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Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Bächen in der Gemarkung Pier)

Daten

Kommune
Inden
Größe
13 kB
Datum
12.06.2013
Erstellt
20.02.13, 20:30
Aktualisiert
17.05.13, 17:00
Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Bächen in der Gemarkung Pier) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Bächen in der Gemarkung Pier) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Bächen in der Gemarkung Pier)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 1/2013 Datum Bauamt 14.01.2013 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 06.03.2013 Rat 12.06.2013 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Einziehung von Wirtschaftswegen und Bächen in der Gemarkung Pier Beschlussentwurf: Der von der RWE Power AG mit Schreiben vom 03.02.2012 beantragten Wegeeinziehung wird zugestimmt. Gleichzeitig wird die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen und Bächen in der Gemarkung Pier beschlossen. Begründung: Die Firma RWE Power AG teilt mit Schreiben vom 03.02.2012 mit, dass in dem Zeitraum bis zum 31.10.2013 weitere Wirtschaftswege und Bäche bergbaulich in Anspruch genommen werden müssen. Sie beantragt deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege und Bäche: Gemarkung Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Flur Flurstück 4 4 4 4 4 4 5 5 5 6 6 6 6 6 6 6 7 7 77 78 213 215 216 219 147 181 187 89 96 246 247 278 279 312 64 70 einzuziehende Fläche 0,0880 ha 0,0376 ha 0,0860 ha 0,0016 ha 0,0068 ha 0,0296 ha 0,0901 ha 0,0132 ha 0,1188 ha 0,1735 ha 0,0025 ha 0,0385 ha 0,0457 ha 0,1320 ha 0,0185 ha 0,1409 ha 0,0736 ha 0,1308 ha Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier 7 7 8 8 8 8 8 8 9 12 12 12 12 13 13 14 15 15 16 16 16 16 16 16 16 16 17 115 122 159 160 161 162 188 219 243 167 326 24/4 169/1 141 375 23 137/1 139/1 118 119 434 453 469 136/122 137/123 232/124 66 0,0806 ha 0,1589 ha 0,0356 ha 0,0106 ha 0,0637 ha 0,0052 ha 0,0490 ha 0,0407 ha 0,0599 ha 0,0192 ha 0,0891 ha 0,0030 ha 0,0888 ha 0,0350 ha 0,0155 ha 0,0691 ha 0,0430 ha 0,0328 ha 0,1207 ha 0,0762 ha 0,0420 ha 0,0002 ha 0,0353 ha 0,0452 ha 0,0160 ha 0,0126 ha 0,0789 ha Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezess des Gemeindebezirks Inden –Rezess J 21/1926- als öffentliche Wege aufgeführt. Dieser Rezess hat für die Festsetzungen, die im gemeindlichen Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung. Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden. Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten Tagebaugebietes Inden. Die vor der Wegeeinziehung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland – Kreisstelle Düren- und des Ortslandwirten von Inden, Herrn Wilhelm Esser, ist bereits erfolgt. Die beabsichtigten Maßnahmen wurden zur Kenntnis genommen. Bedenken gegen die geplanten Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht. Die Firma RWE Power AG sichert schriftlich zu, dass den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, dass die anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße Zufahrt behalten. Beschlussvorlage 1/2013 Seite 2 Entsprechende Lagepläne mit einer Übersicht der Lage und Länge der zu entwidmenden Wirtschaftswege sind vorab den Fraktionen zur Verfügung gestellt worden. Das Verfahren zur Einziehung der Wirtschaftswege ist formell abzuschließen. Beschlussvorlage 1/2013 Seite 3