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Beschlussvorlage (Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus verschiedenen Anlässen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
14.01.13, 20:05
Aktualisiert
14.01.13, 20:05
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Vorlage Nr.: 6/2013 Erstellt am: 02.01.2013 Aktenzeichen: II/320.30.40 Verfasser/in: Rebekka Jarmer Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 22.01.2013 Rat X 29.01.2013 Betreff Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus verschiedenen Anlässen Veranlasser/in / Antragsteller/in Aktionsring e. V. Gemeinschaft Pulheimer Unternehmen, Unternehmer Initiative Stommeln e. V., BIG e.V. Brauweiler Interessengemeinschaft der Unternehmer Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag ja nein Vorlage Nr.: 6/2013 . Seite 2 / 2 Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den nachfolgend genannten Terminen zu beschließen: Ostermarkt Pulheim open Weinmarkt Barbaramarkt Stommeler Woche Weihnachtsmarkt in Stommeln Brauweiler Wochenende Nikolausmarkt in Brauweiler Sonntag, 24. März 2013 Sonntag, 23. Juni 2013 Sonntag, 08. September 2013 Sonntag, 01. Dezember 2013 Sonntag, 02. Juni 2013 Sonntag, 08. Dezember 2013 Sonntag, 07. Juli 2013 Sonntag, 08. Dezember 2013 Erläuterungen Der Aktionsring e. V. Gemeinschaft Pulheimer Unternehmen, die Unternehmer Initiative Stommeln e. V. „Kaufen im Zeichen der Mühle“ und die Brauweiler Interessengemeinschaft der Unternehmer BIG e. V. beantragen das Offenhalten von Verkaufsstellen außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten. Die Geschäfte sollen anlässlich der v. g. Veranstaltungen an den genannten Terminen in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG-NRW) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Die durch Verordnung zu erfolgende Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Bei der Freigabe ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Als Hauptgottesdienstzeit gilt die Zeit bis 11.00 Uhr. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage sind erfüllt. Florian Herpel Beigeordneter Friedhelm Seibel Amtsleiter Rebekka Jarmer Verfasserin