfa s aß
zenüenrelevant eir]€,estuft werden die nachfolgenden Sonififiae. Es han*ft s rt
hierbei um Warengrupryn, die bislang in dem Haupt- ud Nehnzenüum nicht
&r nur in Wenztem Umfang vorhaüen sind. Sb stellen a&r Entwicl<lungsptenziale nn Weiterentwicklung det Eiden Zentren dar. Zuctem haüelt es sbh um
Waren, d,e hißichllich der Angebot*räsenurtiotl uN d6 Warcnabtransrytes
durch den Kunden fiit den vorhandenen (,tliclE]n GegeDP'nll€iten ohrc tinehrenkungen in Einklang zu bringen siN [. . .]" .
Das Einzelhandelskonzept der Stadt Bergheim (CIMA 2010, S.
66f0 formuliert
unter der Üoerschrift ,,Wettbe'rverbssteigerung des Eergheirner lnnerstadthandels" verschiedene MaBnahmenbündel zur E töh,rg dGr AtEaftiyitat d.t
8€rghcirmr lnrEßrrdt Hierzu gehoren insbesondere auch Maßnahrnen zum
Angebotsausbau (u. a. Projekt Bahnhofsarka@n). Zwar scheint das
B.lrnhot .rl(.derr infolge
Projclt
seiner Angebotsausrichtung (Ankermieter Eleklronik-
fachmarkt und Bekleidungsanbieter) durci das Pulheimer VortEben nicht grundsätzlich gefährdet. Jedoch muss befürchtet u,erden, das§ die tmpfehlung gerüß
Einzelhandelskonzept, die kl€ineren Ladeneinheiten im Projel« gezielt 2um empfohlenen AbDar yon ArlgoöoslÜdreo zu nutzen. infolge des Pulheirner Vorhabens nicht oder nur sehr cingorahr&*t umgesetzt werden kann. lr6giesamt muss
die Gefahr gesehen werden, dass die weiteren lnpd3e. die die Stadt B€rgheim
durch das Projekl frir den lnnenstadteinzelhandel anzusto8en hofft, durch das
Pulheimer Vorhaben kontartariert werden.
8.2
Negative versorgungsstrukturelle Auswirkungen
8ei der 8€wenung möglicfler versorgungsstruklureller Auswirkung€n steht das
tittrnt Mööd
l(.rßor-
im Fokus. in dem sich an zahlreichen Umlandstandorten erhöhte Umsatzumverteilungen von bis zu 3O 96 enechnen. lm Folgenden erfolgt ein€ gesamaädtische Aufsurhmierung der ermittelten Umsat2umveneilungen, die verdeutlicht. webhe
VarlndGruqan der Zont alitäten sich fur die betroffenen Kommunen in der Eranche
Möbel im Wo(st Case ergeben würden:
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RaunErdaen5.he unc gadtetaul(he WrkUrE5anaryle
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13:
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Vorandcrur€ dct Zontr.lut im Xcf?Eo.titncnt i,lÖb.l dtrlfi
des vodabens
Zcntnlit t
Umseu (Mo. Ero)
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Aktuell
Neu
Aktuell
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4.6
3,5
0.7 t
0,55
Eerqhem
19.8
1
4.5
1
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0,75
0,79
Dormagen
22.9
r
6.6
'r.09
Frechen
58,1
44.3
3.28
2.51
Gr€venb(oEh
7A
5.6
0.39
0.28
Hurth
8.7
AA
0.43
O.3,t
Kerpen
13,0
10.3
0,62
0,49
283,0
223.6
1.O2
0.81
Leverkusen
53,9
42.6
1.07
0.85
Pulherm
3,5
133.7
0.17
6.41
Rommerskrchen
0.0
0.0
0,01
0.0'r
475,4
501,7
0,99
1,0s
Koln
Getamt
' Iedwsle
rI,
IeikaurE d€r Ko.nmu,En (sche Kaptel 2).
Quelle ergerE khebu.Een uod 8€rechnrrtge.l
ln der Stadt PutrEim kommt es in Folge der Vorhabenrealisierung zu einer V.rvielf.chung de3 lo*slen Urnratz6 im llllööelborsrifi und in Folge dessen zu eF
ner massiven Erhöhung der Zmtr.liut von derzeit 0,2 auf bb zu 6,4 (Worst
Case) Dies ware unter allen Stadten und Gemeanden des Unte.suchungsraurnes
der nüt Ab.trnd höchste Wort.
Der zu erwanende Umsauenlzug für die Bestandsstandorte im Untersuchungsraum liegt insgesamt bei 22 % (Woßt Case). Fur mehrere Kommun€n ergibt sich
in der Zusammenschau der zu erwanenden Umsatzumverteilungen mit dem
prognostizierten §nten der ZentrCitätrlcflEatfrr ein s€hr kritisches Bild der
Vorhabenauswirkungen. ln diesem Zusamrn€nhang ist auch zu berihksichtigen,
dass es sich bei allen Kommunen im Untersuchungsraum mit Ausnahme der Gemeinde Rommerskirchen um Mittel- bzw. Oberzentrc.r (Koln) handelt, die ihrerseil.s einen eigcnen Ver*rguqsauftrag in dsr B.rrhe It ööd haben. ln Folge
der Vorhabenrealisierung werden die branchenspezifrscfpn UrrBalze und Zrtltraliläten in diesen KommunenJedoch im Wo.st Cüa um 20 bar 30 96 sinken.
Mit Ausnahme des im Möbelbereich sehr stark positionienen Mittelzentrums Frachen (Haupranbieter Pona Mobel). welches gemaß der Prognos€ weiterhin Kaufkraftzuflusse verzeichnen wird, werden in allen Mittel- und Oberzentren in Folge
der Vorhaben.ealisierung kunftig per Saldo relevante X.utla.lt bltLae vo.herrschen. So wird die Zentralital im Mobelbereich in Sarglteim von &tzeit 1,O2 avf
Sradi(a!.ttig
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tur*er (16 kr.6€
Pbntng Dortrl'und
O,75 sanken, in lrorm.gen von 1,09 auf O,79, in l§,.rtutan von 1,07 auf Q85
und selbst im Obenentrum Koln witd es zu einem erheblachen Zentralitatsnickgang der linksrheinischen Stadtbezirke von 1.02 auf 0,81 kommen (iewells Worst
Case). Der monetare Entzug wird hier allein
li:
zu 50 Mio. Etro betragen.
Die belehenden Anbieter im Umland von Pulheim werden durch den erheblich
Vcrllut fliclE und
großer dimensionierten Konkurrenzstandort mit as.ülo
die resultierenden Umsatzumveneilungen von 20 96 uttd malt an vielen Standorten somit erheblich unter Druck gesetzt. Während die grö8eren Wettbewerber
llf
wie
Po.t
Möüel,
sridt
woh.EentGr oder lxEA eine hoh.
l(,oitürentfattl-
g]o8.., loL.lc! 8cuültrrungs. md X.ll''
kcit aufwe'sen und
kraftpotenziel zunickgreifen können (v. a. Köln / Leverkusen), werden vo. allem
/
oder auf ein
die kbanersn F.chrnöietet und irrDeconde.s Volholtirler $öaltaurc in
llcariercn / mittteren MittGlzcnt en wie insbesondere MÖöd Hurrnarn in
Bergtrcim massiv in ihrer Existenz gefährdet.
Es ist
somit so!,rohl frir Bergheim wie auch für weitere Kommunen (u. a. Hürth)
Hüpf--
nicht auszuschließen, dass, sofern es zu eircr AufgÖc .tC3 ÜalrstF
biet€ß kommt. die Zentralitat im Mobelbereich noch erheblich stärker ah trognostiziert auf einen Wen von nahezu Null sinken wird. Die ErlÜltmg der landcrplarsb.ü zugewicsenen Versorgur,lg3fillttbn wäre in diesem Fall niüt nut
&uftifi
Es lassen sich
eangß..lrankt. sondern uberhaupt dcüt trEh. gcw.lätffist.
somit folgende Erg€bnisse fe6thähen:
En t m.cr{agcn ater .b..tzwirGüdftfia h ndrtiut atldtÖ..taidE
Auswirlongca in den zentsalen Versorgungsbere*fen der Xdtörltomrrsron fulheirm ist in Folge der VorhabeffediEerurB &s Möödtuues in
der untersuchten DimenEonierung
tidtt
rractJdrn.
ln Anbetracht d€r hohen Urnsatarmvertealjngat ist atdern ein€ Uqtüim Sßp einer erheb[ctten Stüung
FariKbn filr mehrere
a{ewksenen
zettralrrdi$en
der Erfüllung der
nKommunen, so insbesondere das MmeEenrum Berghefrn, r*lrt
gul€rülrr*t rtfls E..inEramigurg
lr
rarrle8en.
Als Resultat wird fljr alle &ancfien eine R..flzim,lg
mcrl3iortül,lg empfohlen (vgl. Kapitel 9).
Junler unc, Krute
Stadtfo.sahunq
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P|anuflQ
Dodmund
48
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feh
I
tr
des Vorhabens
zur Verklein
Da fur die ursprung[ch untersuchten, branchensp€zifischen Maximafuerkaufstlachen in allen Branchen ein Umschlagen in negative stadebauliche und versorgungssttukturelle
Auswirkungen nicht ausgeschloss€n werden kann (vgl. Kapitel 8), wurde futiede dieser
&anchen die maximale Verkaufsflache hergeleitet, für die eine regionale Venräglichkeit
nach gutachterlicher tinschauung noch gewährleislet ist (vgl. Tabelle 14). Die Ermittlung
dieser Maximalwene erfolgte auf Basis einer stadtebaulichen Einordnung der resultierenden Umsatzenuuge unter Berücksichtigung der zentralonlichen Funktion der Umlandkommunen. Umsatzumveneilungen von mehr als 8 o/o wurden hierbeijedoch in den zentrenrelevanten Branchen in keinem det untersuchten zentralen Versorgungsbereiche der
Umlandkommunen als verüaglich eingestuft. Bezogen auf die nicht-zentrenrelevamen
&anchen wurden höhere Grenzwene von bis zu 20 % angesea. Der Berechnung wird
ein mit der Ernberechnung identisches Spektrum an FläctEnproduktivitilten zugrunde gelegt. Beztiglich des Einzug8ebaetes wurdenjedoch ausschließlich die Annahmen det
Worst-Case-Beuachtung (vgl. Kapitel 7.1) verrrvendet, da infolge der verkleinenen Dimensionierung auch eine reduzierte raumlthe Ausstrahlung anzunehmen ist.
liegtja nach Ansatz bei
Vartlcarüur€ dss
Voüabq! um g{g!!qg 32 96 der geplanten Verkaufsfläche bzw. ca. 15.qto lff. Unter d€r Wqst-Care-Annahme einer überdurchschninlich hohen tlachenproduktivibt ist
sogar eine Reduzierung um tl3 % bzw. knapp 20.0fl) rtf erforderlich, um eine Umschlades Vorhabers
Die maximal verträglich€
ca. 25.(rco bis 30.(XX) mr. Somit ergibt sich die Erfor(brlichkeit der
gen in negative stadtebauliche und versorgungsstrukturelle Auswirkungen ausschlie8en zu
konnen.
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Eerertung
.lnfolgederVerkleinerungderbranchensp€zifischenVe,kaufsltrachenreduzieren
renttalen VsraorgptEEöcdcfi.o in Pulheim und Umland in den zenttntelevantü! BLrÜh€n auf Werte von zumeist
m.timll 6 %. Zu leichten Überschreitungen, dieiedoch noch als verträglich ein-
sich die Umsatzumverteilungen in den
zustufen sind. kommt es nur in Einzelfallen (GPK / Hauslultswaren, Heimtextilien
und sonst. Wohneinrichtung mit 7 tß 8 % im Haffgp..fiaftstGr n.rn Do.nta'
gcn, sor]st. wohneinrichtung mit 7 j6 im HsptgcaCrarttasrhrn GrrYen'
brd.fi, Heimtextilien und Leuchten mitje 8 % im HaryrtgECranss.ntnr lß'
ysrtulcn, GPK / Haushaltswaren mit 7 96 im St dtlcrid.szcttt,Irrr l(Oln trrell'
fold V.lltoer StI
mit
.
8.
sowie GPK
/
Haushattswaren und sonst. Wohneinrichtung
je 8 % im Eczittttailrcnttum l(öh WGi&n
A.d.n
r StI.߀).
ln den na€üt-zotrlnlcn Lagan ergeben §ch die hClchsten Umsauumveneilungen
mil bis zu 19 96 in Pulheim selbst. Auterhalb der Stadt Pulheim liegen sie an ein'
zelnen Standorten bei M.rim.hmrt n von 17 % (MÖbel) uzw. 19 % (Icppi'
.fte), zumeistjedoch deutlich darunter.
r
Vereinzelt sind von den erhÖhten Umsatzumveneilungen in den (i1'berwiegend)
nicht-zentrenrel€vanten Brancl|€n nach wie vd a(rh zentrale Vefsorgungsb€reigdl und G.trrnb(idl.
che betroffen. so u. a. die HauptgescMftszenÜen
Selbst im Falle von B€triebsaufgaben der MÖbelanbieter wären städtebaulich ne-
Dat
gative Auswirkungenjedoch nicht abzuleiten.
r
Nur in selr' gE'ir€p|n lÜaBe handelt es sich bei den Umsatzumveneilungen in
d€n Nachbarkommunen Pulheims in der Branche MÖbel um eine ,,nÜcfgo{ri}
nung" von bislang aus dem Mattelzentrum abniefJender Kaufkraft: Das der errechnelen, vefttaglichen Maximaldimensionierung zugrundeliegend€ Urret vo'
lurnen von ca. 75 Mio. Erro h dcr Ererlchc tt aöd würde die loLlo, .inrdhandcE eley.nte K.uftraft Pulheims dieser &anche von tn PP 21 Mb. Euro
(vgl Kapitel 4) nach wie vo. erheblach ubeßteigen; das Vorhaben wäre injedem
Fall auf hohe
N.urtraftzuflatse von au8ctlralb Rlhdrn3 angewiesen.
In der Folge der ermittelten Umsatzumveneilungen würden sich für di€ Kommunen
im Untersuchungsraum die folgenden VerändGrutrgpn der ZGnttülatatan im Kernsor-
time
Mobel ergeben:
lunker urd Ktue
$rdrr6sch6rg I Plärr,rg Dortdund
54
Tabelle '16:
Veränderung der Zentralität im XernrortirlEnt Möbel durch die
des Vorhabens mit ve*leinerter
Zeflr.litft
Umtetr (Mio. Euro)
Xommuno'
Aktuell
Aktuell
Neu
Neu
Bedburg
4.6
4,0
0.7'1
0.62
Bergherm
19,8
16,8
1.02
0.87
Dormagen
22,9
1q
?
1,09
0.92
Frechen
58.1
50.2
3,28
2.44
6.6
0.39
0.33
1.1
0.43
0.38
1.5
0.62
0.55
283.0
249,1
1.O2
0.90
53.9
41,5
1,O1
0.94
,8
o,17
3.73
0,0
0.0
0,01
0.01
475,1
490,4
o,99
1,O3
Grevenbro€h
Hurth
8,7
13,0
Kerpen
Koln
Leverkusen
Pulherm
71
Rom me.sk irchen
Getamt
1
I
Tdlwdse r[Jr Tdlrär'ne rr€. f\ommurEn (!ie$e ftapitd 2).
QLeUo. e€enc ErheörrrEen lnd Ee.edlnungeri
ln der Stadt Puliaim würde es in Folge der Vorhabenrealisierurg in rcduzartcr
Damcffaonacnng nach wie vor zu einer dedlichen St (l{ung (h3 lololGn Umsstz€. im lröbalbareact! und infolgedess€n zu einer starken Erh{rhung d€r Zanttalitat von derzeit O,2 auf dann 3,7 kommen. Damit läge fulheim bezuglich der
Zentralitat im Möbelbereich künftig auch in dieser Variante deuuich vor den anderen Mittel- und Oberzentren im Untersuchungsraum.
ln Bergheim, Oormgen, föln und Leverl(u$n würde bei einer reduzienen
Vorhabendimensionierung zukünftig eine ZentraliUit vonjeweils ca. 0,9 (statt >
1.0) realisiert. Es wird somit deutlich, dass die Vorhabenrealisierung selbst in der
reduzienen Variante per Saldo zu Xautt .ttaDltoscn in den Mittel- und Oberzenüen im Umland Pulheims (A6nahrne Frechen) führen würde. Die durrftschritdftrE Unratrumücrtealung im Untersuchungsraum in der Eranch€ Möbel
würde in dieser Variante zwar dzutlach auf rnaximal 13 96 sanken (vorher: maxi-
mal72 o/"\: dennoch verdeutlichen die Zahlen, dass die vorgeschlagene Dimensionierung das absolute Maximum einer verträglichen Grö߀nordnung darstelh. So
werden die bestehenden Anbieter im Umland von Pulheim bei insgesamt fehlenden Kaulkraftpotenzialen injedem Fall erheblich unrer Druck gesetzt. Ein Umschlagen in negative städtebauliche oder versorgungsstrukturelle Auswirkungen
kannjedoch bei Einhaltung einer M.rimahr€rtauldl5re von 25.(XX, m. atrh
unter Worst-Caso-Arlrshmen weitestgeheft, au8eschlossen werden.
55
Stadtlo.ra hung
Junler und (ru5e
Dortrnurd
r ftanur{
8gm9ryn91t§ch9_qdjlad,lj"bl9lLqry
1O Zusammenfassung
/
W$gSiIglF€ .l!95§tig-qae_!9!
Fazit
Die uniersuchte Planung sieht in Pulheim die Ansiedtung eines lvlöbclhal§€. mit rd.
m2 Vert.ufttläcüe vor. Der Vorhabenstandon ist nicht Bestandteil eines zentralen Versorgungsbereiches gemäß Einzethand€lskonzept der Stadt Pulheim: es handelt sich
45.(X[
mikroraumlich um eine $Adtebaulich nicht-integrierte Lage.
lnsgesamt beläuft sich der gGchätrte UnBatr des untersuchten Vorhabens bei einer stark
überdurchschnittlichen Flachenproduktivität des voraussichtlichen Betreibers Segmuller
von 3.200 bii 3.9(X) Euro / m' auf geschärzre 145 bis 1?4 Mio, Euro. Ein Großteit der
Umsätze wird mit knapp'l10 bis 131 Mb. Euro auf das l(ernsnarnent MaröC entfallen.
Verkaufsflachen von maximal 4.5m m, sind in den zentraßdcvarttcn RrrdsstiEnten
geplant.
Gemäß den durchgeftihrten Analysen wird das Vorhaben ein regionales Einzug€etliet erschließen, welches neben dem Rhein-trft.Kreis auch Teile des Rhein-Kreis-Neuss sowie
der Stadte Köln und Leverkusen umfassen wird. Als - enger gefasster - Untersuchungsraum wurde eine lsochrone von rd. 20 Pkw-Minuten um das Vorhaben definiert. Die Kon_
kunenzsituation in diesem Raum stellt sich bei einer zentralitat von o.gg bereits relativ
ausgeprägt dar. als gro8te Wettbewerber fungieren u. a.
Mööd in Frechen, Slr*rtWohncenter in Leverkusen und lKfA in Köln-Ossendorf mit VerkaufsRächen zwischen rd.
Mr
25,q)O und 37.00O m2. lnnerhatb des Untersuchungsraumes wurde im Sinne der geforderten Worst-Case-Betrachtung eine Obciliegorlde Umycrtcalurg der Vctraöenumiätre ,n Hohe von 70 bis l(xl 96 vorgenommen.
Die
Bcrertuno dcs Vorhabens kam zu foloenden
.
Eroebnissen:
Eine Kompatibilität des Vorhabens mit den in Aufstellung befindtichen landespla-
nerischen Zielen und Grundsatzen gemäß L"Ep IIRl,tl? (S..ülHrgr TeiadJt Groß.
,lachiger Enzelhrndel) ist nur reih/veise gegeben: Nicht erfültt ist der tandesplanerische Grundsatz, dass der zu erwartende Gesamtumsatz di€ entspre€hende lokale, einzelhandetsrelevante Kaufkraft nicht überschreiten soll. Das Vorhaben wird
$andessen das entsprech€nde Kaufkraftpotenzial der Stadt pulheim um ein Viel_
faches ubcrsteigen. weshalb es auf €räoöliche Zuf,al3aG von au8€r'lalb Pl hcalrG
angewiesen ist. 8ezüglich der zentrenrelevanten Ran(ßonjmerne ist ledigliü die
relative Begrenzung von l0 96 (Ziel), nichtjedoch die abBolute Ob€rgrenze von
2.500 m2 (Grundsau) eingehatten.
r
Ein Urrchlagen dcr abcatrwirts.fi.ftlküen an nGgatiE dadt b.di*le und
veßoqun$srruktlrelle Auswiüungen im Sinne von § 11 (3) Iru VO infotge
der Vorhabenrealisierung in der untersuchten Dimensionierung ist bei setr hohen
Umsstzumvertdlungon im Woßt Care von bis zu 30 96 ulrd ar€lr nidtt ,üs-
zus.rrlie߀n. Die bestehenden Möbetanbieter im Umtand von fulheim würden
durch den erheblich größer dimensionienen Konkurrenzstandort und die resultie_
"
Entl,r f, Srard 1? Ap.rt 2Ot2
Junker
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Stadtfdschü§ a Ptärrung Oo.tmund
56
Ra(rrnorOrir-r«
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ui14 5radlcaiiuriche yy'rrlung$nal)6c
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K.e,lstadi B.icne
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renden. hohen umsatzumveneilungen erheblich unter Dnrk gesetzt. Während
die großeren Wettbewerber wie Porta MöU, Smidt-WotrEltct oder IKEA eine hoh€ Xolr&unenzfttigkeit aufweisen und / oder auf ein groSes, loLla. Bevölkeflir€s- und lbuftraftpotenri.l zuntckgreifen können (v. a. Köln / Leverkusen), werden vor allem die klcin rln FdElticter und i]Üöe.ddono Voltso.tirnentsnrööcüiuser in lleinoren / mitüersn Mittehcntren wie insbesondere
Möbd H.umann in Bcrgllo-n massiv in ihrer Exhtenz gefährdet. Die E f0llrlg
d€r landc.plrnG.iich atEwie.cren V€Gorgungtfunttion wäre in diesem Fall
nictlt nur dorrtli:ft eing€..rrräntt. sondern überhaupt nidtt mdr. gc{Irrl€ßtet.
Auch ein Umschlagen in negrtiv€ suduüaulä:lra Arl3witungan ist in Anbetracht der hohen Umsauumveneilungen in ,ent cnrddantrn BraftlEn in zentralen Versorgur€sbereichen der Umlandkommunen wie u. a. Dormagen und Grevenbroich EigE aunGctrlie8en. Hierb€i ist auch zu beücksicmigen, dass insbesondere die &anchen Lesdrten und Battsürn. anders als in Pulheim, in mehreren Kommunen als ,enüenaclevant eingestuft sind.
Als Resuhat wird für alle Branchen eine deutli,te Huzicrung dcr Vcrlcußfachen des Vorhabens um 4igg§ggg 32 % der gephnten Verkaufsfläche bzw.
ca. 15.(XlO mt empfohlen (vgl. Tabelle 17). Unter den - a!.fi r€.rttlith - m.&
g€blachen Wo.st-Case-Annatrl*n ist sogar eine Reduzierung um 43 96 bzw.
knapp 20.(XrO mr erforderlich, um eine UrrseNrbger an ncgataw rtadtob.ulkthe
und vcr3cgungsstrutürrele A.rswirtungE r wDitaitgrlE d .u3sdrmn zu
konnen.
Die durchsclmittlactle Un6atzumuertaikng im Untersuchungsraum in der &anche MÖbel wurde durch die Reduzierung deutlich auf
ilrd 13 96 sinken (vorher: maximal 22 o/o). Dennoch würde auch die verklein€rte Dimensionbrung für
nahezu alle Mittel- und Oberzentren im Urtersuchungsraum (Ausnahme: Fre-
nr
chen) künftig eine lr€gativt lbuftreftlil.nz in der Branche Möbel induzieren
und zu einer Varsc,rarfl.rlg der regiondGn l(onhrrcnsrat atirn führen.
ln Erganzung zu der in Tabelle'17 dargestelhen Modifikation wird empfohlen, das
Basis (hr Betreiberangaben auch Bettwaren und
Elektrogroßgerate gerechnet wurden. weiter .rl3adiffGrratuhüt. So ist insbesondere die BranctE BettwerGn in mehreren Nachbartommunen als zrttrelrelwant eingestuft, weshalb eine Gewähdeistung der städtebaulichen Verträglichkeit durch erganzende Festseuungen (2. B. Eegrenzung der Verkaufsflache von
Bettwaren auf maximal 800 mr) sichergestellt werden sollte. Auch sollte durch
bauleitplanerische Festsetzungen sichergestellt werden, dass vor allem im zentren-
Xemtortiment, zu welchem auf
relevanten Bereich nur solche Aklio,Gwaren zulassill sind, bei denen ern funktionaler Bezug zum Kernsortiment erkennbar ist.
51
,unler und Kru,e
Stadtfdschl.rrg a Plänung Do.rmund
Raunrordn!$.,l(}
llllhdreb.u@
Eine vollstandige Kompatibilitat des Vorhabens mit den in Aufstellung befindlichen landesplanerischen Zielen und Grundsätzen gemäß tEP XRUI {8 (S.chlifiGt
Teilplan Gro8flächiger En:€lh.ndel) wäre auch für die reduzierte Dimensionbrung nicht gegeben;jedoch könnte in den betreffenden punkten (Relation des
Vorhabenumsatzes zum eflsprechenden. lokalen Kaufkraftvolurnen. absolute 8egrenzung der zernrenrelevanten Randsortimente) die Diskrepanz zwischen den
landesplanerischen Grundsauen und den Vorhabenkennwenen (vgl. f.apitel 4)
reduzien werden.
Marimal vert tgliche, brandren
Möbdha{Ees
UEFüngti.$ 9G-.
pLnt! Vlrtrsfa-
Tabelle 17:
B.rd*
flfclre
GPK
/
Haushalßwaren
(m?)
1
peziEE Vertarf3tL.fien de.
VednfgLi$e Vr.l(.lrffiachc (mr)
Moder.tr Cara
Wast c.re
450
MobelHeimtextrlien
Teppiche
1
Son$ige Wohnernrlchtung
Leuchten
.110
810
1 500
Sonstige nicllt-zentrenrelevante
Sortimenle (Autokindersit2e.
500
Aktionswaren)
Sonst€e zentreffeleva nte Sortimente (elek(r߀tE Kleinge,ate,,
sp€llYar€n / Bastelartikel, Aktionswaren)
650
18d
' inklugve Be{wa.eo / Matratzsr und Etd(Eogroq€r-ätea.
'Redu:rerung mtwand€ z.r Einhaltung der Eegreirzung der zeouenrelevanteri RanMirpnte .!l 10 <}6 dr.
G€sardlerkaülrlacr€. Ahdrrativ ka t die Huzbrung alEh in arxteren zentrefiebgtrten RanGoatinE f,cn
e.folgen.
Queüe: eigerE Annahmen rnd 8€redlnur§€rl
'6 Emwrrf. Stard 17. Ap.il 2012
,uakcr und (r!r€
SladtfcYichunq
Phnunq Donmucc
r
5B
i t-
Verze ichn isse
l(rt l!
Kane
Lage des Vorhabenstandortes in der Stad Pultleim,-...--.......,.........-........15
1 :
Kane 2:
Abgrenzung d€s Untergjchur€§raumes ...-........--.......... ............-.-.-.........22
Karte 3:
Relevante Anbieter im Möbelbereich ab ca. 5.000
Verkaufsfläche im
r#
Untersuchungsraum
..--...-......... .....30
Tühn
Tabelle
Kommunen im
1 :
Untersuchur€sraum
.........-.........-..._..._..9
Tabelle 2:
BranctEnschlirssel zur Unternehmenseriebung ..-......-...-......................... 10
Tabelle 3:
Sortimentsspezifische Verkaufsfläch€n und gescruitzte UnEaitze
des g€planten Möbelhauses
..........-....................17
Tabelle 4:
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Pt lheim sorrvb
Planumsatz des Vorhabens - Ar€aben in Mio. Euro ................................ 20
........
Tabelle 5:
Einwohner und einzelhandelsrebvante Kauflrraft im
Untentrhungsraum......-.............--...
......_........._.........24
Tabelle 6:
Verkaufsflächen an den projektrelevanten &anchen im
Ufüersuchungsraum(Angabeninm?)............,........................,...............27
Tabelle 7:
Geschäute Umsäue in den pojektretevanten Brarrchen im
Untersuchungsraum (Angab€n in Mio.
Euro)
.._...........29
Tabelle 8:
Zentraliuiten der Eranche Mdüd im Unters.rhung6raum.........___............29
Tabelle 9:
Relevante Anbieter im Möbelbere[h ab ca. s.q)O m2
Verkaufsfläche im
Untersuchungsraum
.......................31
Tabelle 10:
Hohe des im Untersuchungsraum umveneilungsrelevanten
Vorhabenumsatzes nach
........-....................35
Tabelle
1
I
Prognostizbrte branchenspezinsctE Umsatzumveneibngen
durch das Vorhaben im Unters&hungsraum - Worst Case......................36
Tabelle
1
2;
:
BrarEhen
Prognostizierte branchenspezifische Umsatzumverteilungen
durch das Vorhaben im Unter$xhungsraum
-
Moderate Cas€.............._.39
StadtfdsctrrB
r
,ur*et urrl
Kruse
Ptanuog Dortmllfld
,
Tabelle
13:
Tabelle
14:
-
&!,gg'dlS[!{r
u"lsi1l!9!al1r§@
Veränderung der Zentralität im Kerrsstinent Möbel &rch db
Realisierung des Vshabens (Worst Case) ....._._.........-....._..................__...47
Ußprünglah g€plante und maximal verträgliche,
banchenspezifische Verkaufsflächen und Ur6aitze des
Möbelhauses
..........................50
.....__
Tabelle
1
5:
Prognostizierte bmnchenspezifische UmsatzumverteihlrEen
durch das VortEben im Untersuchungsraum bei reduzierter
VortEbendimer6ionierung..................
Tabelle
16:
Tabelle
17:
VeränderurE der Zentralität im Kernsortiment Möbel durch die
Reatisierung des Vo.habens mit verkbineng Dimensionierung.........._.....5S
Maximal verträglict€, brarrhenspezifische Verkaufsftächen
Möbelhauses
Tabelle
18:
.......................51
.......
ctes
..........................59
Verkaufsflächen in den zentralen Versorgungsbereichen und
Sonderstandorten im UnleGtrhungsraum (gerund€te Werte in
.._............_....,.....61
rn2)........__............
Tabelle
19:
Umsätze in den zentralen Versorgung6bereirEn,
SffldersGn(brten und sonstigen L€eri im Urtersrrctnmgsraum
(gerundete Werte in Mio.
................,........63
Euro).........
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ICBELIIAUSII'IAIIIU
Anlage
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lhre freundlichen Möbelhäuser.
An den Bütgermeister der
Stadt Pulheim
- Planungsamr Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Bagheim, 31.10.2012
Bedcn*ea gegcn die Tcilönderung Nr. 17.3 des FlächcnnuLuagsplons
Bebauungsplan Nr, llt9 Palheim
ud
den
Sehr geehrte Damen und Herrer1
gegen die Anderung die Teiländerung Nr. 17.3 des Flächermurzungsplans und den
Bebauungsplan Nr. 109 haben wir erhebliche Bedoken, weil die Arswirkungor des
gepianten Möbelhauses auf die VersorgungsstrulhuEn in Einzugsgeba uor€aschäl2
w.erden. Diese Fehleinschätzung beruht ira Wesentlichen danuf. ,lass von einer zu niedrigen
Flächenproduktirität ausgegangen wird.
-
Wie wlr aus dm Einzelhandelsgutachten der Firmen BBE urd Jutrta & Kruse enrrehmen
konnten. wurden bei der Ermittlung der Umsatrerwstmg von BBE eine seitq15 SegrräIler
enielbare Flächenprodukrivitäl in Höhe von 2.O7O üqm und von Junker & Knrse in Höbe
von 3.-300 €,,qm bis 3.900 Oqm unrersellr.
Beide Annahmen sind unserer Ansicht nach deutlich zu niedrig angesaa.
Segmilller erzieh mit seinen Möbelhäusem, die nach Große und Verkaußfläche mit dem in
Pulheim geplanten vergleichbar sind. Umsätze in Höhe von 200 bis 250 Mio. € rmd erzieh
eine Flächenprodukli!'itär _ von 4.000 €/qm bis 5.0O0 Bqm {zur Ermitttung der
Flächenproduktivitäl s. Anlage l). In der l\{öbelbranche sind diese Zahlen bckarmt rmd
u-erden r.on Segrnüller auch nichl b€stritteri.
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Diese hohen Flächenumsätze u,erden dadurch errcicht, dass die Randsortimente auf die
verschiedenen Fachabreilungen und Etagen veneih u,erden und dorr fllhhenmäßig nach
Bedarl' ..atmen". d. h. bei bestimmten Werbe- und Verkaufsaktionen auch ausgeweita
uerden. Durch diese räumliche Veneilung werden die Verkaußfl:ichengreuen ver§,ischl
und der tarsächliche timläng der Verkaufsllächen der Randsoniment€ nichl mehr
nachvollziehbar.
Es isr in der llranche allgemein b€kannt. dass Segmüller auch im Bereich der Weöung
besonderer Wefl auf die Bewerbung einzelner Randsonimente Wert IeE (2.8. pfaruren,
Fernseher. Bab,v Anikel. etc,). die teilweis€ unter Einkaußpreis angeboten werden
Segrrüller selzt dabei Randsonimentsartikel ein- die irn Preidbewusstsein der Verbraucher
liegen und erlangt dadurch das lmage eines besonders preisgämügen Anbieters.
Nicht nur diese Lockangebote sind außergewöhnlich. sondem auch der werberadius und
damit das weöebudger je Haus. vergleichr man Pulheim mir dan äbrigen segnräller Häusem. so kann man einen durchschnitaliche, werb€radius von ca. lt» km unierstelen.
unabhängig von dem asächlich geplanten werberadius muss segruilfler im Einzugsgebiet
von Pulheim auf jeden Fall eine vergleichbare lfuu*rafl aktivieren. ,m das
lnveslitionsvorhaben wirtschaft lich betreiben zu können.
Das anzunehmende Bauvolumen beutigr in pulheim bei konservaliver Kalku.lation
ca 57 Mio- EUR zzgl. Gnrndstückskosren von cd. 5,4 Mio. EUR. Unt"r$elh man eine
branchenübliche Zins- und rilgrmgsleistung von zusatnme[ 1,5o/o, § errechna sich allein
hieraus ein Jahresaufu'and in Höhe von 4.7 Mio. EUR. Branchenilblich werden ca 34o/o da
umsaues für Zins und rilgung gerechne!. somir errechnet sich allein aus den Bau- und
Grund$tickskosen ein erforderliches Mindestumsatzvolumen von 134 Mio. EUR.
Anhand weilerer Kenngrößen. wie Betriebs- und personalkosten
sowie
Personalproduktivitär. lässr sich nachvollziehbar darstellert, dass der zu erwarte-nde umsatz
bei 190 Mio. EUR. mindesrens bei 180 Mio. EUR und damir deulich über den von der BBE
prognostizierte GesaDtumsarz in Höhe von 93.1 Mio. EUR liegen wird. (zur Berechnung
des
zu enyartenden umsatzes s. Anlage 2). Auf der Basis anerkannrcr Kenngrößen ergibisich
somit eine FlächenproduktiviUt von 4.000 €/qm bis 4.222 €/qm.
Da beide Gutachlet bei ihren Ausuirkrmgsanalysen zu niedrige Flächenumslirze unterstellt
haben. müssen sie nosvendigerw*eise auch die .Aus*.irkungen des geplamen Möbeha;;
(..Giganren") auf die versorgungssrrutruren im Einangsgibier *r.ähar,.n. wir
haben
deshalb erhebliche Bedenken gegan das vorhaben nicht nur wegen dan zu erwadenden
gravierenden Auswirkungen auf unser eingesessenes Möbelhaus in Bergheim.
Die .wenbe*erbssrralegie son segmil[er breibr insbesondere auch für die ,]leinercn.'
wettbeweöer nichr ohne Folgen- Den minerständischen Einzelhändlern werden durch
d".
intensive Ben'erben
Randsortimenten ihre..Brot-und Buttrr-Aniker. preislich ruinien.
'on
Spezialisienrng bieret in der Regel keine Ahernative, weil insbesondere in l{inetstaaren
bzu. Einzugsgebier zu klein ist.
eigene Markr-
Oas
Iür das vorhaben kann daher auch nichl mit den neu zu schafr€nden Arbeirspläeen
geuorben *crden. Als Folge der beschriebenen Straregie von §egmüller werden nämlich
Arbcitsplälze im mitrelsrändischen Einzelhandel u.egfallen. so dass durch rrac Vorhaben
Arhr'itsplärzc nur r erlagert. aber keine neue Arbeitsplätze entstehen werden.
wir haben ein sarhes lnteress€ daran, dass der zentate venorgungsbereich von Bergheim
nicht geschuächr wird. weil ,las Miteinander unseres Möbelhauses mit den Gesch:ift"o in de,
Innenstadl liir beide Seiten von Nuuen isl.
lvtit lreundlichcn Grüßen
Möbel Haumann
Iloadels GmbH & Ca ßG ßagheim
Harald Steudlc
Oeschälisliihrer
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/...!. 4,-u.!-€./- -"
K;stra Suchhotz
Geschäftsführer
Anloge I zum Schreibcn wm 31.10.2012 an die Stadt Pulheim
Ermittlung der Flächenproduktivität der
Segmüller Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG Friedberg
Verkrufsumsitze
Der Gesamtumsalz im Verkaufsjahr 0l .03.20! 0 bis 28.02.201 I gemäß Bilanz vom
Seplember 20l I betrilgt netlo 666.858.559.58 € zzgl. 19 % MwSt. =
Umsrtz ?93.561.6&5 €).
Quelle: Bundesameiger
v.
1
3.03.201 2 (Anlaget
il. VerkrufslLlchen (cr.-Angrben)
l.
-große" Häuser (Ciganten)
Friedberg
50.000
m'
Pandorf
40.000
m'?
Weiterstadt
Zwischensumme
2.
50.000 m:
140.000
..kleine" Häuser
Nümberg
Mannheim
Stutlg!fl (StadthaN)
Frankfun
Zwischensumme
m'
m'
2.000 m'
17.(DO
15.000
(Sudthausi
3.
m'
2.000 m:
l6-ff)0 m'
Möb€l Maxx Discounr
Augsburg
Eching
Friedberg
Parsdorf
Zu'ischensumme
5.0fi) m'
5.000 m':
5.000 mr
5.000 m'
20.000 m:
Qaelle. .\töbelkultur Pulasre 2012 tAnlage
G.s.mtr erkruf3flncha M6bel Scgmäller IlfrJXDe:
Umsetz je Quadrrtmctcr Verkrufsfltche 4.04t,7E €/m,
Erläuterungen:
o
Die nsächlichen Verkaufsflächen der ..Giganten" sind ca. 8 l0 % niedriger als
angegeben. da die Resmurantflächen in dert Vertaufsflächeo enthalten sind.
e
Die drei ..Giganten- sind die Vorzeigemöbelhäuser der S€gmtiller - Gruppe. Jeder
..Giganr wird mit einem überdurchschninlichen Werbeetat ausgestattel der den
Branchendurchschnin bei Weitem überschreilct. Weiterhin erfolgt bei den
..Giganten" eine aggressive Vermarktung von Randsonimenten und nicht
möbelspezifischen Alrionsartikeln.
-
Aus diesen Gränden ist davon auszugehen. dass sich in der Realität die o.g.
durchschnittliche Flächenproduktiviut der Segm0ller - Einrichtungshäuser
zugunsten der..Giganten" verschiebt.
^.-..
ln seinen Discounünä*ten erzielt Segnräller in Wirklichkeit erheblich geringere
Umsäze je Qua.lmuneler als bei seinen .Giganten". Die Quadrumeterleistung der
..kleinen" Häuser und der Stadthäuser sind aus diesem Grund nach unserem
Kenntnisstand ebenfalls geringer als die Durchschniusleistung der Segnäller GruPPe.
.
ln der oben erminelten durchschnittlichen Qttadratme(€rleistung des
Unternehmens sind diese Verschiebungeß nicht befikksichtigg db. der Umsatzje
qm Verkaufsfläche lieg bei den ,.Giganten" als der durchschnitdiche Umsatz je
qm Gesamtvakaufsfl äche.
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ozrnacht.
Die roblbcw..tung z|Jm 28- tlbru.r 2otl lrtolole eoasoractlend d.fi Regetengan de§ Büt{rG, rt Acr hicrsus rcsutdar$dc tiaä'ns.u
dan per t. !,rär. 2010 ä.,b€h.tenen weG nrEl} .tt!r Ftlchtg4r dbc.§chraitat.
Dla rßtilata.cllan v!.mogcnsoagenstilff e rarden ru Ansanatrl]ryskostan, vlrmincan urn gbnmäahc Ä!§ch.siounrar §ardr
Absairclhlnglrilattiora, bawartet.
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^fa-Tatel,en
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lf,rr hälrcn ull3er! l.n.!sa0s.n,u§s9^ifuro nnrh § 6 Arbl€'tat5gasatz u(rt.r B..chtun, d.r vorn lna*r§n irer Ttirischalta!.ürcr {lDrr)
flsttlsttk& deutschen Garr6sttta ordnerBgrä8§.r abscnErson lung yorgenomiran. oanad't lst dia Pn !n9 30 :! 9llnan un5
dutthrutubrcn. dass uflncnt€k.!!.n und ve.stö!., dle ech err, dla Da.ct.[u{}g dca lrftrlsab6alüuasas *lsandi:h lus*irtan, mä
hrnra,clEn<ler S(harnait erkanflt weftren. Be, .hr Fest egung 3er Profunosha.dlll€lln §al.lei t,! l(anatnisse üOar dia Ga§chrGiBtigrc't
und üb.r dt§ rtrch6ttliche und r.chtllrlre uEf.ld der Geslll§ch.ft ao*a dia f.Ia.tünoen ütEr rnÖ9licha Fehllr lerüI$chtigt_ lm
R6hrnan alrr ftarfung *artler die Wirtsamrc( de§ rccnnlngsGrrrr{abc:or€rEn intamaa (onUdlgy3tams towi€ adtwürr far da Antaban
in Sucnfihnr:lg Ln3 Irh.csabsdrlJss uban ,agand auf aa: Erais eon stithtr6a.l bcurtatt. ole Pnlfung !'mtrßt dtr Eara.crtun, trr
anoawaiakrn &6nzrarünqsgrun&6t2c u.!d d!. wBanati.hcn einschät unEln da. oeatt2lchan vanrtta. roria 3ra wal{.olno dr.
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.4nlage 2 zum Schreiben vom 31.10.2012 an die Stadt Pulhcim
Berechaung des zu erwartenden Umsatzes des geplanter
Segmüller ,Giganten* in Pulheim
Anhand r.on braachenüblichen Kosten- und Umsatzkennwerten kann etminelt werden.
welchcr Lmsatz zur Deckung bestimmler Kosten erzielt werden muss oder welche Umsätze
bei einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitem und Mitaöeiterinnea sowie bestimmter
L msauvorgaben zu erwarten sind.
l.
Baukosten
Verkäufsfläch€: -15-00(hm x 580
: -i0.000qm
r
26.100.000.00 €
480
t
4.400.000.00 €
r.200.000.00 €
Straßen und
I
30.000qm x 55
lnnenausbau 45.000qm
x
1.650.000,00 €
135 €/qm
6.075.000.00 €
Baunebenkosrcn lf9,o
Baukosten ohne
G
.800.000.00 €
614?.000,00 €
rundstück
57J72.m0,0O €
k
hondelt sich um Einheitspreise, die aus vergleichbaren Bauwrluben ermitteb wut&n:
sie lönnen anhand wn ausgewählten Referewobjeben belegt wer&n
2. Grurdstückskosten
Grundstücksgröße
Kau$reis 60,0O EURrqm
ca. 90.000 gm
5l
Mio. EUR
De
Stadt Pulheim lut im Notember 201 I das Grundstiok einem anderen lnteressenten zu
einem Kaufpreis von durchschnittlich 82.57 EUR angeboten.
3. Jlhrliche Zins- uod Tilguogsleistungen
Gesamtkoster:
ca.
frr
Eeuk6rper und Gnrndstück
62.7 Mio. EUR
angenommeaeZinsbelastung: 4,5o/o
Tilgungsleistung:
3o/o
Tilgungsleistung a,s. 7,5 yo
Jahresaulwand für Z. u. T.
4,7 Mio. EUR
angcnommcne
Zü»- uod
Aulgrund der eingeschrönken Drittverwendungsföhigkzit eines gropJkichigen Möbelhauses
liegen erfohrungsgemdP die hier zu erwortenden Finanzierungskosten deutlich über den
Kosten normaler Eiruelhandelsimmobilien (Fachmarhe, kbensmittelmcirloe, etc.) mit guter
DritÜerwendungsfdhigkeit. Die hier gewtihlle Zins- uttd Tilgngslasl orientiert sich an den
fiir normalen Einzelhandelsimmobilien branchenüblichen Werten Unserem Haus ßt
bekannl dass die Firmo Segmtiller ihre Immobilien normalerweise leost. In diesem Fall löge
die Leasinpyate deutlich über 7,5/o, da noch die Gebühren der Leasinggesellschafi
hiruukommen.
4. Umsrestrteil zur Decküng
dca
Jehrereufornder ft7 7:n3 sa{
filglag
Branchenüblich u,erden 3-l'% des Umsatzes.fi)r Zins und Tilgung gerechnet.
Tilgung
Zins und
3.0 * 4.0% Umsatzanteil
erforderlicher Umsau zur Deckung von Zins u.
H.7
'\'lio.
: J.5'%t
4,7 Mio EUR
Tilgung
ce. 134
Mia EUR
100: IJJ Mio.)
5. Betriebskosten
Für ein vergleichbares Einrichrungshaus fälen im Durchschnitt die tbtgende Beriebskostetr
an:
Reinigung
340.000,00 € p.a.
Strom
860
€
Heizung
I
€
Telefon und Post
84.0{ ,00 € p.a.
Bau-. Reparatur u. Instandhaltung
350.000,00 € p-a.
Sonstige allgemeine Kosten (Grünpfleg€,
Oberfläc hen wa-ss€rgebü hren. Bewachung,
Hausmeister. VenÄ altung. etc.)
I
Summe
3.172.000,00 € p.a.
-400.000,00 € p.a.
Der branchenilbliche Umsatzanreil liir die Betriebskostcn beträgt ca 1,8%. somit errechnet
sich ein zur Deckung der Betriebskosten erforderlicher Umsatz von c{. 176 Mio. EUR
(3,172
Mio: 1.8%x 100=176.2 Mio.)
2
6. Durch des Verkrufipersonal erziehe Umsltze
Segmtiller beschäftigt in seinen Giganten ca. 320 Vollzeitrnitarbeiter im Verkauf. Dies deckt
sich mit der Aussage von S€gnüller, insgesaml 600 Miurbeiter in Pulheim zu fiihren. Die
branchenübliche Produktivität der Verkäufer liegt bei 42.000 - 48.000 EUR im Monar.
Somit errechner sich ein durchschninlicher Umsau in Höhe von = 172 Mio. EUR.
(45.000 EUR
x
I
2 Mon. x 320 MA= 172 Mio,)
7. Penotralkosaen
A^
Die branchenäblichen Personalkosten eines vergleichbaren Möbelhauses belaufen sich auf
ca 29 bis 36 Mio. F.IJR. Somit errechnet sich ein Durchschnittsrryert in Höhe von 32,5 Mio.
EUR p.a.. Branchenüblich beträgt der Personalkostenanteil im Durcbschnin l77o des
Umsatzes. Somit errechnet sich ein erforderlicher Mindestumsatz von l9t Mio. 8UR
(32,5 Mio.: l7o/o
x tU) =191 Mio.)
8. Frzit
Segrnüller plant die Errichtung eines Möbelhauses mit ca 45.@m Verkaufsfläche und ca30.000 qm Lagerfläche. laut Pressernitteilungen sollor 600 Mitarbeiter eingestellt werrden
(dies deckt sich mit den Mitarbeiterzahlen der übrigen Segrnäller - Giganten).
Unter
Beachtung branchenäblicher Kosten- und umsaEkennwerte sowie Kennwerte der
Mitarbeiterproduktiviutl können Rückschlüsse auf die zu erwartende Umsarzleistrmg des
proj ektierten Möbelhauses getroffen werden.
Für die einzelnen Kemgrößen des projektes pulheim lassen sich die folgenden
Umsatzleisrungen ermineln:
Kctrrgtf8en
zu erlüertende Llmsetzleistung
Grundstück und Bau
Betriebstosten eines Giganten
Prodüktit'ilät der Verkäufer
l3,l llio. EUR
172
)lio. f,UR
Personalkoslen
l9l
Mio. EUR
I 7.1
llio.
EUR
Es kann also unterstelh *erden. dass der zu erwartende umsatz des geplanten
segmtiller
Giganten bei ca. 190 Mio. EUR, mindestens bei l gO Mio. EUR liegen
muss, um dc.n
Giganten winschaft lich zu betrciber.
3
Anlage 6
ist das von der CIMA erarbeitete
Einzelhandelskonzept der Stadt Bergheim
beigefügt.
Es ist als eigenständige pdf-Datei eingestellt.
Anlage
,,G
utachterliche Stellungnahme
zu Fragen der Ansiedlung eines i/löbelmarktes mit einer
Verkaufsfläche von 45.000 m'im Stadtgebiet der Stadt Pulheim"
von
Rechtsanwaft und Fachanwalt für VerYvaltu[gsrecht
Dr. Jost Hüttenbrink
H{ittenbrinkPartnor Rechtsen älto
Piusallce 20
-
22, 1A,,l7
f onst r
im Auftrage der
Möbel Hausmann Hand€ls GmbH E Co. KG Eergheim
Humboldtstraße 2
501
26 Bergheim-Zev€ricrl
7
Gliederung
A
B
c
Rechtliche Würdigung....
l.
ll.
" '
"' 8
Verhältnis zwischen R€gionalplan/Flächennutzung§plan/Bebauun$dan "
FestsetrurE des Regionalplans filr den Regiicn ngsbezi* Kdn, Teilab6chnitt Region
"""""' " """""
Planänderung.....
1. Allg€rneine FoslstellurEen '.-........
Köln. 17.
2. Konkrete lnhalte der
""" " "" l0
11
17.
3. Folgen einer etwaigen Unbestimmthe der
lll. Zusammenfassung und
' 10
AusblirJ<
13
17.
"""""""" ""
15
A
Gutachtenaufrrag
Oie Möbel Hausmann Handels GrnbH & Co. KG Bergheim betreibt in Bergheim-Zieverich ein
Möbelhaus mit einer Verkaufsfläche
von
16.000 m2, davon ca. 1.600 m2 zentrenreleyanle
Randsortimente.
lm Jahre 20Og isl auf Antrag der benac*lbaden Stadt Pulheim der Regionalphn frJI den
Regierurgsbezirk Köln geänden urorden, um laut Planbegrtindug die Ansiedtrmg eines
MöbelmarKes mit einer Verkaufsfläcfie von 20.000 rn: zu ermägli$en. Gegen dieses
Vorhaben hetle Möbol Hausmann keine EirMände, da sich da6 Unt€rnehrnen dem
Wettb€rrreö st€ltt.
Die Stadt Pulheim plant nunmehr die Ansiedlung eines
Möbelmarktes
mit
einer
Verkaufsfläche von 45,000 m2, davon 4.500 m" zeotrenrelevante Randsortimente. Möbel
Hausmann bezweifielt die Zulässigkeit dieses Vofiabens. Das Unternchmen bezieht sicfi
dabei ad die Planbegründung, die ausdrüddich die Ansildlung ein€s Möbelmarlde§ mit
einer Verkaufsfläche von 20.000 m, vorsieht. Für das Unterehmen sbtn
die AnshJlung eines MÖbelmarKes mit e,ner Verkaufsfiäafie
geänderten Ziel des Regionalplans vereinbar ist.
sdt die Frage, ob
von 45.0fi) mr mit dem
B
Sachverhalt
L
Die Stadt Pulheim beantragte gegenüber der Bezirksdanungsbehörde (Bezirksregierung
Köln) mit Schreiben vom 10.03.2008 eine vorhabenbezogene Anderung des Regiomlplanes
fiir den Regierungsbezirk Köln gem. § 20 Abs. 2 LPIG NRW 1= hsut § 19 Abs. 2) LF'iG
t{W). Zur Begründung tühde die Stadt Pulheim seinerzeit aus:
"Planerisdre Ab§cftl
'
rst es, im FNP ete ca. 5 he große
K 6 und B 59 zu einem
Gewelä,egebß/tsf,äche zwi&hen Bahnlinie,
So.1d,ergebiel umzudanen nit dem Ziel, db gem. § 8 Aös. 2 BaUGB
ertodedichen planungsrcchÜhhen Voraus§€bungEn fÜ db Ansiedlung
eines grcßllächigen Einzelhandelsbetiebes (M&lhaus) zu schdffen.
Diese Entwic,rJungsdbsicht stelft eine Ab$leidtung wn den im Regbnalplan
konkretis:,erten Zielen der Raunwdnung dar, da im fraglichen Gebiel ein
Ga efte- und lndu§ieansied/lungs!€.rekrt (GrB) ausglen esen /ist-'
Der Regionalret fiJr den Reg'rdungsbezirk Köln beaufuagte auf seiner SiEung vom
13.06,2008 die BezirksplanurEsbehörde auf der Basis de§ vorgenannten Antra€es der Stadt
Pulheim das Erarbeitungsverfahren zur ,l7. AnderurE des R€gionalPlan€s Köln Teilabschnitt Region Köln - aui der Grundlege der vorgenanr en Verfatrensunterlagen
durchzuftlhren.
lm Rahmen des
Beteiligungsverfahrens wurden von den Nachbarr(ommun€n der Stadt
Pulheam keine EinwElnde erhoben, weil diese von der AGiedlung eines MöbelmarKes mtt
einer VerkaufEf,äcfie von max. 20.000 m2 ausgingen und diese Größenordnung in Rehmen
einer Stellungnahme der IHK Köln vom 13.02.2)08 an die Stadt Pulheim nocfi als vorträglch
angesehen wurcle.
Nach Durchführung der erlorderlichen Beteiligungen fasste der Regionalrat in seiner 15,
Sitzung am 12.12.2008 folgenden Beschluss:
1. Der Regionalrat nimmt den Bericht über die Bdeiligung nach § 14 (2)
und {3) LPIG NRW zur Kenntnis.
2- Die 17- Änderung des Rryio.1,alplans fü den Regierungsäß.zj1,.,
Teitabschnitt Region Köln, wird in cter sich aus @m
Erarbeitungsbesch,uss ergebenden Fassung (Planentwurt, §and Mai
2006) autgeste
t'.
ln der Sitzungsvodage zu TOP 10 der 15. Sitzung des Reg'onalrats vom 12.12.2008 heißl es
unter der Ziffer 1 ,,Anlass und Gegonstand der Planänderung":
,Anlass der Regnnalptanänderung sind db §ödtebaulichen Zielseaungen
der Sladl Pulheim für einen ca. 5 ha großen Bereich am sÜdlichen Ortsrad
von Pulheim, der im Regbnalplan bisher s/s le,l elre§ Bereiches lar
gewerbliche utd indu§ie e Ndzung (GIB) dargestellt ,§. D,e Stadl
Pulheim beabsichtigl don einen Möbemar*l mil einer Verl<aufstläche von
ca. 20.@0 m' anzusiedeln.
anuell eratbeiteles
Stadt fühtl hienu aus, dass
Die
Einzelhandelsl<onzepl
ein
zu dem Ergebrß kommt, dsss die
in fuimenl .Möbd" daFtzftet sei und
daher ein großgs städtiscr,es ,nteresse an eirrer entsqrehen&n
Ansiedlung beslehe. Fü( die Wahl des Sl8/rdortes sei dessan gure
Ersdtließung, db e,fordetlidre Fläclengrffie und die zeitnahe
Vertügba*eit ausscl,ragEleÖend. Geeignete Nemativen si.önden im
Sladlgreöiet nidtt zut Vei1gung. Weltet ents,reche die geplante
Einzelhandetsausstattung der Stadt
&r in Pulheirn vuhdndenen
zentrefielevanlen
Randgttifi,enle
Kautkrafi.
Die
sortimentsspazifi*hen
des geptanlen Möbelmaffies würden in der l<onkreten Bauleilplanung tqr
den MabelmatK euf die gestzlici aulässben 10 % be$enzt.
Die Pulheimer Möbelmarldplanung eiordett die Darsteltung eines
Sondergeöiels für großfläche Einzelhandelsbelrbbe in den Bauleltplänen
der §adl. Nach den Voryaben des § 24 a LandasP-ntwicklun!]sgßmm
(LEPro) und den Zelen des Ragionalplanes Köln kann db Stadt ein
so/cies Sondergeö iet nicht in dem bisher im Regbnalplan dargestetlten
GIB planen. Mit det Regionalplanänderung wild der §andon des pplanten
Möbelmafutes dahet in den angßnzenden Awemeinen Sied/uagsöereicft
(ASB) einbezoger. Äus darsrerrungssy$ematisden Grün&n wid dabei
Größenordnung von 20.@0 rn'.Ved<auHläche
die Fläche e,nes ebenfalls im GIB
liegenden,
beneat beden
Feue^uehtgerölehdus in den Änderungst,ereicl,,nit einbezogen.'
f
m weiteren Text der vorgenannten Vorlage zur SiEurE vom 12.12.2004 heißt e€ dann umer
Zifier {.
"Regionalplanerischa
Bfleraung'
,Die vodiegede hrterung des Regk:rr,alplarres ,sl aus ,ardesp/aneist;hor
Sicht vedrelbar.
Die von der Stad, g€.plenle Mobolmaidansiadlung edodefl
im
Regionalplan eine As&Dat§etfung. ln dem im Reg*nalplen daqegeltten
ASB Pulheim stdht jedoch keine entsg/,edred goße uN veftehditfi gd
sngebundene Fläche zur veiügung. ...
Die
Verträg,ichkeit
der kontud im
Änderungsbeßbh geplanten
Mcrbehna&ansiedlung kann *hließlbh mit den Voqaben des § 2.ts LEPlo
duf Ebene der Eauleitplanung wirl<sam sk*ege§ellt $Er&n.'
Bezüglich det am'12.12.2008 beschlossenen 17. Planänderung des Regionalplanes für den
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ergibt sbh für den Text d€s
Regionalplanes keine Anderung. Db Anderung der zeichnerisctlen Oarstellung ist unter dem
Punkt Zeichnerische Darstellung" wiedergegeben; aus der zeichnerisctren DarstellurE ergibt
6
sich, ctass ein "Geweö€- und lndustrieansiedlungsboreictt' (GlB) in einen .Allgemeinen
Siedlungsbereich" (ASB) umgenrandell worden ist. Von der Daßldlung eines Allgemeinen
Siedlungsbereichs (ASB)
ftr
Nu?ungen' n urde abg€sehen.
"a,veckgebundene
ln der textlichen Darstellung der 17. Planänderung des Regionalplans lrcißt es ergäruend
unter der Übersctrifr .2. Planbegründung'
Städtebauliche Zelsetzung der Stadl Pulheim für clen Änclerungsbeßich ist
die Ansiedlung eines Möbelmarldes mil einer ve*auf§ädte von ca.
20.000 m2. Die Sladt Pulheim fihrt hieau aus, dass ein a(uell enrüedeles
Enzelhandelsl<onzepl
zu dem
Ergabnis kommt, dass db
Einzelhandelsausstattung der Stadt im Sodiment ,Möbef defizitär ist. Es
öesteät dafter ein gfoßes §ädliscr,es ,t tetBsss an ain€/ entspßüenden
Ansi&lu,1g. Für die Wahl des Srandorles d dgss€a gtte Er*hließurry, die
edodedbhe fßchenqöße
uN die zeitnahe Verfügbad<en
ausxhlaggebend. Geeilrnete Allemativen §ehen im §adlgeäßt nicil zur
Veiügung. Die geplanle G$ßercrdnung von 20.0@ mz Vetuattl§eche
efitsolricht naci Äussage der Stadt Pulhoim der vothandenen
sorlrimenlsspezifischen Kaukrafl.. Die zenlnnrelevanten Randsdtimente
des geplantan Mabelmai<les ü,€,rden in dor konl$eten Bauloitplanung füt
den Möbelmaid auf die gesealich zuräss8tsn 1O % begrenzt.
Die Möbelmai<tplanung der Stadt Pdheim e uded die Dar§ellung eines
Sondergeöretes fü gtoßf,äch*p Einzelhatrdelsbetrbbe in den
Bauleiganen der Sladt. N&h den yoryrb€, des § 24 a
Lande*ntwicHungsprqdün (LEPTO) NRW uN den Zielen cles
Regionalplans kann ein solDr,es Sonderyeörbt nicht in dem deneil im
Regbnalplan daee§ellten GIB geplatt tflerden. Die Stadl hal daher eine
Änderung des Regionatptans angeregl. ...'
Gegen das Ausgangsvorhaben mit einer Veftar.rfsfläche von 20-000 m'?erhob die Fa. Möbel
Hausmann keine Einwände.
.
Zwischenzeitlich
hat die Sladt Pulheim, ein
Flächennutrungsdans
AnOerungsverfahren bezügüich des
der Stadt Pulheim eingebitet Cfeiläderung Nr. 17.3
Pulhelm,
Vorlage 44412O1O des Rates der Stadt Pulheim, Ratsbesctrluss vom 09,11_2010). Zel der
Anderung ist es. die Zulässigkeit eines Möbelhauses mit einer Vertcrdsfiäche von 45.000 m?
vorzubereilen
-
Aufgrund do§ vorsteherden Sachverhalls stellt sich die Frage,,rvelche Ausl rirkungen die 17.
Anderung des Regionalplans auf die künnige Bauleitplanung der Stadt Pulheim hat,
7
insbesondere ist zu klären, ob die Stadt Pulheim berechtirt wäre, im Rahmen hrer
kommunalen Bauleitplanung durch Anderurgen de§ FläclBnnuEungsplanes und durctl
Aufstellung eines Bebauungsplanes auch einen grÖ&eren Möbelmarfi, beispielstlreise mit
einer verkaufsfläche von 45.000 m2 zu planen.
C
Rechtliche Würdigung
l.
Verhältnis zwischen Regionalplan/FlächennutzungsplenlBebauungsplan
Die gemetMliche Bauleitplanung i§t Teil ehes komplizierton vertikalen und horizontalen
Geflechts verschiedener raumb€z€ener Planungen.r l,leben verschbdenen Verfahrens- und
Konkunenzregelungen die sich aus Fachplanung§gesetzen (2. B. Bunde§femstraßengeseE,
Bundeswasserstraßengesetz usw.) ergeben, sind die gomeindlichen Bauleitpläne nach § I
Abs. 4 auch den Zelen der RaumordnurE anzupassen. Die gemeindlich€ AnpassunSpfridtt
bezieht sich dabei sowohl auf aufzustellende Pläne als arch darauf, dass bestehende Pläne
evtl. zu ändem, zu ergänzen oder aufzuheben sind.2 Hieratrs tolgt, dass gemeindliche
BaulerFläne (FlächennuEungspläne/Bebaurngspläne) unwi*särn sind, sotem die6e gegen
die Anpassungspflacht gem. § 1Ab6.4 BauGB verstoßen, weil im Rahmen der
gemeindlichen Bauleitplanung vertindliche Ziele i. S. d. § 3 Ab6. 1 Nr. 2 ROG nicht beachtet
werdan.3 Das Bundesverwallungsgericht hat dabei
db zu bea€fitend€n
Ziele der
Raumordnung unter anderem wi€ folgt definiert:
,Ziele der Raumordnung sid ndch § 3 Aäs. 1 Nr. 2 ROG verbindliche
Vorgaben in Fom von räumlich und §€r,hlk ll be§imrrten, vom Träger der
abdlbßend abgowqenen textlküen der
zebhnetiehen Fesllegungen in Rau,nodnu,rgSlinen zur Entwbldung,
Ordnu^g uN Sicherung des Raumes. Sb mt sssn hinreictEd be§imml
Landes- oder Regionalplanung
oder
uN r*htmäßi1 sern, um eine
der Geneinde nacr, § , AÖs. 4 SaoGB ausrÖse, zu
u/e/,rg'ster§ be§immbar
Anpassungsp/licil
können. ...4
Das Bundesverwaltungsgericht hat in der zitierten Entscheidung weiter ausgB{ührt, dass die
ziele der Raumordnung von einer landesrechüi{tren Ermäctttigur€§grundlag€ gedeckt sein
müssen. Sie müssen außerdem verhälhisrnäßiS,
r
d. h.
geeignet, etforderlich und
(raurrb€rElr in Brtti3/xräutzberger/Löhr, Baucg, 11. Aufla8e § 1 Rdn. 32
vBl. auch die Gegenübe6tellung zur Eeachtenspf,icfit naci § 4 Abs. I Nr. 1 ROG bei Goppel, in:
Spannows§/Runteucop!'cl, Roc-xommentar, 2010, § 4 Rn. 25 ft.
t Ever*G, u. ,. 10.t1.2011, lv CN 9/l0, litiert nad! Juris; ferne. VGH 8ad!n-Wü.netnb€.8; U. v- 2LG).2010,
lll 5 324loa, NUR 2011, l/tg bis 156
' Bverwc, U. v. :,0-tt.2o11, N Ct{ 9/10, litiert nadl rrrrig, mit zahlrciciea weiteret Nadlweisco; EVetwG, 8. v.
O8.O3.2qf,4 B 75.05, Juris, Rdn. 5
2
9
angemessen sein.3 Die ziele müssen hinreichend beslimmt, minde§tens aber bestimmbar
sein.6
Die Gemeinden sand näch § 4 Abs. 1 Satz 1 ROG verpf,ichtet, die Ziele der Raumordnung
von öfünüichen Stellen bei ihren raumbedeutsarn€n Planur€€n und Maßnahmen zu
beachten: diese Beachlenspflicht in §
4 Abs. 1 Satr 1 ROG dackt sich materiefl mil der
Anpassungspflicht aus § 1Abs.4 8auGB.7
§ 1 des Landesplanungsgesetztes
(LPIG) bestimmt, dass das Landesgebiet und seine
Teilräume zu entwickeln, und ordnen und zu sicfiem sind. Das LPIG erfasst eine Abrolge von
Planungsenlscheidungen auf Landeseb€ne, mit fott§chreitende, V€rdichtung mit BezW au,
die R€gelungen in den Regionalplänen auf regionalet Ebene (v$. § 2 LPIG, i. V. m. §§ 17,
18 LPIG). Die Regionalpläne haben dabei die Aufgabe,
dh Grundsätre der RaumordnurE
nach § 2 ROG sorvie die GrundsliEe des Landesenhlicldungsprogramms zu konkEtisieren;
si€ stellen die regionalen Ziele der Raumordnung für alle reumbedeutsatnen Planungen und
Maßnahmen im Planungsgetiet rest (vgl. § 18 Abs-
I
LPIG).t
Aus dem Vorhergesagten ,olgt, dass sich die künfrige BauleiQlanung der
den Vorgaben des zugrundeliegenden
SHt
Pulheim an
austk*ten muss. Verslößt
gemeindliche Bauleitplanung gegen rechtrnäßrge Zele der Regionalplanung, wäre
gemeindliche BauleiFlanung nach §
5
1 Abs.
Regionalplar|§
die
die
4 BauGB unrvirlsam.e
EVerwG, U. v. 10.11.2011, tV Ctl 9/10, 2iuert nadr Juris, Rdn- sril zahlreidrco seiteren Nachweisen
vG Dü'seldo,f, U. v- 24.04.2009, 1 ( 5945/07, luris Rdn. 34
' Kraut:bergcr, a. a. O. § 1 Rdn- 33; VGH Br-Wü, U. v. 21.O9.199q 3 S 324,/08 " NUR 2ofr,, 122; BVerwG. B. v.
Oa.O3.2@5, 4 I 75,05, Juris
r vGH Ba-Wü,
U. v. 21.09-1990, 3 S 324l@, NUR 2011, 149
t Vgl.
däzu insb€sondere auch OvG NRW, U. v- O3.cr.2q», 'f.
LO O ]2VO7.NE, aitl€rt naö Juris Rdn, 117; fernct
OVG NRW, U. v- O5.O9.2@7, llx A 4566/04, zu den WeciselwirkurEen der Regi,onalplanunt und den
Feslsetzungen des Flächeonutzungsplans bei der Festlcgung von Xonientratio{rg:oruo ilr die
windkraftlut ung
6
IO
tl.
Festsetrung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschniü
Region Köln, 17. Planänderung
i,
Allgemeine F66tellungen
Für die weitBre Betracütung ist zu priren, ob die 17. Anderur§ des Regionalplans tür den
Regierungsbezirk Köln, Teihb§chnitt Region KÖln bezüglich Einkau{zentren ba^r.
großfläch(le Einzelhandelbetriebe veftindliche Vorgaben für die ieweil§e gemeindlicfie
Bauleitplanung macht. ln allgemeiner Hinsi{:ht ist insoweit fesEustellen. dass nach den
textlichen Darstellungen des Regionalplans fÜr den Regierungsbezir* Köln, Teilabs{hnitt
Region Köln unter der Rubrik ,8. Siedungsraum' und -8. 2.1 D{tnilbn &r Allgemeircn
die FestseEu ng dd Atlgeme,l4en SbdrurrgsÖerabrle ( SBI dahin
definiert ist, dass im Zuge der gemeindlichen Bauleitplanung Sooderg€biote für
S,bdrungsöerEicä€'
Einkaufuzentren, großflächige Einzelhandetsbetriebe und sonstige Handelsbefiebe i. S. v.
§ 1 1 Abs. 3 der Baunutsungsverorürung (BauNVO) nur in Allgemeina Siodfi'ngsbereichen
geplanl werden dürfen
(Zel 1 der Dcfniüon der Allgcmeinen
Sledlung:beroichs
(ASB».ro
Da die zeichn€rische Darstellung der 17- PlanänderurB des Regionalplans für
Regierungsbezirk Köln lür den hier strdtigen Anderungsbereictr lediglidl einen
A
den
gofireinen
Sbd/ungsbereicä' und kdnen ,ASB far zwedlgabundone Mttzutryotf festges€üt het, kÖnnte
hieraus unter Hinrveis auf .Ziel 1" der Delinilion de( ,Allgemeinen Siedlungsbrek*,e (ASBJ''0
der Rückschluss gezogen werden, dass durch die 17. Anderurq des Regionalplans bezogen
auf großflächigen Einzelhandel keinerlei nähere Festsctrungen (Zele der Raumordnung),
insbesondere keine VerlGufsffächenob€rgrenzen festgelegt rYorden seien. Eine derarti]€
Ausl€gung des Regionalplans dae
Entstehungsgeschichie, die Materialien und die Begründung der 17. Anderung außer
Eetrachtungsweise
ließe aber bei der
Betracht.
Es isl allgemein anerkannl, dass bei der FestsetzurB von Plänen, insbesondere
Bebauungsplänen ieweils durch Auslegung der sinrEEhatt der Festsetzungen zu ermitteln
to
Wgl. daru dic rcxtlichcn Darstellungen des Regignalplans für den AegierunSsbedrt Köln wm 21-05.2001,
Teiläbsdlnitt Re8ion (61n, Selte 14; vgl. auch die Cent,O'€n§cheidung des OvG NiW, Un. v- l)6.06.2m5 - 10 D
145/04, iurir, Rn. 113 ff.
11
ist. lnsbesondere ist debei zu pril'fen, ob di€ Fest§etzungen hinreichend bestimmtll und von
den einschlägigen Ermächtigungsgrundlagen getragen sind. Dies gilt auch für die Ziele dor
Raumordnung filr die aber autgrund ihres handlungsanweisenden CharaKers grundsäElich
keine anderen als die allgemeinen BestimmlheitsaßforderurEen gelt€fl.:2 Für die Auslegung
sind dabei die allgemein anerkannten Methoden zugrunde zu legen, die unter anderetn die
Auslegung aus dem Wortlat t der Norm (sog. grammatische Auslegung), aus deren
Zusammenhang (sog. systematische Auslegung), aus ihrem Zwec* (sog. teleologische
Auslegung) sowie aus den G€setzesmalerialien und der Entstehungsgeschichte (3€.
historische Auslegung) umfassen.'3 Oiese AuslegungsgrundsäEe gelten auch für die
Auslegung von Regionalplänen.i' lnsbesonder€ die .Zele der Regionalplanung' könn€n dem
zur Folg€ auclr aus den Aufstellungs- und Abwägungsvorgängen entnommen werden. Die
Auslegung der FeslseEung ,,AlEemeiner Siedlungsbereich (ASB)' bei der 17- Planänderung
des vorliegenden Regronaldans für den Bereich Pulheim muss deshalb aucfi syst€mAische,
teleologische
und historische AspeKe
b€rücksichtigen,
die sich l€Etlich atrs
den
Aufstellurssvorgängen und Sitrungsvortagen des RegionälplarE g€winnen lassen.e ln
diesem zusammenhang sei @sonders hervorgehoben, dass nach den Vorgaben des
Regionalplans flir den Regierungsbezift Köln ausüücHich unter A. 2 (3) und (4) bestrmmt
ist, dass die textlichen Darstellungen die zeichnerischen OarslellurEen konketisieren und
ggf
s.
differenzieren, Nach
A. 2 (4) sollen die
Erläuterungen zurn Regionaldan gsm.
Planverordnung die zeichnerischen und textlichen
Zde und die
Regbnabedeutsämkeit
zeichnerischer Darstellungen unterhalb der 1 O-ha-DarslellungsscfHrelb erläulem.
a
Konkrete lnhatte der 1?. Anderung
Dies vorausgeschickt kann Folgendes festgestellt werden:
Es handette sich bei der 17. Planänderung des Regionaldans um eine yorü.benbezogcnc
Anderung i. S. d. § 20 Abs. 2 LPIG NRW a. F. (= § 19 Abs. 2 LPIG tlw n. F.). Der
vorhabenbezogene Charakter der Anderung ergibt srch daraus, dass die Anderung von der
Stadt Pulheim mit der Begründung angeregt wurde, eine Anderung der ZebeEungen von
u VG
Düsseldorf, U. v. 24.04.2009,
1 ( 5945/07, Jurir Rdn- 34
v3l. xment, .Ziele der Raumordnung - Anfoderungen an ihre Sestimmtheit' is OVB. 2006, 1335/13:!8 ff,
!r vgt. zu den Aucegun8sgrundsätzeo insbcsondero ovc NRw, U- v- 25,01-2010, vll o 110/O9,NE, 7 o
111/O9.NE, io BauR 2O1O, 1038 ufier Hinweis auf Bverwc, B. v. 14.12-1995, lv x 2-95lgis 57 N.. 57, ferner
allgemein au.h BaWGH, B. v.30.11,2011, ll CS 1r..2212
" OVG NRw, U. v. 03.09.2009, 10 D 12Vo7.NE, zitie.t naci Juri§ Rdn, 117, wo bli der Ausle8lng cines
ßegionalplans ausd.ücklich asfdie Aufstellung§- und AbwägungsvorS'nge, lnsbesondere auch aut di€
Sitruntsvorlagen d€s Regonal.ats Betut genommen wi.d. losbesohdere die lele det SeSionalplanuis'
tönneo dieser Entscheidung zur Folge au5 den Aufrtellun8s- und ab\xälungsvgrgtngeo eotnommen werden.
u
12
GIB in ASB sei durchzufÜhren, um die städtische Absicltt zu emrÖglichen, einen Möbelmarkt
mit einer Verkaufslläche von 20.000 m2 anzusiedeln. Cliese gemeindliche Absicht wurde von
dem Regionahat für den Reg'terungsbezirk KÖln rezipiert, wia sidl äus den sitzungsabläufen
im ZusammenharE mit dem Erarbeitungsverfahren zur 17. AnderunS deS Regionalplans
Kötn ergibt (siette oben B. Sachverhalt). u. a. wurde dies€r gem€indliche wunsch durch
den Regionatrat im Rahmen der Beschlussfassung über die 17. An<terung Obernornmen.
oies lässl sich eindeutig aus der oben auszugsu,eise zitierten "Planbegrundung' herleiten,
wo als städlebauliche Zelse{zung der Stadt Pulheim für den Anderungsbereich die
,Ansiedtung eines Möbelmad<les mit einer Ve*auf§äüe von ca. 2O.NO
nf'
angegeben
wurde. Oabei wurde insbesondere darauf BezW genommen, dass
die
Einzothsndelsausstattung der stadt Pulheim im sortimentsberei.:h Möbel defzitär sei, dass
,tjr die wahl des standortes dessen gute Erschlbßung, d-re erfordefliclre FlächengtÜ߀ und
die zeitnahe verfrlgbarkeit spreche, sowie der umstand, dass geeignete Altemativen im
Sladtgebiet nicht zur Verfügung stünden. Die '17. Planihderung verfolg c das Zel, ein
konketes vorhaben i. s. d. § 19 Abs. 2 LPIG, nämlk$ die AtuiedlurE eines Möbelmatldes
mit einer Verkaufslläche von max. 20.«)O m2, zu ermoglichefl.
D€r vofiab€nb€zogene Charalder des PlanänderungEvet ahrens, der Antrag der Stadt
Pulheim und die Begrundung (tr 17. Planänderung boleg€n €indeutig, dass die
Planänd€rung so zu verstehen ist, dass - ähnlich wie im BauleitplaverfahEn bei
vorhabenb€zogenen Eauleitplänen gem. § 12 BauGB'5 - als
Zrt
dGt Rogaoneldenung ,ür
den räumlichen Bereich der 17. Anderuno nictrt die allgemeine Zllässigk€it von
Einzelhandelsbetrieben sondem nur die An§edlung eines Möbelmarktes in eirer
Größenordnung von mal 20.000 m2 festgelegt werden sollte. Mit dieser Zelsetsung wäre e6
deshalb unvercinbar, tvenn im Rahmen der gemeindlichen BadeiSanung der Stadt Putheim
also im ZUge von FlächennutzungsPlanänderungen bzYY. der Aublellung von
-
Bebauungsplänen
- die Errichtung
andersaniIer Eituelhandebprojekte
(2. B.
ein
Ehkautszentren, ein gtoßfläctiger BaumarK oder ein MÖbelmarld mit w€ser lidl mehr ah
20.000 m2 Verkaufslläcfie) erm(Elicht wÜrde. Eine dem zuwirer laufende gEmoindliche
Bauleiplanung würde dem Ziel der Regbnalplanung des Regionalplans for den
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln in der Fassung der 17. AnderurE
widersprechen. Die Bauleitplanung wäre wegen Verstoß gBgEn § 1 Abs. 4 BaUGB
unwirksem.
a
vorhabenbezogene Sauleitpläne regeln immer ein tonkreteJ vo.hab€o, vgl. xrautrbetgg. in BR.nis § 12
idn.5,6.
13
Die tehlende Ausfleisung eines .ASB mit zrveckgebundener NuEung' steht dieser Annahme
mit zweckgebundener Nutrung' ist im
n($l entgegen. Die Ausweisung eines
erfolgt, um die vermafktung des durcfi die 17.
vorliegenden Falle vermutlich deshalb nicht^SB
Anderung des Regionalplans betroffonen städtisüen Grundstocks nicfil auf die
ausschließliche Ansiedlung eines MÖbelmarkto§ in dieser Größe zu be§cfiränken. Die 17.
Anderung des Regionalplans für den Regierungsbezi* Köln wollle also durch Umwandlung
des GIB einen
siedlungsbereicfi (ASB)' schafien, u,otei allefdings als
zd
der
^lgemeinen
aut großfrächige Einzelhandelsbetüebe ein€ Beschrär*ung des ASB
RaumordnurE bezogen
auf Einzelhadelsbetriebe mit einer Nutzung ,MÖb€hafkt mit einer Ge§amwe*aufsffäche
von 20.fl)0 m2. gewollt war (Modfikation von Ziel 1 d€f Oefinition d€r Allgemeinen
§edlungsbereicfre (ASB) des Regionalplar§ vom 2l .05.2011, Seite 14 tÜr den
Anderungsbereictr der 17. Anderurq dۤ Regionaldans).
Daneben wären in dem so durch d'te 17. Anderung festgcs€Eto|l ASB selb§tverständlictl
auch alle obtilen Vorhaben planbar, die nacrt d€r Definfion d€r
^llgetneinen
Siedlungsbereicfie'16 zulässig sind, nämlicfr
Flächen für den wohnungsbau und die damit vetbundenen FolgeeinridlfungBn
Flä€hen für die zentralörtlichen Einrichtungen
Fläcien für die sonstigen privaten und Öffenllichon Einrichtungen der Eldung und
Kultur sowie der sozialen und mediziniscfien Beüeuung
urd Enreiterurq vo.handener
rcuet, oberwiegcnd nicfit efteHict'l
gevserblicie Baufläch€n für die Bestandsicherung
Gewerb€betriebe und fÜr die Ans're<llung
belästi g€nd€r GetYerbebetriebe
wohnungsnahe Sport-, Freizoit-, ErtrolurEs- und sonstige Grün'llächen-
3. Folgen oinet otwaigen Unbestimmtheit dcr 17. Anderung
Aufgrund des Vorhergesegten steht fest, dass die Absicht des R€gionalrals bestand, durch
die Umwandlung des GIB in einen ASB als Ziel der Regionalplanung filr den räumlichen
B€reich der 't7. Anderung nicht die allg. Zulässigkeit von Einzelhandelsbebieben sondem
nur die Ansiedlung eines Möbelmarkles mit einef Vorl€ufslläcfre yon max. 2O.OO0 m2 unter
Beibehaftung der allgemeinen Raumordnungsziele für einen ASB in Pulheim im ÜbriScn zu
erm(tsiichen. Sofem man nun die Auffassung verträte, dass diese Ab6ichton des Plangebers
r.
y.öln vom 21.05.2001,
vgl. dazu die textlichen DarstellunSen de3 Region.lplans für den Regierungsbetirk
(öln,
Seite 14
Teilabrdrnirl Region
14
mangeb konketer Umsetzung und Fixierung in einer
,to
lich€n Dar3tallung' zur
17.
Anderung nicht lnhalt der 17. Anderung geworden sein soltten, stellt §ch die Frage, ob die
17. Anderung mangels hinreichender Bestimtnth€it der Zehestimmung insgesamt
unwirksam ist. Ergeben sich zyvischen der zeichnerischer und text[chen Darsteflung des
Plans au, der einen Seite und den manifestierten Planungsabsicfrten (d€r B€rundung de§
Plans) auf der anderen Seite diametrale Wdersprüche, die nicht dutch Auslegur€ gektä(
und behoben werden können, so filhrt daes regelmäßig zuf Nachtigkeit des Plans, vyeil die
Norm in diesen Fällen d€m verfassungsrechtlich vorgegebenen B6timmtheitsgebol nicli
genügt.'7 Bei der Verletung des Bestimmth€itsgebots handell es sich um einen
sogenanrilen "Ewigkeitsfehbf , aEo nicht etwa eine unbeacirtliche Verle'tzung von
rt Käm€ man also
Verfahrens- oder Fomvorccfiriflen gem. § 15 LPIG i. V. m- § '12 ROG
enlgegen der oben unter Zffer ll. 2. gedten€n Festsellung zu dem Ergebnis' dass der
formale Wodaut des Regionalplans mit den manife§tierten AnderurEsabsichten des
Plangebers nicht kongruent isl so wäre di€ 17. Anderung des Regionalplans uregen
Verstoß,es gegen
das Bestimmtheitsgebot insgesaml unrvirksam.t9 Da die mangolnde
Beslimmtheit die gesamte 17. Anderung edasst, wÜrde die Unwirk§amkeit der 17. Andenfig
dazu führen, dass die geplante Umwendlung des GIB in einen ASB im Regionalplan
fehlgescHagen wäre. Dies hätte zur Folge, dass die ursprttr€liche Aus*€isung ,GlB' wieder
raumordnerische Konsequenz dieser Sicfitstise rxäre, dass ein
Einzelhandelsbeüieb - gleich urelcher GrÖße - in den fraglichen Bereich der 17. Anderung
auflebt.
Die
nicht angesiedelt werden könnle. Die Be2irksdanungshhörde wäre in di6em Falle gut
beralen, aus Gründen der Rechlsklarheit eine Überarbe ung des Regionalplans fÜr den
Geltungsbeteich der 17. Anderung voratnetnnen (siehe unten lll.2.).
" ovc rnw,
u. v. 11.12.2@0 - vlt a D 6o/99.NE " At s Seite 51; lemer vG oüsseldorf, u- v- 24-04.2009 - 1K
5945/07 - ruris Rdnr.34
u
Oie vedetrung des Be*immth€itsgebots führt deshalb regelmä8i8 zur Unwirtgmteit d6 Planes, v8l. z. 8.
BVerrvG, B. v. 31.03.2011 - 4 8N 2/11-; vGH Ba.wü, 19.10.2010 - 3 S 1666/08 -; SvetwG, B. v. 13.r'0.20t0 ' 7 B
5Ol1O - ; Rabe in ZiSR 2m1, 229 ff. (235)
r! Die
elwaige unbestimmtheit de. Zlelb6timrnung fühn !ur Gesemtunwi,ksamkelt der 17- ,inderun8" weil sich
bei objektive. BetraötsnE ertibt, da55 die verbleibenden Teile der 17. Anderung ansonsten dem vvillen d.3
Plangeberr nicht entsprächen und damit keine selbstständige g€deutuig mehr hätlen, weil die fcilgeschhSeoe
Zelbestimmung eine untrennba.e Einheit mit der 17. Aoderung darst€llt; vgl. dazu Kopp/Schenke, § 47 ßdnt122 unt€r Hinweis auf B- v. 08.08.1989 - 4 Ng 2/89 - NVWZ 90, 159, 160; BVeüG 24.12.1990 ' 4 t{B 29-89 Hopp€/Stüe. Rdnr. 1307; Bverwc U. v. 25.02.1997 - 4 NB 30.96 - N\.TfZ 97, 896.
15
lll.
Zusammonfassung und Ausblick
1.
Zusammenlassend kann lestgestellt werden, dass
.
eine gemeindliche Bauleitdänung der §adt Pulheim, die die Ansiedlung eine§
Möbelmarkles mit eaner Verkaubflädte von ca. 20.000 m2 bezrrockl mit den durcfi
die 17. Anderung modifizierten Zielen d€r Raumotdnung konform ginge,
.
die Ansiedlung anderer großfläch§er Einzelhardelsbetriebe, insbesondere
die
Ansiedlung von Möb€lmäriden mit einer erheuichen gtößeren VerkaufEfräctE als
20,000 m2 m( den durcfi die 17. Anderung modifizierten Zelen der Raumordnung
nicht vereinbar wäre.
Eine etwaige, gegenteilige gemeindliche Bauleitplanung wäre unwirlGam.
2
Mil Blick auf die beabsichtute FNP-Anderung d€r Stad Pulheim bt daräuf hinzuurei§en, dass
die Landesp{anungsbehörde nacfr § 36 Abs. 1 LPIG die Moglicfikeit hat, reumbedeutsamo
Planung€n und Maßnahmen zu untersegen. Die Bezirksregierung selbd ist nacfi § 36 Abs. 2
LPIG befugt, unter den VorausseEungen des
§ 36 Abs. 1
LPIG die
jewealige
Baugenehmigungsbeh6rde anzuvreisen, die Entscheidung ober die Zulä$igkeil baulicher
Anlagen
in Eimelfall
auszuseEefl. Nacfi
§ 36 Ab. 1
LPIG be§teht eine derartige
AnweisungsmÖglichkeit dann, wenn
unbefristet, tvenn - wie hier - Zele der Raumordnung entgegen stehen
befistet, wenn sich ein Raumordnungsdan in Aufstellung befindet oder zu beforchten
ist, dass die Planung oder Maßnahme die VerwirklichwE der vorgesehenen Zele der
Raumordnung unmi§lich machen oder wesentlich erschweren würde.
Letäercs wäre z. B- der Fall, wenn die Bozirk§PlanbehÖrde beab§icht'€en würde, eine
Anderung des Regionatplans tirr den Bereich Pulheim z. B. Yon -ASB- in .ASB mit
besonderer Zweckbestimmung" vorzunehmen.
16
Sobeld das Raumordnungsplanverfahren mit dem Erarb€itungsbe§chluss begonnen hal. ist
von einem in Aufstellung befindlichen Ziel auszugetren.
3.
Denkbar wäre aber aucfr die Durchlührung eines Zielabweichungsverfahrens gem. § 16
LPIG, um ein größeres Vorhab€n (Möbelmarkl mn bß zu 50.000 m21 im Einzelfall zu
ermoglichen. Sofem man der Auffassung fiolgen würde, dass die 17. Anderung mangels
hinreichender Bestimmtheit insgesamt unwirksam sei, müsste sich das
zielab|€ichungsverfahren auf das (wieder aufgelebG) Zel GIB beziehen. kttragsbefugt
uräre u. a. die Stadt Pulheim. Die Regionalplanurgsbehötde wärc zur Entscheidung frlr das
Zielab eidrungsverfahren zuständig. VoraßseEJngen wären nacrl § 16 Abs.
I
LPIG, dass
eEtens die Zelabweichung die Grundzüge der Planung nicht berührt und dess zweitens die
Ab,ueichung unter raumordnorischen G€sichtspunklen veftr€tbar
ist
Grundzügp d€I Planung
wären in iedem Falle beruhn, weil durch die Abweichung neue Konffikle heNorgerufen
n lrden, die nur durdl eine PlanäoderunS Sel06t tverden kÖnnten oder die stÖrende
Auswirkungen auf andere Zele entstehen ließen.e
Rechtsanwalt und Fachanwalt lür Venraltungsrechl
&W. xoppen
in Soanoowsky/RunkevKoppen, Roc-Kom.rEnta., 2010, I6 Rn. 2t; xadlelmann in l(elle,/rßon
Kräcklxachelmann, (ommmtar zum LPIG NRw, 2ou, § 16 Punkt 2.1. Die zelabweichung dart nidlt zu cinem
subgtanriellea Funktions- oder Steuerungsverlust des Regiooalplans fÜhren (v81. dazu OvG t{w, U. v.
1!).06.2m5 - 10 A 973/04 - in Juris, Rdnr. 58)
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Postfach 1345
Der LandYat
Amt für Umweltschutz und Kreispla-
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5024L tulheim
Austüfi etcilt
trau Fitzel
Mo-Mi 08:30 Uhr bis14:30 Uhr
Zirnrnar
ilr-
3.54
Telefon
02277 A+4273
Teilenderung 17.3 des Flächennutzungsplanes
- Ortsteil
Pulheim und
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Beteiligung gem. § 4 Abs. L BauGB
lhr Schreiben vom 04.o4.2012
Fax
02277 83-2344
E-Mail
dorothee.fi tzek@rhein-erft -kreis.de
ver.enden Si. k€in. vartrrulichen. schüt-
zen.wed.n Daten per E-Mail
sehr geehrte Frau Hatting,
Hausadr6se
aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben,
Willy-Erandt-Plaf!
50126 Beigheim
Telefon 02271
I
8l-0
Fax 02271 83-2300
lrteanet
Naturschutz und
Lan dsch
aftspflege
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den
Bau eines Möbelhauses mit 45.000 m'Verkaufsfläche zu schaffen,
Hiergegen bestehen keine grundsätzlichen Bedenken seitens des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
lch weise jedoch darauf hin, riass eine Nachbilanzierung für die o.g. Bauieit-
planung durchzuführen ist.
Bezüglich der erwähnten Eingriff/Ausgleichsmaßnahmen verweise ich auf
meine Stellungnahmen vom 10.04.2000 und vom f6.07.2OO7 zum Bebauungsplan Nr. 69, Pulheim, Gewerbegebiet ,,Am Schwefelberg".
www.rhein-erft -keis.de
info@rhein-erft -keir.de
Po5taft65e
50124 Bergheim
Öffnungrzeitm
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donneritag
14:00 Uhr bi518:00 Uhr
Eankverbindungen
Postbank Köln (Bl,Z 370 100 50)
wasserschutz
Die geplante Entwässerung ist
Konto:10 850 505
mit meiner Unteren Wasserbehörde abzu-
Kreirepaikasse Köln (BLZ37O 5O2 99].
Konto:142 OO12OO
stimmen,
Für Versickerungsanlagen ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche
Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
cem. § 5L LWG ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem
01.0L.L996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation
Öffentl. Verkehrsmittel zum Kreishaus
8ähn: Bergheim und zieverich
Bushaltestellen: Am Knüchelsdarnm
und Kreishaus - wertere lnfos:
www.revg.de oder 02234 1805-0
Seite 2 vo. J
angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu versickem oder ortsnah in
ein Gewässer einzuleiten, sofem dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der
Allgemeinheit möglich ist. Am besten geeignet hierfür ist die Versickerung
des Niederschlagswassers über die Belebtbodenschicht. Die Einleitung in
5ickerschächte ist unzulässig. Da die Erstellung von Versickerungsanlagen
auf Grundstücken von der im Bebauungsplan vorgesehenen Größe häufig
nicht realisierbar ist, rege ich an, füy die Versickerung des Niederschlagswassers entsprechende Flächen im Bebauungsplan festzusetzen. lch bitte
um Abstimmung mit meiner Unteren Wasserbehörde. Zur Feststellung der
Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist unter Beteiligung meiner Unteren Wasserbehörde ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich.
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone lll B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.f.991 sind zu beachten
und einzuhalten.
Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o.a. Plangebiet
bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung für die Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Lanoel der Genehmigung durch meine Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen.
Bodenschutz
Für die von der Anderung des o.g. Flächennutzungsplanes und vom o.g.
Bebauungsplan betroffene Fläche liegen im Altlastenkataster keine Eintragungen vor.
Nach meinen Kenntnissen handelt es sich bei der Fläche um natürlichen,
bisher landwirtschaftlich genutzten Boden.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die lnanspruchnahme
natürlichen Bodens große Bedenken, da dadurch die natürlichen Bodenfunktionen stark eingeschränkt oder sogar zerstört werden.
lm Umweltbericht zu den o.g. Maßnahmen soll die Beschreibung und
Be-
wertung der Umweltauswirkungen zum Schutzgut Boden noch durch einen
Textbaustein ergänzt werden. lch bitte darum, miT diesen Zusatz kurzfristig
vorzulegen.
Straßenbau und Verkehr
Der o.g. Teiländerung des Flächennutzungsplanes sowie dem o.g.
Be-
bauungsplan kann zzt. nicht zugestimmt werden.
Eine Stellungnahme ist erst möglich, wenn das im Bebauungsplanentwurf
erwähnte Verkehrsgutachten des Planungsbüros PTV vorliegt.
lch stelle meine Zustimmung in Au5sicht, wenn die Erschließung des Möbelhauses nur über einen noch herzustellenden Kreisverkehrsplatz mit Abfahrt auf das Möbelhausgelände erfolgt.
Zusätzlich rege ich an, den seit Jahren vorgesehenen Radweg an der K 6 in
den Bebauungsplan aufzunehmen.
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lmmissionsschutz
Zu den o.a. Bauleitplänen werden aus der sicht des lmmissionsschutzes
keine Anregungen vorgebracht.
lch weise darauf hin, dass das Vorhaben mit seinem zentrenrelevanten 5ortiment auf4.5OO m'geeignet ist, die ohnehin schon geschwächte Einzelhandelslandschaft in den benachbarten Kommunen - aber auch in Pulheim
selbst - durch weitere Kaufkraftverluste zu beeinträchtigen.
Entsprechend dem Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW, sachlicher
Teilabschnitt großflächiger Einzelhandel, vom 17.o4.2of2, 6rundsatz 6 Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfl äche zentrenrelevanter
Randsortimente - soll der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente
eines Sondergebietes für Vorhaben im Sinne des § 11Abs. 3 Baunutzungs-
verordnung mit nicht zentrenrelevantem Kemsortiment 2.500 m' Verkaufsfl äche nicht überschreiten.
für erforderl'ich, dass die diesem Grundsatz entsprechenden
Beschrankungen in der Bauleitplanung festgesetzt werden.
lch halte es
Freundliche Grüße
lm Auftrag
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Fitzek
Seite
3
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Amt für Ummltrchut2 und
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Frau Hatting
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50241 Pulheim
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Betriligung gem. § 4 Abs. 1 BäucB
lhr khreiben vom 27.O9.20t2
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Seh, gec.lrte Frau Hatting,
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aus dtr sicht der vom Rheln-Erfr-(reis zu v€rtret€nden Belange wird folgend. Stellungnahme abgegeben:
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Gcaen die o.g. Tciländerung
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dca Flächcnnutzrmgsplans und den 8eNr.
beuungsplan
109 Pulheim bestehen sritent dcs Naturschutzes und der
Landschaft spff ege kaine weiterefr 8€dcnlcn, da mciner Anregung entsprochen worden i5! den Kompensationsbedarf nachztrbilanzicrenAuf S€tte t3 des Umweltberichts wird der Verlust de3 Bruthabitates von 2
FaHlerchen-Paaren crwähnt,
dcn artenxhutzrcchtüche Maßnahmen
durchgcführt werden. Diese Maßnahmen werden ausdrü(llich begrüßt.
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DonrErrtag
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Altlastcn sind im Eerelch des g€planten Bebauungsplanes nicht belannt.
Aus sicht des vorbeugenden Eodenschutzet wird die lnanrpruchnalrrne
natürlich€r Böden lritis(h gesehen. Sle 5ind auf da3 nqtwendige Maß zu
bcrchränken.
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FaxaLserrieri @Zlt:BJ2314
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Stnßcnbau unil vertehr
Zu o.g. FNP und 8P stelle ich meine Zustimmung al3 sttaßenbaulasttriger
der K6 in Aulsicht, wenn .ine entePre(hende Verwaltungsv?reinbarung
arirhen der Sladt Pulheim und dem Rhein-Erft-xreit geschlossen
wird.
lch re$ dringend an. zut si€herttellung der Ers(hließung füt den Fuß- und
Radve*ehr auf der tüd-/östlichcn Seit€ der (6 einen Geh-/Radweg mit ein'
zuplanen.
hmissionss(hutz
Zu den o.a. Bauleitplänen werden aus der si(ht des lmmitsionsschutzes
keine Anregungen
Freundlicht Crülle
lm Auftrag
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Fßchen, U.O7 .2012
Ftächennutsungsplan Teiiänderung Nr. 17.3 der stadt pulheim und Bebauungsplan Nr. iog
hier: Beteiligung gem. § 4 Abs. I BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Pulheim plant auf einer Fläche am südwestlichen Ortsrand einen Möbelmarkt
mit einer
Verkaufsfläche von insgesamt 45.000 qm Verkaufsfläche (VK). Diese Verkaufsfläche soll sich wie
folgt zusammensetzen:
.
.
.
Kernsortimentnichtzentrenrelevant
Randsortiment nichtzentrenrelevant
Randsortimentzentrenrelevant
36.500 m'?
4.000 m'
4.500 m2
Die nichtzentrenrelevanten Randsortimente beinhalten hierbei u.a. mit den für den
Möbeleinzelhandel relevanten sortimenten Lampen und Leuchten auch in Frechen
zentrenrelevante sortimente in einem Umfang von max. 1.500 m, VK. somit ergeben sich aus
meiner sicht für Frechen mind. 6.000 m2 zentrenrelevante sortimente auf der
,grauän wiese,.
Abweichend von der bisherigen - auch in Frechen bei PORTA eingehaltenen VK-Deckelung für
zentrenrelevante Nebensortimente auf 2.500 m2 ist nun eine zentrenrelevante VK von 4.500 m2
vorgesehen.
Grundlage dieser geplanten Festsetzungen sind die sich in der Aufstellung befindlichen
landesplanerischen Ziele zum Landesentwicklungsplan NRW Sachlicher Teilplan-Großflächiger
Einzelhandel. Das Kabinett der Landesregierung hat diesen Teilplan am 11.04:.2012 gebilligt uind
das Beteiligungsverfahren eingeleitet. lnsofern kommt diesen Zieien bereits jetä Bindringswirkung
gemäß § 4 ROG zu und sind als sonstige Erfordernisse der Raumordnung zü berücksichiigen.
Rechtlich sind diese Festsetzungen somit zulässig. lch behalte mir jedoch vor, sollten die
landesplanerischen Ziele vor Abschluss der Bauleitplanverfahän im änstehenden
Beteiligungsverfahren keine Gesetzeskraft erlangen, entsprechende Bedenken vorzutragen.
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xrei-sepaftasse l<öln (BLz 370 502 99) 151
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ln einem Gutachten der BBE, vorgestellt am 04.os.2012 in pulheim, ist unter Beachtung der
PrÜfvorgaben des § 1 1 abs. 3. BauNVO aufgezeigt, ob im Ansiedlungsiall negative Auswirku-ngen
auf zentrale Versorgungsbereiche_oder auf sonstige für die Versorgüng der devölkerung wichäge
Angebotsstandorte im Einzugsgebiet zu enararten jind.
Der Gutachter kommt im Grundsatz zu dem Ergebnis, dass im Einzugsbereich, d.h., in den
zentralen Versorgungsbereichen, aber auch an den dezentralen Möbelmarktstandorten in der
Region, untergliedert
mehreren wirkungsbereichen Zonierungen, keine schädlichen
Auswirkungen zu erwarten sind.
in
/
Das Gutachten ist plausibel und nachvollziehbar und geht auf die im Wesentlichen zu prüfenden
Auswirkungskriterien umfassend ein. Oie betroffenen zentralen Versorgungsbereiche der Stadt
Frechen sind berücksichtigt und ausreichend gewürdigt.
Unabhängig von der z.Z. vorauszusetzenden formal-rechtlichen Zulässigkeit des geplanten
Vorhabens sehe ich dennoch die Dimensionierung der zentralen Randsortimente an einem
dezentralen Standort im Sinne des Zentrenschutzes und der Versorgung der Bevölkerung kritisch.
lnsofern schließe ich mich auch der diesbezüglichen stellungnahme der stadt Köln an:
Bedenklich sehe ich die Anderung der Warensortimentsliste der Stadt Pulheim. d.h. hier, die
Herausnahme der Lampen und Leuchten aus der Kategorie der zentrenrelevanten Sortimente.
Lampen und Leuchten sind nach der Frechener List, aber auch nach den mir bekannten Listen der
a_nderen Städte im Einzugsbereich, weiterhin zentrenrelevant. lm vorliegenden Fall soll das
Warensortiment eine Flächengröße von ca. 1.500 qm umfassen. Da dieses Warensortiment in der
Frechener Liste als zentrenrelevant eingestuft ist, ist m.E. bei der Prüfung möglicher negativer
Auswirkungen zwischen den Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbeieicha in pulheim und
in den Nachbarstädten zu unterscheiden. während die Lage in pultreim aufgrund der
möglicherweise fehlende Angebotssituation unproblematisch erscheint, könnte sich dai Angebot
sehr wohl auf die zentralen Versorgungsbereiche von Frechen negativ auswirken.
lnsbesondere ist es dann der Fall, wenn neben den angegebenen zentrenrelevanten
Randsortimenten von 4.500 qm VK und den ausgeklammerten Lampen und Leuchten von 1.s00
qm VK, im Hauptsortiment Kraftwagenteile und -zubehör insb. Autokindersitze etc. und sog.
Nebensortimente und Aktionswaren in einer Größenordnung von 500 qm vK angeboten werden,
die nach der Frechener Liste ebenfalls zentrenrelevant sind und somit einen Umfang von 6.500
qm VK ereichen.
Es wird deshalb um eine ergänzende überprüfung gebeten, ob auch unter Annahme von ca.
6.500 qm VK zentrenrelevante Randsortimente die Auswirkungen auf benachbarte zentrale
Versorgungsbereiche zu vernachlässigen sind. (Dezeit wird vom Gutachter bei den betroffenen
zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Frechen von einer Kauftraftumverteilung von
vertretbaren 7 % ausgegangen).
lm Sinne der allgemeinen Betroffenheit der Nachbarstädte und der dort geltenden Warenlisten
zentrenrelevanter sortimenle, sollten die im neuen Landesentwicklungsplan, Teilplan
,großflächiger Einzelhandel' vorgegeben 10 o/o lür zentrenrelevante Randsortimente insgesamt
nicht überschritten werden. Das heißt, dass die Stadt Frechen eine Begrenzung auf insgesamt
-2-
,
4 500 qm VK inkl. Lampen, Leuchten Kraftwagenteile und
-zubehör und sog. Nebensortimente
und Aktionsware unbedingt begrüßen würde.
Des Weiteren wird dtingend darum gebeten, die Nebensortimentsflächen
nach Realisierung des
vorhabens regelmäßig zu kontrolliären, da unkontrolll"rt" e*"iLirng"n
in di".",
Branche
bekannt sind.
Die v g'. Anregungen bitte ich bis zur Offenlage umfassend nachvollziehbar
zu würdigen.
Mit freundlichen Grüßen
J. ,1/l /,
lÜ' /L)
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/ Hans-Willi Meier
il.J
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