Daten
Kommune
Inden
Größe
7,1 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
22.11.12, 20:30
Aktualisiert
22.11.12, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Silke Esser
22.11.2012
öffentlich
Ordnungsamt
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
05.12.2012
Rat
19.12.2012
TOP Ein Ja
Nein
104/2012
Ent Bemerkungen
Betrifft:
4. Änderungssatzung vom 19.12.2012 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Inden vom 18.06.1999
Beschlussentwurf:
Der Rat der Gemeinde Inden beschließt die als Anlage beigefügte 4. Änderungssatzung vom
19.12.2012 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in
der Gemeinde Inden vom 18.06.1999.
Begründung:
Ab dem 01.01.2013 beschäftigt die Gemeinde Niederzier einen Brandschutztechniker, der u.a. für
die Gemeinde Inden die erforderlichen Brandschauen durchführt. Eine Eingruppierung erfolgt
rechtens in die Entgeltgruppe 9 des zur Zeit gültigen TVÖD. Hierdurch ist eine neue
Gebührenkalkulation der durch den Einsatz des Brandschutztechnikers verursachten Kosten
notwendig.
Gemäß beigefügter Berechnung ergibt sich ein Stundensatz in Höhe von 48,73 €.
Die Erhöhung muss in die Regelsätze eingearbeitet werden.
Die 4. Änderungssatzung soll mit dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.
Die 4. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.