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Vorlage (Verwaltungsgliederung hier: Umsetzung der vom Rat beschlossenen Geschäftsverteilung Bezug: Rat 8.9.2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
109 kB
Datum
22.09.2014
Erstellt
16.09.14, 18:30
Aktualisiert
16.09.14, 18:30
Vorlage (Verwaltungsgliederung
hier: Umsetzung der vom Rat beschlossenen Geschäftsverteilung
Bezug: Rat 8.9.2014) Vorlage (Verwaltungsgliederung
hier: Umsetzung der vom Rat beschlossenen Geschäftsverteilung
Bezug: Rat 8.9.2014)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. I/2 Müller, Maria 10 40 01 10.09.2014 310/2014 (276/2014) Betreff Verwaltungsgliederung hier: Umsetzung der vom Rat beschlossenen Geschäftsverteilung Bezug: Rat 8.9.2014 Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.09.2014 beschlossen, vier Dezernate zu bilden und hat gleichzeitig die Geschäftskreise der Beigeordneten neu festgelegt. Gem. § 62 Abs. 1 Gemeindeordnung NW hat der Bürgermeister zur Erfüllung der in den Dezernaten anfallenden Aufgaben eine Organisationsstruktur geschaffen, die in dem als Anlage beigefügten Verwaltungsgliederungsplan dargestellt ist. Der neue Verwaltungsgliederungsund Dezernatsverteilungsplan Organisationsverfügung am 16.9.2014 in Kraft getreten. ist per Bis zur Wahl des bzw. der neuen Beigeordneten für das Derzernat II gelten auf der Beigeordnetenebene vertretungsweise folgende Zuständigkeiten:  Bildung und Familie (FB 51) – Beigeordneter Andreas Brandt  Soziales und Demographie (FB 50) – Beigeordneter Gerd Schiffer  ÖPNV, Mobilität und Verkehr (FB 80) – Beigeordneter Gerd Schiffer  Ordnung (FB 32) – Beigeordneter Gerd Schiffer Für die Aufgabengebiete, die nach dem neuen Verwaltungsgliederungsplan künftig getrennt, d.h. zwei verschiedenen Fachbereichen zugeordnet werden, gelten auf der Ebene der Fachbereichsleiter übergangsweise folgende Zuständigkeiten: Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 310/2014  Bildung und Familie (FB 51) sowie Kultur (FB 41) - Fachbereichsleiter FB 51, Wilfried Becke  Soziales und Demographie (FB 50) sowie Ordnung und Bürgerdienste (FB 32) Fachbereichsleiter FB 32, Alois Rampe  Bauen und Umwelt (FB 61) sowie ÖPNV, Mobilität und Verkehr (FB 80) – Fachbereichsleiter FB 61, Walter Schaaf Anlage(n): (1) Verwaltungsgliederungs- und Dezernatsverteilungsplan, Stand 15.9.2014 Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14