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Beschlussvorlage (Inklusion in der Sekundarstufe I; Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes)

Daten

Kommune
Inden
Größe
168 kB
Datum
02.07.2014
Erstellt
20.03.14, 17:10
Aktualisiert
20.03.14, 17:10
Beschlussvorlage (Inklusion  in der Sekundarstufe I;
Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes) Beschlussvorlage (Inklusion  in der Sekundarstufe I;
Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Schulverwaltungsamt Heinrich Unterberger 19.03.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Schulausschuss 03.04.2014 Rat 02.07.2014 TOP Ein Ja Nein 23/2014 Ent Bemerkungen Betrifft: Inklusion in der Sekundarstufe I; Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, vorbehaltlich einer kreiseinheitlichen Regelung der Fahrkostenübernahme durch den Kreis, im Bereich der Sekundarstufe I als weiteren Förderschwerpunkt ………….…… an der Goltstein-Schule zu ermöglichen. Begründung: Neben den allgemeinen Förderschwerpunkten LES (Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache) muss nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz nach Auffassung des Schulamtes zur Umsetzung der Inklusion von jedem Schulträger ein weiterer Förderschwerpunkt (Hören, Sehen, geistiges oder körperliches Handicap) für seine Schule/n festgelegt werden, damit eine Zuweisung durch das Schulamt an eine entsprechende Schule erfolgen kann. Es ist Aufgabe des Schulträgers, nicht der Eltern, bei Bedarf ein entsprechendes Förderangebot vorzuhalten bzw. den Eltern mindestens einen Förderort für den vorliegenden Förderbedarf zu benennen. Kooperationen sind insbesondere für kleine Kommunen mit nur einer Schule vor Ort mit anderen Schulträgern anzustreben. Bisher nahm der Schulleiter im Rahmen der Vorgaben des Schulträgers die Schüler auf und diese wurden mit der Aufnahme Schüler der Schule. Neu ist, dass das Schulamt zur Umsetzung der Inklusion Schüler an Schulen zuweist. Die Zuweisung ist aber mit dem Schulträger vorher abzustimmen. Die Aufnahme von Schülern mit Handicap an eine Schule muss daneben immer im Dialog zwischen Schulleitung und Schulträger (Schulverwaltung) erfolgen, damit ggf. auch Mittel aus der Inklusionspauschale vorab geltend gemacht werden können. In der 5. Arbeitskreissitzung der Schulverwaltungsämter am 14.03.2014 im Kreishaus Düren wurde festgestellt, dass nur die Stadt Düren bisher für ihre weiterführenden Schulen gegenüber dem Schulamt des Kreises neben den allgemeinen LES-Förderbereichen jeweils einen weiteren Förderschwerpunkt mitgeteilt hat. Wegen der möglichen Kostenübernahme, insbesondere Fahrkosten, tun sich hier die übrigen Schulträger schwer, zusätzliche Förderschwerpunkte zu benennen. Zwar ist die Wohnortkommune zuständig, könnte aber aus haushaltsrechtlichen Gründen gehindert sein, diese Kosten im Wege einer Kooperationsvereinbarung zu übernehmen. In der Arbeitskreissitzung wurde angeregt, dass der Kreis die entstehenden Fahrkosten, die im Einzelfall sehr hoch sein können, übernimmt und über die Kreisumlage dann alle Kommunen beteiligt sind. Dieser Vorschlag wird durch den Kreis geprüft. Grundsätzlich kann die Gemeinde Inden sich nicht auf die allgemeinen Förderschwerpunkte (LES) beschränken, da es ja verschiedene Einzelfälle gab und gibt, die bisher auch ohne „Inklusion“ in den allgemeinen Unterricht integriert wurden. Mit der Schulleitung der Goltstein-Schule wird hierzu noch vor der Sitzung ein Gespräch erfolgen und in der Sitzung entsprechend berichtet. Des Weiteren findet am 21. März 2014 auf Einladung der Bezirksregierung Köln ein Verwaltungsgespräch zu den Themen Ganztag und Inklusion statt. Über das Ergebnis wird ebenfalls in der Sitzung berichtet Beschlussvorlage 23/2014 Seite 2