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Beschlussvorlage (6. Änderung BPlan Nr. 28 - Abwägung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
50 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
07.09.12, 20:31
Aktualisiert
07.09.12, 20:31
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Inhalt der Datei

1 Gemeinde Inden 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut-Müllenark“ Abwägung im Verfahren nach § 13 BauGB Stand: August 2012 2 Anregung der Kreisverwaltung Düren mit Schreiben vom 30. Juli 2012 Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Abwägung: Anregung: Zum o.a. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung beteiligt: • Straßenverkehrsamt • Kämmerei • Kreisentwicklung und –straßen • Recht, Bauordnung und Wohnungswesen • Brandschutz • Umweltamt • Landschaftspflege und Naturschutz Bodenschutz Der komplette Bereich des Planungsgebietes befindet sich gemäß der Kartierung der schutzwürdigen Böden in NRW 1 : 50. 000 - zweite Auflage – in einem Gebiet mit (sehr) schutzwürdigen, fruchtbaren Böden (Regelungs- und Pufferfunktion/natürliche Bodenfruchtbarkeit) Es handelt sich hierbei um Böden mit hoher oder sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit /Braunerden, Parabraunerden, Kolluvisiole oder Aueböden) mit ausgezeichneter Lebensraumfunktion aufgrund hoher Pufer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe. Diese Böden tragen maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei sowie aufgrund ihres ausgeglichenen Wasserhaushaltes zum Schutz von Grundwasser und Oberflächenwasser bei. Weiterhin besitzen sie ein hohes Nährstoffangebot und speichern, filtern und puffern Stoffeinträge besonders effektiv. Der Umgang mit schutzwürdigen oder besonders schutzwürdigen Böden erfordert im Rahmen von Baumaßnahmen ein besonderes Augenmerk. Gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches ist der bei Aushubarbeiten anfallenden Mutterboden in nutzbarem Zustand an Ort und Stelle zu erhalten und oder nach Umlagerung weitgehend zu si- Die Hinweise tangieren das gesamte Plangebiet und sind in die Abwägung zur Grundsatzaufstellung des Bebauungsplanes eingeflossen. Diese Belange werden durch die Änderung nicht weitergehend beeinträchtigt, sodass sie in die Abwägung der Änderung nicht eingestellt werden müssen. 3 chern bzw. vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen (§ 202 BauGB). Es ist auf geringste Versiegelung und Verdichtung der Böden zu achten. Dieser Hinweis zum schonenden Umgang mit Böden ist in den Bebauungsplan aufzunehmen. Landschaftspflege und Naturschutz Auf Grund der Ausführungen in der Begründung bestehen gegen die vorgesehene 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 hinsichtlich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege keine Bedenken. Hinweis Zur Absicherung der notwendigen Kom- Die Maßnahmen werden nachgeholt. pensationsmaßnahmen resultierend aus dem Bebauungsplan Nr. 28 ist zwischen der Gemeinde und dem Kreis Düren als Untere Landschaftsbehörde ein Öffentlicher-rechtlicher Vertrag abgeschlossen worden. Der Vertrag datiert vom 21./27.07 2004. Bisher ist lediglich die vereinbarte Aufforstung vorgenommen worden.