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Beschlussvorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die beiden stellvertretenden Bürgermeister)

Daten

Kommune
Inden
Größe
82 kB
Datum
02.07.2014
Erstellt
18.06.14, 17:07
Aktualisiert
18.06.14, 17:07
Beschlussvorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die beiden stellvertretenden Bürgermeister)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 38/2014 Datum 16.06.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 02.07.2014 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die beiden stellvertretenden Bürgermeister Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für die beiden stellvertretenden Bürgermeister wie folgt: 1. stellv. Bürgermeister 433,35 €/mtl. 2. stellv. Bürgermeister 433,35 €/mtl. Begründung: Rechtsgrundlage für die Zahlung der Aufwandsentschädigung ist § 3 Abs. 1 der Entschädigungsverordnung. Danach beträgt die zusätzliche Aufwandsentschädigung bei dem ersten Stellvertreter des Bürgermeisters den 3-fachen, bei einem weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters den 1,5fachen Satz des Betrages der Aufwandsentschädigung für Mitglieder kommunaler Vertretungen in Gemeinden gleicher Größe nach § 3 Abs. 2 Nummer 1 a. Danach würde der 1. stellv. Bürgermeister 3-fach von 192,60 € = 577,80 € und der 2. stellv. Bürgermeister 1,5-fach von 192,60 € = 288,90 € erhalten. Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.10.2099 eine einheitliche Aufwandsentschädigung beschlossen, das heißt, dass jeder Stellvertreter die gleiche monatliche Aufwandsentschädigung erhält.