Daten
Kommune
Inden
Größe
82 kB
Datum
02.07.2014
Erstellt
18.06.14, 17:07
Aktualisiert
18.06.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
38/2014
Datum
16.06.2014
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
02.07.2014
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die beiden stellvertretenden Bürgermeister
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für die beiden stellvertretenden
Bürgermeister wie folgt:
1. stellv. Bürgermeister
433,35 €/mtl.
2. stellv. Bürgermeister
433,35 €/mtl.
Begründung:
Rechtsgrundlage für die Zahlung der Aufwandsentschädigung ist § 3 Abs. 1 der Entschädigungsverordnung. Danach beträgt die zusätzliche Aufwandsentschädigung bei dem ersten Stellvertreter
des Bürgermeisters den 3-fachen, bei einem weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters den 1,5fachen Satz des Betrages der Aufwandsentschädigung für Mitglieder kommunaler Vertretungen in
Gemeinden gleicher Größe nach § 3 Abs. 2 Nummer 1 a.
Danach würde der 1. stellv. Bürgermeister 3-fach von 192,60 € = 577,80 €
und der 2. stellv. Bürgermeister 1,5-fach von 192,60 € = 288,90 €
erhalten.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.10.2099 eine einheitliche Aufwandsentschädigung beschlossen,
das heißt, dass jeder Stellvertreter die gleiche monatliche Aufwandsentschädigung erhält.