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Beschlussvorlage (2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
15.11.12, 20:31
Aktualisiert
20.11.12, 20:30
Beschlussvorlage (2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“
- Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“
- Aufstellungsbeschluss)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 97/2012 Datum Planungsamt 13.11.2012 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 29.11.2012 Rat 19.12.2012 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ - Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ wird im Geltungsbereich der 2. Änderung so geändert, dass die Ansiedlung einer Minigolfanlage mit den notwendigen Nebenanlagen ermöglicht wird. Der Geltungsbereich der Änderung ist der Anlage zu entnehmen. Da mit der Änderung die zulässige Grundfläche nicht erweitert wird, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Im Vorfeld wird ortsüblich bekannt gemacht, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt wird und dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu den Öffnungszeiten im Rathaus Zimmer 21 unterrichten kann. Die Öffentlichkeit kann sich in einer Frist von 4 Wochen zur Planung äußern. Begründung: Das Freizeitzentrum Goltsteinkuppe soll in seinen Angeboten weiter entwickelt werden. Aus diesen Gründen sollen die Flächen südlich des Indemannes so in Wert gesetzt werden, dass eine kommerzielle Freizeitnutzung möglich gemacht wird. Die Verwaltung steht in Verhandlung mit einem Betreiber einer Minigolfanlage. Für diese vorgesehene Nutzung ist der Bebauungsplan zu ändern. Die Konzeption ist mit den Pächtern der Gastronomie und der Flächen für die Fußballgolfanlage abgestimmt. Die Anlage ist eine sinnvolle Ergänzung des Freizeit-, Spiel- und Sportangebotes auf der Goltsteinkuppe und stärkt den Standort. Beschlussvorlage 97/2012 Seite 2