Daten
Kommune
Inden
Größe
61 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
07.09.12, 20:31
Aktualisiert
07.09.12, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Begründung
zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 28 „Gut Müllenark“
Stand: August 2012
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Mit der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ soll auf
den Grundstücken Gemarkung Schophoven, Flur 9, Flurstücke 123 teilweise,
124,125,126,135 und 136 die Zuschnitte geändert und die Bebaubarkeit den geänderten Zuschnitten angepasst werden. Das Erfordernis ergab sich im Rahmen der Vermarktung der Grundstücke. Der noch rechtskräftige Bebauungsplan weist im Änderungsbereich sehr tiefe Baugrundstücke aus. Diese sollen nun durch eine kleine Stichstraße weiter erschlossen werden. Es ergeben sich vermarktungsfähigere Grundstücke.
Die überbaubaren Flächen werden den geänderten Grundstückszuschnitten angepasst.
Sie entsprechen in der Tiefe und der Ausweisung den Baufenstern der Umgebung.
Änderungsbereich
Durch die Änderungen werden die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht berührt. Es
werden keine Vorhaben zulässig, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
oder nach Landesrecht unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in §1
Abs. 6 Nr.7 Buchstabe b genannten Schutzgüter liegen nicht vor. Aus diesen Gründen
wird die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
durchgeführt.
Mit dieser Änderung werden die überbaubaren Flächen geringfügig erweitert. Die
Grundflächenzahl und die damit zulässige Versiegelung auf den Baugrundstücken bleibt
erhalten. Der Eingriff durch die Erweiterung der öffentlichen Verkehrsfläche ist geringfügig und kann somit vernachlässigt werden
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Verfahren:
Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit einer Frist von 4 Wochen Möglichkeit zur Stellungnahme
gegeben. Bedenken, die zu einer Planänderung führen sind nicht eingereicht worden.
Der Entwurf wird zur Satzung.
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Zusammenfassende Erklärung
Mit der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ werden
auf den Grundstücken Gemarkung Schophoven, Flur 9, Flurstücke 123 teilweise,
124,125,126,135 und 136 die Zuschnitte geändert und die Bebaubarkeit den geänderten Zuschnitten angepasst.
Der Eingriff durch die Erweiterung der öffentlichen Verkehrsfläche ist geringfügig und
wird somit vernachlässigt.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
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