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Beschlussvorlage (Einziehung eines Teilstücks der L12 im Bereich zwischen Inden-Lucherberg und Inden-Schophoven sowie Einziehung eines Teilsstückes der L 257 im Bereich der Ortschaft Pier - Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,1 kB
Datum
20.09.2012
Erstellt
07.09.12, 20:31
Aktualisiert
07.09.12, 20:31
Beschlussvorlage (Einziehung eines Teilstücks der L12 im Bereich zwischen Inden-Lucherberg und Inden-Schophoven sowie Einziehung eines Teilsstückes der L 257 im Bereich der Ortschaft Pier
- Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Planungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung Regina Dechering Termin TOP Ein Ja 61/2012 Datum 03.09.2012 öffentlich Nein Ent Bemerkungen 20.09.2012 Betrifft: Einziehung eines Teilstücks der L12 im Bereich zwischen Inden-Lucherberg und IndenSchophoven sowie Einziehung eines Teilsstückes der L 257 im Bereich der Ortschaft Pier - Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der in der Anlage beigefügte Entwurf wird als Stellungnahme der Gemeinde Inden zum o.a. Verfahren an Straßen NRW versandt. Begründung: Gemäß der Abbauplanung des Tagebaus Inden werden die o.a. Straßenabschnitte ab Ende 2013 in Anspruch genommen. Die Einziehungen sollen zum 01.04.2013 erfolgen. Dieser Zeitpunkt wurde bestimmt, da vorlaufend zur bergbaulichen Inanspruchnahme notwendige Beprobungen und analytische Untersuchungen hinsichtlich möglicher Schadstoffgehalte des Straßenkörpers und die darauf abzustimmenden Rückbaumaßnahmen einen vorlaufenden Zeitraum erforderlich machen. Mit Einziehung fallen die Straßen in die Baulast der RWE-Power AG und werden bis zum tatsächlichen Rückbau als Werkstraßen genutzt. Es wurde zugesichert, dass der örtliche Verkehr in Pier bis zum Ende des Jahres 2013 gewährleistet wird. Das Ersatzstraßenkonzept gem. Braunkohlenplan ist umgesetzt. Mit Wegfall der L 12 ändern sich die überörtlichen Verkehrsströme und somit evtl. Belastungen auf den Ersatzstrecken. Entsprechend sollte der beiliegende Entwurf als Stellungnahme zum o.a. Verfahren versandt werden.