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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 76 Sinthern 1301 Bereich: Brauweilerstraße Änderung von Straßenverkehrsfläche in Allgemeines Wohngebiet / Nicht-überbaubare Grundstücksfläche Satzungsbeschluss (vgl. Niederschrift UPA 05.09.2012, TOP 9))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
03.12.12, 19:43
Aktualisiert
10.01.13, 19:24
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 76 Sinthern 1301
Bereich: Brauweilerstraße
Änderung von Straßenverkehrsfläche in Allgemeines Wohngebiet / Nicht-überbaubare Grundstücksfläche
Satzungsbeschluss
(vgl. Niederschrift UPA 05.09.2012, TOP 9)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 76 Sinthern 1301
Bereich: Brauweilerstraße
Änderung von Straßenverkehrsfläche in Allgemeines Wohngebiet / Nicht-überbaubare Grundstücksfläche
Satzungsbeschluss
(vgl. Niederschrift UPA 05.09.2012, TOP 9))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 395/2012 Erstellt am: 14.11.2012 Aktenzeichen: IV/61 br Verfasser/in: Herr Brozio Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss X 12.12.2012 Rat X 18.12.2012 Betreff Bebauungsplan Nr. 76 Sinthern 1301 Bereich: Brauweilerstraße Änderung von Straßenverkehrsfläche in Allgemeines Wohngebiet / Nicht-überbaubare Grundstücksfläche Satzungsbeschluss (vgl. Niederschrift UPA 05.09.2012, TOP 9) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 395/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan Nr. 76 Sinthern 1301“, dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. Erläuterungen In seiner Sitzung am 05.09.2012 fasste der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim den Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 76 Sinthern 1301 und beauftragte die Verwaltung, den Planentwurf mit dem Entwurf der Begründung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 18.09.2012. Der Entwurf des Bebauungsplanes lag nebst Begründung in der Zeit vom 26.09.2012 bis einschließlich 29.10.2012 aus. Mit Schreiben vom 10.09.2012 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf gebeten. Während dieses Beteiligungsschrittes gingen keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Belangen ein. In der in Anlage beigefügten Stellungnahme T 1 wird auf den Verlauf von Leitungen im Plangebiet hingewiesen. Dieser Hinweis hat keine Auswirkungen auf die im Bebauungsplan zu treffenden Festsetzungen, vielmehr werden die Leitungen per Grunddienstbarkeit gesichert. Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 76 Sinthern 1301 zu fassen.