Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (13. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978)

Daten

Kommune
Inden
Größe
18 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
14.11.12, 20:31
Aktualisiert
03.12.12, 20:31
Beschlussvorlage (13. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978) Beschlussvorlage (13. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978) Beschlussvorlage (13. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978) Beschlussvorlage (13. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 86/2012 Datum Bauamt 12.11.2012 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 28.11.2012 Hauptausschuss 05.12.2012 Rat 19.12.2012 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 13. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 13. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978. Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die Gebühr für die Straßenreinigung Winterdienst in der Gemeinde Inden von 1,00 € auf nunmehr 0,40 € pro lfd. Meter Front festzusetzen. Die in der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2013 enthaltenen Verlustvorträge von 2.846 € resultieren aus den Nachkalkulationen der Jahre 2010. Die in diesem Jahr durchgeführte Nachkalkulation 2010 ergab einen Jahresfehlbetrag von 50.830 €. Die im Vorjahr überschlägig durchgeführte Nachkalkulation 2010 ergab einen Fehlbetrag von 48.748 €. Davon ging ein Teilbetrag von 47.984 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2012 ein, um eine Winterdienst-Gebühr von 1,00 € zu erzielen. Damit wurde der Gebührenzahler im Vorjahr aber mit einem zu geringen Fehlbetrag von 2.846 € belastet (47.984 € gingen in die Berechnung ein, es hätten aber 50.830 € sein sollen ). Dieser restliche Betrag geht nunmehr in die Gebührenbedarfsberechnung 2013 ein, um einen nachträglichen Ausgleich zu erreichen. Die in diesem Jahr überschlägig durchgeführte Nachkalkulation 2011 ergab einen Jahresüberschuss von 3.202 €, weil der Winter 2011 - vor allem bezogen auf das Jahr 2010 - milder war. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Jahre 2010 und 2011 in voller Höhe ergäbe sich für das Jahr 2013 eine Gebühr von 0,36 €. Da man aber auch in der Gemeinde Inden nicht jedes Jahr von milderen Winterbedingungen ausgehen kann, sollte zur Vermeidung von zu starken Gebührenschwankungen in den Folgejahren der Überschuss aus dem Jahr 2011 nicht in die Gebührenbedarfsberechnung 2013 eingehen. Für den Fall ergibt sich für das Jahr 2013 die vorgeschlagene Gebühr von 0,40 €. 13. Änderungssatzung Beschlussvorlage 86/2012 Seite 2 vom 19. Dezember 2012 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 685) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen – Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV NW S. 706, 1976 S. 12 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 390) und §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 19. Dezember 2012 folgende 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 7. Dezember 1978 beschlossen: Artikel I Die Gebührensätze in § 2 Abs. 4 Buchstabe a bis c werden wie folgt geändert: a) dem Anliegerverkehr dient, für den Winterdienst 0,40 Euro b) dem innerörtlichen Verkehr dient, für den Winterdienst 0,40 Euro c) dem überörtlichen Verkehr dient, für den Winterdienst 0,40 Euro Artikel II Diese 13. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978, zuletzt geändert durch die 12. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2011 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Beschlussvorlage 86/2012 Seite 3 Die vorstehende 13. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2012 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 19. Dezember 2012 Bürgermeister Beschlussvorlage 86/2012 Seite 4