Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
03.12.12, 19:43
Aktualisiert
10.01.13, 19:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
395/2012
Erstellt am:
14.11.2012
Aktenzeichen:
IV/61 br
Verfasser/in:
Herr Brozio
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
12.12.2012
Rat
X
18.12.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 76 Sinthern 1301
Bereich: Brauweilerstraße
Änderung von Straßenverkehrsfläche in Allgemeines Wohngebiet / Nicht-überbaubare Grundstücksfläche
Satzungsbeschluss
(vgl. Niederschrift UPA 05.09.2012, TOP 9)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 395/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes
vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan Nr. 76 Sinthern 1301“,
dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 05.09.2012 fasste der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim den Aufstellungs- und
Beteiligungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 76 Sinthern 1301 und beauftragte die Verwaltung, den Planentwurf mit
dem Entwurf der Begründung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 18.09.2012. Der Entwurf des
Bebauungsplanes lag nebst Begründung in der Zeit vom 26.09.2012 bis einschließlich 29.10.2012 aus. Mit Schreiben
vom 10.09.2012 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf gebeten.
Während dieses Beteiligungsschrittes gingen keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Belangen ein.
In der in Anlage beigefügten Stellungnahme T 1 wird auf den Verlauf von Leitungen im Plangebiet hingewiesen. Dieser
Hinweis hat keine Auswirkungen auf die im Bebauungsplan zu treffenden Festsetzungen, vielmehr werden die Leitungen
per Grunddienstbarkeit gesichert.
Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dem Rat zu
empfehlen, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 76 Sinthern 1301 zu fassen.