Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,3 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
07.09.12, 20:31
Aktualisiert
07.09.12, 20:31
Beschlussvorlage (15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden
- Aufstellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 7,3 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Planungsamt Beratungsfolge Regina Dechering Termin TOP Ein Ja Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 20.09.2012 Rat 04.10.2012 59/2012 Datum 03.09.2012 öffentlich Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden - Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf: Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden wird insofern geändert, dass die Flächen in der Ortslage Frenz zwischen dem Frenzer Driesch und der alten Bahntrasse (s. Anlage) als Mischgebiet (Dorfgebiet) ausgewiesen werden. Begründung: Bei den vorhandenen Flächen handelt sich um Grünlandflächen zwischen der vorhandenen Baustruktur des Frenzer Driesches und dem alten Bahndamm. Diese Flächen liegen außerhalb der geschlossenen Ortslage Frenz und den Grünstrukturen der ehemaligen Bahntrasse. Auf diesen Flächen haben sich in Verlängerung der vorhandenen dörflichen Bebauung gemischte dörfliche Strukturen wie Lagerflächen, Kleintierhaltung etc. angesiedelt. Des Weiteren werden sie in Verlängerung des Kindergartens „Wichteltreff“ auch von diesem genutzt. Diese vorhandenen Strukturen sind nach jetzigem Planungsrecht nicht zulässig und sollen nun legalisiert werden. Diese Entwicklungen sind typisch für Entwicklungen im ländlichen Raum und somit städtebaulich begründbar. Mit Änderung des Flächennutzungsplanes sind diese dann gem. § 35 BauGB ausnahmsweise zulässig. Für die Änderung ist eine landschaftspflegerische Betrachtensweise zu den Auswirkungen der Änderung zu erstellen. Diese und die notwendige Zeichenarbeit werden vergeben.