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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2010)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,7 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
14.11.12, 20:31
Aktualisiert
05.12.12, 20:31
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2010)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 92/2012 Datum Bauamt 12.11.2012 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 28.11.2012 Rat 19.12.2012 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2010 Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw. Bestattungen“ in Höhe von 11.212 € und 2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 19.014 € durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen; 3. der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ in Höhe von 334 € geht als Verlustvortrag in die Gebührenbedarfsberechnung 2013 ein. Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Erläuterung zu Punkt 2: Der hohe Fehlbetrag bei der Endkostenstelle „Leichenhallen“ ist insbesondere auf die hohen kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Zinsen) zurückzuführen.