Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010)

Daten

Kommune
Inden
Größe
19 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
14.11.12, 20:31
Aktualisiert
03.12.12, 20:31
Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010) Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010) Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010) Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010)

öffnen download melden Dateigröße: 19 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 91/2012 Datum Bauamt 12.11.2012 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 28.11.2012 Hauptausschuss 05.12.2012 Rat 19.12.2012 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010. 1. Bio-Tonne: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie folgt festgesetzt: MGB 120 - 14-tägige Leerung 87,36 € (Gebühr 2012 = 98,40 €) MGB 240 - 14-tägige Leerung 138,00 € (Gebühr 2012 = 153,12 €) MGB 770 - 14-tägige Leerung 361,44 € (Gebühr 2012 = 394,80 €) 2. Abfallsack: Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 70 liter) in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert. Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 liter) in Höhe von 2,00 € bleibt unverändert. Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert. 3. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) sollen wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt werden: MGB 60 - 14-tägige Leerung 106,92 € (Gebühr in 2012 = 123,96 €) MGB 120 - 14-tägige Leerung 182,16 € (Gebühr in 2012 = 210,84 €) MGB 240 - 14-tägige Leerung 332,52 € (Gebühr in 2012 = 384,60 €) MGB 770 - 14-tägige Leerung 997,08 € (Gebühr in 2012 = 1.138,44 €) 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.543,80 € (Gebühr in 2012 = 1.793,52 €) Begründung: Zu Punkt 1: Die niedrigeren Bioabfall-Gebühren gegenüber dem Vorjahr sind insbesondere auf das um circa 22.000 € bessere Ergebnis aus der Nachkalkulation 2011 der RegioEntsorgung zurückzuführen. Im Vorjahr ging ein anteiliger Fehlbetrag von 10.400 € in die Berechnung ein. Im Jahr 2013 geht dagegen ein anteiliger Überschuss von 11.672 € in die Gebührenberechnung ein. Dieser Betrag kommt dadurch zustande, dass der gesamte Überschuss von 25.600 € jeweils zur Hälfte nach der Gefäßanzahl und dem Volumen verteilt wird. Außerdem kann der im Vergleich zum Vorjahr niedrigere durch Gebühren zu deckende Betrag auf eine insgesamt höhere Anzahl an Bioabfallgefäßen verteilt werden. Zu Punkt 3: Die niedrigeren Restmüll-Gebühren gegenüber dem Vorjahr sind vor allem auf die geringeren Entsorgungskosten und das um knapp 31.000 € bessere Ergebnis aus der Nachkalkulation 2011 der RegioEntsorgung zurückzuführen. Im Vorjahr ging ein anteiliger Fehlbetrag von 16.700 € in die Berechnung ein. Im Jahr 2013 geht ein anteiliger Überschuss von 13.928 € in die Gebührenberechnung ein. Dieser Betrag kommt dadurch zustande, dass der gesamte Überschuss von 25.600 € jeweils zur Hälfte nach der Gefäßanzahl und dem Volumen verteilt wird. Zusätzlich ergaben die Nachkalkulationen 2010 und 2011 der Gemeinde Inden einen um circa 12.000 € höheren Überschuss im Vergleich zum Vorjahr. Mehr Informationen dazu entnehmen Sie bitte den „Erläuterungen zur Berechnung der Rest- und Sperrmüll-Gebühren 2013 (Verlust- und Gewinnvorträge der Jahre 2010 + 2011 … Nachkalkulationen der Gemeinde Inden)“. Zur Gebührensenkung tragen außerdem die um 12.500 € höheren Einnahmen aufgrund der höheren Papiererlöse bei. Abschließend kann der im Vergleich zum Vorjahr niedrigere durch Gebühren zu deckende Betrag auf eine insgesamt höhere Anzahl an Restmüllgefäßen verteilt werden. Beschlussvorlage 91/2012 Seite 2 7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 685) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687), und § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) vom 21. Juni 1988 (GV NRW S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 863, 975) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2012 folgende 7. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 und der Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 beschlossen: Artikel I § 4 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt für eine/n a) Restmülltonne (Müllgroßbehälter) bei 60 l Rauminhalt (MGB 60) - 14-tägige Leerung - 106,92 € bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägige Leerung - 182,16 € bei 240 l Rauminhalt (MBG 240) - 14-tägige Leerung - 332,52 € bei 770 l Rauminhalt (MBG 240) - 14-tägige Leerung - 997,08 € 1,1-cbm-Umleerbehälter (Container) - 14-tägige Leerung - 1.543,80 € b) Bio-Tonne (Müllgroßbehälter) bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägige Leerung - 87,36 € bei 240 l Rauminhalt (MGB 240) - 14-tägige Leerung - 138,00 € bei 770 l Rauminhalt (MBG 240) - 14-tägige Leerung - 361,44 € Artikel II Beschlussvorlage 91/2012 Seite 3 Diese 7. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 4 Nr. 1 der 6. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2011 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 7. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 19. Dezember 2012 Bürgermeister Beschlussvorlage 91/2012 Seite 4