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Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung vom 19.12.2012 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Inden vom 18.06.1999)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,1 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
22.11.12, 20:30
Aktualisiert
22.11.12, 20:30
Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung vom 19.12.2012 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Inden vom 18.06.1999)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Silke Esser 22.11.2012 öffentlich Ordnungsamt Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 05.12.2012 Rat 19.12.2012 TOP Ein Ja Nein 104/2012 Ent Bemerkungen Betrifft: 4. Änderungssatzung vom 19.12.2012 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Inden vom 18.06.1999 Beschlussentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden beschließt die als Anlage beigefügte 4. Änderungssatzung vom 19.12.2012 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Inden vom 18.06.1999. Begründung: Ab dem 01.01.2013 beschäftigt die Gemeinde Niederzier einen Brandschutztechniker, der u.a. für die Gemeinde Inden die erforderlichen Brandschauen durchführt. Eine Eingruppierung erfolgt rechtens in die Entgeltgruppe 9 des zur Zeit gültigen TVÖD. Hierdurch ist eine neue Gebührenkalkulation der durch den Einsatz des Brandschutztechnikers verursachten Kosten notwendig. Gemäß beigefügter Berechnung ergibt sich ein Stundensatz in Höhe von 48,73 €. Die Erhöhung muss in die Regelsätze eingearbeitet werden. Die 4. Änderungssatzung soll mit dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten. Die 4. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.