Daten
Kommune
Inden
Größe
15 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
26.06.13, 17:00
Aktualisiert
26.06.13, 17:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Ulrich Schuster
25.06.2013
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
10.07.2013
Rat
17.07.2013
TOP Ein Ja
Nein
43/2013
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Auflösung des ZAR e.V. und zukünftige Mitarbeit im Grünmetropole e.V.
Beschlussentwurf:
Der Rat bestätigt die Beschlussfassung der vom Rat entsendeten Mitglieder in die ZARMitgliederversammlung.
Beschluss TOP 2 der Mitgliederversammlung am 28.05.2013
Der Verein Zukunftsinitiative im Aachener Raum (ZAR) e.V. wird zum 30.06.2013 aufgelöst.
Nach Bestätigung dieser Beschlussfassung durch Ratsbeschlüsse der Mitgliedskommunen wird
der Auflösungsbeschluss – über den Notar – dem Vereinsgericht mitgeteilt.
Die Kosten bis zur Auflösung sowie die Kosten bis zum Ende des sich anschließenden
Liquidationsjahres bis 30.06.2014 werden von den Mitgliedskommunen durch die
Mitgliedsbeiträge getragen. Nach Abschluss der Liquidation wird vorhandenes Vermögen an die
Mitglieder, entsprechend der Satzung, ausgezahlt.
Begründung:
Der Vorstand des Vereins Zukunftsinitiative im Aachener Raum (ZAR) e.V. hat in seiner Sitzung
am 29.04.2013 eine Auflösungsempfehlung an die Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung
gegeben. Die Mitgliederversammlung wurde formell zu der Frage der Auflösung eingeladen und
hat am 28.05.2013 in Herzogenrath stattgefunden.
Verschiedene Möglichkeiten, den ZAR e.V. mit neuen Aufgaben zu beauftragen, wurden im
Vorfeld ausgiebig, jedoch ohne Ergebnis, diskutiert.
Die beschlussfähige ZAR-Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2013 die
Auflösung des Vereins zum 30.06.2013 einstimmig ohne Gegenstimmen und ohne
Stimmenthaltungen beschlossen.
Als Liquidatoren wurden gemäß dem Vorschlag § 16 der Vereinssatzung der Vorsitzende
Bürgermeister Christoph von den Driesch und seine beiden Stellvertreter Bürgermeister Prof. Dr.
Willi Linkens und Bürgermeister Rudolf Bertram einstimmig gewählt. Zur Kenntnisnahme ist
nachfolgend der Auszug aus der ZAR-Vereinssatzung wiedergegeben:
§ 16
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in der Mitgliederversammlung mit einer
Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und die
stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vermögen fällt den Mitgliedern entsprechend
ihrer Verwaltungskostenumlage zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke zu verwenden haben.
(4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen
) Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
(1
)
(2
)
(3
)
Information über das Auflösungsprozedere:
Nach Beschlussfassung der Vereinsauflösung durch die Mitgliederversammlung wird der
Beschluss in den Räten der einzelnen Mitgliedskommunen ratifiziert. Sobald alle
Ratsentscheidungen vorliegen, werden diese mit dem Beschlussprotokoll der
Mitgliederversammlung über den Notar an das Vereinsregister, Amtsgericht Aachen,
angemeldet. Der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter, sowie – falls abweichend – die
bestellten Liquidatoren - werden diese Meldung an das Vereinsregister vor dem Notar
unterzeichnen. Im Anschluss daran erfüllen die Liquidatoren die Veröffentlichungspflicht im
Regierungsamtsblatt der Bezirksregierung Köln.
Nach dem Liquidationsjahr wird notariell die Löschung über den Notar im Vereinsregister
angemeldet und noch vorhandenes Vermögen entsprechend der Satzung an die Mitglieder
überwiesen.
Zusammenfassend fallen für die ZAR-Mitgliedskommunen im Geschäftsjahr vom 01.01. bis
30.06.2013 sowie für das Liquidationsjahr bis Ende 30.06.2014 Kosten in Höhe von insgesamt
46.840,00 € an. Diese Summe wird auf die jeweilige ZAR-Kommune je nach
Einwohneraufkommen umgelegt und entspricht 9 Cent für das 1. Halbjahr 2013 pro Einwohner und
15 Cent pro Einwohner für das Liquidationsjahr.
Im Fokus der einhergehenden Diskussion zur Auflösung des ZAR-Vereins stand jedoch weiterhin
die Sicherung von Standortvorteilen für den Aachener Nordkreis. Die weichen Standortfaktoren
Kultur und Tourismus in dieser Region zu sichern, wird auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit von
den hiesigen Akteuren als handlungsrelevant angesehen. Eine gute und gegenüber der
Aufrechterhaltung des ZAR e. V. kostengünstiger darzustellende Möglichkeit hierzu besteht darin,
die Institution Grünmetropole e. V. durch eine zusätzliche Arbeitsgruppe – besetzt mit den
ehemaligen ZAR-Kommunen – zu ergänzen. Es wird angestrebt, diese AG ggfls. noch mit der
Beteiligung weiterer Kommunen – z.B. aus dem Kreis Heinsberg oder auch ehemaligen ZAR
Kommunen, deren Mitgliedschaft bereits in den Vorjahren endete – zu erweitern.
Rechnet man den Halbjahresbeitrag 2013, der für den ZAR e. V. je Kommune gezahlt werden
muss, auf ein Jahr hoch, würde der ZAR-Beitrag 18 Cent pro Einwohner betragen. Es wird
vorgeschlagen, zukünftig 50% dieses zukünftig ja entfallenden Beitrags, also 9 Cent je Einwohner,
als Sonderbeitrag für Aktionen einer besonderen Arbeitsgruppe nur für Belange der bisherigen ZAR
Beschlussvorlage 43/2013
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- Kommunen in die Grünmetropole einzubringen. So könnten die ursprünglichen Ziele des ZAR e.
V. mit dem für die Belange des bisherigen ZAR Gebiets hierfür einsetzbaren Fachwissen der
Grünmetropole weiter verfolgt werden, inhaltliche und finanzielle Synergieeffekte würden die
Kosten gegenüber einer Aufrechterhaltung des ZAR e. V. um 50 % verringern, aber weiterhin der
Region Standortvorteile sichern.
Über die tatsächliche Realisierung dieser Absicht und die Frage, ob die Gemeinde Inden sich hier
beteiligt, ist bis zum Ende des Liquiditätsjahres zu entscheiden. Zurzeit wird geprüft, wie durch
diese Sonderzahlungen auch zusätzliche „Vorteile“ für die beteiligten Kommunen erzielt und
dargestellt werden können.
Die Sonderarbeitsgruppe der vormaligen ZAR-Kommunen in der Grünmetropole soll erst nach
Ende des Liquidationsjahres für den ZAR e. V. (also ab 1. 7. 2014) den vorgeschlagenen
zusätzlichen Mitgliedsbeitrag für Grünmetropole e. V. in Höhe von 9 Cent je Einwohner zahlen, um
eine Doppelbelastung der Haushalte zu vermeiden, in 2014 aus diesem Grunde nur als Beitrag für
ein halbes Jahr = 4,5 Cent je Einwohner.
Wie in einem Gespräch mit Herrn Zink, Grünmetropole, festgehalten, werden ab dem Jahre 2014
zum schon bisher gezahlten Festbeitrag in Höhe von 2.000 € für die Mitglieder der Grünmetropole
Mehrwertsteuer genauso wie für die vorgeschlagenen Sonderbeiträge von 9 Cent pro Einwohner ab
dem 01.07.2014 fällig.
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