Daten
Kommune
Inden
Größe
19 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
14.11.12, 20:31
Aktualisiert
03.12.12, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
91/2012
Datum
Bauamt
12.11.2012
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
28.11.2012
Hauptausschuss
05.12.2012
Rat
19.12.2012
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005
zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur
Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im
Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 7. Änderungssatzung vom
19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die
Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des
Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010.
1. Bio-Tonne:
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie folgt festgesetzt:
MGB 120 - 14-tägige Leerung
87,36 € (Gebühr 2012 = 98,40 €)
MGB 240 - 14-tägige Leerung
138,00 € (Gebühr 2012 = 153,12 €)
MGB 770 - 14-tägige Leerung
361,44 € (Gebühr 2012 = 394,80 €)
2. Abfallsack:
Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 70 liter) in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert.
Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 liter) in Höhe von 2,00 € bleibt unverändert.
Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert.
3. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container):
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) sollen
wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt werden:
MGB 60 - 14-tägige Leerung
106,92 € (Gebühr in 2012 = 123,96 €)
MGB 120 - 14-tägige Leerung
182,16 € (Gebühr in 2012 = 210,84 €)
MGB 240 - 14-tägige Leerung
332,52 € (Gebühr in 2012 = 384,60 €)
MGB 770 - 14-tägige Leerung
997,08 € (Gebühr in 2012 = 1.138,44 €)
1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.543,80 € (Gebühr in 2012 = 1.793,52 €)
Begründung:
Zu Punkt 1:
Die niedrigeren Bioabfall-Gebühren gegenüber dem Vorjahr sind insbesondere auf das um circa
22.000 € bessere Ergebnis aus der Nachkalkulation 2011 der RegioEntsorgung zurückzuführen.
Im Vorjahr ging ein anteiliger Fehlbetrag von 10.400 € in die Berechnung ein. Im Jahr 2013 geht
dagegen ein anteiliger Überschuss von 11.672 € in die Gebührenberechnung ein. Dieser Betrag
kommt dadurch zustande, dass der gesamte Überschuss von 25.600 € jeweils zur Hälfte nach der
Gefäßanzahl und dem Volumen verteilt wird.
Außerdem kann der im Vergleich zum Vorjahr niedrigere durch Gebühren zu deckende Betrag auf
eine insgesamt höhere Anzahl an Bioabfallgefäßen verteilt werden.
Zu Punkt 3:
Die niedrigeren Restmüll-Gebühren gegenüber dem Vorjahr sind vor allem auf die geringeren
Entsorgungskosten und das um knapp 31.000 € bessere Ergebnis aus der Nachkalkulation 2011
der RegioEntsorgung zurückzuführen. Im Vorjahr ging ein anteiliger Fehlbetrag von 16.700 € in
die Berechnung ein. Im Jahr 2013 geht ein anteiliger Überschuss von 13.928 € in die
Gebührenberechnung ein. Dieser Betrag kommt dadurch zustande, dass der gesamte Überschuss
von 25.600 € jeweils zur Hälfte nach der Gefäßanzahl und dem Volumen verteilt wird.
Zusätzlich ergaben die Nachkalkulationen 2010 und 2011 der Gemeinde Inden einen um circa
12.000 € höheren Überschuss im Vergleich zum Vorjahr. Mehr Informationen dazu entnehmen Sie
bitte den „Erläuterungen zur Berechnung der Rest- und Sperrmüll-Gebühren 2013 (Verlust- und
Gewinnvorträge der Jahre 2010 + 2011 … Nachkalkulationen der Gemeinde Inden)“.
Zur Gebührensenkung tragen außerdem die um 12.500 € höheren Einnahmen aufgrund der höheren
Papiererlöse bei.
Abschließend kann der im Vergleich zum Vorjahr niedrigere durch Gebühren zu deckende Betrag
auf eine insgesamt höhere Anzahl an Restmüllgefäßen verteilt werden.
Beschlussvorlage 91/2012
Seite 2
7. Änderungssatzung
vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über
die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über
die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet
des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 685) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV
NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687), und § 9 des
Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) vom 21. Juni 1988 (GV NRW S. 250),
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 863, 975) hat
der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2012 folgende 7.
Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 und der Satzung über die
Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des
Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 beschlossen:
Artikel I
§ 4 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
1. Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt für eine/n
a) Restmülltonne (Müllgroßbehälter)
bei 60 l Rauminhalt (MGB 60)
- 14-tägige Leerung -
106,92 €
bei 120 l Rauminhalt (MGB 120)
- 14-tägige Leerung -
182,16 €
bei 240 l Rauminhalt (MBG 240)
- 14-tägige Leerung -
332,52 €
bei 770 l Rauminhalt (MBG 240)
- 14-tägige Leerung -
997,08 €
1,1-cbm-Umleerbehälter (Container) - 14-tägige Leerung -
1.543,80 €
b) Bio-Tonne (Müllgroßbehälter)
bei 120 l Rauminhalt (MGB 120)
- 14-tägige Leerung -
87,36 €
bei 240 l Rauminhalt (MGB 240)
- 14-tägige Leerung -
138,00 €
bei 770 l Rauminhalt (MBG 240)
- 14-tägige Leerung -
361,44 €
Artikel II
Beschlussvorlage 91/2012
Seite 3
Diese 7. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft.
Gleichzeitig tritt § 4 Nr. 1 der 6. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2011 zur
Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung
sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes
RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 insoweit außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende 7. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20.
Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember
2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern
von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 19. Dezember 2012
Bürgermeister
Beschlussvorlage 91/2012
Seite 4