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Vorlage (Tagesbetreuung in Einrichtungen; hier:Neubau einer Kindertageseinrichtung in Schwadorf)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
03.09.14, 09:01
Aktualisiert
03.09.14, 09:01
Vorlage (Tagesbetreuung in Einrichtungen;
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40/1 51.12.02 29.07.2014 244/2014 (51.12.02) Betreff Tagesbetreuung in Einrichtungen; hier:Neubau einer Kindertageseinrichtung in Schwadorf Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST781800/36016600 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat zieht die Beschlussfassung in dieser Angelegenheit an sich und beschließt den Träger und Bauherrn „Kinderzentren Kunterbunt“ zu verpflichten, den Neubau der Kindertagesstätte in Schwadorf mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Hierfür sowie für die erforderliche Vergrößerung der Park- und Pflasterflächen auf dem Grundstück der Kita stellt der Rat zusätzliche Mittel in Höhe von 42.500€ zur Verfügung. Erläuterungen: Der Neubau der Kindertagesstätte soll im Sommer 2015 abgeschlossen werden, damit dort der viergruppige Betrieb mit bis zu 80 Plätzen anstelle der bisher angebotenen 52 Plätze in der Domäne Walberberg aufgenommen werden kann. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn der Träger „Kinderzentren Kunterbunt“ unmittelbar nach Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplanes den Bauantrag stellen kann. Aus diesem Grund zieht der Rat die Beschlussfassung ohne vorherige Beratung im Ausschuss für Bauen und Umwelt an sich. In seiner Sitzung vom 2.12.2013 (Vorlage 336/2013) hat der Rat beschlossen 1.den Träger der freien Jugendhilfe „Kinderzentren Kunterbunt“ zu beauftragen, eine viergruppige barrierefreie Kindertagesstätte in Schwadorf vorbehaltlich der Möglichkeit, dort Baurecht zu schaffen, zu errichten und über einen Zeitraum für mindestens 30 Jahre zu betreiben und 2.den „Kinderzentren Kunterbunt“ für den Neubau einen Baukostenzuschuss in Höhe von maximal 1.450.000 € zu gewähren. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 244/2014 Der Baukostenzuschuss bezog sich auf Gesamtkosten der Baumassnahme in Höhe von 1.915.000€. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahrenwurde von der Anwohnerschaft insbesondere die verkehrliche Erschließung des Gebäudes über die Straße „An Hornsgarten“ gefordert und damit die Ursprungsplanung , die die Zuwegung zum Gebäudes von der Straße „Unter dem Dorfe“ vorsah, fallen zu lassen. Aus diesem Grund musste eine Umplanung auf dem Grundstück der zukünftigen Kindertagesstätte erfolgen und das Gebäude gedreht werden. Hieraus wiederum resultieren vergrößerte Pflasterflächen für die Zuwegung auf dem Grundstück. Zur weiteren Verbesserung der Verkehrssituation „An Hornsgarten“ werden über die bauordnungsrechtlich geforderten vier Stellplätze hinaus weitere vier Parkplätze für die Beschäftigten, acht Parkplätze für PKWs zur Nutzung insbesondere in der Bring- und Abholzeit der Kinder und eine Wendemöglichkeit geschaffen. Die Mehrkosten für diese Baumaßnahmen inkl. der Umplanung belaufen sich auf rund 25.000€. Weiterhin wird vorgeschlagen das Gebäude mit einer Photovoltaikanlage auszustatten Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit, die auf einem Rechenmodell der Stadtwerke Brühl basiert kommt zum Ergebnis, dass eine Anlage in der Größe von 10 KW wirtschaftlich ist. Einer Investition von 17.450€ steht über eine Zeitraum von 20 Jahren ein Rückfluss vor Steuern von 24.650 € gegenüber. (Anlage) Zudem wird jährlich ein CO2-Ausstoß in Höhe von knapp drei Tonnen (2844kg) vermieden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Gebäude ohnehin mit einer Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung ausgestattet wird. Die Investitionskosten hierfür sind bereits in den Gesamtkosten der Baumaßnahme enthalten. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit war ebenfalls angeregt worden eine Dachbegrünung vorzusehen, um eine verzögerte Wassereinleitung ins Kanalsystem zu erreichen. Von dieser Maßnahme, die Zusatzkosten in Höhe von 28.500€ verursacht ,wird wegen der Aufbringung der Solarmodule auf einer Fläche von 100qm auf dem Flachdach mit ca. 150qm Gesamtgröße, Abstand genommen. Die zusätzlichen Mittel in Gesamthöhe von 42.500€ sind in der Haushaltsplanung für das Jahr 2015 aufgenommen. Anlage Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14