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Beschlussvorlage (Auflösung des ZAR e.V. und zukünftige Mitarbeit im Grünmetropole e.V.)

Daten

Kommune
Inden
Größe
15 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
26.06.13, 17:00
Aktualisiert
26.06.13, 17:00
Beschlussvorlage (Auflösung des ZAR e.V. und zukünftige Mitarbeit im Grünmetropole e.V.) Beschlussvorlage (Auflösung des ZAR e.V. und zukünftige Mitarbeit im Grünmetropole e.V.) Beschlussvorlage (Auflösung des ZAR e.V. und zukünftige Mitarbeit im Grünmetropole e.V.)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Ulrich Schuster 25.06.2013 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 10.07.2013 Rat 17.07.2013 TOP Ein Ja Nein 43/2013 Ent Bemerkungen Betrifft: Auflösung des ZAR e.V. und zukünftige Mitarbeit im Grünmetropole e.V. Beschlussentwurf: Der Rat bestätigt die Beschlussfassung der vom Rat entsendeten Mitglieder in die ZARMitgliederversammlung. Beschluss TOP 2 der Mitgliederversammlung am 28.05.2013 Der Verein Zukunftsinitiative im Aachener Raum (ZAR) e.V. wird zum 30.06.2013 aufgelöst. Nach Bestätigung dieser Beschlussfassung durch Ratsbeschlüsse der Mitgliedskommunen wird der Auflösungsbeschluss – über den Notar – dem Vereinsgericht mitgeteilt. Die Kosten bis zur Auflösung sowie die Kosten bis zum Ende des sich anschließenden Liquidationsjahres bis 30.06.2014 werden von den Mitgliedskommunen durch die Mitgliedsbeiträge getragen. Nach Abschluss der Liquidation wird vorhandenes Vermögen an die Mitglieder, entsprechend der Satzung, ausgezahlt. Begründung: Der Vorstand des Vereins Zukunftsinitiative im Aachener Raum (ZAR) e.V. hat in seiner Sitzung am 29.04.2013 eine Auflösungsempfehlung an die Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung gegeben. Die Mitgliederversammlung wurde formell zu der Frage der Auflösung eingeladen und hat am 28.05.2013 in Herzogenrath stattgefunden. Verschiedene Möglichkeiten, den ZAR e.V. mit neuen Aufgaben zu beauftragen, wurden im Vorfeld ausgiebig, jedoch ohne Ergebnis, diskutiert. Die beschlussfähige ZAR-Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2013 die Auflösung des Vereins zum 30.06.2013 einstimmig ohne Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen beschlossen. Als Liquidatoren wurden gemäß dem Vorschlag § 16 der Vereinssatzung der Vorsitzende Bürgermeister Christoph von den Driesch und seine beiden Stellvertreter Bürgermeister Prof. Dr. Willi Linkens und Bürgermeister Rudolf Bertram einstimmig gewählt. Zur Kenntnisnahme ist nachfolgend der Auszug aus der ZAR-Vereinssatzung wiedergegeben: § 16 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur in der Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vermögen fällt den Mitgliedern entsprechend ihrer Verwaltungskostenumlage zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben. (4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen ) Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert. (1 ) (2 ) (3 ) Information über das Auflösungsprozedere: Nach Beschlussfassung der Vereinsauflösung durch die Mitgliederversammlung wird der Beschluss in den Räten der einzelnen Mitgliedskommunen ratifiziert. Sobald alle Ratsentscheidungen vorliegen, werden diese mit dem Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung über den Notar an das Vereinsregister, Amtsgericht Aachen, angemeldet. Der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter, sowie – falls abweichend – die bestellten Liquidatoren - werden diese Meldung an das Vereinsregister vor dem Notar unterzeichnen. Im Anschluss daran erfüllen die Liquidatoren die Veröffentlichungspflicht im Regierungsamtsblatt der Bezirksregierung Köln. Nach dem Liquidationsjahr wird notariell die Löschung über den Notar im Vereinsregister angemeldet und noch vorhandenes Vermögen entsprechend der Satzung an die Mitglieder überwiesen. Zusammenfassend fallen für die ZAR-Mitgliedskommunen im Geschäftsjahr vom 01.01. bis 30.06.2013 sowie für das Liquidationsjahr bis Ende 30.06.2014 Kosten in Höhe von insgesamt 46.840,00 € an. Diese Summe wird auf die jeweilige ZAR-Kommune je nach Einwohneraufkommen umgelegt und entspricht 9 Cent für das 1. Halbjahr 2013 pro Einwohner und 15 Cent pro Einwohner für das Liquidationsjahr. Im Fokus der einhergehenden Diskussion zur Auflösung des ZAR-Vereins stand jedoch weiterhin die Sicherung von Standortvorteilen für den Aachener Nordkreis. Die weichen Standortfaktoren Kultur und Tourismus in dieser Region zu sichern, wird auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit von den hiesigen Akteuren als handlungsrelevant angesehen. Eine gute und gegenüber der Aufrechterhaltung des ZAR e. V. kostengünstiger darzustellende Möglichkeit hierzu besteht darin, die Institution Grünmetropole e. V. durch eine zusätzliche Arbeitsgruppe – besetzt mit den ehemaligen ZAR-Kommunen – zu ergänzen. Es wird angestrebt, diese AG ggfls. noch mit der Beteiligung weiterer Kommunen – z.B. aus dem Kreis Heinsberg oder auch ehemaligen ZAR Kommunen, deren Mitgliedschaft bereits in den Vorjahren endete – zu erweitern. Rechnet man den Halbjahresbeitrag 2013, der für den ZAR e. V. je Kommune gezahlt werden muss, auf ein Jahr hoch, würde der ZAR-Beitrag 18 Cent pro Einwohner betragen. Es wird vorgeschlagen, zukünftig 50% dieses zukünftig ja entfallenden Beitrags, also 9 Cent je Einwohner, als Sonderbeitrag für Aktionen einer besonderen Arbeitsgruppe nur für Belange der bisherigen ZAR Beschlussvorlage 43/2013 Seite 2 - Kommunen in die Grünmetropole einzubringen. So könnten die ursprünglichen Ziele des ZAR e. V. mit dem für die Belange des bisherigen ZAR Gebiets hierfür einsetzbaren Fachwissen der Grünmetropole weiter verfolgt werden, inhaltliche und finanzielle Synergieeffekte würden die Kosten gegenüber einer Aufrechterhaltung des ZAR e. V. um 50 % verringern, aber weiterhin der Region Standortvorteile sichern. Über die tatsächliche Realisierung dieser Absicht und die Frage, ob die Gemeinde Inden sich hier beteiligt, ist bis zum Ende des Liquiditätsjahres zu entscheiden. Zurzeit wird geprüft, wie durch diese Sonderzahlungen auch zusätzliche „Vorteile“ für die beteiligten Kommunen erzielt und dargestellt werden können. Die Sonderarbeitsgruppe der vormaligen ZAR-Kommunen in der Grünmetropole soll erst nach Ende des Liquidationsjahres für den ZAR e. V. (also ab 1. 7. 2014) den vorgeschlagenen zusätzlichen Mitgliedsbeitrag für Grünmetropole e. V. in Höhe von 9 Cent je Einwohner zahlen, um eine Doppelbelastung der Haushalte zu vermeiden, in 2014 aus diesem Grunde nur als Beitrag für ein halbes Jahr = 4,5 Cent je Einwohner. Wie in einem Gespräch mit Herrn Zink, Grünmetropole, festgehalten, werden ab dem Jahre 2014 zum schon bisher gezahlten Festbeitrag in Höhe von 2.000 € für die Mitglieder der Grünmetropole Mehrwertsteuer genauso wie für die vorgeschlagenen Sonderbeiträge von 9 Cent pro Einwohner ab dem 01.07.2014 fällig. Beschlussvorlage 43/2013 Seite 3