Daten
Kommune
Inden
Größe
168 kB
Datum
02.07.2014
Erstellt
20.03.14, 17:10
Aktualisiert
20.03.14, 17:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Schulverwaltungsamt
Heinrich Unterberger
19.03.2014
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
03.04.2014
Rat
02.07.2014
TOP Ein Ja
Nein
23/2014
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Inklusion in der Sekundarstufe I;
Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, vorbehaltlich einer kreiseinheitlichen Regelung der Fahrkostenübernahme durch
den Kreis, im Bereich der Sekundarstufe I als weiteren Förderschwerpunkt ………….…… an der
Goltstein-Schule zu ermöglichen.
Begründung:
Neben den allgemeinen Förderschwerpunkten LES (Lernen, emotionale und soziale Entwicklung,
Sprache) muss nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz nach Auffassung des Schulamtes zur
Umsetzung der Inklusion von jedem Schulträger ein weiterer Förderschwerpunkt (Hören, Sehen,
geistiges oder körperliches Handicap) für seine Schule/n festgelegt werden, damit eine Zuweisung
durch das Schulamt an eine entsprechende Schule erfolgen kann. Es ist Aufgabe des Schulträgers,
nicht der Eltern, bei Bedarf ein entsprechendes Förderangebot vorzuhalten bzw. den Eltern
mindestens einen Förderort für den vorliegenden Förderbedarf zu benennen.
Kooperationen sind insbesondere für kleine Kommunen mit nur einer Schule vor Ort mit anderen
Schulträgern anzustreben. Bisher nahm der Schulleiter im Rahmen der Vorgaben des Schulträgers
die Schüler auf und diese wurden mit der Aufnahme Schüler der Schule.
Neu ist, dass das Schulamt zur Umsetzung der Inklusion Schüler an Schulen zuweist. Die
Zuweisung ist aber mit dem Schulträger vorher abzustimmen.
Die Aufnahme von Schülern mit Handicap an eine Schule muss daneben immer im Dialog zwischen
Schulleitung und Schulträger (Schulverwaltung) erfolgen, damit ggf. auch Mittel aus der Inklusionspauschale vorab geltend gemacht werden können.
In der 5. Arbeitskreissitzung der Schulverwaltungsämter am 14.03.2014 im Kreishaus Düren wurde
festgestellt, dass nur die Stadt Düren bisher für ihre weiterführenden Schulen gegenüber dem
Schulamt des Kreises neben den allgemeinen LES-Förderbereichen jeweils einen weiteren
Förderschwerpunkt mitgeteilt hat.
Wegen der möglichen Kostenübernahme, insbesondere Fahrkosten, tun sich hier die übrigen
Schulträger schwer, zusätzliche Förderschwerpunkte zu benennen.
Zwar ist die Wohnortkommune zuständig, könnte aber aus haushaltsrechtlichen Gründen gehindert
sein, diese Kosten im Wege einer Kooperationsvereinbarung zu übernehmen.
In der Arbeitskreissitzung wurde angeregt, dass der Kreis die entstehenden Fahrkosten, die im
Einzelfall sehr hoch sein können, übernimmt und über die Kreisumlage dann alle Kommunen
beteiligt sind. Dieser Vorschlag wird durch den Kreis geprüft.
Grundsätzlich kann die Gemeinde Inden sich nicht auf die allgemeinen Förderschwerpunkte (LES)
beschränken, da es ja verschiedene Einzelfälle gab und gibt, die bisher auch ohne „Inklusion“ in den
allgemeinen Unterricht integriert wurden.
Mit der Schulleitung der Goltstein-Schule wird hierzu noch vor der Sitzung ein Gespräch erfolgen
und in der Sitzung entsprechend berichtet.
Des Weiteren findet am 21. März 2014 auf Einladung der Bezirksregierung Köln ein
Verwaltungsgespräch zu den Themen Ganztag und Inklusion statt. Über das Ergebnis wird ebenfalls
in der Sitzung berichtet
Beschlussvorlage 23/2014
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