Daten
Kommune
Inden
Größe
9,7 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
08.11.12, 20:30
Aktualisiert
08.11.12, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
Beratungsfolge
Bauausschuss
Marco Schmitz
Termin
TOP Ein Ja
79/2012
06.11.2012
öffentlich
Nein
Ent Bemerkungen
22.11.2012
Betrifft:
Straßen- und Kanalsanierung in der Corneliusstraße, Inden-Lamersdorf
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen über die Straßen- und Kanalsanierung der
Corneliusstraße des Ingenieurbüros Nork + Berger zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit
der weiteren Vorplanung. Die nötigen Haushaltsmittel sind in den Doppelhaushalt 2013/2014
einzustellen.
Begründung:
Im Rahmen der Koalitionsvereinbarung bezogen auf den Haushalt 2012 wurde die Verwaltung
beauftragt, als Modell für andere Ortschaften die Sanierung der Bürgersteige zu Lasten der Anlieger
oder durch die Gemeinde zu untersuchen.
Die ersten Begehungen haben jedoch sehr schnell gezeigt, dass auch eine Straßen- und
Kanalzustandserfassung der Corneliusstraße in Inden – Lamersdorf durchzuführen ist, um so
beurteilen zu können, inwieweit eine Sanierung der Bürgersteige mit oder ohne Straße sinnvoll und
möglich ist.
Das Ingenieurbüro Ibl Laermann hat hierzu ein Bodengutachten über den vorhandenen
Straßenoberbau erstellt. Dieses ist als Anlage beigefügt.
Hieraus geht hervor, dass die Straße nur an einer Stelle über die notwendige Trag- und
Deckschichtstärke verfügt. An allen anderen Stellen ist die Stärke für das heutige
Verkehrsaufkommen nicht tragfähig genug. Weiterhin ist in fast allen Bereichen kein ausreichender
Frostschutzunterbau vorhanden. Dieses gilt für den gesamten Straßenbereich einschl. der Gehwege.
Abschließend erklärt das Bodengutachten, dass bei einer Straßensanierung der Gesamtaufbau
ausgetauscht werden müsste.
Die Kanaluntersuchung der Firma Kanalprofi hat ergeben, dass zwar Schäden am Kanal vorhanden
sind, es sich hierbei jedoch nur um punktuelle Schäden handelt. Diese können bis auf drei Stellen
alle durch eine Inlinersanierung oder bei einer Straßensanierung auch offen saniert werden.
Gesamte Kanalhaltungen müssen nicht getauscht werden. Die notwendigen Schachtsanierungen
können ohne Straßenbaumaßnahmen durchgeführt werden. Alle Maßnahmen, die im Kanalnetz
durchgeführt werden müssen, werden aus der allgemeinen Kanalunterhaltung finanziert.
Die Straßenzustandsbewertung gemäß den Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für
Straßenbauwesen zeigte, dass alle Bereiche der Corneliusstraße mehr oder weniger
sanierungsbedürftig sind. Kein Bereich ist als mängelfrei bewertet. Es ist jedoch auch festzustellen,
dass kein akuter Handlungsbedarf im Sinne einer Verkehrsgefährdung gegeben ist. In der Sitzung
wird das Ingenieurbüro Nork + Berger die erfassten Daten anhand von exemplarischen Fotos und
eines Planes erläutern.
Aufgrund der Ergebnisse bleibt festzuhalten, dass eine ausschließliche Sanierung der Gehwege, sei
es in Abschnitten oder in Gänze, keinen Sinn macht, wenn nicht auch der Straßenbereich in die
Sanierung mit einbezogen wird. Durch die Aufbrüche im Randbereich der Straße, bei einer
ausschließlichen Gehwegsanierung, würde das Gefüge der Fahrbahn wesentlich aufgebrochen und
es ist mit weiteren Folgeschäden zu rechnen.
Durch die wesentliche Verbesserung der Straße, die durch die Sanierung erreicht wird, ist es
unumgänglich das ein KAG-Beitragsverfahren angestoßen wird. In wie weit und in welcher Höhe
sich das für die einzelnen Anlieger der Corneliusstraße auswirkt, kann erst abschließend und näher
deklariert werden, wenn eine Entscheidung über die Ausbauart erfolgt ist. Das Ingenieurbüro
empfiehlt, keinen Ausbau im Separationsprinzip, das bedeutet eine bauliche Trennung zwischen
Gehweg und Straße, sondern favorisiert eine Mischfläche wie sie in der Neuanlage der Waagmühle
vorhanden sind. Die Kosten für eine Gesamtsanierung der Corneliusstraße werden mit ca.
765.000,- €, ohne Nebenleistungen wie z.B. Ingenieurkosten und eventueller Änderungen in der
Straßenbeleuchtung, geschätzt. Ein Regelquerschnitt im Separationsprinzip würde die Kosten noch
erhöhen.
Beschlussvorlage 79/2012
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