Daten
Kommune
Inden
Größe
7,7 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
14.11.12, 20:31
Aktualisiert
05.12.12, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
92/2012
Datum
Bauamt
12.11.2012
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
28.11.2012
Rat
19.12.2012
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2010
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw. Bestattungen“ in Höhe von
11.212 € und
2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 19.014 € durch
allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen;
3. der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ in Höhe von
334 € geht als Verlustvortrag in die Gebührenbedarfsberechnung 2013 ein.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Erläuterung zu Punkt 2:
Der hohe Fehlbetrag bei der Endkostenstelle „Leichenhallen“ ist insbesondere auf die hohen
kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Zinsen) zurückzuführen.