Daten
Kommune
Inden
Größe
13 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
25.04.12, 20:30
Aktualisiert
06.06.12, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
66 12 05
18.04.2012
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
10.05.2012
Rat
20.06.2012
TOP Ein Ja
Nein
35/2012
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in den Gemarkungen Inden, Pier und Schophoven
Beschlussentwurf:
Der von der RWE Power AG mit Schreiben vom 28.01.2011 beantragten Wegeeinziehung wird
zugestimmt. Gleichzeitig wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von
Wirtschaftswegen und Gräben in den Gemarkungen Inden, Pier und Schophoven beschlossen.
Begründung:
Die Firma RWE Power AG teilt mit Schreiben vom 28.01.2011 mit, dass in dem Zeitraum bis zum
31.10.2012 weitere Wirtschaftswege und Gräben bergbaulich in Anspruch genommen werden
müssen.
Sie beantragt deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege und Gräben:
Gemarkung
Inden
Inden
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Flur
Flurstück
9
9
7
7
7
7
7
14
14
15
15
15
15
15
15
15
277
279
104/19
105/60
106/61
115
122
23
33/24
133/1
136
139/1
140
141
202/135
203/134
einzuziehende
Fläche
0,0300 ha
0,0400 ha
0,0657 ha
0,0780 ha
0,1070 ha
0,0905 ha
0,0359 ha
0,0416 ha
0,1872 ha
0,0482 ha
0,3268 ha
0,2393 ha
0,2087 ha
0,0682 ha
0,0542 ha
0,1153 ha
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Schophoven
Schophoven
Schophoven
Schophoven
Schophoven
Schophoven
Schophoven
Schophoven
Schophoven
Schophoven
Schophoven
Schophoven
15
16
16
16
16
16
16
16
16
10
10
10
10
10
10
11
11
11
12
12
12
299
112
113
114/1
116
118
119
434
469
82
83
84
85
86
87
115
116
117
55
57
59
0,1181 ha
0,0406 ha
0,1255 ha
0,1238 ha
0,0881 ha
0,1689 ha
0,0718 ha
0,3063 ha
0,0488 ha
0,1536 ha
0,0117 ha
0,1652 ha
0,0292 ha
0,1817 ha
0,2370 ha
0,3672 ha
0,0306 ha
0,0252 ha
0,1060 ha
0,0088 ha
0,0068 ha
Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezess des Gemeindebezirks Inden –Rezess J
21/1926- als öffentliche Wege aufgeführt. Dieser Rezess hat für die Festsetzungen, die im
gemeindlichen Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung.
Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit
Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden.
Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten
Tagebaugebietes Inden.
Die vor der Wegeinzeihung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland –
Kreisstelle Düren- und des Ortslandwirtes von Inden, Herrn Wilhelm Esser, ist bereits erfolgt.
Die beabsichtigten Maßnahmen wurden zur Kenntnis genommen. Bedenken gegen die geplanten
Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht.
Die Firma RWE Power AG sichert schriftlich zu, dass den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis
zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, dass die
anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße
Zufahrt behalten.
Entsprechende Lagepläne mit einer Übersicht der Lage und Länge der zu entwidmenden
Wirtschaftswege sind vorab den Fraktionen zur Verfügung gestellt worden.
Das Wegeeinziehungsverfahren wurde bis dato nicht weiter betrieben, um der Diskussion über die
im Restsee verbleibenden Wegeflächen mit dem Bergbautreibenden zu forcieren. Die Gespräche zu
Beschlussvorlage 35/2012
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diesem Themenkomplex werden derzeit intensiviert um eine abschließende, einvernehmliche
Regelung zu erhalten.
Unabhängig davon ist das Verfahren zur Einziehung der Wirtschaftswege jedoch formell
abzuschließen.
Beschlussvorlage 35/2012
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