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Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008)

Daten

Kommune
Inden
Größe
18 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
14.11.12, 20:31
Aktualisiert
03.12.12, 20:31
Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008) Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008) Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008) Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 88/2012 Datum Bauamt 12.11.2012 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 28.11.2012 Hauptausschuss 05.12.2012 Rat 19.12.2012 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 2. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die jährlichen Gebühren je m³ Schmutzwasser von 2,37 € auf nunmehr 2,57 € und je m² Fläche gemäß § 5 Abs. 1 von 0,61 € auf nunmehr 0,71 € festzusetzen. Zur Erhebung dieser neu festgesetzten Gebühren ist eine Anpassung der oben aufgeführten Satzung erforderlich. Die Erhöhung der Schmutzwasser-Gebühr im Jahr 2013 ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Nachkalkulation des Jahres 2010 für die Schmutzwasser-Beseitigung lediglich einen Überschuss von 25.155 € ergab. Im Vorjahr ging immerhin ein Überschuss von 73.150 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2012 ein. Das sind knapp 48.000 € weniger im Vergleich zur Vorjahresrechnung. Außerdem wird angesichts des rückläufigen Wasserverbrauchs in den Jahren 2011 und 2012 (bis 30.09.) auch im Jahr 2013 von einem geringeren Schmutzwasserverbrauch ausgegangen. Die Erhöhung der Niederschlagswasser-Gebühr im Jahr 2013 resultiert insbesondere daraus, dass die Nachkalkulationen im Jahr 2010 einen Fehlbetrag von 15.708 € und im Jahr 2011 einen voraussichtlichen Fehlbetrag von 2.652 € ergaben. Von dem Fehlbetrag des Jahres 2010 von 15.708 € geht aber nur ein Teilbetrag von 15.708 € minus 4.831 € = 10.877 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2013 ein. Denn in die Gebührenbedarfsberechnung 2012 ging bereits ein anteiliger Fehlbetrag von 4.831 € der überschlägigen Nachkalkulation 2010 ein. Ansonsten würde der Gebührenzahler unzulässigerweise doppelt belastet. Der voraussichtliche Fehlbetrag der überschlägigen Nachkalkulation 2011 von 2.652 € wird für die Gebührenbedarfsberechnung 2013 nicht berücksichtigt. Damit soll ein noch größerer Gebührenanstieg im Jahr 2013 und zu große Gebührenschwankungen in den Folgejahren vermieden werden. Denn im Vorjahr ging ein Überschuss von 35.605 € in die Gebührenberechnung 2012 ein, in die Berechnung 2013 geht vielmehr ein Fehlbetrag von 10.877 € ein. Das ist ein um knapp 46.500 € schlechterer Unterschiedsbetrag. Zudem werden durch den vermehrten Wegfall von Flächen in der Ortschaft Pier geringere abflusswirksame Flächen zugrunde gelegt. Beschlussvorlage 88/2012 Seite 2 2. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW S. 185) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 19. Dezember 2012 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 beschlossen: Artikel I § 4 (Schmutzwassergebühren) Abs. 7 Satz 2 wird wie folgt geändert: Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 2,57 €. § 5 (Niederschlagswassergebühr) Abs. 6 wird wie folgt geändert: Die Gebühr beträgt 0,71 €/m² Fläche gemäß § 5 Abs. 1. Artikel II Diese 2. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig treten § 4 Abs. 7 Satz 2 und § 5 Abs. 6 der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 09. Dezember 2010 insoweit außer Kraft. Beschlussvorlage 88/2012 Seite 3 Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 2. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2012 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 19. Dezember 2012 Bürgermeister Beschlussvorlage 88/2012 Seite 4