Daten
Kommune
Pulheim
Größe
178 kB
Datum
28.02.2013
Erstellt
18.02.13, 19:25
Aktualisiert
18.02.13, 19:25
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Förderschule . Jahnstraße 16
Jugendamt / Schulsozialarbeit
Tel. 02238-8080
Fax 02238-808-455
Karen Fechner
Tel. 02234-986-039
Mobil: 0170 33 66 587
karen.fechner@pulheim.de
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Konzept der Schulsozialarbeit im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepakets in Pulheim
1. Rahmenbedingungen
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Gemäß § 81 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe u.a. mit Schulen und Stellen der Schulverwaltung zusammenzuarbeiten. Für Schulen findet sich der gesetzliche Auftrag
zur Zusammenarbeit mit Jugendhilfe im § 5 SchulG NRW wieder.
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wurde auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes zur
Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch beschlossen und umfasst Geld-, Sach- und Dienstleistungen. Hier sind auch finanzielle Mittel für Schulsozialarbeit inbegriffen.
Es gibt weder im Bundes- noch im Landesrecht eine Rechtsgrundlage, die die Einzelheiten zur
Ausgestaltung der Schulsozialarbeit regelt. Obwohl somit keine gesetzlich festgeschriebene
Zweckbindung dieser Bundesmittel besteht, haben die Ministerien des Landes NRW für Arbeit,
Integration und Soziales, für Schule und Weiterbildung sowie für Familie, Kinder, Jugend, Kultur
und Sport Hinweise zur Umsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in NRW erarbeitet.
So soll die Schulsozialarbeit immer Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik sein und die arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Integration durch Bildung fördern und
die Folgen (z.B. Bildungsarmut und soziale Exklusion) abbauen.
Die Schulsozialarbeit soll in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und freien Trägern
stattfinden und eine enge Vernetzung der verschiedenen Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit fördern.
Außerdem ist darauf zu achten, dass zusätzliche Angebote der Schulsozialarbeit finanziert und
nicht bestehende Angebote refinanziert werden.
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2. Kurzbeschreibung der Schullandschaft in Pulheim
In Pulheim gibt es 9 Grundschulen, eine Hauptschule, zwei Realschulen, zwei Gymnasien, eine
deutsch-italienische Gesamtschule, eine LVR-Schule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche
und Motorische Entwicklung sowie eine Förderschule mit den Schwerpunkten Lernen, Emotionale und Soziale Entwicklung und Sprache. Diese Förderschule befindet sich außerdem im
Pilotprojekt „Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung“.
An einigen der Schulen bestand schon vor der Einführung der Schulsozialarbeit im Rahmen
des Bildungs- und Teilhabepaket das Angebot der Schulsozialarbeit. Die verschiedenen
Schulsozialarbeiterstellen unterscheiden sich durch die unterschiedlichen Trägerkonstellationen
der Stellen wie auch (daraus bedingt) durch die Schwerpunktsetzung in ihren Tätigkeitsbereichen.
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3. Träger und Konstrukt
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Träger der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets ist die Stadt
Pulheim. Die Stellen der Schulsozialarbeit sind angesiedelt im Jugendamt, Abteilung
Kinder- und Jugendförderung.
Aufgrund der Befristung der finanziellen Mittel für die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wurden die Stellen vorerst bis Ende 2013 eingerichtet. Da mittlerweile eine schuljahresbezogene Verwendung zugesagt wurde, wird das Angebot der Schulsozialarbeit voraussichtlich bis zum 31.07.2014 ausgeweitet und die Stellen dementsprechend
befristet. Es handelt sich um 3,5 Stellen aufgeteilt auf vier Mitarbeiter sowie einer halben Stelle
für die Koordination.
Die Schulsozialarbeiterstellen sind Teilzeitstellen mit Jahresarbeitszeitkonten. Die Berechnung
der Arbeitszeit der Teilzeitstellen sieht vor, dass während des Schulbetriebs eine Wochenstundenzahl von 39 Stunden gearbeitet wird. In den Ferien wird – abgesehen von 2 Wochen – nicht
gearbeitet. Die Ferienzeit wird ausgeglichen durch die Urlaubstage sowie durch die Mehrarbeit
während der Schulzeit. Die 2 Wochen, die während der Ferien gearbeitet wird, können genutzt
werden für folgende Aufgaben:
-
Konzipieren von AGs und/oder Projekten für das kommende Schuljahr
-
Dokumentationen
-
Erstellen von Formularen und Vordrucken
-
Zusammenstellen von Materialien für Unterrichts- bzw. AG-Einheiten
-
Elternarbeit außerhalb der Schulzeiten
-
Teamentwicklung
-
Netzwerkarbeit
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Um den Bedarf an Schulsozialarbeit möglichst im ganzen Stadtgebiet Pulheim zu decken,
werden die 3,5 Stellen an alle Schulen verteilt. Die Schulsozialarbeiter sollen mindestens einen
Präsenztag pro Schule haben, an dem sie als Ansprechpartner für Lehrer, pädagogische
Mitarbeiter, Schüler und Eltern oder anderen Bezugspersonen zu Verfügung stehen sowie
individuelle Förderung oder Projekte anbieten. In Zusammenarbeit mit den Schulen soll jeweils
eine Vereinbarung über Arbeitseinsätze und organisatorische Voraussetzungen getroffen werden. Somit ist die Ausgestaltung dieses Präsenztages zwar mit den Schulen abzusprechen,
dennoch soll dieser Präsenztag so flexibel sein, dass die Schulsozialarbeit an diesem Tag auch
Außentermine wie z.B. Ämtergänge oder Hausbesuche erledigen kann. In Ausnahmefällen
können an dem Präsenztag einer Schule auch Termine anderer Schulen wahrgenommen werden. Diese Termine ausgleichend zu behandeln, liegt in der Verantwortung der Schulsozialarbeit.
Die Schulen sollen jeweils einen Ansprechpartner für die Schulsozialarbeit nennen, der für
organisatorische und inhaltliche Absprachen zuständig ist und mit dem ein regelmäßiger fachlicher Austausch stattfindet.
Ebenso sollen regelmäßige Evaluationsgespräche mit Schulleitung, Schulsozialarbeit, Offenem
Ganztag und Koordination stattfinden.
Darüber hinaus kooperieren die Schulsozialarbeiter auch mit den Schulen, an denen bereits ein
Schulsozialarbeitsangebot besteht. Die dortigen Schulsozialarbeiter werden in den Prozess der
Ausgestaltung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket einbezogen.
Die Schulsozialarbeiter werden so an den Schulen eingesetzt, dass sie ihre Präsenztage möglichst – sofern von Schulleitung gewünscht - an den Tagen haben, an denen auch ein Mitarbeiter des Kompetenzzentrums sonderpädagogische Förderung vor Ort ist, um eine mögliche
Zusammenarbeit zu erleichtern. Die Aufteilung der Grundschulen unter den Schulsozialarbeitern erfolgt unter einer geographischen Komponente. Zum einen, um Zeitverluste durch lange
Fahrtwege zu vermeiden und zum anderen, um eine analoge Verteilung zu den Mitarbeitern im
Allgemeinen Sozialen Dienst herzustellen, welchen bestimmte Gebiete von Pulheim zugeteilt
sind. Dies soll dazu führen, dass die Schulsozialarbeiter jeweils nur einen kleinen Kreis von
Ansprechpartnern im Allgemeinen Sozialen Dienst haben.
Einmal pro Woche findet ein Koordinierungstreffen zwischen den Schulsozialarbeitern und der
Koordination statt, in dem sich fachlich ausgetauscht, geplant und an Entwicklungen gearbeitet
wird.
Für die Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket steht der Stadt Pulheim jährlich eine Garantiesumme von 224 800 € zu Verfügung. Diese Mittel werden verwendet für den
Personaleinsatz, die Sachkosten zur Ausstattung des Personals, Fahrtkosten, Fortbildungskosten, Materialkosten und Finanzierung von Projekten.
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4. Ausstattung der Schulsozialarbeit
Um vertrauliche Gespräche zu führen und Arbeiten am Computer erledigen zu können, sollen
die Schulen der Schulsozialarbeit einen Raum stellen, der an ihrem Präsenztag allein ihr zu
Verfügung steht. Die Mitarbeiter der Schulsozialarbeit sind mit einem Handy und einem Laptop
mit mobilem Internetzugang ausgestattet.
5. Zielgruppe der Schulsozialarbeit
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Grundsätzlich sind die Zielgruppe der Schulsozialarbeit alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule. Aufgrund des lebensweltorientierten Ansatzes der Schulsozialarbeit gehören
auch das soziale Umfeld der Schülerinnen und Schüler zur Zielgruppe wie z.B. die Familie und
andere Bezugspersonen.
Da Lehrkräfte zunehmend Schwierigkeiten oder Auffälligkeiten ihrer Schüler bemerken, die
auch außerhalb des Unterrichts liegen, ist Schulsozialarbeit zudem eine Anlaufstelle für Lehrkräfte und andere pädagogische Mitarbeiter an Schulen.
In den Hinweisen der (oben genannten) Ministerien zur Umsetzung der Schulsozialarbeit im
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets soll die Zielgruppenorientierung sich insbesondere
auf den Personenkreis der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder, Jugendlichen und Jungen Erwachsenen konzentrieren. Teilhabeberechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern
leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe oder
Grundsicherung nach SGB XII, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Ebenfalls leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die nach § 2 AsylbLG Anspruch auf Leistungen analog dem SGB XII haben.
Um aber einer sozialen Exklusion durch ebendiese Fokussierung vorzubeugen, ist die Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in Pulheim zwar insbesondere Ansprechpartner für den oben genannten Personenkreis, darüber hinaus aber auch für alle anderen Schüler,
Eltern und Lehrkräfte.
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6. Ziele der Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit im Allgemeinen basiert auf den drei Säulen Prävention, Intervention und Vernetzung und zielt darauf ab, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu
fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen (vgl. § 1 III 1.
SGB VIII). Aus diesem Leitziel ergeben sich z.B. folgende Wirkungsziele:
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-
Ausweitung von sozialen Kompetenzen
-
Steigerung der Kommunikationsfähigkeiten
-
Entwicklung konstruktiver Konfliktlösungsstrategien
-
Selbstwertstärkung
-
Erfolgreiche Alltagsbewältigung
-
Erfolgreiche Bewältigung der Schulanforderungen
-
Erfolgreicher Einstieg/Übergang in nachschulische Maßnahmen oder Berufskollegs
-
Entwicklung von Eigenverantwortung und Schlüsselqualifikationen
In den Empfehlungen der Ministerien werden die Ziele im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets als arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Integration durch Bildung und den Abbau der
Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere den Abbau von Bildungsarmut und sozialer Exklusion beschrieben.
Zwar sind die Schwerpunktziele der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in
Pulheim die in den Empfehlungen erwähnten Ziele, allerdings verfolgt sie genauso wie die
klassische Schulsozialarbeit die übergeordneten Ziele, nämlich die Förderung der individuellen
und sozialen Entwicklung aller Schülerinnen und Schüler.
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7. Aufgabenbereiche
Die Aufgabenbereiche der Schulsozialarbeit ergeben sich aus ihren Zielen und sind sehr vielfältig. Hierzu gehören unter anderem:
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-
Beratung
-
Elternarbeit
-
Einzelfallhilfe bei schulischen und persönlichen Problemen
-
Einzelförderung von Kindern und Jugendlichen
-
Streitschlichtung
-
Soziale Gruppenarbeit
-
Planung und Begleitung von sozialen Projekten
-
Beratung und Unterstützung im Übergang von Schule zu Beruf
-
Installieren von Hilfsangeboten im Raum Schule
-
Mitwirkung an der Schulentwicklung
-
Wegbereitung zu anderen sozialräumlichen Angeboten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
-
Wegbereitung zu Angeboten anderer Institutionen und Einrichtungen
-
Netzwerkarbeit (Allgemeiner Sozialer Dienst, Ganztag in Pulheim (GiP), Ausländerbehörde, Familienzentren, Offene Jugendarbeit, externe Projektanbieter, Sportvereine, andere Schulsozialarbeiter, Integrationsfachdienst,
Beratungsstellen, Arbeitskreise etc.)
Die Netzwerkarbeit ist ein breites und vielfältiges Feld. So kann sie z. B. aus
regelmäßigen fachlich-inhaltlicher Austauschtreffen bestehen, die örtliche Kooperation
mit Projektanbietern meinen oder sich als gegenseitiger (Amts-)Hilfe ausdrücken.
Aus den Empfehlungen der Ministerien für die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepakets ergeben sich folgende zusätzliche Aufgabenbereiche:
-
Beratung, Vermittlung und Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen aus
dem Bildungs- und Teilhabepaket
-
Niederschwellige familienunterstützende Maßnahmen
-
Gewinnung von mitwirkenden Vereinen und anderen Partnern
-
Kooperationsaufbau mit verschiedenen Ämtern und Institutionen (z.B. Jobcenter, Sozialamt, Kreissozialamt, Wohngeldstelle etc.)
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Um, wie oben beschrieben, alle Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen und sozialen
Entwicklung zu fördern, liegt in den meisten Schulen ein Schwerpunkt auf der Projektarbeit
(z.B. soziales Lernen im Rahmen von Kooperationsspielen, soziales Lernen im Rahmen von
handwerklichen oder sportlichen AGs, berufsvorbereitende AGs, Angebote zur Förderung der
Selbstorganisation und Lernstrukturen). Neben diesen, von den Schulsozialarbeitern selbst
durchgeführten Projekten, werden auch Projekte initiiert, die von externen Partnern in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit durchgeführt werden. Beide Projektformen können im Klassenverband im Vormittagsbereich oder in klassenübergreifenden Gruppen im Nachmittagsbereich angeboten werden.
Neben dem Schwerpunkt der Projektarbeit wird ebenfalls ein Schwerpunkt auf die intensive
individuelle Einzelfallbetreuung von Schülern und ihren Familien gelegt. Dies kann neben der
intensiven Beratung zu finanzieller Unterstützung auch die Wegbereitung und persönliche Begleitung der Familien zu anderen Beratungsstellen, Sportvereinen oder Behörden sein.
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Aufgrund der geringen zeitlichen Ressource für die einzelnen Schulen ist es der Schulsozialarbeit nicht möglich, alle Aufgabenbereiche zu bedienen. Daher soll die Schulsozialarbeit gemeinsam mit der Schule den jeweiligen Bedarf erörtern und festlegen, auf welche Bereiche sich
die Schulsozialarbeit neben einem der beiden oben genannten Schwerpunkte konzentriert. Dies
wird individuell abgestimmt und kann von Schule zu Schule sehr unterschiedlich sein.
8. Koordination
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Die Koordinierungsstelle umfasst eine 0,5-Vollzeitstelle. Sie ist, genau wie die Stellen der
Schulsozialarbeit, angesiedelt im Jugendamt, Abteilung Kinder- und Jugendförderung.
Der Tätigkeitsbereich der Koordinierungskraft umfasst folgende Aufgaben:
-
inhaltliche Entwicklung und Steuerung der beschriebenen Ziele
-
Evaluation und Überarbeitung des Konzepts
-
Verfassen von Berichten für den Kreis oder den Bund
-
Koordination der Fachkräfte
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Repräsentation der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bei
anderen Einrichtungen und Institutionen
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Repräsentation der Schulsozialarbeit nach BuT bei Arbeitskreisen und Projektgruppen
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Entwicklung und Durchführung von Teameinheiten
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Ansprechpartner für die Schulsozialarbeit
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Ansprechpartner für Schulen
-
Öffentlichkeitsarbeit
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Vereinbarungen mit Schulen treffen, Kontakt zu Schulen
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(Über-)regionaler Austausch