Daten
Kommune
Inden
Größe
50 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
07.09.12, 20:31
Aktualisiert
07.09.12, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
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Gemeinde Inden
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28
„Gut-Müllenark“
Abwägung im Verfahren nach § 13 BauGB
Stand: August 2012
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Anregung der Kreisverwaltung Düren mit Schreiben vom 30. Juli 2012
Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abwägung:
Anregung:
Zum o.a. Bauleitplanverfahren wurden
folgende Ämter der Kreisverwaltung beteiligt:
• Straßenverkehrsamt
• Kämmerei
• Kreisentwicklung und –straßen
• Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
• Brandschutz
• Umweltamt
• Landschaftspflege und Naturschutz
Bodenschutz
Der komplette Bereich des Planungsgebietes befindet sich gemäß der Kartierung
der schutzwürdigen Böden in NRW 1 : 50.
000 - zweite Auflage – in einem Gebiet
mit (sehr) schutzwürdigen, fruchtbaren
Böden (Regelungs- und Pufferfunktion/natürliche Bodenfruchtbarkeit)
Es handelt sich hierbei um
Böden mit hoher oder sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit /Braunerden, Parabraunerden, Kolluvisiole oder Aueböden) mit ausgezeichneter Lebensraumfunktion aufgrund hoher Pufer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe.
Diese Böden tragen maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei
sowie aufgrund ihres ausgeglichenen
Wasserhaushaltes zum Schutz von
Grundwasser und Oberflächenwasser bei.
Weiterhin besitzen sie ein hohes Nährstoffangebot und speichern, filtern und
puffern Stoffeinträge besonders effektiv.
Der Umgang mit schutzwürdigen oder besonders schutzwürdigen Böden erfordert
im Rahmen von Baumaßnahmen ein besonderes Augenmerk.
Gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches ist der bei Aushubarbeiten anfallenden Mutterboden in nutzbarem Zustand an Ort und Stelle zu erhalten und
oder nach Umlagerung weitgehend zu si-
Die Hinweise tangieren das gesamte
Plangebiet und sind in die Abwägung zur
Grundsatzaufstellung des Bebauungsplanes eingeflossen.
Diese Belange werden durch die Änderung nicht weitergehend beeinträchtigt,
sodass sie in die Abwägung der Änderung
nicht eingestellt werden müssen.
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chern bzw. vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen (§ 202 BauGB). Es ist
auf geringste Versiegelung und Verdichtung der Böden zu achten.
Dieser Hinweis zum schonenden Umgang
mit Böden ist in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Landschaftspflege und Naturschutz
Auf Grund der Ausführungen in der Begründung bestehen gegen die vorgesehene 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
28 hinsichtlich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege keine
Bedenken.
Hinweis
Zur Absicherung der notwendigen Kom- Die Maßnahmen werden nachgeholt.
pensationsmaßnahmen resultierend aus
dem Bebauungsplan Nr. 28 ist zwischen
der Gemeinde und dem Kreis Düren als
Untere Landschaftsbehörde ein Öffentlicher-rechtlicher Vertrag abgeschlossen
worden. Der Vertrag datiert vom 21./27.07
2004.
Bisher ist lediglich die vereinbarte Aufforstung vorgenommen worden.