Daten
Kommune
Pulheim
Größe
4,8 MB
Datum
29.01.2013
Erstellt
21.01.13, 19:15
Aktualisiert
21.01.13, 19:15
Stichworte
Inhalt der Datei
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PULFiIffl[P
Stadt Pulheim , Der Bügermeister . Poslfach 1345 . il241Putheim
Hefm
Rathaus , Alte Kölner Straße 26
Hans Urnpfenbach
41
pulheim
S025g
vonb per Telefax: 02238-957298
Ulmenweg
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Fax 022s8€08_s94
Dleter Krüger
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dieter,krueger@puitreim,Oe
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Neugesta|tungderBäder|andschaftimStadtgebietPu|heim
Ratssitzungvomo6.11,2o12-Antragnach$26derGemeindeordnungNRw
.(GONRWzurDurchführungeinesBürgerbegehrensimStadtgebietPu|heim
f
.
hr Schreibe n v. 20.1 1.20
Sehr geehrter Hen Umpfenbach,
sehrgeehrter Hen Bayard
,
mit o.a. Schrciben baten Sie um eine KostenschäEung sowie um Prüfung auf brmale und
inhaltliche Richtigkeit der von thnen eingereichten AnFagsunterlagen,
..
:
.
Hinsichtlich der KostenschäEung für den Bau eines Haltenbades im Zentralort Pulheim ist zu-
nächst ausdnicklich darauf hinzuweisen, dass diese seitens der Verualtung nur grob auf der
Grundhge der vefügbaren Unterlagen voryenommen weden kann. Belastbare Zahlen liegen
nur ftil den Standoil Stommeln vof. Für die gobe Ermittlung. wird daher davon ausgqgangen,
dass ein Schwimmbad in der Dimension der beschlossenen Vadante 6 in Stommeln grundsäE'I
lich einen vergleichbaren Kostenaufrvand in Pulheim verunsachen würde.
Abzuziehen sind jedoch die Kosten, die - soweit bekannt - nur in Stommeln entstehen wüden.
Hiezu zählen die dort erforderlichen Abdss-, Neubau- und Sanierungsmaßnahmen an den
bestehenden Freibadgebäuden und technischen Anlagen
Hinzuzurechnen sind im Gegenzug die'Aul\rendungen, die für eine separäte Sanieru'ng
Freibades in Stommeln nach einem Hallenbadneubau in Pulheim entstehen
des
würden.
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wenn Sie einen Tsrmln verginba.en,
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vnrw.pulhelm.de
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Stadt Pulheim
Hieraus ergibt sich folgende Aufstellung (Anmerkung: alle nachstehenden Beträge sind Nettobetrttge ohne
MwSt.):
'
Baukosten des Hallenbades Var. 6 mit Sauna in Stommelnl
12.174.ü6C
hiervon sind folgende Positionen abzuziehen,die beieinem Neubau in Pulheim nicht entstehen
würden:
abzgl. Abbruch Bestand
z
abzgl. Neubau Sportlertrakt
abzil.
-220.000 €
z
-794.000 €
trteuUau Freibadumkleiden
2
abzgl. anteilige Sanierungskosten Freibadtechnik
-433.000 €
2
-700.000 €
Zwischenergebnis, grob geschätzte Baukosten für ein Hallenbad Var. 6 in Pulheim
10.027.686 €
fm Gegenzug sind die Sanierungskosten, die zur Sicherung des Bestandes des Freibades
Stommeln sepanat durchgeftihd werden müssten, hinzuzurechnen:
zzgl. Sanierungskosten Bestandsgebäude Stommeln
zzgl, separate Techniksanierung
z
1.150.000 €
2
900,000 €
Grob geschätzte Gesamtkosten eines Hallenbadneubaus in Fulheim
12.077.686 €
Zu benicksichtigen ist hierbei auch, dass der weit übenriegende Teil der bislang aufgewende-
ten Planungs-, Beratungs- und Ausschreibungskosten von rd. 855.000 € bei einem Bau des
Hallenbades in Pulheim als verloren betrachtet werden müsste.
Zur inhaltlichen Richtigkeit lhrer Antragsbegründung ist Folgendes auszuführen:
1
. Sie weisen einleitend
darauf hin, dass vom Rat am 06.1 1 .20 12 der Beschluss zur Neuges-
taltung der Bäderlandschaft Pulheim aus dem Jahr 2008 emeut in modifizierter Form
be
schlossen worden sei. Dieser Hinweis ist unzutreffend, denn der maßgebliche Beschluss
lautet ,Der Rat lehnt die vorliegenden Anträge gegen seinen GrundsaEbeschtuss vom
16.12.200g zum Standort des Haltenbades ab." Somit hat der Rat seinen Beschluss aus
dem Jahr 2008 zur Standortfrage nicht wiederholt oder bestätigt.
2,
Sie führen au$, dass die vorgeleoten Anqebote sowohl die geplanten Investitionskosten als
auch die jährlichen Aufwendungen überschritten. Hiezu ist klarstellend darauf hinzuweisen,
dass es bislang keine'Angebote gibt, Vielmehr handelt es sich um Kostenberechnungen
sowie um Wirtschaftlichkeits-/Folgekostenermittlungen. Zur Prüfung der Frage, ob möglichenreise ein ÖPP-Verfahren im Vergleich zur Eigenrealisierung wirtschaftlicher wäre, wurde ein lnteressenbekundungsverfahren durchgeführt. Die hierbeivon den interessierten Untemehmen eingereichten Unterlagen und Realisierungsvorschläge können ebenfalls nicht
als Angebote gewertet werden,
1
2
Quelle: Kostenberechnung Architektenbüro Dr. Krieger zu Variante 6
Quefle: Gutachterliche Stellungnahme der Firma con,pro zu Variante 6 vom 12.12.2011
.
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Stadt Pulheim
Sie stellen dar, dass das Hallenbadgelände im Zentralort Pulheim ausreichend groß sei, um
ein Hallenbad neu zu enichten. Diese Frage ist jedoch hinsichtlich der Variante 6 bislang
nicht untersucht worden. Der Verwaltung ist nicht bekannt, ob ein Hallenbad in der vom Rat
beschlossenen Dimension der Variante 6 mit Sauna auf der verfügbaren Freifläche neben
dem heutigen Hallenbad untergebracht werden könnte. Untersucht worden ist dies ausschließlich in der Machbarkeitsstudie zu Variante 5, die jedoch deutlich kleiner als Variante
6 dimensioniert war.
4. Sie behaupten, ein Neubau im Zentralort Pulheim sei mit ca.50o/o geringeren Investitions-
kosten möglich. Dies ist nach allen hier vorliegenden Erkenntnissen unzutreffend. lch gehe
davon aus, dass sich diese These auf die Presseerklärung der
lG
Hallenbad vom
30.10.2012 stützt.
Hierin heißt es: ,Drb geringsten lnyesfifrbnskosten wären
des im Zentraloft Putheim verbunden.
Hier könnte
mit einem Neubau des Hatlenba-
eine ,Blaupause"
des Bottroper Hallen-
:
öades enfstehen, das 2010 für 5,4 Mb. € enichtetwurde."
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist hiezu richtigstellend Folgendes auszuführen:
Nach Recherche in den öffentlich zugänglichen Quellen wurde das Bottroper Bad nicht
2010 sondem bereits 2008 fertig gestellt. Die rejnen Bai.rkosten betrugen nicht 5,4 sondem
5,7 Mio. Euro,
Mit dem Bau wurde 2007 begonnen, es wird daher davon ausgegangen, dass die maßgebliche Generaluntemehmerausschreibung bereiß 2006 durchgefüh rt wurde,
I
Lt. statistischem Bundesamt betrug der Baukostenindex für gewerbliche Nichtwohngebäude
2006 = 100,1 und 2012 = 1 23. Dies entspricht einer Steigerung von rd. 5,7 € auf rd. 7 Mio. €.
Wie oben bereits erwähnt, handelt es sich bei der Angabe der Baukosten um den reinen
Untemehmerlohn des Genenaluntemehmers. Externe Planungskosten waren
in
Bottrop
nach telefonischer Auskunft des doftigen Kämmerers nicht angefallen, weil aus besonderen
Gründen ausreichend eigene Personalressoulcen im dortigen Hochbauamt zur Verfrigung
standen. In Pulheim wird davon ausgegangen, dass bei dem Hallenbadbau Nebenkosten
(Planung, Projektsteuerung, Ausschreibung, Beratung) in einer Gößenordnung von 28%
entstehen.
Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass der Generalunternehmer Firma Pelikan gleichzeitig
auch den Aquapark Oberhausen enichtet hat und insofem davon ausgegangen werden
kann, dass beim Bau entsprechende Synergien generiert werden konnten,
Ob eine Übertragung der Bottroper Planung auf das Grundstück am SporEentrum möglich
wäre, kann ohne nähere Prüfung nicht beurteilt werden. Erfahrungsgemäß ist jedoch davon
auszugehen, dass div. Parameter unterschiedlich sein werden und nicht ohne weiteres
übertragen werden könnten.
.
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StadtPulheim
(Beispielsweise wird das Bottroper Hallenbad mit Fernwärme beheizt, die vor Ort schon
vorhanden war und die Baukosten erheblich reduziert hat. Eine solche Möglichkeit ist in
Pulheim nicht gegeben).
Unbenicksichtigt bleibt bei der Darstellung der lG, dass in den berechneten Kosten des Hallenbadneubaus in Stommeln auch anteilige Kosten für die Sanierung/Emeuerung von Frcibadgebäuden und Freibadtechnik enthalten sind.
lm Übrigen wird auf die eingangs aufgeführte Grobkostenschätzung verwiesen.
5,
Sie geben den Hinweis, dass die behaupteten Synergie-Effekte bislang weder ausreichend
belegt noch nachgewiesen seien. Hiezu ist aus Sicht der Verwaltung Folgendes anzumerken:
Die Synergieeffekte wurden bereits in der Machbarkeitsstudie in 2008 benannt und waren
Grundlage der Standortentscheidung.
In der gutaehterlichen Stellungnahme der Firma con.pro zu Variante 6 (vorgestellt und präsentiert in der Ratssitzung
an
20.12.2011) wurden diese emeut aufgeführt und in Euro
be
wertet. Die entsprechende Darstellung war in der Vorlage für die RabsiEung am
06.11.)2012 nochmals enthalten und schließl mit einem Einsparpotential von 125.000 € 150.000 € jährlich zugunsten des Standortes
Stommeln,
'l
Zur Form ist zu sagen, dass die vorgelegte Unterschriftenliste die geseElich notwendigen Angaben enthält. Die KostenschäEung der Verwaltuhg ist ebenfatls anzugeben.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass das angekündigte Bürgerbegehien nach Auffassung
der Verwaltung gem,
$ 26 Abs. 3 GO NRW verfristet' und damit unzulässig ist,
Das OVG NRW hat rnit Urteilvom 28.01.2003 (15 A203tO2)ausgeftihrt, dass die Frist des g 26
Abs. 3 GO NRW nicht emeut durch einen Ratsbeschluss ausgelöst wird, mit demein Oem gtirgerbegehren entsprechender Sachantrag afuelehnt wird. Denn der Beschluss erschöpft sich
darin, dem vorgelegten Sachantrag auf Anderung ftüherer Ratsbeschlüsse nicht zuzustimmen.
Darin liegt keine Regelung, die Gegenstand eines kassatodschen Bürgerbegehrens sein könnte.
So liegen die Dinge hier. Der Rat hat in seiner SiEung am 06.11.2012 seinen Beschluss aus
dem Jahr 2008 zur Standortfrage nicht wiederholt oder bestätigt, sondem die vorliegenden
Anträge gegen seinen alten GrundsaEbeschluss zum Standort des Hallenbades abgelehnt,
lm Übrigen würde nach der Rechtsauffassung des OVG NRW auch eine ausdnickliche Bestätigung oder Wiederholung der bisherigen sachlichen Regelung keine neue Frist auslösen, Etwas
anderes könnte nur getten, wenn der Rat den alten Beschluss
cher neuer Entwicktungen
-
-
etwa aufgrund zwischenzeitli-
durch ein neues, wenngleich m<iglicherweise inhaltlich gleiches
Regelungsprogramm hätte ersetzen wollen.
j
Hier liegen zwischen den beiden Ratsbeschlüssen nicht wesentlich neue Entwicklungen, die
den Rat zu einem neuen Regelungsprogramm veranlasst hätten. Vielmehr haben sich die Um-
. Seitel./S
.i
Stadt Pulheim
stände, auf denen der alte Beschluss zur Standortfrage beruhte, nicht nachhaltig geändert.
Zun Zeitpunkt des GrundsaEbeschlusses zur Standortfrage gab es noch keine konkreten planungsvarianten eines Hallenbadneubaus. Dennoch gehen Rat und Verwaltung nach wie vor
mangels anderweitiger Erkenntnisse'- davon aus, dass durch die Bündelung von Frei-
-
und
Hallenbad am Standort Stommeln mit gemeinsamer Technik und Infrastruktur Synergieeffekte
zu ezielen sind,
Argumente der Befünruorter des Bürgerbegehrens, das Hallenbadgelände im Zentralort sei
groß genug, um ein neues Hallenbad bei gleiehzeitigem Weiterbetrieb des alten enichten
zu
können, werden durch keine Untersuchung belegt. Gteiches gilt ftir die These, ein Neubau
des
Halfenbades
im
Zentralort
sei mit ca. 50 %
geringeren Investitionskosten mriglich.
Mithin ist nicht ersichtlich, dass durch eine wesentliche tatsächliche oder rechiliche Anderung
der Verhältnisse dem ersten Ratsbeschluss zur Standortfrage die Grundlage enEogen worden
sei. Dann aber ist das
-
formal gegen den Beschluss vom 06.11.2012 gerichtete
gehren unzulässig.
Mit freundlichen Grüßen
h.-
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- Bürgerbe-
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