Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
14.01.13, 20:05
Aktualisiert
14.01.13, 20:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
6/2013
Erstellt am:
02.01.2013
Aktenzeichen:
II/320.30.40
Verfasser/in:
Rebekka Jarmer
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
22.01.2013
Rat
X
29.01.2013
Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus verschiedenen
Anlässen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Aktionsring e. V. Gemeinschaft Pulheimer Unternehmen, Unternehmer Initiative Stommeln e. V., BIG e.V. Brauweiler
Interessengemeinschaft der Unternehmer
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
ja
nein
Vorlage Nr.: 6/2013 . Seite 2 / 2
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen an den nachfolgend genannten Terminen zu beschließen:
Ostermarkt
Pulheim open
Weinmarkt
Barbaramarkt
Stommeler Woche
Weihnachtsmarkt in Stommeln
Brauweiler Wochenende
Nikolausmarkt in Brauweiler
Sonntag, 24. März 2013
Sonntag, 23. Juni 2013
Sonntag, 08. September 2013
Sonntag, 01. Dezember 2013
Sonntag, 02. Juni 2013
Sonntag, 08. Dezember 2013
Sonntag, 07. Juli 2013
Sonntag, 08. Dezember 2013
Erläuterungen
Der Aktionsring e. V. Gemeinschaft Pulheimer Unternehmen, die Unternehmer Initiative Stommeln e. V. „Kaufen im
Zeichen der Mühle“ und die Brauweiler Interessengemeinschaft der Unternehmer BIG e. V. beantragen das Offenhalten
von Verkaufsstellen außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten.
Die Geschäfte sollen anlässlich der v. g. Veranstaltungen an den genannten Terminen in der Zeit von 13.00 bis 18.00
Uhr geöffnet sein.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG-NRW) dürfen Verkaufsstellen an jährlich
höchstens vier Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.
Die durch Verordnung zu erfolgende Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken.
Bei der Freigabe ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Als Hauptgottesdienstzeit gilt die Zeit
bis 11.00 Uhr.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage sind erfüllt.
Florian Herpel
Beigeordneter
Friedhelm Seibel
Amtsleiter
Rebekka Jarmer
Verfasserin