Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
28.11.2012
Erstellt
08.11.12, 20:30
Aktualisiert
11.12.12, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
63/2012 1.
Ergänzung
Datum
Bauamt
06.11.2012
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
22.11.2012
Bauausschuss
28.11.2012
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Einbau einer Schließanlage in das gemeindliche Rathaus
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss beschließt, das Rathaus mit der Schließanlage der Firma BKS auszurüsten.
Begründung:
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass das Handling mit dem im Rathaus vorhandenen
Schließsystem nicht mehr zeitgemäß ist. Durch Änderungen im Schließsystem ist es mittlerweile
notwendig, mehrere Schlüssel für den Zugang zu den diversen Büros mitzutragen.
In dem Fall, dass neue Schlüssel bereitgestellt werden müssen, ist der finanzielle Aufwand pro
Schlüssel erheblich. Weiterhin besteht auch bei Verlust des Schlüssels die Gefahr, dass die gesamte
Schließanlage ausgetauscht werden muss.
Aus diesen und auch anderen Gründen hat sich die Verwaltung nach neuen Techniken orientiert,
um ein vereinfachtes und sicheres Handling zu erreichen. Diese wird heute durch den Einsatz einer
elektronischen bzw. mechatronischen Schließanlage gewährleistet.
Vorteile des elektronischen/mechatronischen Schließsystems sind zum Beispiel:
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Bei Verlust eines Schlüssels wird dieser über das System für „tot“ erklärt. Er ist somit
nutzlos und hat keine Funktion mehr.
Allen Zutrittsberechtigten des Rathauses werden individuelle Zugänge gewährleistet. Die
Zugangsrechte können in Sekunden auf den Schlüssel übertragen werden und somit entfällt
eine mittlerweile zweiwöchige Wartezeit auf den mechanischen Schlüssel.
Das System ist jederzeit erweiterbar. So können, wenn einmal die Grundausstattung
vorhanden ist, auch weitere Liegenschaften ausgerüstet werden. So ist beabsichtigt, in den
kommenden Jahren alle relevanten Liegenschaften mit diesem System auszurüsten.
Die Kosten für den Transponder sind wesentlich günstiger als für den herkömmlichen
Schlüssel.
Die Verwaltung hat sich Systeme der Firmen DOM, Winkhaus, Simons & Voss, sowie BKS
vorführen lassen. Nach Abwägung des Preis-Leistungsverhältnisses haben wir uns für die
Schließung der Firma BKS entschieden. Diese wird auch seit Jahren bei der Gemeinde Langerwehe
zur vollsten Zufriedenheit eingesetzt.
In der Anlage ist eine Beschreibung zur Erläuterung beigefügt. Die Unterlagen der anderen
Schließsysteme können bei Bedarf eingesehen werden.
Die Kosten für die Erstausstattung des Rathauses belaufen sich auf ca. 30.000,- €. Diese beinhalten
das Lesesystem und die notwendige Software, die für alle weiteren Liegenschaften genutzt werden,
sowie notwendigen Zylinder und Transponderschlüssel.
In der Beratung über das System bat die CDU-Fraktion um Klärung, welche Liegenschaften
sinnvoller Weise auch mit dem Schließsystem auszustatten sind und wie damit die Gesamtkosten
betitelt werden können. Wir haben darauf hin alle gemeindlichen Liegenschaften überprüft und
kommen dabei zu dem Ergebnis, dass, wenn alle relevanten Liegenschaften ausgestattet werden, ein
Gesamtvolumen von ca. 91.000,- € benötigt wird. Die Aufstellung ist als Anlage beigefügt. Nach
Aussage der Firma BKS kann diese bei einer Gesamtbeauftragung einen Nachlass von 4,85 %
sowie die programmierbaren Transponder anbieten, was in Summe eine Ersparnis gegenüber der
Einzelbeauftragung von 7.226,14 € bedeutet.
In der Vergangenheit sind zwei Gruppenschlüssel und vereinzelt Zimmerschlüssel abhanden
gekommen; hierfür wurden Zylinder ausgetauscht. Kosten in Höhe von rd. 2.800 € sind für die
jeweilige Gruppe entstanden (pro Schlüssel 40 €). Sollte ein Generalschlüssel verloren gehen,
rechnen wir mit Kosten bis zu 20.000 €. Dann wären rd. 64 Zylinder (ohne Keller) auszutauschen
und die entsprechende Anzahl Schlüssel für Ratsmitglieder und Bedienstete anzuschaffen. Eine
Übersicht über verloren gegangene Schlüssel wird nicht geführt. Bislang wurden die Kosten von
der Gemeinde getragen.
Eine Bezuschussung der Schließanlage durch die zuständige Versicherung erfolgt nicht.
Eine direkte Beauftragung an die Firma BKS erfolgt nicht. Die Beauftragung an einen Fachhändler
erfolgt im zuständigen Vergabeausschuss.
Beschlussvorlage 63/2012 1. Ergänzung
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