Daten
Kommune
Inden
Größe
7,4 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
06.06.12, 20:31
Aktualisiert
06.06.12, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
------------------------Beratungsfolge
Rat
Ulrich Schuster
Termin
TOP Ein Ja
45/2012
Datum
05.06.2012
öffentlich
Nein
Ent Bemerkungen
20.06.2012
Betrifft:
Mitfinanzierung des Schulträgeranteils für das Mädchengymnasium Jülich
Beschlussentwurf:
Die Gemeinde Inden beteiligt sich anteilig an den Schulträgeranteilen für das Mädchengymnasium
Jülich für einen Zeitraum von fünf Jahren auf der Grundlage der tatsächlichen Schülerinnenanteilen
(aktuell ca. 1.000 € jährlich).
Begründung:
Wie in der Ratssitzung am 29.02.2012 mitgeteilt, bemüht sich das Mädchengymnasium Jülich
aufgrund der anfallenden regelmäßigen Defizite um eine Mitfinanzierung durch die Städte und
Gemeinden, deren Schülerinnen das Gymnasium besuchen.
Seit fast 40 Jahren ist die Fördegemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e. V. Träger des
Mädchengymnasiums Jülich. Die Fördergemeinschaft trat an den Kreis Düren heran und bat um
eine dauerhafte finanzielle Unterstützung. Auf Initiative des Kreises Düren fand am 28.11.2011 ein
Gespräch im Mädchengymnasium statt. Der Gesprächsvermerk, aus dem auch der Sachverhalt
zusammengefasst zu entnehmen ist, ist als Anlage beigefügt. Bei diesem Gespräch war die
Gemeinde Inden aufgrund der relativ geringen Schülerinnenzahl nicht beteiligt. Zwischenzeitlich
wurden jedoch auch die Kommunen, die nur geringe Schülerinnenanteile haben, in die
Überlegungen einbezogen. Im letzten Jahr besuchten 18 Schülerinnen aus der Gemeinde Inden das
Gymnasium. Auf der Grundlage der angedachten Verteilung würde der Anteil der Gemeinde Inden
1.040 € betragen. Die Unterstützung soll zunächst auf einen Zeitraum von fünf Jahren
festgeschrieben werden. Die Gemeinde beteiligt sich derzeit an den Kosten von Haus Overbach und
St. Angela. Sofern sich alle übrigen betroffenen Kommunen an den nicht gedeckten
Schulträgeranteilen beteiligen, sollte auch die Gemeinde Inden ein entsprechender Beitrag geleistet
werden. Eine Regelung liegt aktuell noch nicht vor. Sofern es noch in diesem Jahr zu einer
Vereinbarung kommen sollte, ist der entsprechende Anteilsbetrag über- bzw. außerplanmäßig bereit
zu stellen.