Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Entwicklung der Schülerzahlen an der Grund- und Hauptschule der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,9 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
07.11.12, 20:30
Aktualisiert
20.11.12, 20:30
Beschlussvorlage (Entwicklung der Schülerzahlen  an der Grund- und Hauptschule der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Entwicklung der Schülerzahlen  an der Grund- und Hauptschule der Gemeinde Inden)

öffnen download melden Dateigröße: 8,9 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 82/2012 Datum Schulverwaltungsamt 06.11.2012 öffentlich Beratungsfolge Termin Schulausschuss 21.11.2012 Rat 19.12.2012 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Entwicklung der Schülerzahlen an der Grund- und Hauptschule der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: a) Der Rat beschließt, dass dem Bedarf entsprechend Eingangsklassen in der Grundschule gebildet werden. b) Der Rat nimmt die durchaus positive Entwicklung der Schülerzahlen der Hauptschule zur Kenntnis. Begründung: Die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Schulversorgung im Grundschulbereich steht im Spannungsfeld zwischen: wohnungsnaher Beschulung (kurze Beine –kurze Wege), der Grundschule als „Keimzelle“ der Gemeinde und der Unterrichtsversorgung auch an kleinen Standorten und deren Finanzierbarkeit. Von daher wird auf der Ebene der Schulaufsicht ein Modell angestrebt, dass ein ortsnahes, qualitativ hochwertiges Schulangebot auch im ländlichen Raum sichert, finanzierbar ist, die „sehr großen“ Klassen vermeidet, eine optimale Unterrichtsversorgung gewährleistet und eine langfristige Planungssicherheit für den Schulträger gewährleistet. Die Eckpunkte dieses Grundschulmodells sind: neue Regelungen für die Klassenbildung, Intensivierung von Teilstandorten und die Einführung eines Höchstwertes für die Bildung von Eingangsklassen (kommunale Klassenrichtzahl). Dies soll ermöglicht werden durch die schrittweise Senkung des Klassenfrequenzrichtwertes von 24,0 auf 22,5 Kinder. Die kommunale Klassenrichtzahl wird errechnet, indem die voraussichtliche Schülerzahl aller Eingangsklassen durch 23 dividiert wird. Eingangsklassen sind das 1. und 2. Schuljahr. Berechnung Schuljahr 2012/13: 127 : 23 = 5,5 Klassen (kaufm. gerundet) = 6 Eingangsklassen Durch Zu- und Wegzüge werden sich Verschiebungen ergeben, so dass in der Folge 5 bzw. 6 Eingangsklassen zu bilden sind. Von daher erachte ich die Formulierung in der vorgeschlagenen Beschlussfassung für angebracht. Hauptschule: Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2012/2013 zu unserer Hauptschule haben sich bei den Entlassungen und Neuanmeldungen beinahe ausgeglichen und sich somit gegen den allgemeinen Trend verfestigt. Die weitere Standortsicherung ist mit dem gebotenen Engagement fortzusetzen und zu unterstützen. Die entsprechenden Tabellen über die Schülerentwicklung nach aktuellem Stand sind als Anlage beigefügt. Beschlussvorlage 82/2012 Seite 2