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Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in den Gemarkungen Inden, Pier und Schophoven)

Daten

Kommune
Inden
Größe
13 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
25.04.12, 20:30
Aktualisiert
06.06.12, 20:31
Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in den Gemarkungen Inden, Pier und  Schophoven) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in den Gemarkungen Inden, Pier und  Schophoven) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in den Gemarkungen Inden, Pier und  Schophoven)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 66 12 05 18.04.2012 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 10.05.2012 Rat 20.06.2012 TOP Ein Ja Nein 35/2012 Ent Bemerkungen Betrifft: Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in den Gemarkungen Inden, Pier und Schophoven Beschlussentwurf: Der von der RWE Power AG mit Schreiben vom 28.01.2011 beantragten Wegeeinziehung wird zugestimmt. Gleichzeitig wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in den Gemarkungen Inden, Pier und Schophoven beschlossen. Begründung: Die Firma RWE Power AG teilt mit Schreiben vom 28.01.2011 mit, dass in dem Zeitraum bis zum 31.10.2012 weitere Wirtschaftswege und Gräben bergbaulich in Anspruch genommen werden müssen. Sie beantragt deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege und Gräben: Gemarkung Inden Inden Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Flur Flurstück 9 9 7 7 7 7 7 14 14 15 15 15 15 15 15 15 277 279 104/19 105/60 106/61 115 122 23 33/24 133/1 136 139/1 140 141 202/135 203/134 einzuziehende Fläche 0,0300 ha 0,0400 ha 0,0657 ha 0,0780 ha 0,1070 ha 0,0905 ha 0,0359 ha 0,0416 ha 0,1872 ha 0,0482 ha 0,3268 ha 0,2393 ha 0,2087 ha 0,0682 ha 0,0542 ha 0,1153 ha Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven 15 16 16 16 16 16 16 16 16 10 10 10 10 10 10 11 11 11 12 12 12 299 112 113 114/1 116 118 119 434 469 82 83 84 85 86 87 115 116 117 55 57 59 0,1181 ha 0,0406 ha 0,1255 ha 0,1238 ha 0,0881 ha 0,1689 ha 0,0718 ha 0,3063 ha 0,0488 ha 0,1536 ha 0,0117 ha 0,1652 ha 0,0292 ha 0,1817 ha 0,2370 ha 0,3672 ha 0,0306 ha 0,0252 ha 0,1060 ha 0,0088 ha 0,0068 ha Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezess des Gemeindebezirks Inden –Rezess J 21/1926- als öffentliche Wege aufgeführt. Dieser Rezess hat für die Festsetzungen, die im gemeindlichen Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung. Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden. Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten Tagebaugebietes Inden. Die vor der Wegeinzeihung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland – Kreisstelle Düren- und des Ortslandwirtes von Inden, Herrn Wilhelm Esser, ist bereits erfolgt. Die beabsichtigten Maßnahmen wurden zur Kenntnis genommen. Bedenken gegen die geplanten Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht. Die Firma RWE Power AG sichert schriftlich zu, dass den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, dass die anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße Zufahrt behalten. Entsprechende Lagepläne mit einer Übersicht der Lage und Länge der zu entwidmenden Wirtschaftswege sind vorab den Fraktionen zur Verfügung gestellt worden. Das Wegeeinziehungsverfahren wurde bis dato nicht weiter betrieben, um der Diskussion über die im Restsee verbleibenden Wegeflächen mit dem Bergbautreibenden zu forcieren. Die Gespräche zu Beschlussvorlage 35/2012 Seite 2 diesem Themenkomplex werden derzeit intensiviert um eine abschließende, einvernehmliche Regelung zu erhalten. Unabhängig davon ist das Verfahren zur Einziehung der Wirtschaftswege jedoch formell abzuschließen. Beschlussvorlage 35/2012 Seite 3