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Beschlussvorlage (Satzung nach § 34 Abs 4, 3. BauGB für die Ortslage Lucherberg Obstwiese)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,2 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
07.09.12, 20:31
Aktualisiert
07.09.12, 20:31
Beschlussvorlage (Satzung nach § 34 Abs 4, 3. BauGB für die Ortslage Lucherberg Obstwiese)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Planungsamt Beratungsfolge Regina Dechering Termin TOP Ein Ja Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 20.09.2012 Rat 04.10.2012 60/2012 Datum 03.09.2012 öffentlich Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Satzung nach § 34 Abs 4, 3. BauGB für die Ortslage Lucherberg Obstwiese Beschlussentwurf: Für die Grundstücke Gemarkung Lucherberg, Flur 2, Flurstücke 207,208, 209, 210, 284, 283, 212 und 366 teilweise wird das Verfahren zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4, 3. eingeleitet. Begründung: Von Anwohnern aus der Obstwiese in Lucherberg wurde eine Anfrage zur möglichen Bebauung auf den Grundstücken Gemarkung Lucherberg, Flur 2 Flurstücke 212 und 283 gestellt. Die betroffenen Flächen liegen zurzeit im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Es handelt sich um kleine Flächen. Einzelne Außenbereichsflächen können in die im Zusammenhang bebauten geschlossenen Ortsteile einbezogen werden, wenn eine bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt ist. Dies trifft auf die Flächen zu. Dieses Verfahren ist weniger aufwendig, als ein Bebauungsplanverfahren und wird deshalb hier empfohlen. Im Verfahren werden die betroffenen Bürger und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Sollten Bedenken erhoben werden, sind diese vor Satzungsbeschluss politisch zu beraten.