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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0721 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
374 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0721	)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich D 81tJ'Z2 Az.: 66 19-BP137 Amt: An den 65 BeschIAusf.: Werkseusschuss StreBen Ich bitte, folgenden • Datum: 65 14.07.2005 Beschluss zu fassen: Der Vorlage I V 8/!"lA I wird Begründung der Dringlichkeit: gem. § 60 (2) Gemeindeordnung NW beschlossen . Alle Grundstücke im VEP Nr. 137 werden von einem Bauträger bebaut. Der Großteil der zu errichtenden Doppelhausbebauung ist bereits an Privatpersonen veräußert. Ein bestimmter Übergabetermin für das schlüsselfertige Objekt ist vereinbart. Im Vorfeld wurde mit dem Bauträger und der Stadt Erftstadt der geplante Erschließungszeitraum August-Oktober 2005 abgestimmt. Eine Vergabe der Tiefbauarbeiten zu den nächstmöglichen Ausschussterminen am 13.09. (WA Straßen) bzw. 21.09. (WA Stadtwerke) würde den gesamten Bauablauf um ca. 2 Monate verzögern, was erhebliche Probleme insbesondere für die Erwerber der Immobilien zur Folge hätte. Die Vergabe der Arbeiten über eine Dringlichkeitsentscheidung ist aus o.g. Gründen daher unbedingt notwendig. • In Vertretung DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage Erftstadt, den I 0 810"~!. I wird zugestimmt. ) s. 0 1. ;200~ ./ . (Bösche) .Bürgermeister :f~~~ (Fa ender) Vor itzender