Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
15.11.12, 20:31
Aktualisiert
20.11.12, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
97/2012
Datum
Planungsamt
13.11.2012
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
29.11.2012
Rat
19.12.2012
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“
- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ wird im Geltungsbereich der 2.
Änderung so geändert, dass die Ansiedlung einer Minigolfanlage mit den notwendigen
Nebenanlagen ermöglicht wird.
Der Geltungsbereich der Änderung ist der Anlage zu entnehmen.
Da mit der Änderung die zulässige Grundfläche nicht erweitert wird, die Zulässigkeit von
Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs.
6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren gem. § 13a BauGB
durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen.
Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt
Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
Im Vorfeld wird ortsüblich bekannt gemacht, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt wird und
dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung zu den Öffnungszeiten im Rathaus Zimmer 21
unterrichten kann. Die Öffentlichkeit kann sich in einer Frist von 4 Wochen zur Planung äußern.
Begründung:
Das Freizeitzentrum Goltsteinkuppe soll in seinen Angeboten weiter entwickelt werden. Aus diesen
Gründen sollen die Flächen südlich des Indemannes so in Wert gesetzt werden, dass eine
kommerzielle Freizeitnutzung möglich gemacht wird. Die Verwaltung steht in Verhandlung mit
einem Betreiber einer Minigolfanlage. Für diese vorgesehene Nutzung ist der Bebauungsplan zu
ändern. Die Konzeption ist mit den Pächtern der Gastronomie und der Flächen für die
Fußballgolfanlage abgestimmt.
Die Anlage ist eine sinnvolle Ergänzung des Freizeit-, Spiel- und Sportangebotes auf der
Goltsteinkuppe und stärkt den Standort.
Beschlussvorlage 97/2012
Seite 2