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Beschlussvorlage (Besetzung der Einigungsstelle)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,3 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
05.12.12, 20:31
Aktualisiert
05.12.12, 20:31
Beschlussvorlage (Besetzung der Einigungsstelle) Beschlussvorlage (Besetzung der Einigungsstelle)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 84/2012 Datum Personalamt 07.11.2012 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 19.12.2012 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Besetzung der Einigungsstelle Beschlussentwurf: Für die Dauer der Wahlperiode des Personalrates, vom 01.07.2012 bis 30.06.2016, wird gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW) eine Einigungsstelle wie folgt gebildet: 1. Vorsitzende Person: Herr Dieter Carduck Am Köhlerpfad 15 52249 Eschweiler Richter am Landgericht Aachen 2. Vorsitzende Person: Herr Dieter Kamp Peter-Koch-Str. 18 52249 Eschweiler Leiter des Rechtsamtes der Stadt Eschweiler 3. Beisitzer Sechs Beisitzerinnen und Beisitzer, die für das jeweilige Einigungsstellenverfahren auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und des Personalrates je zur Hälfte benannt werden. Begründung: Gemäß § 67 LPVG NRW ist für die Dauer der Wahlperiode des Personalrates eine Einigungsstelle zu bilden. Die Wahlperiode des am 21.05.2012 gewählten Personalrates beginnt am 01.07.2012 und endet am 30.06.2016. Die Einigungsstelle besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter haben sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Wahlperiode zu einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet auf Antrag der obersten Dienstbehörde oder der Personalvertretung die Präsidentin oder der Präsident des Oberverwaltungsgerichts. Der für die abgelaufene Wahlperiode der Personalvertretung bestellte Vorsitzende, Herr Dieter Carduck, Richter am Landgericht Aachen, sowie der stellvertretende Vorsitzende, Herr Dieter Kamp, Leiter des Rechtsamtes der Stadt Eschweiler, haben sich auf Nachfrage bereiterklärt, auch für die neu zu bildende Einigungsstelle der neuen Wahlperiode als vorsitzende Person bzw. als Stellvertreter zur Verfügung zu stehen. Die Beisitzerinnen und Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen, werden abweichend von der bisherigen Regelung nunmehr für das jeweilige Einigungsstellenverfahren je zur Hälfte von der obersten Dienstbehörde (Rat der Gemeinde) und des Personalrates benannt (Änderung durch die Novelle des LPVG NRW 2011). Die Beisitzer müssen der Dienststelle nicht angehören. Durch diese nur noch anlassbezogene Bestellung der Beisitzerinnen und Beisitzer soll eine sachkundige Besetzung der Einigungsstelle gewährleistet werden. Ist die Bestellung erfolgt, so sind die Beisitzer sowohl von Dienststelle wie Personalvertretung dem Einigungsstellenvorsitzenden namentlich zu benennen. Die Mitglieder der Einigungsstelle sind unabhängig und üben ihre Tätigkeit als Ehrenamt in eigener Verantwortung aus. Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit der vorsitzenden Person oder, falls sie verhindert ist, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und sechs Beisitzern/Beisitzerinnen. Beschlussvorlage 84/2012 Seite 2