Daten
Kommune
Inden
Größe
7,6 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
14.11.12, 20:31
Aktualisiert
14.11.12, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
65 12 10/27
Rainer Ortmann
13.11.2012
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
22.11.2012
TOP Ein Ja
Nein
94/2012
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Errichtung eines Versammlungsraumes an das bestehende Sportheim des Sportvereins Rot-Weiß
Lamersdorf e.V.
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss stimmt der vorgelegten Planung zur Errichtung eines Anbaus als
Versammlungsraum an das bestehende Sportheim des Rot-Weiß Lamersdorf e.V. zu. Der
vorliegende Bauantrag wird dem Kreis Düren als zuständige Bauordnungsbehörde zur
Genehmigung vorgelegt.
Begründung:
Im Rahmen der Etatberatungen zum Haushalt 2012 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am
20.06.2012 beschlossen, dem Sportverein Rot-Weiß Lamersdorf e.V. durch eine Anschubfinanzierung in Höhe von 30.000,00 € die Errichtung eines Versammlungsraumes zu ermöglichen.
Voraussetzung für die Auszahlung ist die Bestätigung des Vereines, durch Eigenleistung die
Fertigstellung in angemessener Zeit zu gewährleisten.
In mehreren Gesprächen mit dem Vorstand wurde die Baumaßnahme weiter konkretisiert, da auch
die Sanierung des Sportheimes aufgrund des Brandschadens nicht außer Acht gelassen werden darf.
Es wurde mit dem Vorstand vereinbart, eine Prioritätenliste mit den Arbeiten zu erstellen, die dem
Erhalt bzw. der Verbesserung des Sportheimes im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Versicherungsmittel dienen.
Mit Schreiben vom 06.11.2012 hat der Vorstand des Sportvereins Rot-Weiß Lamersdorf e.V.
nunmehr bestätigt, dass er in der Lage ist, unter Einbringung von Eigenleistungen die Fertigstellung
des Versammlungsraumes zu garantieren. Das Schreiben ist in der Anlage beigefügt.
Im Mai 2011 wurde uns ein Bauantrag zum Wiederaufbau nach Brandfall und Erweiterung des
Sportheimes des SV Rot-Weiß Lamersdorf e.V. vorgelegt, der jedoch bis zur endgültigen Klärung
über die Finanzierung und Erstellung des Versammlungsraums nicht öffentlich thematisiert wurde.
In den beigefügten Planunterlagen ist u.a. auch ein Geräteraum eingezeichnet. Dieser wird zwar
baurechtlich beantragt, wird jedoch zunächst nicht errichtet. Diese Option sollte man sich jedoch
genehmigen lassen, um im Rahmen der dreijährigen Bindungsfrist einer Baugenehmigung diesen
Geräteraum doch noch realisieren zu können.