Daten
Kommune
Brühl
Größe
91 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
03.09.14, 09:01
Aktualisiert
03.09.14, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20
20 22 02
23.07.2014
239/2014
Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe Abriss Badorfer Str. 37
Bezug: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Freytag und Ratsherr Klug vom
24.7.2014
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Bürgermeister Freytag und Ratsherr Klug (CDU) beschließen im Wege der Dringlichkeit gemäß §
60 GO eine außerplanmäßige Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) bei Kostenstellenkontenkombination (KKK) 11130100/521100 Unterhaltung Grundstücke in Höhe von 62.000 €.
Deckung: Mehreinnahme bei KKK 61010000/401301 Gewerbesteuer Vorjahre
Erläuterungen:
Im Vergabeausschuss am 28.07.14 ist der Vergabebeschluss über die Abrisskosten des städtischen Gebäudes Badorfer Str. 37 unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung vorgesehen.
Die Mittel für den Abriss sind im Ergebnisplan 2014 nicht vorgesehen und müssen deshalb außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die außerplanmäßige Ausgabe wird für den Nachtragshaushaltsentwurf 2014 nachgemeldet.
Die Dringlichkeit ergibt sich, weil Mitte September mit dem Ausbau der Badorfer Straße begonnen
werden soll und der zu tätigende Abriss des o.a. Gebäudes, der vorher erfolgen soll, ab 20.08.14
bis Mitte September vorgesehen ist und für die außerplanmäßige Mittelbereitstellung bis dahin
keine Rats- oder Hauptausschusssitzung mehr stattfindet.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14