Daten
Kommune
Inden
Größe
18 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
14.11.12, 20:31
Aktualisiert
03.12.12, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
88/2012
Datum
Bauamt
12.11.2012
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
28.11.2012
Hauptausschuss
05.12.2012
Rat
19.12.2012
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
2. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für
Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung vom
19. Dezember 2012 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der
Gemeinde Inden vom 10.12.2008
Begründung:
Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die jährlichen Gebühren
je m³ Schmutzwasser von 2,37 € auf nunmehr 2,57 € und
je m² Fläche gemäß § 5 Abs. 1 von 0,61 € auf nunmehr 0,71 € festzusetzen.
Zur Erhebung dieser neu festgesetzten Gebühren ist eine Anpassung der oben aufgeführten Satzung
erforderlich.
Die Erhöhung der Schmutzwasser-Gebühr im Jahr 2013 ist im wesentlichen darauf
zurückzuführen, dass die Nachkalkulation des Jahres 2010 für die Schmutzwasser-Beseitigung
lediglich einen Überschuss von 25.155 € ergab. Im Vorjahr ging immerhin ein Überschuss von
73.150 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2012 ein. Das sind knapp 48.000 € weniger im
Vergleich zur Vorjahresrechnung.
Außerdem wird angesichts des rückläufigen Wasserverbrauchs in den Jahren 2011 und 2012 (bis
30.09.) auch im Jahr 2013 von einem geringeren Schmutzwasserverbrauch ausgegangen.
Die Erhöhung der Niederschlagswasser-Gebühr im Jahr 2013 resultiert insbesondere daraus, dass
die Nachkalkulationen im Jahr 2010 einen Fehlbetrag von 15.708 € und im Jahr 2011 einen
voraussichtlichen Fehlbetrag von 2.652 € ergaben.
Von dem Fehlbetrag des Jahres 2010 von 15.708 € geht aber nur ein Teilbetrag von 15.708 € minus
4.831 € = 10.877 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2013 ein. Denn in die
Gebührenbedarfsberechnung 2012 ging bereits ein anteiliger Fehlbetrag von 4.831 € der
überschlägigen Nachkalkulation 2010 ein. Ansonsten würde der Gebührenzahler unzulässigerweise
doppelt belastet.
Der voraussichtliche Fehlbetrag der überschlägigen Nachkalkulation 2011 von 2.652 € wird für die
Gebührenbedarfsberechnung 2013 nicht berücksichtigt. Damit soll ein noch größerer
Gebührenanstieg im Jahr 2013 und zu große Gebührenschwankungen in den Folgejahren vermieden
werden. Denn im Vorjahr ging ein Überschuss von 35.605 € in die Gebührenberechnung 2012 ein,
in die Berechnung 2013 geht vielmehr ein Fehlbetrag von 10.877 € ein. Das ist ein um knapp
46.500 € schlechterer Unterschiedsbetrag.
Zudem werden durch den vermehrten Wegfall von Flächen in der Ortschaft Pier geringere
abflusswirksame Flächen zugrunde gelegt.
Beschlussvorlage 88/2012
Seite 2
2. Änderungssatzung
vom 19. Dezember 2012 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse
der Gemeinde Inden vom 10.12.2008
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969
(GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687)
und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW S. 185) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung
am 19. Dezember 2012 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für
Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 beschlossen:
Artikel I
§ 4 (Schmutzwassergebühren)
Abs. 7 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 2,57 €.
§ 5 (Niederschlagswassergebühr)
Abs. 6 wird wie folgt geändert:
Die Gebühr beträgt 0,71 €/m² Fläche gemäß § 5 Abs. 1.
Artikel II
Diese 2. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft.
Gleichzeitig treten § 4 Abs. 7 Satz 2 und § 5 Abs. 6 der Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für
Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 09. Dezember 2010 insoweit außer Kraft.
Beschlussvorlage 88/2012
Seite 3
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende 2. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2012 zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für
Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 19. Dezember 2012
Bürgermeister
Beschlussvorlage 88/2012
Seite 4