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Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 06.06.2013.)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,3 kB
Datum
12.06.2013
Erstellt
27.02.13, 20:30
Aktualisiert
17.05.13, 17:00
Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 06.06.2013.)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 70/2012 Datum Kämmerei 18.09.2012 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 15.05.2013 Rat 12.06.2013 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 06.06.2013. Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 17.04.2013. Begründung: In der Vergangenheit wurden immer wieder Gestattungsverträge mit Versorgungsunternehmen bezüglich der Verlegung von Kabeln, Rohrleitungen, Schachtbauwerken, Fundamenten für Pfosten, Masten etc. in gemeindlichem Straßeneigentum geschlossen. Neben der Eintragung einer Grunddienstbarkeit, wurde für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Flächen lediglich eine geringe Entschädigung erhoben. Da die Verlegung von Kabeln, Rohrleitungen etc. auch eine Wertminderung der beanspruchten Flächen darstellt, sollte diese Wertminderung durch die Festsetzung einer einheitlichen Gebühr für die Nutzung von Straßeneigentum aufgefangen werden. Durch die o. g. Entgeltordnung ist es zukünftig möglich, einen einheitlichen Entgelttarif für solche Maßnahmen festzusetzen.