Daten
Kommune
Inden
Größe
7,3 kB
Datum
10.05.2012
Erstellt
25.04.12, 20:30
Aktualisiert
25.04.12, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
66 17 01
Beratungsfolge
Rainer Ortmann
Termin
TOP Ein Ja
07.03.2012
öffentlich
Bauausschuss
Nein
28/2012
Ent Bemerkungen
10.05.2012
Betrifft:
Stellplatzsituation Am Forsthof 6
Beschlussentwurf:
Der Antrag des Grundstückseigentümers des Grundstückes Gemarkung Lamersdorf Flur 12, Nr. 24
„Am Forsthof 6“ vom 16.10.2011 wird abgelehnt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 16.10.2011 beantragt der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Lamersdorf
Flur 12, Nr. 24 „Am Forsthof 6“ die Beseitigung des öffentliches Parkplatzes vor seinem
Grundstück.
Das angesprochene Grundstück unterliegt dem bestandskräftigen Bebauungsplan Nr. 18 „In den
Berger Benden“.
Die dort definierte öffentliche Verkehrsfläche ist für diesen Bereich „verkehrsberuhigt“ festgesetzt.
Vorhandener Parkraum wurde seinerzeit im Rahmen des Straßenausbaues mit dem
Straßenverkehrs-amt des Kreises Düren als zuständige anordnende Behörde festgelegt.
Der vorgetragene Sachverhalt wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrsschau am 22.12.2011
mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, der Polizeiinspektion Jülich und dem örtlichen
Ordnungsamt begutachtet.
Dem Eigentümer wurde im Ortstermin erklärt, dass es keinen sachlichen Grund geben würde, der
ein Versetzen oder gar Entfernen des öffentlichen Parkplatzes rechtfertigt. Das Grundstück verfügt
über eine Garagenzufahrt, welche als Zufahrt zu den privaten Stellplätzen genutzt werden könnte.
Aufgrund des vorgetragenen Sachverhaltes ist eine Entfernung des Parkplatzes nicht erforderlich
und wird seitens des Straßenverkehrsamtes abgelehnt.
Der Antrag mit Lageplan ist als Anlage beigefügt.