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Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in den Gemarkungen Inden, Pier und Schophoven)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
25.04.12, 20:30
Aktualisiert
06.06.12, 20:31
Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in den Gemarkungen Inden, Pier und  Schophoven) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in den Gemarkungen Inden, Pier und  Schophoven)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 66 12 05 18.04.2012 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 10.05.2012 Rat 20.06.2012 TOP Ein Ja Nein 34/2012 Ent Bemerkungen Betrifft: Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in den Gemarkungen Inden, Pier und Schophoven Beschlussentwurf: Der von der RWE Power AG mit Schreiben vom 19.01.2010 beantragten Wegeeinziehung wird zugestimmt. Gleichzeitig wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in den Gemarkungen Inden, Pier und Schophoven beschlossen. Begründung: Die Firma RWE Power AG teilt mit Schreiben vom 19.01.2010 mit, dass in dem Zeitraum bis zum 31.10.2011 weitere Wirtschaftswege und Gräben bergbaulich in Anspruch genommen werden müssen. Sie beantragt deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege und Gräben: Gemarkung Flur Flurstück Inden Inden Inden Inden Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven 9 9 9 9 15 15 16 16 16 16 16 16 16 3 11 11 11 12 119 120 130 279 133/1 141 112 113 115 116 478 114/1 227/8 80 114 116 117 53 einzuziehende Fläche 0.0145 ha 0,1733 ha 0,1587 ha 0,0070 ha 0,3166 ha 0,2457 ha 0,1894 ha 0,0344 ha 0,1248 ha 0,2353 ha 0,0852 ha 0,2108 ha 0,0643 ha 0,0030 ha 0,0527 ha 0,2865 ha 0,2215 ha 0,2263 ha Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven Schophoven 12 12 12 12 12 54 55 56 57 59 0,1031 ha 0,2665 ha 0,2685 ha 0,2689 ha 0,2706 ha Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezess des Gemeindebezirks Inden –Rezess J 21/1926- als öffentliche Wege aufgeführt. Dieser Rezess hat für die Festsetzungen, die im gemeindlichen Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung. Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden. Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten Tagebaugebietes Inden. Die vor der Wegeinzeihung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland – Kreisstelle Düren- und des Ortslandwirtes von Inden, Herrn Wilhelm Esser, ist bereits erfolgt. Die beabsichtigten Maßnahmen wurden zur Kenntnis genommen. Bedenken gegen die geplanten Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht. Die Firma RWE Power AG sichert schriftlich zu, dass den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, dass die anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße Zufahrt behalten. Entsprechende Lagepläne mit einer Übersicht der Lage und Länge der zu entwidmenden Wirtschaftswege sind vorab den Fraktionen zur Verfügung gestellt worden. Das Wegeeinziehungsverfahren wurde bis dato nicht weiter betrieben, um der Diskussion über die im Restsee verbleibenden Wegeflächen mit dem Bergbautreibenden zu forcieren. Die Gespräche zu diesem Themenkomplex werden derzeit intensiviert um eine abschließende, einvernehmliche Regelung zu erhalten. Unabhängig davon ist das Verfahren zur Einziehung der Wirtschaftswege jedoch formell abzuschließen. Beschlussvorlage 34/2012 Seite 2