Daten
Kommune
Inden
Größe
7,3 kB
Datum
12.06.2013
Erstellt
27.02.13, 20:30
Aktualisiert
17.05.13, 17:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
70/2012
Datum
Kämmerei
18.09.2012
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
15.05.2013
Rat
12.06.2013
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz
des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 06.06.2013.
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des
Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG
NW) vom 17.04.2013.
Begründung:
In der Vergangenheit wurden immer wieder Gestattungsverträge mit Versorgungsunternehmen
bezüglich der Verlegung von Kabeln, Rohrleitungen, Schachtbauwerken, Fundamenten für Pfosten,
Masten etc. in gemeindlichem Straßeneigentum geschlossen. Neben der Eintragung einer
Grunddienstbarkeit, wurde für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Flächen lediglich eine
geringe Entschädigung erhoben.
Da die Verlegung von Kabeln, Rohrleitungen etc. auch eine Wertminderung der beanspruchten
Flächen darstellt, sollte diese Wertminderung durch die Festsetzung einer einheitlichen Gebühr für
die Nutzung von Straßeneigentum aufgefangen werden.
Durch die o. g. Entgeltordnung ist es zukünftig möglich, einen einheitlichen Entgelttarif für solche
Maßnahmen festzusetzen.