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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 48/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
28.02.2013
Erstellt
18.02.13, 19:25
Aktualisiert
18.02.13, 19:25
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 48/2013) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 48/2013)

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Inhalt der Datei

Jugendamt / Schulsozialarbeit Tel. 02238-8080 Fax 02238-808-455 Karen Fechner Tel. 02234-986-039 Mobil: 0170 33 66 587 karen.fechner@pulheim.de . . Wesentliche Änderungen im fortgeschriebenen „Konzept der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Pulheim“ Im Folgenden findet sich das überarbeitete Konzept der Schulsozialarbeit nach dem Bildungsund Teilhabepaket (BuT). Nach bereits einiger geführter Evaluationsgespräche mit den Schulen, regelmäßigem (über-)regionalem Austausch mit anderen Koordinierungsstellen und ersten Erfahrungswerten der Schulsozialarbeit nach BuT in Pulheim wurde das Konzept evaluiert und angepasst. Im Allgemeinen ist das Konzept nun etwas detaillierter. Wesentliche Änderungen betreffen vor Allem folgende Punkte: - Die Befristung der Stellen wird voraussichtlich bis zum 31.07.2014 verlängert werden, da eine schuljahresbezogene Mittelverwendung zugesagt wurde. - Das Stellenmodell der Schulsozialarbeit wurde so angedacht und angelegt, dass während der Schulferien insgesamt 2 Wochen gearbeitet wird. Die restlichen Ferien werden durch Urlaub und Mehrarbeit während der Schulzeiten (Jahresarbeitszeitkonten) ausgeglichen. Die 2 Wochen sollten auch genutzt werden, um Ferienprojekte anbieten zu können. Während der täglichen Arbeit bleibt der Schulsozialarbeit durch die hohe Arbeitsbelastung jedoch kaum Zeit für Dokumentationen oder das Konzipieren der vielen Projekte und AGs, die sie in den Schulen anbieten. So finden diese fachliche Planung sowie die Organisation des Schuljahres hauptsächlich in der Ferienarbeitszeit statt. Für zusätzliche Ferienangebote bleibt derzeit kein Raum. - Ursprünglich war geplant, dass eine themenbezogene Aufteilung der Schulsozialarbeit stattfindet, d.h. jeweils ein Mitarbeiter übernimmt den Kooperationsaufbau mit einzelnen Institutionen und Einrichtungen (z.B. Jobcenter, Sozialamt). Dies hat sich als nicht praktikabel herausgestellt. Da jeder Schulsozialarbeiter mit fast allen Institutionen zusammenarbeitet, ist es hilfreich, Fragen gemeinsam klären zu können und für beide Seiten wichtig, die jeweiligen Kooperationspartner persönlich kennen gelernt und eventuelle Hemmschwellen abgebaut zu haben. Stadt Pulheim . Seite 2 / 2 . - Der Zielgruppenfokus wurde insofern modifiziert, als dass einerseits die Zielgruppenorientierung auf die Leistungsberechtigten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bestärkt wurde und andererseits die Ansprechbarkeit der Schulsozialarbeit auch für Kinder, die oder deren Eltern nicht im Leistungsbezug sind, aufgenommen wurde. Diese zusätzliche Öffnung ergibt sich zum einen aus den Hinweisen der Ministerien zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Zum anderen ist sie fachlich nicht auszuschließen und begründet sich in der Realität der praktischen Schulsozialarbeit, die nicht selten in Krisensituationen intervenieren muss. Zentral ist das Anliegen, BuTLeistungsempfänger durch ein potentielles Alleinstellungsmerkmal nicht stigmatisieren zu wollen. - Die Aufgabenbereiche der Schulsozialarbeit wurden dementsprechend angepasst und durch Angebote für alle Schülerinnen und Schüler erweitert. Außerdem wird festgehalten, dass an den Schulen jeweils nur ein Teil der Aufgabenbereiche bedient werden kann und dies individuell an den Bedarf der Schule angepasst und mit dieser vereinbart wird. - Eine Aufgabenbeschreibung der Koordinierungsstelle ist hinzugefügt worden. Seitens des Bundes gibt es keine Aussage über eine mögliche Weiterfinanzierung des Projektes der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Somit läuft nach heutigem Stand die Schulsozialarbeit mit dem 31.07.2014 aus. .