Daten
Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
03.09.14, 09:01
Aktualisiert
03.09.14, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40/1
51.12.02
29.07.2014
244/2014
(51.12.02)
Betreff
Tagesbetreuung in Einrichtungen;
hier:Neubau einer Kindertageseinrichtung in Schwadorf
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST781800/36016600
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat zieht die Beschlussfassung in dieser Angelegenheit an sich und beschließt
den Träger und Bauherrn „Kinderzentren Kunterbunt“ zu verpflichten, den Neubau der
Kindertagesstätte in Schwadorf mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Hierfür sowie
für die erforderliche Vergrößerung der Park- und Pflasterflächen auf dem Grundstück der
Kita stellt der Rat zusätzliche Mittel in Höhe von 42.500€ zur Verfügung.
Erläuterungen:
Der Neubau der Kindertagesstätte soll im Sommer 2015 abgeschlossen werden, damit
dort der viergruppige Betrieb mit bis zu 80 Plätzen anstelle der bisher angebotenen 52
Plätze in der Domäne Walberberg aufgenommen werden kann. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn der Träger „Kinderzentren Kunterbunt“ unmittelbar nach Erlangung
der Rechtskraft des Bebauungsplanes den Bauantrag stellen kann. Aus diesem Grund
zieht der Rat die Beschlussfassung ohne vorherige Beratung im Ausschuss für Bauen und
Umwelt an sich.
In seiner Sitzung vom 2.12.2013 (Vorlage 336/2013) hat der Rat beschlossen
1.den Träger der freien Jugendhilfe „Kinderzentren Kunterbunt“ zu beauftragen, eine
viergruppige barrierefreie Kindertagesstätte in Schwadorf vorbehaltlich der Möglichkeit,
dort Baurecht zu schaffen, zu errichten und über einen Zeitraum für mindestens 30 Jahre
zu betreiben und
2.den „Kinderzentren Kunterbunt“ für den Neubau einen Baukostenzuschuss in Höhe
von maximal 1.450.000 € zu gewähren.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 244/2014
Der Baukostenzuschuss bezog sich auf Gesamtkosten der Baumassnahme in Höhe von
1.915.000€.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahrenwurde von der Anwohnerschaft insbesondere die verkehrliche Erschließung des Gebäudes über die Straße „An Hornsgarten“ gefordert und damit die Ursprungsplanung , die die
Zuwegung zum Gebäudes von der Straße „Unter dem Dorfe“ vorsah, fallen zu lassen.
Aus diesem Grund musste eine Umplanung auf dem Grundstück der zukünftigen Kindertagesstätte erfolgen und das Gebäude gedreht werden. Hieraus wiederum resultieren vergrößerte Pflasterflächen für die Zuwegung auf dem Grundstück. Zur weiteren Verbesserung der Verkehrssituation „An Hornsgarten“ werden über die bauordnungsrechtlich geforderten vier Stellplätze hinaus weitere vier Parkplätze für die Beschäftigten, acht Parkplätze für PKWs zur Nutzung insbesondere in der Bring- und Abholzeit der Kinder und
eine Wendemöglichkeit geschaffen. Die Mehrkosten für diese Baumaßnahmen inkl. der
Umplanung belaufen sich auf rund 25.000€.
Weiterhin wird vorgeschlagen das Gebäude mit einer Photovoltaikanlage auszustatten Die
Berechnung der Wirtschaftlichkeit, die auf einem Rechenmodell der Stadtwerke Brühl basiert kommt zum Ergebnis, dass eine Anlage in der Größe von 10 KW wirtschaftlich ist.
Einer Investition von 17.450€ steht über eine Zeitraum von 20 Jahren ein Rückfluss vor
Steuern von 24.650 € gegenüber. (Anlage) Zudem wird jährlich ein CO2-Ausstoß in Höhe
von knapp drei Tonnen (2844kg) vermieden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Gebäude ohnehin mit einer Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung ausgestattet wird. Die Investitionskosten hierfür sind bereits in den Gesamtkosten
der Baumaßnahme enthalten.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit war ebenfalls angeregt worden
eine Dachbegrünung vorzusehen, um eine verzögerte Wassereinleitung ins Kanalsystem
zu erreichen.
Von dieser Maßnahme, die Zusatzkosten in Höhe von 28.500€ verursacht ,wird wegen der
Aufbringung der Solarmodule auf einer Fläche von 100qm auf dem Flachdach mit ca.
150qm Gesamtgröße, Abstand genommen.
Die zusätzlichen Mittel in Gesamthöhe von 42.500€ sind in der Haushaltsplanung für das
Jahr 2015 aufgenommen.
Anlage
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14