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Beschlussvorlage (Mitfinanzierung des Schulträgeranteils für das Mädchengymnasium Jülich)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,4 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
06.06.12, 20:31
Aktualisiert
06.06.12, 20:31
Beschlussvorlage (Mitfinanzierung des Schulträgeranteils für das Mädchengymnasium Jülich)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen ------------------------Beratungsfolge Rat Ulrich Schuster Termin TOP Ein Ja 45/2012 Datum 05.06.2012 öffentlich Nein Ent Bemerkungen 20.06.2012 Betrifft: Mitfinanzierung des Schulträgeranteils für das Mädchengymnasium Jülich Beschlussentwurf: Die Gemeinde Inden beteiligt sich anteilig an den Schulträgeranteilen für das Mädchengymnasium Jülich für einen Zeitraum von fünf Jahren auf der Grundlage der tatsächlichen Schülerinnenanteilen (aktuell ca. 1.000 € jährlich). Begründung: Wie in der Ratssitzung am 29.02.2012 mitgeteilt, bemüht sich das Mädchengymnasium Jülich aufgrund der anfallenden regelmäßigen Defizite um eine Mitfinanzierung durch die Städte und Gemeinden, deren Schülerinnen das Gymnasium besuchen. Seit fast 40 Jahren ist die Fördegemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e. V. Träger des Mädchengymnasiums Jülich. Die Fördergemeinschaft trat an den Kreis Düren heran und bat um eine dauerhafte finanzielle Unterstützung. Auf Initiative des Kreises Düren fand am 28.11.2011 ein Gespräch im Mädchengymnasium statt. Der Gesprächsvermerk, aus dem auch der Sachverhalt zusammengefasst zu entnehmen ist, ist als Anlage beigefügt. Bei diesem Gespräch war die Gemeinde Inden aufgrund der relativ geringen Schülerinnenzahl nicht beteiligt. Zwischenzeitlich wurden jedoch auch die Kommunen, die nur geringe Schülerinnenanteile haben, in die Überlegungen einbezogen. Im letzten Jahr besuchten 18 Schülerinnen aus der Gemeinde Inden das Gymnasium. Auf der Grundlage der angedachten Verteilung würde der Anteil der Gemeinde Inden 1.040 € betragen. Die Unterstützung soll zunächst auf einen Zeitraum von fünf Jahren festgeschrieben werden. Die Gemeinde beteiligt sich derzeit an den Kosten von Haus Overbach und St. Angela. Sofern sich alle übrigen betroffenen Kommunen an den nicht gedeckten Schulträgeranteilen beteiligen, sollte auch die Gemeinde Inden ein entsprechender Beitrag geleistet werden. Eine Regelung liegt aktuell noch nicht vor. Sofern es noch in diesem Jahr zu einer Vereinbarung kommen sollte, ist der entsprechende Anteilsbetrag über- bzw. außerplanmäßig bereit zu stellen.