Daten
Kommune
Inden
Größe
7,2 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
20.06.13, 17:01
Aktualisiert
20.06.13, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Marco Schmitz
27.05.2013
öffentlich
Bauamt
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
03.07.2013
Rat
17.07.2013
TOP Ein Ja
Nein
37/2013
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitungskonzept für die Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen des Ingenieurbüros Nork + Berger zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat die Konzepte zu beschließen.
Begründung:
Gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 7 LWG i.V.m. § 53 Abs. 1a LWG sowie § 54 Abs. 3 LWG haben die
Gemeinden und Abwasserverbände die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen
Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den
allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen.
Hierzu muss der Bezirksregierung alle 6 Jahre ein angepasstes Abwasser- und
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept zur Genehmigung vorgelegt werden.
Das Ingenieurbüro Nork und Berger hat die Konzepte erarbeitet und in Vorgesprächen mit der
Bezirksregierung genehmigungsfähige Konzepte vorgelegt. Diese Konzepte müssen jedoch vom
Rat der jeweiligen Gemeinde beschlossen werden um eine Genehmigung erzielen zu können.
Das Ingenieurbüro Nork und Berger stellt die beiden Konzepte in der Sitzung vor.
Als Anlage ist die Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten
beigefügt.