Daten
Kommune
Inden
Größe
18 kB
Datum
02.07.2014
Erstellt
20.03.14, 17:10
Aktualisiert
20.03.14, 17:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Schulverwaltungsamt
Heinrich Unterberger
19.03.2014
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
03.04.2014
Rat
02.07.2014
TOP Ein Ja
Nein
22/2014
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Qualitätsanalyse Goltstein-Schule
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den Qualitätsbericht über die Goltstein-Schule zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
In der Woche vom 10.12. bis 13.12.2013 war das Prüfteam der Bezirksregierung Köln in der
Goltstein-Schule, um durch Begutachtung des Unterrichts, der Tagesabläufe und durch Interviews
mit Schülerinnen und Schülern, Eltern, den Lehrkräften, der Sozialpädagogin, den sonstigen an der
Schule Beschäftigten (Schulsekretärinnen, Hausmeister, Reinigungskräften) und der Schulleitung
nach dem vorgegebenen und einheitlichen Prüfschema eine Qualitätsanalyse der Goltstein-Schule
zu erstellen.
Vorausgegangen war dem eine umfangreiche, strukturierte Datenerhebung, welche durch das
Lehrerkollegium und das Schulleitungsteam zu fertigen war und ein Schulrundgang, an dem auch
die Verwaltung beteiligt war.
Die Qualitätsanalyse wurde mit Datum vom 17.03.2014 ausgefertigt und der Schule sowie dem
Schulträger zugeleitet.
Die Goltstein-Schule hat diese Qualitätsanalyse mit Bravour bestanden. Im Ergebnis wurde der
Schule durch das Prüfteam eine starke bis vorbildliche Bewertung ausgesprochen.
Wegen des Umfangs des Gesamtberichtes (66 Seiten)sind nur die beiden wesentlichen Seiten als
Anlage beigefügt.
Der Gesamtbericht wurde den Rats- und Schulausschussmitglieder per Mail zugeleitet und wird
nach der abschließenden Beratung in den Schulgremien in den Sitzungsdienst eingepflegt.
Damit sich alle an der Schule beteiligten Personengruppen ein eigenes Bild machen können, muss
der Qualitätsbericht allen schulischen Gremien zur Verfügung gestellt werden.
Es ist Aufgabe der Schule, aus dem Qualitätsbericht einen Maßnahmenplan abzuleiten, darüber mit
der zuständigen Schulaufsicht eine verbindliche Zielvereinbarung zu schließen und diese
umzusetzen.