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Beschlussvorlage (Anlage 4 zur Beschlussvorlage 13/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
4,8 MB
Datum
29.01.2013
Erstellt
21.01.13, 19:15
Aktualisiert
21.01.13, 19:15
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Inhalt der Datei

ANr{68 / rf PULFiIffl[P Stadt Pulheim , Der Bügermeister . Poslfach 1345 . il241Putheim Hefm Rathaus , Alte Kölner Straße 26 Hans Urnpfenbach 41 pulheim S025g vonb per Telefax: 02238-957298 Ulmenweg ];i--öäss+oso Fax 022s8€08_s94 Dleter Krüger o2z3s.8oo.s2r Te[ dieter,krueger@puitreim,Oe l:.T'i 11' , Neugesta|tungderBäder|andschaftimStadtgebietPu|heim Ratssitzungvomo6.11,2o12-Antragnach$26derGemeindeordnungNRw .(GONRWzurDurchführungeinesBürgerbegehrensimStadtgebietPu|heim f . hr Schreibe n v. 20.1 1.20 Sehr geehrter Hen Umpfenbach, sehrgeehrter Hen Bayard , mit o.a. Schrciben baten Sie um eine KostenschäEung sowie um Prüfung auf brmale und inhaltliche Richtigkeit der von thnen eingereichten AnFagsunterlagen, .. : . Hinsichtlich der KostenschäEung für den Bau eines Haltenbades im Zentralort Pulheim ist zu- nächst ausdnicklich darauf hinzuweisen, dass diese seitens der Verualtung nur grob auf der Grundhge der vefügbaren Unterlagen voryenommen weden kann. Belastbare Zahlen liegen nur ftil den Standoil Stommeln vof. Für die gobe Ermittlung. wird daher davon ausgqgangen, dass ein Schwimmbad in der Dimension der beschlossenen Vadante 6 in Stommeln grundsäE'I lich einen vergleichbaren Kostenaufrvand in Pulheim verunsachen würde. Abzuziehen sind jedoch die Kosten, die - soweit bekannt - nur in Stommeln entstehen wüden. Hiezu zählen die dort erforderlichen Abdss-, Neubau- und Sanierungsmaßnahmen an den bestehenden Freibadgebäuden und technischen Anlagen Hinzuzurechnen sind im Gegenzug die'Aul\rendungen, die für eine separäte Sanieru'ng Freibades in Stommeln nach einem Hallenbadneubau in Pulheim entstehen des würden. flä:in*ttäuhr-12.00uhr Do Di ' ' . tl$Uli:llffiUll 16.O Uhr:18.$ Uhr wenn Sie einen Tsrmln verginba.en, gankverblndung ffi lfrsffi Btc coKsDE33 vnrw.pulhelm.de ,i,f,',',!i'#1, Stadt Pulheim Hieraus ergibt sich folgende Aufstellung (Anmerkung: alle nachstehenden Beträge sind Nettobetrttge ohne MwSt.): ' Baukosten des Hallenbades Var. 6 mit Sauna in Stommelnl 12.174.ü6C hiervon sind folgende Positionen abzuziehen,die beieinem Neubau in Pulheim nicht entstehen würden: abzgl. Abbruch Bestand z abzgl. Neubau Sportlertrakt abzil. -220.000 € z -794.000 € trteuUau Freibadumkleiden 2 abzgl. anteilige Sanierungskosten Freibadtechnik -433.000 € 2 -700.000 € Zwischenergebnis, grob geschätzte Baukosten für ein Hallenbad Var. 6 in Pulheim 10.027.686 € fm Gegenzug sind die Sanierungskosten, die zur Sicherung des Bestandes des Freibades Stommeln sepanat durchgeftihd werden müssten, hinzuzurechnen: zzgl. Sanierungskosten Bestandsgebäude Stommeln zzgl, separate Techniksanierung z 1.150.000 € 2 900,000 € Grob geschätzte Gesamtkosten eines Hallenbadneubaus in Fulheim 12.077.686 € Zu benicksichtigen ist hierbei auch, dass der weit übenriegende Teil der bislang aufgewende- ten Planungs-, Beratungs- und Ausschreibungskosten von rd. 855.000 € bei einem Bau des Hallenbades in Pulheim als verloren betrachtet werden müsste. Zur inhaltlichen Richtigkeit lhrer Antragsbegründung ist Folgendes auszuführen: 1 . Sie weisen einleitend darauf hin, dass vom Rat am 06.1 1 .20 12 der Beschluss zur Neuges- taltung der Bäderlandschaft Pulheim aus dem Jahr 2008 emeut in modifizierter Form be schlossen worden sei. Dieser Hinweis ist unzutreffend, denn der maßgebliche Beschluss lautet ,Der Rat lehnt die vorliegenden Anträge gegen seinen GrundsaEbeschtuss vom 16.12.200g zum Standort des Haltenbades ab." Somit hat der Rat seinen Beschluss aus dem Jahr 2008 zur Standortfrage nicht wiederholt oder bestätigt. 2, Sie führen au$, dass die vorgeleoten Anqebote sowohl die geplanten Investitionskosten als auch die jährlichen Aufwendungen überschritten. Hiezu ist klarstellend darauf hinzuweisen, dass es bislang keine'Angebote gibt, Vielmehr handelt es sich um Kostenberechnungen sowie um Wirtschaftlichkeits-/Folgekostenermittlungen. Zur Prüfung der Frage, ob möglichenreise ein ÖPP-Verfahren im Vergleich zur Eigenrealisierung wirtschaftlicher wäre, wurde ein lnteressenbekundungsverfahren durchgeführt. Die hierbeivon den interessierten Untemehmen eingereichten Unterlagen und Realisierungsvorschläge können ebenfalls nicht als Angebote gewertet werden, 1 2 Quelle: Kostenberechnung Architektenbüro Dr. Krieger zu Variante 6 Quefle: Gutachterliche Stellungnahme der Firma con,pro zu Variante 6 vom 12.12.2011 . Seite 2/ 5 Stadt Pulheim Sie stellen dar, dass das Hallenbadgelände im Zentralort Pulheim ausreichend groß sei, um ein Hallenbad neu zu enichten. Diese Frage ist jedoch hinsichtlich der Variante 6 bislang nicht untersucht worden. Der Verwaltung ist nicht bekannt, ob ein Hallenbad in der vom Rat beschlossenen Dimension der Variante 6 mit Sauna auf der verfügbaren Freifläche neben dem heutigen Hallenbad untergebracht werden könnte. Untersucht worden ist dies ausschließlich in der Machbarkeitsstudie zu Variante 5, die jedoch deutlich kleiner als Variante 6 dimensioniert war. 4. Sie behaupten, ein Neubau im Zentralort Pulheim sei mit ca.50o/o geringeren Investitions- kosten möglich. Dies ist nach allen hier vorliegenden Erkenntnissen unzutreffend. lch gehe davon aus, dass sich diese These auf die Presseerklärung der lG Hallenbad vom 30.10.2012 stützt. Hierin heißt es: ,Drb geringsten lnyesfifrbnskosten wären des im Zentraloft Putheim verbunden. Hier könnte mit einem Neubau des Hatlenba- eine ,Blaupause" des Bottroper Hallen- : öades enfstehen, das 2010 für 5,4 Mb. € enichtetwurde." Aus Sicht der Stadtverwaltung ist hiezu richtigstellend Folgendes auszuführen: Nach Recherche in den öffentlich zugänglichen Quellen wurde das Bottroper Bad nicht 2010 sondem bereits 2008 fertig gestellt. Die rejnen Bai.rkosten betrugen nicht 5,4 sondem 5,7 Mio. Euro, Mit dem Bau wurde 2007 begonnen, es wird daher davon ausgegangen, dass die maßgebliche Generaluntemehmerausschreibung bereiß 2006 durchgefüh rt wurde, I Lt. statistischem Bundesamt betrug der Baukostenindex für gewerbliche Nichtwohngebäude 2006 = 100,1 und 2012 = 1 23. Dies entspricht einer Steigerung von rd. 5,7 € auf rd. 7 Mio. €. Wie oben bereits erwähnt, handelt es sich bei der Angabe der Baukosten um den reinen Untemehmerlohn des Genenaluntemehmers. Externe Planungskosten waren in Bottrop nach telefonischer Auskunft des doftigen Kämmerers nicht angefallen, weil aus besonderen Gründen ausreichend eigene Personalressoulcen im dortigen Hochbauamt zur Verfrigung standen. In Pulheim wird davon ausgegangen, dass bei dem Hallenbadbau Nebenkosten (Planung, Projektsteuerung, Ausschreibung, Beratung) in einer Gößenordnung von 28% entstehen. Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass der Generalunternehmer Firma Pelikan gleichzeitig auch den Aquapark Oberhausen enichtet hat und insofem davon ausgegangen werden kann, dass beim Bau entsprechende Synergien generiert werden konnten, Ob eine Übertragung der Bottroper Planung auf das Grundstück am SporEentrum möglich wäre, kann ohne nähere Prüfung nicht beurteilt werden. Erfahrungsgemäß ist jedoch davon auszugehen, dass div. Parameter unterschiedlich sein werden und nicht ohne weiteres übertragen werden könnten. . Seite 3/5 StadtPulheim (Beispielsweise wird das Bottroper Hallenbad mit Fernwärme beheizt, die vor Ort schon vorhanden war und die Baukosten erheblich reduziert hat. Eine solche Möglichkeit ist in Pulheim nicht gegeben). Unbenicksichtigt bleibt bei der Darstellung der lG, dass in den berechneten Kosten des Hallenbadneubaus in Stommeln auch anteilige Kosten für die Sanierung/Emeuerung von Frcibadgebäuden und Freibadtechnik enthalten sind. lm Übrigen wird auf die eingangs aufgeführte Grobkostenschätzung verwiesen. 5, Sie geben den Hinweis, dass die behaupteten Synergie-Effekte bislang weder ausreichend belegt noch nachgewiesen seien. Hiezu ist aus Sicht der Verwaltung Folgendes anzumerken: Die Synergieeffekte wurden bereits in der Machbarkeitsstudie in 2008 benannt und waren Grundlage der Standortentscheidung. In der gutaehterlichen Stellungnahme der Firma con.pro zu Variante 6 (vorgestellt und präsentiert in der Ratssitzung an 20.12.2011) wurden diese emeut aufgeführt und in Euro be wertet. Die entsprechende Darstellung war in der Vorlage für die RabsiEung am 06.11.)2012 nochmals enthalten und schließl mit einem Einsparpotential von 125.000 € 150.000 € jährlich zugunsten des Standortes Stommeln, 'l Zur Form ist zu sagen, dass die vorgelegte Unterschriftenliste die geseElich notwendigen Angaben enthält. Die KostenschäEung der Verwaltuhg ist ebenfatls anzugeben. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass das angekündigte Bürgerbegehien nach Auffassung der Verwaltung gem, $ 26 Abs. 3 GO NRW verfristet' und damit unzulässig ist, Das OVG NRW hat rnit Urteilvom 28.01.2003 (15 A203tO2)ausgeftihrt, dass die Frist des g 26 Abs. 3 GO NRW nicht emeut durch einen Ratsbeschluss ausgelöst wird, mit demein Oem gtirgerbegehren entsprechender Sachantrag afuelehnt wird. Denn der Beschluss erschöpft sich darin, dem vorgelegten Sachantrag auf Anderung ftüherer Ratsbeschlüsse nicht zuzustimmen. Darin liegt keine Regelung, die Gegenstand eines kassatodschen Bürgerbegehrens sein könnte. So liegen die Dinge hier. Der Rat hat in seiner SiEung am 06.11.2012 seinen Beschluss aus dem Jahr 2008 zur Standortfrage nicht wiederholt oder bestätigt, sondem die vorliegenden Anträge gegen seinen alten GrundsaEbeschluss zum Standort des Hallenbades abgelehnt, lm Übrigen würde nach der Rechtsauffassung des OVG NRW auch eine ausdnickliche Bestätigung oder Wiederholung der bisherigen sachlichen Regelung keine neue Frist auslösen, Etwas anderes könnte nur getten, wenn der Rat den alten Beschluss cher neuer Entwicktungen - - etwa aufgrund zwischenzeitli- durch ein neues, wenngleich m<iglicherweise inhaltlich gleiches Regelungsprogramm hätte ersetzen wollen. j Hier liegen zwischen den beiden Ratsbeschlüssen nicht wesentlich neue Entwicklungen, die den Rat zu einem neuen Regelungsprogramm veranlasst hätten. Vielmehr haben sich die Um- . Seitel./S .i Stadt Pulheim stände, auf denen der alte Beschluss zur Standortfrage beruhte, nicht nachhaltig geändert. Zun Zeitpunkt des GrundsaEbeschlusses zur Standortfrage gab es noch keine konkreten planungsvarianten eines Hallenbadneubaus. Dennoch gehen Rat und Verwaltung nach wie vor mangels anderweitiger Erkenntnisse'- davon aus, dass durch die Bündelung von Frei- - und Hallenbad am Standort Stommeln mit gemeinsamer Technik und Infrastruktur Synergieeffekte zu ezielen sind, Argumente der Befünruorter des Bürgerbegehrens, das Hallenbadgelände im Zentralort sei groß genug, um ein neues Hallenbad bei gleiehzeitigem Weiterbetrieb des alten enichten zu können, werden durch keine Untersuchung belegt. Gteiches gilt ftir die These, ein Neubau des Halfenbades im Zentralort sei mit ca. 50 % geringeren Investitionskosten mriglich. Mithin ist nicht ersichtlich, dass durch eine wesentliche tatsächliche oder rechiliche Anderung der Verhältnisse dem ersten Ratsbeschluss zur Standortfrage die Grundlage enEogen worden sei. Dann aber ist das - formal gegen den Beschluss vom 06.11.2012 gerichtete gehren unzulässig. Mit freundlichen Grüßen h.- 5tä:*'J,:g: / T rE,S, 't eb a"', 44.4A-,ta / -*tlrrr-errf6 / - Bürgerbe- . Seit6 5/5