Daten
Kommune
Inden
Größe
8,1 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
14.11.12, 20:31
Aktualisiert
05.12.12, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
87/2012
Datum
Bauamt
12.11.2012
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
28.11.2012
Rat
19.12.2012
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2010
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ von 25.155 € als
Gewinnvortrag,
2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle
„Niederschlagswasserbeseitigung“ von 15.708 € einen Teil-Betrag von 10.877 € als
Verlustvortrag und
3. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von
315 € als Verlustvortrag für die Gebührenbedarfsberechnung 2013 zu berücksichtigen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund der
Haushaltslage (genehmigtes Haushaltssicherungskonzept) ist die Gemeinde Inden allerdings dazu
verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen
Erläuterung zu Punkt 2:
Die im Vorjahr durchgeführte überschlägige Nachkalkulation 2010 ergab einen Jahresfehlbetrag
von 21.471 €. Davon gingen bereits 4.831 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2012 ein, um die
Gebühren stabil zu halten. Die in diesem Jahr durchgeführte Nachkalkulation 2010 ergab nunmehr
einen geringeren Fehlbetrag von 15.708 €. Von diesem Fehlbetrag darf jedoch nur ein Teilbetrag in
Höhe von 10.877 € (15.708 € minus 4.831 €) in die Gebührenbedarfsberechnung 2013 eingehen,
um eine Doppelbelastung des Gebührenzahlers zu vermeiden.