Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
25.04.12, 20:30
Aktualisiert
06.06.12, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
66 12 05
18.04.2012
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
10.05.2012
Rat
20.06.2012
TOP Ein Ja
Nein
34/2012
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in den Gemarkungen Inden, Pier und Schophoven
Beschlussentwurf:
Der von der RWE Power AG mit Schreiben vom 19.01.2010 beantragten Wegeeinziehung wird
zugestimmt. Gleichzeitig wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von
Wirtschaftswegen und Gräben in den Gemarkungen Inden, Pier und Schophoven beschlossen.
Begründung:
Die Firma RWE Power AG teilt mit Schreiben vom 19.01.2010 mit, dass in dem Zeitraum bis zum
31.10.2011 weitere Wirtschaftswege und Gräben bergbaulich in Anspruch genommen werden
müssen.
Sie beantragt deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege und Gräben:
Gemarkung
Flur
Flurstück
Inden
Inden
Inden
Inden
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Schophoven
Schophoven
Schophoven
Schophoven
Schophoven
9
9
9
9
15
15
16
16
16
16
16
16
16
3
11
11
11
12
119
120
130
279
133/1
141
112
113
115
116
478
114/1
227/8
80
114
116
117
53
einzuziehende
Fläche
0.0145 ha
0,1733 ha
0,1587 ha
0,0070 ha
0,3166 ha
0,2457 ha
0,1894 ha
0,0344 ha
0,1248 ha
0,2353 ha
0,0852 ha
0,2108 ha
0,0643 ha
0,0030 ha
0,0527 ha
0,2865 ha
0,2215 ha
0,2263 ha
Schophoven
Schophoven
Schophoven
Schophoven
Schophoven
12
12
12
12
12
54
55
56
57
59
0,1031 ha
0,2665 ha
0,2685 ha
0,2689 ha
0,2706 ha
Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezess des Gemeindebezirks Inden –Rezess J
21/1926- als öffentliche Wege aufgeführt. Dieser Rezess hat für die Festsetzungen, die im
gemeindlichen Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung.
Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit
Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden.
Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten
Tagebaugebietes Inden.
Die vor der Wegeinzeihung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland –
Kreisstelle Düren- und des Ortslandwirtes von Inden, Herrn Wilhelm Esser, ist bereits erfolgt.
Die beabsichtigten Maßnahmen wurden zur Kenntnis genommen. Bedenken gegen die geplanten
Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht.
Die Firma RWE Power AG sichert schriftlich zu, dass den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis
zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, dass die
anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße
Zufahrt behalten.
Entsprechende Lagepläne mit einer Übersicht der Lage und Länge der zu entwidmenden
Wirtschaftswege sind vorab den Fraktionen zur Verfügung gestellt worden.
Das Wegeeinziehungsverfahren wurde bis dato nicht weiter betrieben, um der Diskussion über die
im Restsee verbleibenden Wegeflächen mit dem Bergbautreibenden zu forcieren. Die Gespräche zu
diesem Themenkomplex werden derzeit intensiviert um eine abschließende, einvernehmliche
Regelung zu erhalten.
Unabhängig davon ist das Verfahren zur Einziehung der Wirtschaftswege jedoch formell
abzuschließen.
Beschlussvorlage 34/2012
Seite 2