Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Grundstück für barrierefreies Wohnen in Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,5 kB
Datum
12.06.2013
Erstellt
04.04.13, 20:31
Aktualisiert
17.05.13, 17:00
Beschlussvorlage (Grundstück für barrierefreies Wohnen in Inden)

öffnen download melden Dateigröße: 7,5 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 25/2013 Datum Planungsamt 28.03.2013 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 18.04.2013 Rat 12.06.2013 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Grundstück für barrierefreies Wohnen in Inden Beschlussentwurf: Im Bereich der Merödgener Straße nördlich des Spielplatzes im Baugebiet „Am Gutshof“ wird das Bauleitplanverfahren zur Ausweisung eines kleinen allgemeinen Wohngebietes eingeleitet. Begründung: Der Gemeinde Inden liegt ein Antrag zur Errichtung von ca. sechs barrierefreien Wohneinheiten vor. Hierfür werden ca. 800 m² Grundstück benötigt. Die Wohneinheiten sollen in der Nähe der zentralen Einrichtungen um das Rathaus geschaffen werden. Baureifes Land in dieser Größenordnung liegt hier nicht vor. In einer Standortbetrachtung sind zwei mögliche Flächen voruntersucht worden. Die 1. Fläche gegenüber dem Rathausgarten im Einmündungsbereich zur Goltsteinkippe ist zu klein dimensioniert. Des Weiteren sollte hier Raum behalten werden, um in einer landschaftsgestalterischen Maßnahme den fußläufigen Zugang zum Indemann deutlicher hervor zu heben. Die 2. Fläche liegt an der Merödgener Straße nördlich des vorhandenen Spielplatzes. Flächen sind hier vorhanden, allerdings sind in einem ersten Schritt im Rahmen der Bauleitplanung die Belange der Denkmalpflege (Gut Merödgen), der betroffenen Nachbarn und des Naturschutzes (vorhandener Baumbestand) zu überprüfen. Aus diesen Gründen ist die Fläche noch nicht konkretisiert, sondern ein Untersuchungsbereich vorgegeben. Nach Ratsbeschluss würden die entsprechenden Gespräche geführt werden. Die Sachlage kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden.