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Beschlussvorlage (Retentionsbodenfilterbecken (RBF) Geyen Hier: Sachstandsmitteilung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
20.02.2013
Erstellt
06.02.13, 19:10
Aktualisiert
06.02.13, 19:10
Beschlussvorlage (Retentionsbodenfilterbecken (RBF) Geyen 
Hier: Sachstandsmitteilung) Beschlussvorlage (Retentionsbodenfilterbecken (RBF) Geyen 
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Hier: Sachstandsmitteilung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 35/2013 Erstellt am: 24.01.2013 Aktenzeichen: IV / 66 Verfasser/in: Herr Rademann Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Betreff Retentionsbodenfilterbecken (RBF) Geyen Hier: Sachstandsmitteilung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die Informationen der Verwaltung zum Bau des Retentionsbodenfilterbeckens in Geyen zur Kenntnis. Der TVA folgt insbesondere dem Vorschlag der Verwaltung, den Baustellenverkehr zum Aushub des Beckens während der Sommerferienzeit über die Ortslage Geyen abzuwickeln. Vorlage Nr.: 35/2013 . Seite 2 / 3 Erläuterungen Zuletzt in der Sitzung des TVA am 14.11.2012 (Vorlage Nr.: 356/2012) berichtete die Verwaltung zum Sachstand der Baumaßnahme. Demnach war die Ausschreibung der Bauleistungen zum Jahreswechsel geplant, so dass die Baumaßnahme im Frühjahr hätte begonnen werden können. Der vorgenannte Zeitplan lässt sich aus mehreren Gründen nicht realisieren. Zurzeit wird der Baubeginn für Anfang bis Mitte Juli angestrebt. Die Baumaßnahme liegt in einer archäologischen Verdachtsfläche. Die Stadt ist zwar nicht verpflichtet eine vorherige archäologische Sachstandsermittlung vorzunehmen, es besteht aber nach §§15, 16 DSchG die Verpflichtung, bei evtl. Funden sofort das Amt für Bodendenkmalpflege zu informieren, damit die Funde geborgen werden können. Dies würde im Baubetrieb zum Baustellenstillstand und damit zu unkalkulierbaren Stillstandskosten führen. Da zwischenzeitlich das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mitgeteilt hat, dass fast sicher Funde zu erwarten sind, muss dieses Szenario ausgeschlossen werden. Die Verwaltung hat daher eine sogenannte archäologischen Sachstandsermittlung ("mehrere Suchschnitte") beauftragt (Auftragswert: 20.000 €), in der die Qualität und die Ausdehnung des Bodendenkmalbereiches ermittelt werden kann. Sollten die Funde die Qualität eines Bodendenkmals haben, kann der Bereich unter Schutz gestellt werden oder die Funde werden durch Ausgrabung geborgen. Je nach Fundanfall ist mit einer Arbeitszeit vor Ort von 2 Wochen bis 2 Monaten zu rechnen. Nach Genehmigung des Grabungskonzeptes durch den Kreis wird unverzüglich mit den Arbeiten begonnen. Beim Bau des Retentionsbodenfilters müssen rund 17.000 m³ Bodenaushub abgefahren werden. Das entspricht ca. 1400 Sattelzügen. Es ist damit zu rechnen, dass an einem Arbeitstag bis zu 100 beladene LKWs Boden abfahren, d.h. bis zu 200 LKWs für den Hin- und Rückverkehr täglich. Somit würde alleine der Transport der Erdmassen für den Aushub etwa 4 Wochen in Anspruch nehmen. Um für den Baustellenverkehr in der Ortlage Geyen zu reduzieren, hat die Verwaltung geprüft, ob zumindest der Transport der voll beladenen LKWs über den Wirtschaftsweg In der Bachaue, den privaten Wirtschaftsweg entlang der K25 und der B59 direkt bis zur Bonnstraße geführt werden kann. Die Herrichtung und Wiederherstellung der Wege sowie die an der Bonnstraße geforderte Ampelanlage würden aber zu Mehrkosten in Höhe von mindestens 75.000 € führen. Aus Kostengründen wird diese Lösung nicht weiter verfolgt. Nun beabsichtigt die Verwaltung die Abwicklung der Transporte über den Wirtschaftsweg In der Bachaue auf die K25 über die Ortslagen Geyen zeitlich zu steuern, um die Belastung trotzdem möglichst verträglich zu gestalten. Der Zeitpunkt des beabsichtigten Beginns zum Bau des Bodenfilters wird soweit koordiniert, dass der Abtransport der Erdmassen in den Zeitraum der Sperrung der K25 für den Bau des Kreisverkehrs zur Erschließung des BP 76 und den Zeitraum der Sommerferien fällt. Das heißt, der größte Teil des Transportes der Erdmassen würde von Mitte Juli bis Ende August satt finden. Darüber hinaus wird der Verkehrsfluss durch zusätzliche verkehrslenkende Maßnahmen, wie das Aufstellen von Parkverbotsschildern in der Ortslage Geyen, flankiert. Des Weiteren wurde aktuell ein erhebliches Finanzierungsdefizit bei der Baumaßnahme festgestellt. Für den Bau des Retentionsbodenfilterbeckens wurden bisher insgesamt Mittel in Höhe von 1.324.450 EUR zur Verfügung gestellt. Zuzüglich 165.500 € für den notwendigen Grunderwerb samt Nebenkosten. Insgesamt also 1.490.000 EUR. Die bisherigen Mittelanmeldungen basieren auf der im Rahmen der Entwurfsplanung erstellten Kostenberechnung. Nachdem die Stadt die Genehmigung zum Bau- und Betrieb des Beckens von der Bezirksregierung Köln erhielt, wurde der Grunderwerb durchgeführt. Den Auftrag für weitere Ingenieurleistungen ab Ausführungsplanung erhielt im September 2012 ein anderes Ingenieurbüro. Auf Grundlage der Ausführungsplanung ergibt sich bei der Aufstellung des Kostenanschlags gegenüber der vom Entwurfsplaner aufgestellten Kostenberechnung eine deutliche Erhöhung der bislang veranschlagten Kosten auf nunmehr 1.850.000,- EUR, so dass sich der Gesamtfinanzierungsbedarf des baulichen Teils der Anlage um 530.000 EUR erhöht. Die Kostenerhöhung hat die nachfolgend beschriebenen Gründe. Vorlage Nr.: 35/2013 . Seite 3 / 3 Der Entwurfsplaner hat für das Genehmigungsverfahren eine hydraulische Berechnung in einem innovativen EDVProgramm neuer Generation durchgeführt, um ein möglichst wirtschaftliches Ergebnis bei der Dimensionierung der einzelnen Bauwerke der Anlage zu erzielen. Das Ergebnis der Berechnung wies jedoch eine große Differenz zum Nachprüfungsverfahren der Bezirksregierung mit einem anderen EDV-Programm auf. Dies ist lange ein streitiger Punkt geblieben, weswegen die Hydraulik Hauptthema einer Besprechung bei der Bezirksregierung und zahlreicher weiterer Telefonate und Emails gewesen ist. Da die Zeit aufgrund eines auslaufenden Förderprogramms des Landes NRW für das Bodenfilterbecken (50%iger Zuschuss) drängte, erteilte die Bezirksregierung die Baugenehmigung mit der Auflage, die hydraulischen Nachweise mit den aus der Einigung hervorgegangenen Wassermengen zu führen. Die sich daraus ergebenden Änderungen an den Bauwerken (Schwellenlängen und -höhen etc.) waren in der Ausführung zu berücksichtigen. Die Dimension der Auswirkungen war zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldungen nicht bekannt. Diese im Ergebnis geänderte Hydraulik führt nun dazu, dass sämtliche Zuleitungsbauwerke aus Ortbeton größer gebaut werden müssen. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich auf 170.000 EUR. Die Ausführungsplanung wurde, entsprechend der Auflage der Bezirksregierung, im Januar 2013 zur Prüfung und Zustimmung vorgelegt. Des Weiteren war in der Kostenberechnung der Entwurfsplanung die Wiederherstellung des Weges In der Bachaue nicht enthalten. Es ist aber damit zu rechnen, dass dieser Weg den Belastungen des Baustellenverkehrs nicht Stand hält und nach der Baumaßnahme komplett wiederhergestellt werden muss (60.000 EUR). Die größte Kostenerhöhung von 240.000 EUR ist darauf zurückzuführen, dass der Entwurfsplaner den Preis für Bodenaushub falsch eingeschätzt hat. Es wurde zwar für die Kostenberechnung ein Preis von einer anderen vergleichbaren Baumaßnahme herangezogen, was der Planer jedoch übersehen hat war, dass dieser Preis nur so günstig ist, weil der ausgehobene Boden innerhalb der selben Maßnahme wieder eingebaut wurde. Dies ist bei der vorliegenden Baumaßnahme nicht der Fall und bei 17.000 m³ Bodenaushub wirkt sich die Einzelpreisabweichung stark aus. Weitere ca. 100.000 EUR Mehrkosten ergeben sich aus den höheren Preisen vieler Einzelpositionen und sind zum einen auf die nun detaillierte Kostenermittlung innerhalb der Ausführungsphase und zum anderen auf die vom Entwurf abweichenden Einheitspreise zurück zu führen. Beispielsweise wurden erst in der Ausführungsphase die Maßgaben und Baueinschränkungen des Betreibers der über dem Baufeld verlaufenden Hochspannungsfreileitungen bekannt, die eine negative Auswirkungen auf einige Einheitspreise (bspw. Verbau der Baugruben, Grundwasserbrunnen und Ortbetonbauwerke) haben. Alles zusammen genommen ergibt eine Kostenerhöhung von insgesamt 570.000 EUR. Die Finanzierungslücke stellt sich nun so dar, dass bei dem Konto M 66108200 (Retentionsbodenfilterbecken am RÜB Geyen) Sachkonto 7831000 eine Nachfinanzierung von 530.000 EUR erforderlich ist. Die Nachfinanzierung fällt nicht ganz so hoch aus, wie die ermittelte Kostensteigerung, da die Verwaltung im Zuge der Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2013 die bereits bekannten Änderungen (Grundwasserbrunnen) berücksichtigt hat. In dem vorgenannten Nachfinanzierungsbedarf sind die entsprechend höheren Ingenieurkosten und 3% Sicherheit mit enthalten. Es ist davon auszugehen, dass die hier beantragten Mittel in Höhe von 530.000 EUR mit bis zu 50 % vom Land NRW über die NRW Bank bezuschusst werden. Dazu wird die Verwaltung einen Änderungsantrag stellen. Bisher ist auf Grundlage der alten Kostenberechnung ein Zuschuss von 640.397,- EUR (50% von 1.280.794,20 €) beschieden worden. Ein entsprechender Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Genehmigung der erheblichen überplanmäßigen Auszahlung wird mit der Vorlage Nr. 36/2013 im HFA am 05.03.2013 / Rat am 19.03.2013 gestellt.