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Beschlussvorlage (Abwägung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
148 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
07.02.14, 17:09
Aktualisiert
07.02.14, 17:09
Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung)

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Inhalt der Datei

1 Gemeinde Inden Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortslage Lucherberg Obstwiese der Gemeinde Inden Abwägung im Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB Stand: Oktober 2013 2 Anregung der RWE Power AG, mit Schreiben vom 09.09.2013 Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Anregung: Abwägung: Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen mit, dass wir hierzu keine grundsätzlichen Bedenken vorzubringen haben. Wir weisen jedoch fürsorglich darauf hin, dass die im Plangebiet liegenden Flurstücke Gemarkung Lucherberg, Flur 2, Flurstücke Nr. 212 und 283 in Abt. II des Grundbuches mit einem Bergschadensverzicht zu Gunsten der Rheinischen Braunkohlenwerke AG belastet sind. Ein entsprechender Hinwies wir verankert. Anregung des Kreises Düren, Kreisentwicklung und -straßen, mit Schreiben vom 12.09.2013 Beschlussvorschlag: Der Belang des Bodenschutzes findet Berücksichtigung. Anregung: Zum o. g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: - Abwägung: Kämmerei Straßenverkehrsamt Kreisentwicklung und –straßen Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Brandschutz Umweltamt Landschaftspflege und Naturschutz Bodenschutz Etwa 75 % des nordöstlichen Teils des Planungsgebiets befindet sich gemäß der Kartierung der schutzwürdigen Böden in NRW 1 : 50 000 – zweite Auflage – in einem Gebiet mit besonders schutzwürdigen, fruchtbaren Böden (Regelungs- und Pufferfunktion / natürliche Bodenfruchtbarkeit) Der Planbereich wird insofern reduziert, dass diese besonders schützenswerten Böden nicht in Anspruch genommen werden. 3 Diese sind im beiliegenden Kartenausschnitt in dunkelbrauner Farbe gekennzeichnet. Es handelt sich hierbei um Böden mit hoher oder sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Braunerden, Parabraunerden, Kolluvisole oder Auenböden) mit ausgezeichneter LebensraumFunktion aufgrund hoher Pufferund Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe. Diese Böden tragen maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie aufgrund ihres ausgeglichenen Wasserhaushalt zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer bei. Weiterhin besitzen sie ein hohes Nährstoffangebot und speichern, filtern und puffern Stoffeinträge besonders effektiv. Durch die Planung erfolgt ein erheblicher Eingriff in den Boden. Eine Bebauung und Versiegelung dieser Böden hat eine vollständige Zerstörung der sehr schutzwürdigen Böden zur Folge, die als irreversibel einzustufen ist. Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der Böden im Plangebiet wird aus bodenschutzrechtlicher Sicht dringend empfohlen, diese Böden nicht zu bebauen. Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) herausstellen, dass die Planung an diesem Standort realisiert wird und Eingriffe in Böden unvermeidbar sind, so sind für diese Böden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§ 1a Abs. 3 BauGB) zu planen und durchzuführen. Kenntnisse über Altablagerungen oder Altstandorte liegen nicht vor. Landschaftspflege und Naturschutz Seitens der Gemeinde Inden erfolgte eine 4 qualifizierte Auseinandersetzung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Über die in der Begründung zur Satzung genannten Punkte (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Artenschutz) werden diesbezüglich keine weiteren Belange vorgetragen